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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1753431064 Beitrag begonnen von maennlich am 25.07.2025 um 10:11:04 |
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Titel: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von maennlich am 25.07.2025 um 10:11:04
Ein Deutscher heiratet mit 64 Jahren eine nicht-EU Ausländerin, die ihrerseits 60 Jahre alt ist.
Bis dass die Ausländerin den eAT beantragt, wird sie 60 1/2 sein, in ihrer Heimat die Regelaltersgrenze erreicht haben. Soweit ich das AufenthG und den Schengener Grenzkodex vertehe als Laie, soll uA ein Integrationskurs die Arbeitskraft des hier lebenden Ausländers dem Arbeitsmarkt zugeführt werden können ? Trägt das binationale Paar bei Beantragung / Ausstellung des eAT der ALB vor, dass beide schon in Rente, bzw Vorruhestand sind, ferner die gesellschaftliche, sprachliche und wertebasierende Integration auf anderem Wege erfolgen wird. Kann / wird unter diesen Prämissen von der Pflicht zum I-Kurs abgesehen werden? Wohlgemerkt ohne irgendwelche Leistungen sozialer Art vom Staat zu erhalten. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Puncherfaust am 25.07.2025 um 10:39:56 Mannlich schrieb am 25.07.2025 um 10:11:04:
unter Anderem. Das Ziel der Integration ist die Eingliederung in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben. Zumindest die letzten zwei Punkte haben mit dem Alter wenig zu tun. Personen sollen um ihre aktive Teilnahme in allen Bereichen des Lebens gefördert und dazu ermutigt werden. Man könnte sogar behaupten, dass gerade bei älteren Personen die Integration gefördert werden sollte. Was ist wenn der Ehepartner erkrankt oder gar stirbt? Dann ist der Ehepartner alleine, hat keine Ahnung wie das Leben in Deutschland funktioniert und spricht die Sprache auf Anfängerlevel. Die Person ist aufgeschmissen. Dann einfach wieder zurück in die Heimat zu reisen ist mit 40 auch nochmal um einiges einfacher als mit 70. Deine (?) Frau hat nach § 44 AufenthG einen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs und ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 1b AufenthG zum Kurs verpflichtet, da sie keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzt. Ausgenommen werden können Personen gem. § 45 Abs. 2 AufenthG, aber ich denke davon trifft kein Punkt zu. Nicht verpflichtet wäre sie, wenn sie schon keinen Anspruch hat. Das wäre bei einem erkennbar geringen Integrationsbedarf der Fall. Da reicht aber kein "keine Sorge, wir machen das schon!", sondern es muss halt..........erkennbar sein. Das ist z.B. der Fall wenn die Frau einen Hochschulabschluss besitzt und entsprechend ihrer Qualifikation arbeitet. Also ich denke die wird aus der Verpflichtung nicht herauskommen. (Unabhängig davon, dass der Integrationskurs gar nicht so schlecht ist, wenn man irgendwann vllt. auch mal eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder gar die Einbürgerung haben will) |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Aras am 25.07.2025 um 11:10:29
Die wirtschaftliche Integration ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass man Parallelgesellschaften vermeiden möchte bzw. der ausländische Ehegatte völlig vom deutschen Ehegatten abhängig ist und dadurch Missbrauchspotential für das systemische Machtgefälle gibt.
Deine Frau ist 60 Jahre alt. Das sie die russische Altersrente erreicht hat, ist unbeachtlich. https://openjur.de/u/2319540.html Keine Ausnahme vom Sprachnachweis für 68 Jährigen analphabeten Somalier. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von SimonB am 25.07.2025 um 11:23:58 Mannlich schrieb am 25.07.2025 um 10:11:04:
Dann verstehst du das falsch. Integration ist mehr und garantiert keine "Zuführung der Arbeitskraft zum Arbeitsmarkt". |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von maennlich am 25.07.2025 um 14:58:58
Ich danke euch für die Antworten.
