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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Reisen mit Aufenthaltstitel ohne eingetragene Passnummer – ist das möglich? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1752607365 Beitrag begonnen von moaeet am 15.07.2025 um 21:22:45 |
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Titel: Reisen mit Aufenthaltstitel ohne eingetragene Passnummer – ist das möglich? Beitrag von moaeet am 15.07.2025 um 21:22:45
Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis mit subsidiärem Schutz gemäß § 25 Abs. 2, die bis 09/2027 gültig ist. Auf meiner aktuellen Aufenthaltserlaubnis ist jedoch keine Passnummer eingetragen. Ich habe einen neuen Reisepass erhalten und eine Kopie davon an die Ausländerbehörde geschickt, damit die Passnummer in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen wird. Aber ich weiß, dass die Behörde zurzeit sehr ausgelastet ist, und es wird wahrscheinlich sehr lange dauern – vermutlich mehr als sechs Monate.
Meine Frage ist nun: Kann ich mit meiner aktuellen Aufenthaltserlaubnis und meinem neuen Reisepass ins Ausland reisen und wieder nach Deutschland zurückkehren, ohne Probleme zu bekommen? Ich habe bereits die Bundespolizei an zwei Flughäfen gefragt, aber ich habe zwei unterschiedliche Antworten bekommen: Einer sagte, ich könnte reisen, der andere sagte, ich dürfte es nicht. Außerdem habe ich diesen Artikel gefunden: https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/aktuelle-meldungen/juni-2024/wegfall-der-passdaten-bei-elektronischen-aufenthaltstiteln-eat Ich bin trotzdem noch verunsichert und habe bisher keine eindeutige Antwort erhalten. [edit]Link gefixt und überflüssigen Beitrag (link doppelt) gelöscht[/edit] |
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Titel: Re: Reisen mit Aufenthaltstitel ohne eingetragene Passnummer – ist das möglich? Beitrag von Andreas782 am 15.07.2025 um 23:42:13
Moin,
der von dir verlinkte Artikel betrifft Informationen zu Niederlassungserlaubnissen / Daueraufenthaltserlaubnissen-EU auf eAT. Das hast du nicht, du schreibst, dass du eine Aufenthaltserlaubnis hast. Darauf muss eine Passnummer angegeben sein, es sei denn, der eAT ist als Ausweisersatz ausgestellt. Dann steht nämlich an der Stelle, wo überlicherweise "Pass(Ersatz) ....." steht "Ausweisersatz". Solltest du jetzt im Besitz eines gültigen, anerkannten Reisepasses sein, dann empfiehlt es sich, den eAT neu auf den Reisepass ausstellen zu lassen, um alle Zweifel zu beseitigen. Reisen sollten zwar auch so funktionieren (Reisepass für die Ausreise - Reisepass und eAT für die Einreise), aber für jeden einzelen Grenzbeamten in jedem einzelnen Staat wird wohl niemand die Hand ins Feuer legen können. Gruß |
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Titel: Re: Reisen mit Aufenthaltstitel ohne eingetragene Passnummer – ist das möglich? Beitrag von Petersburger am 16.07.2025 um 08:33:31
Der Unterschied zu meinen grundsätzlichen Ausführungen in einem anderen Thema ist der, dass jeder Fluglinien-Mitarbeiter und jeder Grenzbeamte sich fragen kann, ob dieser eAT denn überhaupt korrekt ausgestellt ist so ohne eingetragene Passnummer oder ob das Teil nicht vielleicht eine Fälschung mit dummem Fehler ist.
eAT ohne eingetragene Passnummer dürfte im Vergleich zur Fragestellung in diesem anderen Thema so selten sein, dass man unterschiedliche Antworten erwarten darf. Der eine Gefragte sieht das Analogon zum neuen Reisepass, der andere hält das Ganze für komisch und antwortet lieber ablehnend, weil der Fragesteller sich dann nicht auf die Auskunft berufen wird, wenn der konkrete Grenzbeamten ihn nicht durchlässt. |
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Titel: Re: Reisen mit Aufenthaltstitel ohne eingetragene Passnummer – ist das möglich? Beitrag von reinhard am 16.07.2025 um 11:02:24
... wobei ich die Hoffnung habe, dass einige doch wissen, dass Aufenthaltstitel mit einer 25 (hier: 25,2 - subsidiärer Schutz) oft ohne Pass ausgestellt werden.
Ich hoffe, auf der Karte steht "Ausweisersatz", dann sollte spätestens bei der zweiten Nachfrage eines Kontrolleurs von Fluglinie oder Grenzkontrolle alles klar sein. Aber: Ein bisschen Zeit einplanen. Und ruhig nochmal eine Mail an die ABH, dass es eilig ist. |
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Titel: Re: Reisen mit Aufenthaltstitel ohne eingetragene Passnummer – ist das möglich? Beitrag von moaeet am 02.08.2025 um 19:55:03
Danke an euch alle, die geantwortet und geholfen haben.
Tatsächlich habe ich eine E-Mail an den Flughafen geschickt, zu dem ich reise, und sie haben bestätigt, dass es akzeptiert wird. |
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