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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1754915003 Beitrag begonnen von maennlich am 11.08.2025 um 14:23:23 |
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Titel: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von maennlich am 11.08.2025 um 14:23:23
Hallo zusammen
Ende Oktober bis 15.Nov möchte ich meine Frau für den A1 Intensivkurs in Mannheim anmelden. Mo - Fr je 4 Stunden, 3 Wochen lang. Am 03.12. findet dort ebenfalls beim Goetheinstitut die Prüfung statt, mit Aushändigung oder Zusendung des Zertifikats ist Mitte Dezember zu rechnen. *** Die Voraussetzungen der Verwaltsungsvorschrift zum AufenthG unter 16.5.1.1. ff habe ich gelesen. *** Nach A1 Erhalt wird sie zurückfliegen, um ein Nationales Visum nach 28 AufenthG zu ersuchen. ´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´ Ich habe das hier gelesen:´ aus: https://germania.diplo.de/resource/blob/1598310/e4ed8cbff465ed411ea209f105f736be/sprachkurs-ueber-3-monate-data.pdf Code:
ebenso: https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto-375488#content_0 Code:
Jetzt zu meinen Fragen, bzw Bedenken: Sie ist meine Frau, wirkt sich das negativ auf Visumentscheid aus? Der russische Ausweis ist schon auf meinen Familiennamen ausgestellt, der Reisepass wird Ende Sept fertig sein. Beantragung noch mit den alten Reisepassdaten, bei Vorsprache dann der Neue - sollte kein Problem sein ... Frage zum Sperrkonto: Pro Monat 1.091 Euro zur Sicherung des LU habe ich verstanden. Kommt für die VE noch ein Sperrkonto hinzu? ( Ich denke ja ) Das wäre ja (teilweise) zweimal den LU sichergestellt ... Nicht dass ich das Geld nicht hätte, ich frage nur. Teilweise, weil §66-68 auch Kosten einer möglichen Abschiebung beinhalten. Aber eben nicht nur !! Meine grundsätzliche Frage, da ggf Prüfung versemmelt werden könnte und Nachprüfung nötig wird (in Mannheim). Wie viele Monate sollen beantragt werden, 3 oder 4 oder 6? |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von reinhard am 11.08.2025 um 16:06:01
Negative Auswirkungen hat es nicht, Gibt höchstens eine Ablehnung, weil jemand in der Botschaft glaubt, sie wollte gleich hier bleiben.
Sprachkurs: Sie muss gründlich erklären, warum das im Herkunftsland für sie völlig unmöglich ist. Nach der Gesetzesbegründung soll Kurs und A1-Prüfung im Herkunftsland stattfinden, bevor das Visum beantragt wird. |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von maennlich am 11.08.2025 um 16:50:43
Danke @reinhard
Der Botschaft werde ich kurz&knapp vermitteln, wir riskieren nicht unser Eheleben wegen Visumverstoß und ihre Rückkehr neulich nach der Eheschließung, lässt das erkennen. Ich werde mitteilen, nach A1 Erhalt, erfolgt der Rückflug zur Beantragung des D-Visums nach 28 AufenthG Die Repeteator(en) bieten ein-, oder zweimal pro Woche Unterricht zu je 45 / 50 min per Whatsapp an. Teilweise wird pro akademischer Stunde 41 Euro verlangt, aber das ist es nicht. Umgeben in ihrer Heimat, begegnet ihr überall die Muttersprache, meine Frau ist 60, da können sich Ablenkungen massiv auf die Konzentration, namentlich auf das Merken auswirken. Bei meiner Frau ist das leider gegeben. // Im April büffelten wir bis dass die Schwarte krachte, sein und haben in allen Formen. Heute Morgen stellte ich ihr via WhatsApp auf Russisch drei einfache Fragessätze: Ti ustal? Chto delasch? Gde Ti? Bist du müde? Was machst du? Wo bist du? Ihre Antworten Du ist müde? Was machen? Wo du? Das zeigte mir, in den drei Monaten Mai, Juni, Juli hatte sie das selbst nicht wiederholt, auch nichts hinzugelernt, sondern vieles vergessen. Es fehlte "Die starke Hand, sprich das Umfeld, lernen zu müssen". Daher bedarf es eines Präsenzunterrichtes, jeden Werktag, über Stunden und in dem Land, wo diese Sprache überall angewandt wird. Moskau und "Piter" kommen leider nicht infrage, viel zu weit entfernt. In der Stunde Bahnfahrt nach / von Sprachkurs in Mannheim - schon im Zug kann sie mit jemand ins Gespräch kommen und erkennt ihren schrittweisen Erfolg oder Defizite, was anspornt noch besser Deutsch zu können. |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von Fred Dust am 11.08.2025 um 17:59:16
