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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
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Beitrag begonnen von Mostafa_Kamal am 12.10.2025 um 21:31:19

Titel: Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
Beitrag von Mostafa_Kamal am 12.10.2025 um 21:31:19
Hallo,
ich  möchte gerne wissen,  welche Ansprüche hat man, wenn man einen Schwer Arbeitsunfall erlebt.
Unfall Rente und Schmerzensgeld ?
und was soll man machen, wenn den Arbeitsgeber meint der Mitarbeiter ist selber Schuld?
Danke im Voraus
Mit Freundlichen Grüßen

Titel: Re: Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
Beitrag von lottchen am 12.10.2025 um 21:56:19
Hat der Arbeitsunfall zur Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Tagen geführt?

Einen Arbeitsunfall muss der Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft melden. Mit einem Formular, per Brief oder online. Der AN kann eine Kopie davon verlangen. Wenn man keine Kopie der Meldung bekommt oder der AG es ablehnt die Meldung abzugeben kann man als AN selber den Unfall melden. Man muss nur rausfinden, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist. Ob "selbst Schuld" oder nicht entscheidet dann die Berufsgenossenschaft nach der Unfallschilderung des AN und/oder weiteren Abfragen/Untersuchungen.

Schmerzensgeld gibt es nicht. Möglicherweise gibt es später eine Rente oder Hilfe bei der Wiedereingliederung des AN in den Arbeitsablauf der Firma oder Vermittlung einer Reha oder weitere ärztliche Untersuchungen oder...oder...oder.... Kann man hier nicht sagen was genau passiert.

Hier mal die Informationen von einer Berufsgenossenschaft (ob die hier zuständig ist weiß ich nicht, hängt von der Branche ab):
https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/was-tun-bei-arbeitsunfall/unfall-melden

Titel: Re: Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
Beitrag von Mostafa_Kamal am 13.10.2025 um 21:34:32
Hallo,
danke für deine Antwort!
der AN hat kein Anspruch für das Schmerzensgeld obwohl der  AG schuldig ist?

MfG

Titel: Re: Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
Beitrag von lottchen am 13.10.2025 um 22:02:18
Hat der AG vorsätzlich gehandelt? Also wußte der AG von einem Problem, hat es nicht behoben und dadurch ist der Unfall entstanden? Dann wäre möglicherweise Schmerzensgeld möglich.

Oder war es ein Wegeunfall?

Es kommt auf den genauen Ablauf und die Art der Entstehung des Unfalls an. Das werden wir hier im Forum nicht klären können.

Titel: Re: Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
Beitrag von Mostafa_Kamal am 13.10.2025 um 22:41:47
Ich kann hier auch nicht alles detailliert erzählen?
Kann ich Irgendwie Privat schreiben ?

Titel: Re: Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
Beitrag von Petersburger am 13.10.2025 um 22:58:54
Jetzt kannst Du das.

Titel: Re: Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
Beitrag von lottchen am 13.10.2025 um 23:58:15

Petersburger schrieb am 13.10.2025 um 22:58:54:
Jetzt kannst Du das.

Aber bitte nicht mir. Ich bin weder Anwalt noch habe ich eine andere Qualifikation um das einzuschätzen. Rede mit der Berufsgenossenschaft. Die ist zuständig. Oder ggf. mit einem Anwalt wenn Du dort nicht weiterkommst.

Titel: Re: Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
Beitrag von Petersburger am 14.10.2025 um 19:47:03

Mostafa_Kamal schrieb am 13.10.2025 um 22:41:47:
Kann ich Irgendwie Privat schreiben ? 

Tu das bitte nicht einfach so in alle Richtungen.

Ich habe zu Deiner Frage weder Kenntnisse noch eine eigene Meinung und hätte mich im Thema auch nicht geäußert, wäre da nicht Deine zitierte Frage gewesen ...

Titel: Re: Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
Beitrag von Mannlich am 27.10.2025 um 00:18:45

Mostafa_Kamal schrieb am 12.10.2025 um 21:31:19:
Hallo,
ich  möchte gerne wissen,  welche Ansprüche hat man, wenn man einen Schwer Arbeitsunfall erlebt.
Unfall Rente und Schmerzensgeld ?
und was soll man machen, wenn den Arbeitsgeber meint der Mitarbeiter ist selber Schuld?
Danke im Voraus
Mit Freundlichen Grüßen

Hallo. Nach einem Arbeitsunfall, bzw einem schweren, kommt i.d. R. ein KTW oder RTW und automatisch die Polizei. Von dort werden Staatsanwaltschaft , als auch BG in Kenntnis gesetzt. Die BG, Berufsgenossenschaft befragt sowohl den AG, als auch den AN, den Arbeitnehmer.  Die Arbeitnehmerschutzverordnung ,oder so ähnlich, regelt was dir zusteht. In der Regel nimmt sich der Verletzte einen Anwalt, der unter Umständen als Nebenkläger auftritt im Strafprozess.

Was dir im Genauen zusteht kann von hier aus nicht gesagt werden. Ganz sicher Schmerzensgeld, ggf Abfindung bei Arbeitslosigkeit. Selbst eine Rente ist möglich. Dazu muss eine gewisse Invalidität vorliegen

Wichtig, ob der AG Maßnahmen zur UVV und Gefährdungsvermeidung durch Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchführte! Sowas hat er zu protokollieren.
Ebenfalls muss esam Arbeitsplatz sichtbar Hinweise für Erstversorgung geben.

So kenne ich das, jedenfalls aus der Industrie.Aber auch im Handwerk.

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