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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
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Beitrag begonnen von Einer am 06.05.2025 um 23:46:04

Titel: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Einer am 06.05.2025 um 23:46:04
Hallo liebe Schwarmintelligenz,

ich habe mal wieder eine interessante Frage. Eine ausländische Staatsangehörige steckt gerade in einer echt komischen Situation mit ihrem Einbürgerungsantrag. Sie wohnt in Hessen und nachdem ihr vom Regierungspräsidium eine Wartezeit von zwei Jahren in Aussicht gestellt wurde, hat sie eine Untätigkeitsklage erhoben. Danach ging es auf einmal ziemlich schnell, und der Antrag wurde positiv entschieden. Sie hat ein Schreiben bekommen, dass ihre Einbürgerungsurkunde fertig ist und zurück an die zuständige Behörde in ihrer Kommune zwecks Aushändigung geschickt wurde.

Das Problem: das ist jetzt schon zwei Monate her. Sie hat die Behörde mehrfach kontaktiert, aber die sagen immer nur, dass gerade sehr viele Einbürgerungsurkunden vom RP reinkommen und es momentan keine freien Termine zur Aushändigung gibt. Sie soll daher einfach warten, bis sie wieder Kapazitäten haben, und dann würde man sie per Post einladen – wann genau das passiert, kann aber niemand sagen. Außerdem haben sie ihr ziemlich unfreundlich mitgeteilt, sie solle doch bitte von weiteren Nachfragen absehen.

Mal ganz ehrlich: entweder läuft da einfach alles schief auf allen Ebenen, oder die machen das absichtlich, um sie für ihre Klage zu "bestrafen". Was kann sie tun, um endlich an ihre EBU zu kommen? Wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll? Oder noch einen Monat warten und dann nochmal klagen? Aber das ist doch absurd...

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von reinhard am 07.05.2025 um 11:18:24
Sie selbst scheint ja damit noch kein Problem zu haben.

Nein, Du kannst keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil Du nicht betroffen bist. Du könntest Dich aber an die Fraktionen im Kommunalparlament wenden, um sie auf den Missstand aufmerksam zu machen.

Du könntest ihr dieses Forum empfehlen. Dann kann sie sich hier melden, wenn sie mit dem Umstand Probleme hat. Allerdings sind seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts zum Juni 2024 alle damit befassten Behörden überlastet, weil sich die Anträge verdoppelt oder verdreifacht haben. Die Kommunen haben unterschiedliche Strategien, den Stau abzubauen, darüber entscheiden letztlich die Kommunalparlamente.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von lottchen am 07.05.2025 um 11:34:15
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht man ja üblicherweise gegen eine bestimmte Person. Gibt es hier eine einzig schudige Person, die die Urkunde nicht rausrückt? Eher nicht, oder? Außerdem: Wenn überhaupt bekommt diese Person dann Ärger, die Urkunde hat man dann immer noch nicht in der Hand.

Ich würde an ihrer Stelle eher auf Herausgabe / Übergabe klagen. Die Urkunde liegt ja vor. Andererseits: Noch gehört sie ihr ja noch nicht, daher ist es wohl zumindest keine Unterschlagung. Eine Beschwerde beim Vorgesetzten wird wohl auch nichts bringen. Ich kann da nur schwer was raten. 

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 07.05.2025 um 12:19:13
Ihr wurde unfreundlich(!) mitgeteilt, dass sie von weiteren Nachfragen absehen solle. Damit könnte man eine DIenstaufsichtsbeschwerde begründen.

Die Untätigkeitsklage läuft doch noch. Weil erledigt ist es nur, wenn man auf die Urkunde in der Hand hält. Oder hast du da die Erledigung gemeldet und die Untätigkeitsklage ist beendet?

Wenn dir das Geld egal ist, würde ich einfach einen weiteren Antrag für die laufende Klage einreichen und beantragen, dass die untere Verwaltungsbehörde verpflichtet wird die Urkunde endlich herauszugeben. Und dann alle Kontaktaufnahmen schön dokumentiert als Nachweis einreichen...

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Einer am 07.05.2025 um 12:35:37

reinhard schrieb am 07.05.2025 um 11:18:24:
Sie selbst scheint ja damit noch kein Problem zu haben.