Werde mich im Internet informieren was in einem solchen I-Kurs vermittelt wird, gibt es eine Prüfung? Wie sieht die aus u.s.w. Puncherfaust schrieb am 25.07.2025 um 10:39:56:
Eher nicht. Meine Frau weiß von Anfang an, dass ich ein Leben mit ihr in Russland stets im Hinterkopf habe. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von roseforest am 25.07.2025 um 15:47:45
Jep alle Infos hier
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html Bei den meisten fällen die ich kenne wird die Verpflichtung direkt bei Antrag des AT mit ausgehändigt. Bei meiner ABh musste ich quasi darauf drängen und er hat einen Mini Deutsch Test gemacht um dann festzustellen dass sie nicht ausreichend Deutsch kann 😂 war irgendwie ein lustiges Schauspiel . Offenbar ging er davon aus dass ich als deutscher Ehemann sie schon integrieren werde und man daher von geringen Integrationsbedarf ausging . Ich weiss es nicht ist aber nicht die Regel ! Bei uns war es aber so dass ich sofort die Verpflichtung wollte da ich einen Kurs gefunden hatte der in der Folgewoche gestartet ist ;) |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von lottchen am 25.07.2025 um 16:41:14 Mannlich schrieb am 25.07.2025 um 14:58:58:
Und das schließt aus, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt? Erst einmal (also ein paar Jahre) wird sie doch zumindest hier leben und möglicherweise auch arbeiten. Da ist ein Integrationskurs nicht soo schlecht. Möglicherweise kann sie da auch Freundschaften schließen. Wenn sie verpflichtet wird und den Kurs partou nicht machen will muss sie eben Einspruch einlegen und den auch begründen. Möglicherweise wird sie dann entpflichtet. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von erne am 25.07.2025 um 17:12:25 Mannlich schrieb am 25.07.2025 um 14:58:58:
ja |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von maennlich am 26.07.2025 um 07:41:51
Sehr geehrte Damen und Herren
Bitte erteilen Sie meiner Frau einen AT für ein Jahr, weil wir nach derzeitiger Planung unseren gemeinsamen Lebensmittelpunkt dauerhaft in die Heimat meiner Frau (Russland) verlegen möchten. Voraussichtlich in 8 bis 12 Monaten, Sommer / Herbst 2026 Zur Vorbereitung und Klärung sind einige Reisen dorthin erforderlich. Freundliche Grüße =================================== Dann bin ich auf die Reaktion gespannt ... |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von lottchen am 26.07.2025 um 08:33:09
Wieso will man freiwillig eine AE für 1 Jahr beantragen wenn man doch vielleicht 3 Jahre bekommen kann? Pläne können sich ändern, Du oder sie können einen Unfall haben, die Aufenthaltsbestimmungen in Rußland für Ausländer können sich ändern....was weiß ich. Die Auswanderung kann sich verzögern. Wenn sie 3 Jahre bekommt muss sie sie doch nicht ausnutzen.
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Aras am 26.07.2025 um 10:19:46
Es geht wohl um eine Vermeidung des A1 Sprachnachweises. Darum schreibt er wohl bewusst AT und nicht AE. Also wahrscheinlich will er erreichen, dass ein nationales Visum für ein Jahr erteilt wird.
Problem ist, dass keine sonstwie belastbaren Gründe angebracht werden. Es wird nur eine mittelfristige Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die RF genannt. Eigentlich ist es ja sogar nur ein Plan. Warum für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die RF einige Reisen dorthin notwendig sind und gerade darum ein nationales Visum erteilt werden solle, greift doch garnicht durch. Der TE kann bestimmt die Visa für seine Einreisen nach RF selber klären. Die Ehefrau als Russin kann ja auch unproblematisch nach Russland reisen. Entgegen dem Text ist ja offensichtlich die Einreisen und die Aufenthalte in Deutschland problematisch. Eine räumliche Trennung vom Ehemann für bis zu einem Jahr ist auch noch verfassungsrechtlich vertretbar. Insofern könnte die Botschaft einfach sagen, dass es keine Ausnahme vom Sprachnachweis macht. Zumal der Lebensmittelpunkt absehbar in Deutschland liegen würde. Für eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die RF wurden keine objektiven Nachweise erbracht. Es gibt nur einen behaupteten Plan. Ein subjektiver Tatbestand, der in der Regel nicht dem Beweis zugänglich ist. Besitzt der TE eine russische Aufenthaltserlaubnis? Hat er die Erteilung zumindest schon angestoßen? Ein Multi-Schengenvisum wäre da geeigneter. Auch wenn der TE ohne belastbaren Grund in älteren Beiträgen behauptet, es würden solche nicht mehr für Russen erteilt. Den Antrag kann man aber mMn so nicht für einen Antrag auf ein Multi-Schengenvisum umdeuten. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von maennlich am 26.07.2025 um 10:52:14
Nein Aras. A1 wird und muss sie machen !