Anmerkungen eines Lernenden:
1. Aus eigener Erfahrung meines Englisch-Lernens damals; dem Riesenschritt nach x Jahren Schulenglisch durch dann 3 Wochen USA; und dann viel später dem liebevollen Begleiten beim Deutsch-Lernen kann ich der Argumentation total zustimmen, gerade in ihrem hohen Alter und den riesen Differenzen zwischen Deutsch und Russisch. Deutsch is ne superkomplizierte Sprache. Hoffe, dass die ABH dem auch folgt. 2. Zur Frage des Sperrkontos kam mir der Gedanke, die beiden sind doch verheiratet, er ist Deutscher in Dland lebend. er ist ihr deshalb ja zum Unterhalt verpflichtet und damit ist doch der Lebensunterhalt seiner Ehefrau während ihres Sprachkurs-Aufenthaltes nachgewiesen - richtig? Die von ihm zitierten Angaben beziehen sich auf den Standard-Fall nicht vorhandener Familien-Anbindung-zu-Deutschen, nicht auf den Fall von Ehegatt:Innen Deutscher und berücksichtigen das nicht - richtig? 3. btw, lese die ganze Zeit Eure Geschichte hier mit. Glückwunsch zur Hochzeit und Daumendrück für Euren gemeinsamen Weg. |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von roseforest am 11.08.2025 um 19:34:38
Ich kenne es zumindest aus den Philippinen so dass das Visum für einen Sprachkurs eigentlich nur bei Vorkenntnissen erteilt wird z.b. a1.
Aber bin gespannt vllt klappt es ja. Was spricht gegen ein Schengen Visum ? |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von maennlich am 11.08.2025 um 20:24:19
Wie gut dass es das Forum gibt, kann mein Anliegen ja nicht einem Mitarbeiter
der AV oder ALB vortragen, der säße ja ne halbe Stunde am PC nur wegen einer Anfrage Hab meiner Frau heut alles genau erklärt. Es gibt noch zwei Alternativen ihrerseits: - Repeteator in Berlin sesshaft - Repeteator in St. Peter(s)burg sesshaft Je mit Prüfung in Moskau bei Goethe im Oktober. Beide haben ausführliche Webseiten, die ich mal ansehen werde. // Die Sorge einer Sprachvisumversagung lebt mit, denn nunmehr ist meine Frau offiziell Rentnerin, was den Glauben an die Rückkehrbereitschaft beeinflussen kann / wird bei der AV Chto delasch? Hab das e vergessen nach dem a |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von roseforest am 11.08.2025 um 20:51:19
Kann deine Frau denn fließend Englisch ?
Meine Frau hatte damals online mit jemand gelernt hat nur 10 Euro gekostet pro Stunde. Wenn sie Englisch kann ist ja quasi fast egal aus welchem Land der Welt der Lehrer kommt. Hauptsache dieser hat Erfahrung mit dem Goethe a1 test. Denn nur Deutsch lernen bringt nicht viel es macht schon Sinn explizit auf diese Prüfung sich vorzubereiten. |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von SimonB am 11.08.2025 um 20:51:55 Mannlich schrieb am 11.08.2025 um 16:50:43:
Ich habe Zweifel, dass die Botschaft dir glaubt. Mannlich schrieb am 11.08.2025 um 14:23:23:
Für ein Sprachvisum? Ich fürchte, die Botschaft erteilt kein solches Visum. Mannlich schrieb am 11.08.2025 um 16:50:43:
Vor allem: Deine Frau will das Visum. Deine Frau soll deutsch lernen. Du kannst nicht für deine Frau der Botschaft was erklären. Dass sie nun Rentnerin ist, ist nicht ausschlaggebend. |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von lottchen am 11.08.2025 um 20:52:18
Was ist ein Repeteator?