Nein, Du kannst keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil Du nicht betroffen bist. Du könntest Dich aber an die Fraktionen im Kommunalparlament wenden, um sie auf den Missstand aufmerksam zu machen.

Du könntest ihr dieses Forum empfehlen. Dann kann sie sich hier melden, wenn sie mit dem Umstand Probleme hat.

Vielen herzlichen Dank, genau so eine extrem hilfreiche Antwort randvoll mit nützlichen Informationen habe ich mir erträumt. /s


lottchen schrieb am 07.05.2025 um 11:34:15:
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht man ja üblicherweise gegen eine bestimmte Person. Gibt es hier eine einzig schudige Person, die die Urkunde nicht rausrückt? Eher nicht, oder? Außerdem: Wenn überhaupt bekommt diese Person dann Ärger, die Urkunde hat man dann immer noch nicht in der Hand.

In dem Fall wäre das wohl der zuständige Sachbearbeiter. In der Kommune läuft das so, dass immer derselbe Beamte (oder dieselbe Beamtin) erst Unterlagen prüft, den Antrag annimmt und Unterschriften beglaubigt, und dann (Jahre später) die EBU aushändigt.


lottchen schrieb am 07.05.2025 um 11:34:15:
Ich würde an ihrer Stelle eher auf Herausgabe / Übergabe klagen. Die Urkunde liegt ja vor. Andererseits: Noch gehört sie ihr ja noch nicht, daher ist es wohl zumindest keine Unterschlagung. Eine Beschwerde beim Vorgesetzten wird wohl auch nichts bringen. Ich kann da nur schwer was raten. 

Gibt es eigentlich bestimmte Fristen für die Aushändigung von amtlichen Dokumenten, nachdem sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde angekommen sind? Greift hier die allgemeine Frist aus §75 VwGO, wenn die Urkunde einfach über drei Monate da rumliegt?

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Einer am 07.05.2025 um 12:42:58

Aras schrieb am 07.05.2025 um 12:19:13:
Ihr wurde unfreundlich(!) mitgeteilt, dass sie von weiteren Nachfragen absehen solle. Damit könnte man eine DIenstaufsichtsbeschwerde begründen.

Es handelte sich um ein telefonisches Gespräch. Schriftlich hat sie auf ihre Nachfrage lediglich die Mitteilung erhalten, dass sie Geduld haben soll und die Einladung zur Aushändigung zu einem (unbestimmten) späteren Zeitpunkt per Post kommt.


Aras schrieb am 07.05.2025 um 12:19:13:
Die Untätigkeitsklage läuft doch noch. Weil erledigt ist es nur, wenn man auf die Urkunde in der Hand hält. Oder hast du da die Erledigung gemeldet und die Untätigkeitsklage ist beendet?

Die Erledigung wurde noch nicht gemeldet. Die Klage richtete sich gegen das Land Hessen, das RP hat sich dabei für das beklagte Land als zuständig erklärt. Das RP ist jedoch inzwischen nicht mehr mit dem Fall befasst, da die Urkunde bereits ausgefertigt worden ist.


Aras schrieb am 07.05.2025 um 12:19:13:
Wenn dir das Geld egal ist, würde ich einfach einen weiteren Antrag für die laufende Klage einreichen und beantragen, dass die untere Verwaltungsbehörde verpflichtet wird die Urkunde endlich herauszugeben. Und dann alle Kontaktaufnahmen schön dokumentiert als Nachweis einreichen...

Wie hoch wären die zusätzlichen Kosten? Der Streitwert beträgt 10000 €, sie hat also bereits 798 € gezahlt.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Puncherfaust am 07.05.2025 um 13:13:55
Es gibt da keine bestimmte Frist. Die Frist des §75 VwGO kann man sicherlich analog heranziehen. Aber geklagt wurde ja sowieso schon. Und die Urkundenübergabe ist ja schon Gegenstand des Verfahrens, denn das ist ja genau der Verwaltungsakt den du erwirken wolltest.

Bei der Aushändigung der Urkunde kommt hinzu, dass diese Wartezeit ja schon vom Gesetzgeber gewollt ist. Denn er möchte ja, dass die Urkunde im Rahmen einer Einbürgerungsfeier übergeben wird. Die Behörde muss also im Grunde Urkunden sammeln um diese dann bei einer Feier auszuhändigen. Das kann dauern, bedarf einer Organisation der Feier, Terminabstimmung aller Beteiligten bei der Behörde, usw.

