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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Chancen auf Einbürgerung? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1752736399 Beitrag begonnen von AngehendeStB am 17.07.2025 um 09:13:19 |
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Titel: Chancen auf Einbürgerung? Beitrag von AngehendeStB am 17.07.2025 um 09:13:19
Hallo zusammen,
fasziniert von der Expertise und Hilfsbereitschaft in diesem Forum möchte ich nun eure Einschätzung für meinen Fall einholen. Hier die Eckdaten zu meiner Wenigkeit: Non-EU (Ostblock) Staatsbürger Seit Herbst 2017: rechtsmäßiger Aufenthalt in DE (Deutschkurs, Uni) Seit Herbst 2024: verheiratet mit DE-Bürger Ab September/Oktober 2025: Blaue Karte (fingers crossed), somit gesicherter Lebensunterhalt Bachelor und Masterabschlüsse auf Deutsch mit 1,x Schnitt Ausgezeichnete Arbeitszeugnisse (Arbeit im juristischen Bereich) Noch nie Leistungen vom Staat bezogen Dürfte ich theoretisch bereits im Herbst 2025 nach Erhalt der Blauen Karte einen Einbürgerungsantrag stellen bzw. was wären da die Erfolgschancen? Oder sollte ich lieber warten, bis wir 2 Jahre Ehe haben und den Antrag erst Ende 2026 stellen? Ich habe u.a. in diesem Forum gelesen, dass viele bereits vor Eintritt der Voraussetzungen Anträge stellen. Leider gehört meine Stadt zu denjenigen, die über 18 Monate Bearbeitungszeit versprechen. Anträge werden per Post gestellt. P.S. wie sieht es aus, wenn ich während der Bearbeitungsdauer in ein anderes Bundesland umziehe - bleibt der Antrag bei der damals zuständigen Behörde oder "zieht" dieser "mit", ähnlich wie Anträge auf Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis? Please be kind! ;) Danke vorab! |
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Titel: Re: Chancen auf Einbürgerung? Beitrag von Aras am 17.07.2025 um 09:31:30
Wenn du Deutsch-verheiratet bist, warum hast du dann nicht längst eine AE gem. § 28 beantragt? Dann hättest du jetzt eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis.
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Titel: Re: Chancen auf Einbürgerung? Beitrag von reinhard am 17.07.2025 um 11:05:22
Du kannst den Antrag sofort stellen.
Als Student konntest Du nicht eingebürgert werden, aber mit Blauer Karte kannst Du es sofort - die Aufenthaltszeiten werden angerechnet. Du brauchst einen Einbürgerungstest. Eine eventulle AE für die Ehe (§ 28) bringt Dir an kürzerer Aufenthaltszeit nichts, weil Du alles schon erfüllt hast. Theoretisch kannst Du auch beide Aufenthaltstitel beantragen und bekommen, davon hast Du aber nichts. Antrag jetzt stellen und die 18 Monate geduldig warten. Du kannst auch teilnehmen an politischen Initiativen, das Personal zu erhöhen, vielleicht wirst Du dann schon nach 16 Monaten Antwort bekommen. |
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