Was Du tun sollst wird Dir niemand sagen können. Deine Frau kann auch einfach ein normales Schengen-Visum für 3 Monate beantragen und wenn sie es bekommt in der Zeit A1 machen und wieder ausreisen. |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von roseforest am 11.08.2025 um 20:56:23
*der AV oder ALB vortragen, der säße ja ne halbe Stunde am PC nur wegen einer Anfrage"
Was willst du damit denn sagen ? Du weißt schon dass hier Mitarbeiter von ABHs unterwegs sind ? |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von maennlich am 11.08.2025 um 21:31:25 roseforest schrieb am 11.08.2025 um 20:51:19:
Nein. Nach 35 Jahren ohne Praxis .. SimonB schrieb am 11.08.2025 um 20:51:55:
Ich auch etwas lottchen schrieb am 11.08.2025 um 20:52:18:
Репетитор Ein Wiederholer, gemeint ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Nachhilfelehrer roseforest schrieb am 11.08.2025 um 20:56:23:
Ich war erst im Forenurlaub. Zu Fragen zum Forum oder dessen tragenden Säulen äußere ich mich nicht |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von Petersburger am 12.08.2025 um 00:19:36 Mannlich schrieb am 11.08.2025 um 21:31:25:
Dein Avatar suggeriert, Du wärest immer noch im "Forenurlaub" ;-) |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von Petersburger am 12.08.2025 um 10:03:40
Nun zur Sache:
Der Gesetzgeber fordert seit 2007 den Nachweis vorhandener Grundkenntnisse Deutsch (i.d.R. durch ein Zertifikat A1) vor der Einreise zum Daueraufenthalt. Die offenkundige Umgehungsvariante wäre ein Visum zum Sprachkurs im Rahmen eines Daueraufenthalts in Deutschland mit anschließendem Antrag auf einen AT nach § 28 bzw. 30 AufenthG. Trotz des grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie wurde in den knapp 20 Jahren seither diese Forderung - Grundkenntnisse vor der Einreise - auch bei äußerst widrigen Lernbedingungen bzw. -voraussetzungen auch gerichtlich immer wieder sehr hoch gewertet und entsprechend geurteilt. Erst bei einjährigen (!) erfolglosen (!) Bemühungen (!) zum Spracherwerb ist die Erteilung eines Sprachkursvisums möglich, aus dem dann nach Vorliegen des Zertifikats in einen AT 28/30 gewechselt werden kann. Die drei Ausrufezeichen sollen verdeutlichen, dass es da drei Schlüsselwörter gibt. Es reicht nicht, einfach nur ein Jahr zu warten und alles andere zu behaupten. Es reicht auch nicht, wie mal in meiner Praxis vorgekommen, ein Jahr lang Sprachkurse beim örtlichen Goethe-Institut zu belegen, dort aber kaum ein Drittel der Unterrichte zu besuchen. Meine Vermutungen daher: Ein nationales Visum nach § 16f AufenthG ist eher unwahrscheinlich. Nach der hier bekannten Reisehistorie sollte es dagegen eher möglich sein, ein Schengen-Visum für 90 Tage zu erhalten. Ausdrücklich begründet mit dem Belegen eines Sprachkurses. Vorsicht dabei mit den Aufenthaltszeiten: 90 Tage Aufenthalt am Stück sind nur möglich, nachdem 90 Kalendertage ununterbrochene "Schengen-Abwesenheit" vorbei sind. siehe auch https://germania.diplo.de/90tage |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von maennlich am 12.08.2025 um 20:46:37
Nabend