Je nach Größe des Bezirks kann das durchaus Monate dauern bis genügend Urkunden zusammen sind, bis eine Feier veranstaltet wird.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 07.05.2025 um 13:16:03
Naja, es ist eine Soll Vorschrift. Und dann muss man halt jeden Monat ne kleine Feier abhalten. Dann gibt es halt keine Schnittchen...

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von SimonB am 07.05.2025 um 13:40:59

Einer schrieb am 06.05.2025 um 23:46:04:
Sie wohnt in Hessen

Man hat schon öfter gelesen und gehört, dass es in Hessen knirscht. Auch noch, nachdem man etliches umorganisiert hatte.


Einer schrieb am 06.05.2025 um 23:46:04:
Das Problem: das ist jetzt schon zwei Monate her.

Wenn es tatsächlich immer nur 1 bestimmter SB ist, der den gesamten EB-Verlauf im Hause "bestimmt", kann es durchaus passieren, dass dieser mal in Urlaub/mal erkrankt/durchaus  genervt von vielen Anfragen ist (nicht nur von 1Person). Dann bleibt zwangsläufig etliches liegen.
Eine DAB ist zulässig und wird auch in dieser EBH den üblichen Nichterfolg haben. F-F-F.


Einer schrieb am 06.05.2025 um 23:46:04:
Danach ging es auf einmal ziemlich schnell, und der Antrag wurde positiv entschieden.

Dass man mit ca 2 Jahren Warte-/Bearbeitungszeit rechnen müsse, bringt mW noch keine schnelle positive Entscheidung einer U-Klage.
Diese Person könnte aber der EBH schriftlich mitteilen, dass sie auf die Teilnahme an einer evtl. vorgesehenen Sammel-Feierstunde mit den Einzubürgernden anderen  x Personen verzichtet.
Andere EBH in Nicht-Hessen machen das (im Rahmen des kommunalen Bürokratie-Abbau-Programms) schon länger nicht mehr. Sie bieten den Personen an, bis zur Feierstunde mit den Honoratioren der Kommune zu warten oder ziehen ansonsten die schnellstmögliche Übergabe der Urkunde durch.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 07.05.2025 um 13:48:30
Die materielle Sachbearbeitung ist schon abgeschlossen. Die Untätigkeitsklage war offensichtlich erfolgreich und hat die Bearbeitungszeit verkürzt. Insofern hängt es nur noch an der Aushändigung der bereits ausgefertigten Urkunde.

Was passiert, wenn man die Urkunde nicht aushändigt und in der Zwischenzeit die Sicherheitsabfrage ungültig wird? Muss dann wieder das RP ran? Oder ist das vernachlässigbar, weil der Oberbürgermeister gerade busy ist?

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Puncherfaust am 07.05.2025 um 13:51:43

Aras schrieb am 07.05.2025 um 13:16:03:
Naja, es ist eine Soll Vorschrift. Und dann muss man halt jeden Monat ne kleine Feier abhalten. Dann gibt es halt keine Schnittchen...


Eine sehr eng gefasste Soll-Vorschrift. Ausnahme könnte es z.B. sein, wenn der Antragsteller eine OP hat und dann ein Vierteljahr erstmal nicht vorbei kommen könnte.

Da müsste man also schon einen Grund haben, warum das nicht in der Feier passieren soll.

Wenn Hessen die Feiern denn abhält, machen längst noch nicht alle. Könnte mir das aber eben sehr gut als Grund vorstellen. Das RP schickt die Urkunden an die Ortsbehörden und die sammeln dann erstmal solange bis sie X Urkunden haben und händigen die dann aus. Ist ja dann auch wieder eine Sache der Verhältnismäßigkeit. Eine Einbürgerungsfeier für 1 oder 2 Urkunden abzuhalten dürfte unwirtschaftlich und damit nicht im Sinne der Öffentlichkeit sein.