A2 bringe ich ihr auch bei. Wenn sie wieder mit D-Visum hier ist. Es geht nur um den I-Kurs - nötig bei erkennbarem "nicht-Daueraufenthalt über ein Jahr in DE, durch Wegzug ins Ausland. Ich kann ja noch den Text ändern... So einfach ist das nicht, einfach mal so in der R.F. leben wollen und da ich mit und bei meiner Frau dort plane zu leben, muss sie als Frau und als Wohnungseigentümerin zwingend bei den Behörden dort dabei sein. Ob dieser Plan nach 5, 8 oder 11 Monaten zu realisieren ist, weiß ich nicht, noch nicht. Aber Dauer-Visa, Multi-Visa werden für Russen nicht mehr ausgestellt. Nun ist meine Russin aber meine Frau. Hmm ... Da müsste ich @Petersburger fragen, ob die eigene Frau statt D-Visum ein Dauervisum mit multi Entry erhalten kann? |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Petersburger am 26.07.2025 um 11:04:46
Schlüsselwort dabei ist "erkennbar" - im Unterschied zu "vorgetragen", "behauptet" oder was sonst so möglich ist.
Es muss also belegt sein, dass ein baldiger Fortzug ins Ausland tatsächlich stattfinden wird. Das mag eine Versetzung in eine ausländische Dienststelle sein, eine hinreichend fest vereinbarte Arbeitsaufnahme im Ausland - was auch immer. Nicht aber: "Wir planen..." Ginge das, fänden ab sofort die meisten Familiennachzüge unter diesem Vorbehalt statt, die ABH dürften anschließend überwachen, wann der Fortzug stattfindet um beim absehbaren Verbleib in Deutschland dann doch die Verpflichtung zu verfügen. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von maennlich am 26.07.2025 um 11:17:41
Erkennbar, belegbar
Sie: Wohnungseigentum in der R.F. Ich: Dito hier. Steht meine Immobilie via Makler zum Verkauf. Ob das Beleg genug ist? Schriftverkehr mit den entspr. Behörden in der R.F. bzgl meines Aufenthalts dort - ob das erkennbar genug sein wird? Man wird sehen. Vorab merci nach St.Petersburg P.S. Wir sind beide Rentner. ( Ich Vorruhe ) Leider können die Renten nicht in das Land des jeweils Anderen übermittelt werden, wegen der SWIFT Unterbrechung. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von roseforest am 26.07.2025 um 11:22:17
Mal angenommen sie bekommt 3 Jahres AT. Nach 1 1/2 Jahren ziehen sie nach Russland.
Dann macht sie eben einfach den Kurs nicht. Nach mehr als 6 Monatigen Aufenthalt erlischt der AT sowieso und sie braucht für die Wiedereinreise ein Visum. Also was soll passieren ? Oder habe ich einen Denkfehler ? |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von SimonB am 26.07.2025 um 11:53:45 Mannlich schrieb am 25.07.2025 um 14:58:58:
Hast du das schon gemacht? Hast du auch gefunden, wer wann dazu verpflichtet werden kann? Wie kommst du überhaupt darauf, dass die ABH fordern würde, dass deine Frau einen Integrationskurs belegen und den Erfolg nachweisen soll? Den A1- Nachweis nach GER sollte sie haben, wenn sie als Ehefrau eine Aufenthaltserlaubnis haben will. Mannlich schrieb am 26.07.2025 um 07:41:51:
Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28(1) AufenthG haben möchte, genügt ein formloser Antrag ohne §§ von ihr selbst. Das schafft sie sogar mit A1. Oder das geht sogar mündlich vor Ort. Mannlich schrieb am 26.07.2025 um 07:41:51:
Das interessiert die ABH nicht. Man sollte die Bedingungen für Auslandsaufenthalte deiner Frau beachten. Gibts auch in russisch lesbar. Die Kriterien, die du hier ausbreitest, haben nichts damit zu tun, dass deine Frau zunächst einreisen, ihren Wohnsitz anmelden und dann eine AE beantragen wird. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von reinhard am 26.07.2025 um 13:14:46 roseforest schrieb am 26.07.2025 um 11:22:17:
Ja, das stimmt. Sie kommt einfach, beantragt eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und bekommt eventuell die Verpflichtung zum I-Kurs. Dann hat sie ja zwei Jahre Zeit für die Anmeldung zum I-Kurs, vorher wird die Ausländerbehörde auch nichts machen. Wenn sie dann Deutschland wieder verlässt, muss sie sich nicht mehr zum I-Kurs anmelden. Bleibt sie wieder Erwarten hier, meldet sie sich eben an. @maennlich: Bei einem Ehepaar, das ich kenne und beraten haben, ist genau dieser Plan schief gegangen. Er ist direkt bei der Einreise festgenommen und zur Armee überstellt worden und ist jetzt im Schützengraben in der Ukraine, das ist ja inzwischen bis 70 Jahre möglich. Sie ist hier und weiß nicht, wie sie ihn zurück bekommt. Er ist Deutscher, sie ist Russin. Passt also auf Euch auf. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von roseforest am 26.07.2025 um 15:03:04
