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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung und Kündigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1758554445 Beitrag begonnen von Alex901 am 22.09.2025 um 17:20:45 |
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Titel: Einbürgerung und Kündigung Beitrag von Alex901 am 22.09.2025 um 17:20:45
Hallo,
Ich habe meine Einbürgerungseinladung für den 15.10 bekommen. Ich möchte mich jetzt für 2-3 Wochen krankmelden, da der Job für mich mit ADHS schon unerträglich ist. Ich bin raus aus der Probezeit. Ich war schon im August krank. Wenn der Chef ausflippt und mich zum 31.10 kündigt (im Vertrag steht Kündigungsfrist 30 Tage zum Ende des Monats) bin ich safe? Also am 15.10 bin ich ja noch arbeittätig. Danke |
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Titel: Re: Einbürgerung und Kündigung Beitrag von reinhard am 22.09.2025 um 17:46:09
Du musst jede Veränderung mitteilen.
Falls Du nur eine Veränderung erwartest oder befürchtest, musst Du nichts mitteilen. Wenn Du am 14. Oktober die Kündigung erhältst, musst Du das mitteilen. Wenn Du am 15. Oktober eingebürgert wirst, musst Du ab dann (Übergabe der Urkunde) nichts mehr mitteilen - außer dem Arbeitsamt natürlich. |
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Titel: Re: Einbürgerung und Kündigung Beitrag von lottchen am 22.09.2025 um 18:29:11
Kündigungsfrist 30 Tage zum Ende eines Monats ist übrigens äußert ungewöhnlich (was macht man dann z.B. im Februar?). Vielleicht nochmal vorher lesen, damit man nicht überrascht wird wenn das Arbeitsverhältnis dann zu einem früheren Termin endet als gewünscht. Wie reinhard schon schrieb hat das allerdings keinen Einfluß auf Deine Einbürgerung sondern nur der Zeitpunkt an dem Du die Kündigung bekommst.
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Titel: Re: Einbürgerung und Kündigung Beitrag von Alex901 am 22.09.2025 um 19:31:58 lottchen schrieb am 22.09.2025 um 18:29:11:
Habe noch mal nachgeschaut, da steht "vier woxhen zum Monatsende". Ändert das was? Danke |
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Titel: Re: Einbürgerung und Kündigung Beitrag von Puncherfaust am 22.09.2025 um 19:37:02 Alex901 schrieb am 22.09.2025 um 19:31:58:
Ist in dieser Sache egal. Sobald der Chef dir sagt, dass du gekündigt wirst musst du das der Einbürgerungsbehörde mitteilen. Ob dein letzter Arbeitstag dann heute, in 2 Wochen oder 2 Monaten ist, ist egal. |
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Titel: Re: Einbürgerung und Kündigung Beitrag von Alex901 am 22.09.2025 um 19:59:21 Puncherfaust schrieb am 22.09.2025 um 19:37:02:
Was kann passieren wenn er mich zum 31.10 vor dem 15.10 kündigt und ich das der EBH nicht sage? Und wenn ich der EBH das sage, wird die Eimbürgerung verweigert, selbst wenn ich am 15.10 noch arbeitetätig wäre? |
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Titel: Re: Einbürgerung und Kündigung Beitrag von Aras am 22.09.2025 um 20:50:25
Ist eine arglistige Täuschung über eine entscheidungserhebliche Voraussetzung. Die Einbürgerung kann dann gem. § 35 StAG zurückgenommen werden.
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Titel: Re: Einbürgerung und Kündigung Beitrag von Puncherfaust am 22.09.2025 um 20:50:27 Alex901 schrieb am 22.09.2025 um 19:59:21:
Dann kann deine Einbürgerung zurückgenommen werden und sie können es zur Strafanzeige bringen. Man würde dann vermutlich den Antrag zurückstellen, bis du eine neue Beschäftigung hast. |
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