Oder es liegt daran, dass das eine kleine Ortsbehörde ist und wegen Krankheit, Zeitmangel, anderen Prioritäten usw. nichts läuft. Dann könnte man sich evtl. ans RP wenden und bitten, dass die da mal nachhaken. Die haben doch auch ein Interesse daran, dass sich die Sache erledigt.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Einer am 07.05.2025 um 14:29:34

Puncherfaust schrieb am 07.05.2025 um 13:13:55:
Bei der Aushändigung der Urkunde kommt hinzu, dass diese Wartezeit ja schon vom Gesetzgeber gewollt ist. Denn er möchte ja, dass die Urkunde im Rahmen einer Einbürgerungsfeier übergeben wird. Die Behörde muss also im Grunde Urkunden sammeln um diese dann bei einer Feier auszuhändigen. Das kann dauern, bedarf einer Organisation der Feier, Terminabstimmung aller Beteiligten bei der Behörde, usw.

Die Gemeinde macht das nicht. Die Urkunde kommt vom RP, die Person wird mit einem Terminschreiben eingeladen, die Urkunde wird ausgehändigt, fertig.


SimonB schrieb am 07.05.2025 um 13:40:59:
Diese Person könnte aber der EBH schriftlich mitteilen, dass sie auf die Teilnahme an einer evtl. vorgesehenen Sammel-Feierstunde mit den Einzubürgernden anderen  x Personen verzichtet.


Es handelt sich nicht um eine Sammel-Feierstunde. Die Urkunden werden persönlich bei einem Termin übergeben. Dabei unterschreibt man nochmal die Loyalitätserklärung und wird zusätzlich dazu befragt. Zur Einbürgerungsfeier, die nur ein- bis zweimal im Jahr stattfindet, werden unter anderem auch Leute eingeladen, die schon eingebürgert wurden.


Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von SimonB am 07.05.2025 um 14:59:48

Einer schrieb am 07.05.2025 um 14:29:34:
Es handelt sich nicht um eine Sammel-Feierstunde.

Dann fällt mein Beschleunigungs-Vorschlag aus. Dann bleibt es bei der "Termineinladung". Und nachfolgend, wie du weißt, noch an der Wartezeit auf Pass und DPA von der Meldebehörde. Durchaus auch 2-3 Monate im Normalfall.
Eine DAB dürfte keine beschleunigte Einladung/Übergabe der Urkunde bringen. Ist aber zulässig, erzeugt wahrscheinlich in der Behörde 1x Stöhnen mehr und später ein Schreiben mit mehr/weniger passenden Textbausteinen. :'(
Wann hat die Person ihren Einb-Antrag eigentlich gestellt?

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Einer am 07.05.2025 um 15:02:09

SimonB schrieb am 07.05.2025 um 14:59:48:
Wann hat die Person ihren Einb-Antrag eigentlich gestellt?

Vor einem Jahr.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 07.05.2025 um 15:15:57

SimonB schrieb am 07.05.2025 um 14:59:48:
Und nachfolgend, wie du weißt, noch an der Wartezeit auf Pass und DPA von der Meldebehörde. Durchaus auch 2-3 Monate im Normalfall.

Woher hast du solche Fantasiezahlen her?

@Einer

Beschwer dich doch direkt beim Landrat/Oberbürgermeister.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von SimonB am 07.05.2025 um 15:33:14

Aras schrieb am 07.05.2025 um 15:15:57:
Beschwer dich doch direkt beim Landrat/Oberbürgermeister.

Das geht. Es geht aber nicht um @Einer.

Ob hier ein Landrat/OB den 1 verantwortlichen SB dazu bringt, sofort eine Einladung rauszuschicken?
Ich bezweifle das.
Aber Beschwerden sind wie Nachfragen, DAB und Klagen erlaubt... Selbstverständlich.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 07.05.2025 um 16:04:11
Die Frage, ob der Landrat oder Oberbürgermeister als oberster Disziplinarvorgesetzte einer Kommune einem  Beamten eben jener Kommune eine Weisung geben kann, stellt sich regelmäßig nicht.

Zumal die Weisung an den Beamten, einen Termin zu geben, keine fachliche Weisung ist, die man aus fachlicher Sicht problematisieren könnte.
Höchstens die Frage nach der Gleichbehandlung könnte gestellt werden.