Deutsche werden dort festgenommen und müssen zum Kriegsdienst ? 😮 Wirklich ? Davor warnt nichtmal das AA, sondern nur bei Doppelstaatlern
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von reinhard am 26.07.2025 um 16:48:50 roseforest schrieb am 26.07.2025 um 15:03:04:
Ja, er ist Aussiedler und Doppelstaatler. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Petersburger am 26.07.2025 um 17:09:20 Mannlich schrieb am 26.07.2025 um 11:17:41:
Ist es nicht. Vielleicht reicht es dem einen oder anderen Behördenmitarbeiter, aber es entspricht zumindest nicht dem, was man ohne einen persönlichen Eindruck (und damit subjektive Meinung) eine "Klar, ich sehe, die ziehen bald um"-Meinung bei allen erzeugt, die auf die Ausländerakte schauen. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von roseforest am 26.07.2025 um 17:30:32
@petersburger also wenn der TE nicht doppelstaatler ist sollte es eigentlich ja nicht dazu kommen oder ?
Als doppelstaatler gilt er in Russland ausschließlich als Russe somit verständlich mE. Wobei das AA auch schreibt dass es zu willkürlichlichen Verhaftungen kommen kann und konstruierten Delikten... Auch nicht so schön |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Puncherfaust am 26.07.2025 um 17:44:38
Mal Tacheles, es geht doch hauptsächlich darum, dass ihr nicht wollt, dass sie zum Kurs muss oder?
Denn irgendwelche Umzugspläne, wie roseforest und reinhard schon gesagt haben, die sind hier doch völlig egal. Dann zieht man halt um und die Verpflichtung hat sich erledigt. Außer natürlich man bleibt doch in Deutschland. Dann ist die Verpflichtung natürlich gültig. Aber dann war sie ja auch von Anfang an berechtigt. Von daher sehe ich nicht wie ein Umzug irgendwas an der Verpflichtung ändern sollte? Ob jetzt erkennbar oder nur behauptet. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Petersburger am 26.07.2025 um 23:38:58 roseforest schrieb am 26.07.2025 um 17:30:32:
Dass er als russischer StAng bei der Einreise "eingezogen" und zum Militär geschickt wird? Dafür gäbe es keine mir bekannte Grundlage. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Petersburger am 27.07.2025 um 02:46:54
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von maennlich am 27.07.2025 um 12:38:05 Puncherfaust schrieb am 26.07.2025 um 17:44:38:
Nicht in diese Kurse so wie sie derzeit angeboten bzw belegt /besucht sind. Falls derzeit möglich werde ich Foto dazu posten. // So sehen bei uns die Kursbelegungen aus. Da will meine Frau nicht hin und ich will es auch nicht. (Fotos aus dem Netz) [edit] Damit niemand glaubt, dass so etwas hier geduldet wird: Im letzten Beitrag dieses Themas gab es hierfür [/edit] NG2.jpg (61 KB | 80
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von reinhard am 27.07.2025 um 12:54:24
Deshalb bleibt mein Tipp:
Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre beantragen. Damit darf man auch nach einem Jahr ausreisen, aber eben innerhalb von sechs Monaten auch visumfrei zurück. Es gibt also größere Flexibilität. Verpflichtung zum I-Kurs: Sie kann die Verpflichtung einfach entgegennehmen und hat dann die Pflicht, sich innerhalb von 24 Monaten anzumelden. Die Verpflichtung erlischt mit einer endgültigen Ausreise. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von maennlich am 27.07.2025 um 13:04:36 reinhard schrieb am 27.07.2025 um 12:54:24:
Siehste, du schreibst ehrlich: Pflicht. :#s22: AufenthG und BMI schreiben: Anspruch haben ::) 24 Monate Zeit zum Anmelden - klasse. Reicht locker um sie auf B1 zu bringen. Dann wäre das Anliegen des Threads geklärt. Vielen Dank |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Puncherfaust am 27.07.2025 um 13:13:33 Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:04:36:
Das AufenthG spricht auch von Pflicht, § 44a Zitat:
Gut. War auch etwas sprachlos nach deinem rassistischen letzten Kommentar. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von maennlich am 27.07.2025 um 13:20:47
Aus dem AufenthG.
