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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Passverlängerung / Belarussischer Staatsbürger
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Beitrag begonnen von UweG am 26.05.2025 um 17:46:24

Titel: Passverlängerung / Belarussischer Staatsbürger
Beitrag von UweG am 26.05.2025 um 17:46:24
Hallo miteinander,

ein belarussischer Staatsbürger mit einer AE nach § 16B Abs. 1 AufenthG. muss für die Verlängerung seiner AE, seinen belarussischen Pass verlängern lassen. Sein Ziel hier wäre, Bachelor-Abschluss, als Fachkraft in D. zu arbeiten, evtl. Masterstudium.

Es gibt wohl ein belarussisches Gesetz, wonach die Pässe nur auf dem belarussischen Staatsgebiebet (also vor Ort) verlängert werden können, Beim belarussischen Generalkonsulat in München, kann eine Verlängerung des Passes nicht beantragt bzw. bearbeitet werden. Das Regime zwingt also ihre Staatsbürger zur Rückkehr.

Er befürchtet jetzt, dass er bei seiner Rückkehr zum Militärdienst eingezogen wird. Außerdem hat er bei den damaligen Protesten gegen das dortige Regime mitgemacht. Dadurch fürchtet er politische Verfolgung.

Die Handlungsempfehlung des BMIH vom 16.11.2023 sagt, dass die Passbeschaffung in Belarus grundsätzlich zumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit der Passbeschaffung kann bei nachweislich politisch verfolgten angenommen werden, aber die Betroffenen müssen der ABH gegenüber, Nachweise bezüglich einer besonderen Gefährdung vorbringen. Die Handlungsempfehlung verweist auf den Schutzstatus nach § 22 Satz 2 AufenthG (Personen der belarussischen Diaspora, Aktivisten mit herausgehobener politischen Aktivität, Kultur- und Medienschaffende und Journalisten).

Da fällt er aber nicht drunter und ich denke nicht, dass er irgendwelche Nachweise bringen könnte. Aber ohne diese Belege (z.B. Einberufungsbescheid), hat er bei der ABH keine Chance und erhält auch keinen Reiseausweis für Ausländer.

Was könnte man tun oder raten? Danke und Grüße Cheasy

Titel: Re: Passverlängerung / Belarussischer Staatsbürger
Beitrag von Aras am 26.05.2025 um 20:17:34
Ich denke ein kompetenter Anwalt wäre der deutlich bessere Ansprechpartner.

Und zwar bevor die Aufenthaltserlaubnis abläuft. Früher stand bspw. irgendwo geschrieben dass man nicht umverteilt wird, wenn man eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre hat und während des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis einen Asylantrag stellt.

Vielleicht kann auch mit der Ausländerbehörde verhandeln. Wurde denn schon das Gespräch mit der Behörde gesucht? Vielleicht ist er schon der x-te Belarusse, dem ein Reiseausweis für Auslander erteilt wurde.

Aber im Grunde bedeutet es auch, dass in dem Moment in dem er einen Reiseausweis bekommt, diesen ja quasi immer wieder bekommen könnte. Denn Lukaschenko bleibt ja unabsehbar an der Macht. Zumal er dann ja wohl effektiv sich dem Wehrdienst entzieht.

Ansonsten halt https://openjur.de/u/2456357.html

Wird er gemustert und vielleicht sogar Einberufen oder ein neuer Reisepass verweigert dann ist sein Studium gefährdet.


Titel: Re: Passverlängerung / Belarussischer Staatsbürger
Beitrag von Andreas782 am 27.05.2025 um 20:46:53
Moin,


Aras schrieb am 26.05.2025 um 20:17:34:
irgendwo geschrieben dass man nicht umverteilt wird, wenn man eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre hat und während des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis einen Asylantrag stellt.


warum sollte er denn jetzt einen Asylantrag stellen? Der TS hat mit seinen Ausführungen quasi schon dargelegt, dass überhaupt keine Verfolgungsgründe vorliegen, bzw. nicht nachgewiesen/glaubhaft gemacht werden können.


Aras schrieb am 26.05.2025 um 20:17:34:
Wird er gemustert und vielleicht sogar Einberufen oder ein neuer Reisepass verweigert dann ist sein Studium gefährdet.


Möglicherweise kann er sich auch von der Uni beurlauben lassen, das wäre jetzt aber Kaffeesatzleserei.


UweG schrieb am 26.05.2025 um 17:46:24:
Was könnte man tun oder raten?



Also, um mal eine Behördenmeinung zu vertreten:

Sich an die weißrussischen Regeln halten und den Pass im Heimatland beantragen (das stimmt im übrigen tatsächlich, es geht derzeit nur dort). Mit den von dir gelieferten Informationen ist die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer m.M.n. ausgeschlossen, ohne neuen Pass gibt es auch keine weitere AE zum Studium.

Gruß


Titel: Re: Passverlängerung / Belarussischer Staatsbürger
Beitrag von Aras am 28.05.2025 um 11:22:23
Mir gings nicht darum Asyl anzuraten, sondern dass man nicht warten soll bis die AE abgelaufen ist, und dann den Anwalt aufsucht und Sachen erklärt, die hier nicht erklärt wurden, und dann ein Asylantrag anrät, aber die AE abgelaufen ist und dadurch in die Asylmühle kommt.

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