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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Niederlassungserlaubnis nach Gutachten vom Arbeitsamt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1756145621 Beitrag begonnen von MonaL am 25.08.2025 um 20:13:41 |
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Titel: Niederlassungserlaubnis nach Gutachten vom Arbeitsamt Beitrag von MonaL am 25.08.2025 um 20:13:41
Es gibt jetzt einiges Neues, was ich nicht weiter weißt und hoffe, dass Sie Antworten kennen:
Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit hat mich für unter 3 Stunden täglich für länger als 6 Monate, aber nicht dauerhaft, als Erwerbsunfähig eingestuft. Daraufhin hat mich das Jobcenter aufgefordert Sozialhilfe zu beantragen, weil dies jetzt nach dem Gutachten eine vorrangige Leistung ist. Die Sozialhilfe wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bewilligt werden. Ich wollte Sie fragen, kann ich mit dieser Sozialhilfe, die für je 12 Monate bewilligt wird, einen unbefristeten Aufenthalt, Niederlassungserlaubnis, bekommen? Ich einen Aufenthalt nach §25 Abs. 4 Satz 2 |
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis nach Gutachten vom Arbeitsamt Beitrag von Aras am 25.08.2025 um 20:38:51
Wenn, dann müsstest du dauerhaft erwerbsunfähig sein und nicht nur für 12 Monate.
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis nach Gutachten vom Arbeitsamt Beitrag von MonaL am 25.08.2025 um 20:40:52
Es ist nicht 12 Monate, es ist mehr als 6 Monate
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis nach Gutachten vom Arbeitsamt Beitrag von Aras am 25.08.2025 um 20:42:19
Wenn, dann müsstest du dauerhaft erwerbsunfähig sein und nicht nur für 6 Monate.
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis nach Gutachten vom Arbeitsamt Beitrag von MonaL am 25.08.2025 um 20:55:42
ich warte auf antwort von Experten
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis nach Gutachten vom Arbeitsamt Beitrag von Aras am 25.08.2025 um 21:15:20
https://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufenthalt-erwerbstaetigkeit-aufenthaltserlaubnis-niederlassungserlaubnis-aufenthg/kommentierung-niederlassungserlaubnis-lebensunterhalt-krankheit-behinderu.html
Es wurde nur festgestellt, dass du 6 Monate erwerbsunfähig bist. In 6 Monaten bist du vielleicht wieder kerngesund und kannst anfangen zu arbeiten. Warum sollte man also von der Voraussetzung der Lebensunterhaltsicherung absehen? Millionen andere Ausländer können ja auch nicht eine NE bekommen weil ihre Lebensunterhaltsicherung nicht gegeben ist. Also wenn dann müsste die Erwerbsunfähigkei als dauerhaft festgestellt werden, denn dann wärst du ja amtlich behindert. Aber was weiß ich denn schon. Ich bin ja kein "Experte" ;D. |
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis nach Gutachten vom Arbeitsamt Beitrag von MonaL am 25.08.2025 um 21:19:44
Ja, also diese Prostituierte möchte ich nicht lesen und soll sich verpissen.
ist nur noch widerlich [edit] Für die Antwort #4 wollte ich Gelb geben. Für diesen hier aber gibt es Verbunden mit zwei Wochen Schreibpause und Beitragsabzung. [/edit] :closed |
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