Nachdem Visumerteilung unter diesen Vorgaben allgemein für kritisch bewertet wird, bin auch dieser Einschätzung und nach Besprechung mit meiner Unterstützt von einem Nachhilfelehrer aus St.Petersburg, 2x 50 min online die Woche und natürlich von mir, werden wir das Kind schon schaukeln. Prüfung dann im Oktober bei Goethe in Moskau. Für sie hat es doppelten Anreiz, denn der Repetitor in St.Petersburg verlangt 67.000 Rubel, cirka 700 Euro und sie weiß, versemmelt sie es, sind 700 Euro im Wind .... Stichwort Sankt Petersburg: @Petersburger; für Anmeldung zum D-Visum gerät man auf diese Seite https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=mosk weiter hier: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_categoryList.do?locationCode=mosk&realmId=875 final dann hierhin https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=mosk&realmId=875&categoryId=2989 Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Wartezeit bis zur Vergabe eines Termins mehrere Monate dauern. Ich möchte meiner Frau empfehlen, sich dort schon diese Woche einzuschreiben, sodass bei erfolgreicher A1 Prüfung im Oktober die Angelegenheit zeitnah fortgeführt wird. Was sagst du dazu? Dauert es wirklich mehrere Monate bis zur Abgabe des Visumantrags? |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von maennlich am 12.08.2025 um 20:47:55
Nabend
Nachdem Visumerteilung unter diesen Vorgaben allgemein für kritisch bewertet wird, bin auch dieser Einschätzung und nach Besprechung mit meiner Unterstützt von einem Nachhilfelehrer aus St.Petersburg, 2x 50 min online die Woche und natürlich von mir, werden wir das Kind schon schaukeln. Prüfung dann im Oktober bei Goethe in Moskau. Für sie hat es doppelten Anreiz, denn der Repetitor in St.Petersburg verlangt 67.000 Rubel, cirka 700 Euro und sie weiß, versemmelt sie es, sind 700 Euro im Wind .... Stichwort Sankt Petersburg: @Petersburger; für Anmeldung zum D-Visum gerät man auf diese Seite https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=mosk weiter hier: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_categoryList.do?locationCode=mosk&realmId=875 final dann hierhin https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=mosk&realmId=875&categoryId=2989 Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Wartezeit bis zur Vergabe eines Termins mehrere Monate dauern. Ich möchte meiner Frau empfehlen, sich dort schon diese Woche einzuschreiben, sodass bei erfolgreicher A1 Prüfung im Oktober die Angelegenheit zeitnah fortgeführt wird. Was sagst du dazu? Dauert es wirklich mehrere Monate bis zur Abgabe des Visumantrags? // Petersburger schrieb am 12.08.2025 um 00:19:36:
Nee, ich glaube deine Cookies sind noch nicht neu |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von Susana am 12.08.2025 um 21:57:04
Hallo,
mein Mann hatte am Anfang auch ziemliche Probleme mit den von Dir genannten typischen Stolperfallen (Konjugation der Verben und anderer Satzbau in Deutsch z.B.). Er hat sehr gute Erfahrungen gemacht mit dem Buch "Deutsch kompakt" vom Hueber Verlag. Er hatte es in der Version Deutsch- Spanisch, aber es gibt auch die Variante Deutsch- Russisch. Der Vorteil dieser Bücher ist, dass Erklärungen in der Muttersprache vorhanden sind und es somit wirklich zum Selbstlernen geeignet ist (Audio- Download inklusive). Ist nur ein Tipp von mir, für meinen Mann war es lange Zeit ein wertvolles Nachschlagewerk. :) |
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Titel: Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb Beitrag von maennlich am 13.08.2025 um 08:03:18
Moin
Danke @Susana für deinen Zuspruch :) Wird schon. Alle Menschen sind verschieden, dem Einen fallen Sprachen leicht, dem Anderen andere Dinge. Zum Thema laut Überschrift habe ich nichts mehr zu sagen. Wie der Thread ergab, sind unter diesen Vorgaben die Argumente zu schwach um ein Visum nach diesem Paragraphen zu erhalten. // Bei Gelegenheit ändere ich meinen User-ID, weiß nur nicht in welchen? :-? |
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