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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> unbefristet Aufenthalt in Deutschland
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Beitrag begonnen von Gandi am 12.07.2025 um 22:49:19

Titel: unbefristet Aufenthalt in Deutschland
Beitrag von Gandi am 12.07.2025 um 22:49:19
Guten Tag zusammen,

ich lebe mehr als 25 Jahre in Deutschland.
Verheiratet seit 2004, damals hatte ich einen Aufenthalt recht von
Paragraph 23 ABS.1
Mein Mann wurde 2022 eingebürgert somit habe ich den Paragraph
28 ABS.1 bekommen.
Ich gehe unbefristet seit ca 10 Jahren Arbeite.
Deutsch reden kann ich doch schreiben und lesen nicht.
Wie kann ich einen Unbefristeten Aufenthalts recht bekommen ?

MFG Gandi

Titel: Aufenthalserlaubnis 25 ABS.4 § ABS .2
Beitrag von Gandi am 12.07.2025 um 22:54:36
Guten Tag,

Mit dem Paragraphen 25 ABS.4 und 2. ist es möglich auszureisen ?
wie ich gelesen habe sei es nicht möglich wollte mir nur sicher gehen deswegen frage ich hier :)
ich bitte drum mehr Info

MGF Gandi

Titel: Re: unbefristet Aufenthalt in Deutschland
Beitrag von reinhard am 13.07.2025 um 10:24:31
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 kannst Du jederzeit eingebürgert werden oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Du musst Dein Geld selbst verdienen, ein B1-Zertifikat (oder was Besseres) haben, den Einbürgeurngstest bestehen und ohne Vorstrafen sein.

Mit jeder Aufenthaltserlaubnis darf man ausreisen, es wird niemand hier festgehalten. Manche fragen dann als nächstes, ob sie später wieder einreisen dürfen. Das dürfen sie manchmal, manchmal auch nicht.

Titel: Re: unbefristet Aufenthalt in Deutschland
Beitrag von dim4ik am 13.07.2025 um 10:30:31

reinhard schrieb am 13.07.2025 um 10:24:31:
Du musst Dein Geld selbst verdienen

Nicht zwingend. Wenn der Ehemann für die ganze Familie genügend verdient, reicht es auch.

Titel: Re: unbefristet Aufenthalt in Deutschland
Beitrag von roseforest am 13.07.2025 um 12:45:56
Hi :)
Wieso jetzt §25?

Geht es um dich oder jemand anderes ? Es wäre denke ich gut Fall für Fall zu behandeln damit es kein Missverständnis gibt.

Titel: Re: unbefristet Aufenthalt in Deutschland
Beitrag von reinhard am 21.02.2026 um 21:53:18
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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