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (1) Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn ihm .... |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Puncherfaust am 27.07.2025 um 13:23:20 Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:20:47:
Jetzt hast du mich heute schon 2x sprachlos gemacht. 44a |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von maennlich am 27.07.2025 um 13:26:25
nee. b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28)
P.S. Nix Rassismus, sondern so (Foto) Quelle: BMI GO.JPG (163 KB | 78
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Puncherfaust am 27.07.2025 um 13:28:44 Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:26:25:
Ja im Integrationskurs sind zumeist Ausländer. Deine Frau ist auch eine. Pass besser auf. §44a Nicht §44 Abs. X Nr. a §44a Nimmste die Internetseite wo du das Gesetz hast und klickste einmal auf "weiter". Tadaa. |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von SimonB am 27.07.2025 um 13:33:35 Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:04:36:
Gehst du noch immer davon aus, dass deine Frau, wenn sie dann einreist und bei der ABH erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, zu einem Integrationskurs verpflichtet würde? Davon ist nicht auszugehen und irrelevant ist, ob die AE für 1 oder 3 Jahre erteilt würde. Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:04:36:
Falls eine Person zu einem Integrationskurs verpflichtet wird, ist die Erreichung eines Niveaus nach GER ( zB A1/2, B1) durch ein Zertifikat nachzuweisen. Nicht durch das, was du ihr beibringst. Du fährst völlig unnötig auf der falschen Linie. Und dein Satz zu den Fotos spricht wieder eine deutliche Sprache. >:( |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von maennlich am 27.07.2025 um 14:02:40
Noch so eine Lüge!
"Sollten Sie Deutsch lernen" .. ::) Wir alle hier wissen es ist ein Muss, eine Pflicht. Ohne A1 keinen AT, ohne B1 keine NE Hast du eine Ahnung weshalb kein Klartext gesprochen wird? Noch_eine_L_ge.JPG (133 KB | 66
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Petersburger am 27.07.2025 um 14:24:57
Jetzt reicht es mir.
Zunächst mal, vom Smartphone aus: :closed: Weiteres folgt, wenn ich wieder am Rechner sitze. Und bitte keine, absolut keine Kommentare, Anmerkungen per PN! |
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Titel: Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens Beitrag von Petersburger am 27.07.2025 um 19:47:19
@maennlich
Beginnend mit Zitat:
wundere ich mich über die Ausdrucksweise bzw. die Fragen eines im Forum relativ neuen Mitglieds ohne ausländerrechtliches Spezialwissen (in diesem Forum ggf. auch bei einem Neuling durch die Kennzeichnung "Experte" markiert.). Ein als belehrend wahrnehmbarer Text ist auch von Experten nichts, was man mit Freude entgegennimmt. Bei denen hat es aber doch fachlichen Hintergrund. Fragen in den Privatbereich hinein gehören sich nicht. Und dann landen wir in Antwort #33 dieses Themas bei "Lüge" und "... weshalb kein Klartext gesprochen wird?" (Wo dieser Klartext doch für jeden nachlesbar in § 44a AufenthG steht). Dafür gibt es Und da ich nicht selten mitbekam oder gar betroffen war, dass in Diskussionen Argumente ignoriert und statt dessen Etiketten verteilt wurden, vermeide ich diese Art Etiketten. Zwei davon sind "Dis...ung" und "Ras...mus". Antwort #24 dieses Themas aber ist einfach nur eklig. Dafür gibt es Verbunden mit einer Schreibpause von zwei Wochen und Abzug bei der Beitragszahl, damit der Status "Senior Member" nicht entwertet wird. |
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