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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> BAMF antwortet nicht https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1759594781 Beitrag begonnen von ryka am 04.10.2025 um 18:19:41 |
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Titel: BAMF antwortet nicht Beitrag von ryka am 04.10.2025 um 18:19:41
Hallo,
ein Freund aus Somalia wurde vor 14 Monaten wegen Terrorismus angeklagt und freigesprochen. Wegen der falschen Anschuldigung wurde seine Aufenthaltsgenehmigung in Duldung umgewandelt, sein Arbeitsstelle hat Schwierigkeiten wegen der Arbeitserlaubnis usw. Vom Ausländeramt hören wir nur, dass das BAMF sich noch nicht gemeldet hat. Was kann es sein, dass das BAMF das Urteil eines deutschen Gerichts nicht anerkennt oder muss dieses Amt nicht wenigstens mitteilen, warum es nicht tätig wird? |
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Titel: Re: BAMF antwortet nicht Beitrag von reinhard am 05.10.2025 um 13:41:22
Aufenthaltsgenehmigung ist abgeschafft.
Man kann eine Aufenthaltserlaubnis nicht "umwandeln". Du solltest mit dem Betroffen nochmal klären, was damals wirklich passiert ist. Normalerweise wird ein Ermittlungsverfahren mit einer Fiktionsbescheinigung überbrückt. Da muss irgendwas passiert sein, was Du nicht weißt oder übrsehen hast. |
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Titel: Re: BAMF antwortet nicht Beitrag von Vinzent2m am 05.10.2025 um 18:59:21
Werde noch nicht ganz schlau aus dem Beitrag
1.) Ist der offenbar vor 14 Monaten erfolgte Freispruch rechtskräftig geworden? 2.) Hat sich die ABH mit dem BAMF in Verbindung gesandt und auch das Urteil übersandt. 3.) Ist vom BAMF vor dem Freispruch irgendein Bescheid ergangen und so ja, was für einer? |
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Titel: Re: BAMF antwortet nicht Beitrag von ryka am 07.10.2025 um 15:45:39
Hallo,
als erstes muss ich um Entschuldigung bitten, da ich so viele falsche Informationen gegeben habe. Mawlid wurde vor 14 Monaten rechtskräftig freigesprochen, hat eine Fiktionsbescheinigung und darf arbeiten. Alle Ausweise sind abgelaufen und können lt. ABH nicht verlängert werden, weil das BAMF nicht antwortet. Weihnachten würde er gerne nach Uganda fliegen um evtl. seine alte Mutter zu sehen. Aber das ist nicht möglich, wenn seine Papiere nicht ok sind. Wäre es sinnvoll dem BAMF das Urteil nochmals zuzusenden? Muss man da besonderes beachten? Danke |
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Titel: Re: BAMF antwortet nicht Beitrag von Vinzent2m am 07.10.2025 um 15:59:14
Offenbar hat die ABH beim BAMF angefragt.
Klär doch mal, wann das gewesen ist und ob die ABH das Urteil mit dem Freispruch übersandt hat. |
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Titel: Re: BAMF antwortet nicht Beitrag von reinhard am 08.10.2025 um 11:29:06
Das heißt aber, er hat einen normalen Aufenthaltstitel, der mit einer Fiktionsbescheinigung verlängert wurde.
Das BAMF hat vermutlich die "Anregung" bekommen, eine Anerkennung im Asylverfahren zu widerrufen. Klär das bitte, worum es beim BAMF geht. Dass das BAMF erst ein Jahr später antwortet, kann sein, solche Anfragen von Ausländerbehörden haben dort keine Priorität. Wenn auf der FB die "4" angekreuzt ist, kann er mit gültigem Pass und FB aus- und einreisen. Der Pass ist ja unabhängig von der Ausländerbehörde oder dem BAMF, darum kümmert er sich selbst. Oder geht es um den Blauen Pass? Vielleicht wäre es sinnvoll, wer er den Dialog fortführt, dann musst Du nicht immer nachfragen und korrigieren, weil er ja hoffentlich weiß, was mit "Ausweis" gemeint ist. Uns ist das unklar. |
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Titel: Re: BAMF antwortet nicht Beitrag von lottchen am 08.10.2025 um 12:52:12 ryka schrieb am 07.10.2025 um 15:45:39:
Wie reinhard schon schrieb: Was bedeutet das? Geht es "nur" um seine AE oder ist auch sein Paß nicht mehr gültig? Was hatte er für eine AE, was hat er für eine FB? Mal ist von Somalia die Rede, mal von Uganda. Macht wahrscheinlich keinen Unterschied, aber irritiert schon. |
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Titel: Re: BAMF antwortet nicht Beitrag von ryka am 10.10.2025 um 15:28:36 lottchen schrieb am 08.10.2025 um 12:52:12:
Er kann nicht nach Somalia aber nach Uganda reisen. Wenn alles gut läuft, kann er dort vielleicht auch seine Mutter treffen. |
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Titel: Re: BAMF antwortet nicht Beitrag von reinhard am 10.10.2025 um 16:33:55 ryka schrieb am 10.10.2025 um 15:28:36:
Wenn er nach Uganda reisen kann, ist ja alles in Ordnung. Antworten kannst Du aber nur erhalten, wenn Du auf die Fragen hier im Thema antworten kannst, die zusätzlichen Informaitonens icher geben kannst oder ihn selbst hierher holst. |
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Titel: Re: BAMF antwortet nicht Beitrag von ryka am 16.03.2026 um 18:35:51
Nachdem ein Anwalt eingeschaltet wurde stellte sich heraus, dass der Familienname nicht einheitlich ist. Laut Pass heißt der Mann Ali yx das Ausländeramt besteht darauf, dass er yx Ali heißt. Nun muss man sich einigen wie er heißen darf. Erst wenn klar ist, wie der Mann heißt kann der Aufenthalt bestätigt werden.
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Titel: Re: BAMF antwortet nicht Beitrag von reinhard am 17.03.2026 um 13:04:12
Das kann dauern.
Somalische Papiere werden zwar als "Indiz" genommen, aber nicht anerkannt. Was für einen Pass hat er denn? |
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