Aber da hat der Betroffene schon gezeigt, dass eine Klagebereitschaft vorliegt. Da könnte man also dezent auf die Klage hinweisen, und dann darf der Landrat/Oberbürgermeister entscheiden ob er für die Untätigkeit seiner Mitarbeiter dem Stadtkämmerer sagen muss, Geld im klammen Haushalt für die Gerichtskosten zu blockieren, oder einfach anweist das Verfahren abzuschließen und den nervigen Einwohner zufrieden zu stellen.

Aber bestimmt hast du noch einen altklugen Spruch parat.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von SimonB am 07.05.2025 um 17:03:22

Aras schrieb am 07.05.2025 um 16:04:11:
dann darf der Landrat/Oberbürgermeister entscheiden

Eben. Ich darf aber den Erfolg bezweifeln, zumal eine Untätigkeit dieses 1 SB in dieser Behörde nicht erkennbar ist.


Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Petersburger am 07.05.2025 um 17:06:46
[Moderationsmodus]


Einer schrieb am 07.05.2025 um 12:35:37:
Vielen herzlichen Dank, genau so eine extrem hilfreiche Antwort randvoll mit nützlichen Informationen habe ich mir erträumt. /s



Aras schrieb am 07.05.2025 um 16:04:11:
Aber bestimmt hast du noch einen altklugen Spruch parat. 

Es kommt auch hier immer mal vor, dass einem eine Antwort nicht gefällt oder man genervt ist.

Als wir vom i4a-Team gegenseitige Achtung als Kommunikationsform einforderten, wollten wir diese Art Sätze ausschließen.

Daher: Keine Fortsetzung oder Wiederholung solcher Dinge bitte!

[/Moderationsmodus]

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Petersburger am 07.05.2025 um 17:12:25

SimonB schrieb am 07.05.2025 um 17:03:22:
Eben. Ich darf aber den Erfolg bezweifeln, zumal eine Untätigkeit dieses 1 SB in dieser Behörde nicht erkennbar ist.

Zweifeln darfst Du.

Es geht aber nicht um Untätigkeit, sondern um Bescheidung in angemessener Frist.

Bescheidung = schriftliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.

VwV und Wunsch des Gesetzgebers nach Einbürgerungsfeiern hin oder her:
Das Liegenlassen eines fertig bearbeiteten Vorgangs bis zu irgendeinem unbestimmten Tag ist mit Sicherheit kein zureichender Grund iSd § 75 VwGO.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von SimonB am 07.05.2025 um 18:35:26

Petersburger schrieb am 07.05.2025 um 17:12:25:
Das Liegenlassen eines fertig bearbeiteten Vorgangs bis zu irgendeinem unbestimmten Tag ist mit Sicherheit kein zureichender Grund iSd § 75 VwGO.

Das sehe ich ebenso.
Ich darf und möchte aber bezweifeln, dass dieser 1 SB das tut, was du ihm hier vorwirfst.

Das mit der "Untätigkeit" kam übrigens von @Aras in #16

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Petersburger am 07.05.2025 um 20:14:43

SimonB schrieb am 07.05.2025 um 18:35:26:
Ich darf und möchte aber bezweifeln, dass dieser 1 SB das tut, was du ihm hier vorwirfst.

Es geht nicht um den einen SB, es geht um die Zeitdauer zwischen Antragstellung und wirksamer Bekanntgabe des Bescheides.

Und ich bin auch fern von Vorwürfen, sondern formuliere lediglich Feststellungen, die sich aus dem Vortrag im Thema ergeben.


SimonB schrieb am 07.05.2025 um 18:35:26:
Das mit der "Untätigkeit" kam übrigens von @Aras in #16 

Nö, das ist eine übliche Formulierung.

Wenn man sie jedoch in einem Satz verwendet, in dem man das Wort als Begründung für Zweifel verwendet ...


An dieser Stelle sollte aber nun mal zum Sachlichen zurückgekehrt werden!

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Einer am 08.05.2025 um 19:22:18

Aras schrieb am 07.05.2025 um 15:15:57:
Beschwer dich doch direkt beim Landrat/Oberbürgermeister.

Hat so halbwegs funktioniert. Morgen früh hat die Antragstellerin beim Bürgermeisterbüro angerufen und das Problem geschildert. Die sagten, sie würden mal nachhaken, was da los ist, und melden sich bei ihr. Zurückgemeldet hat sich keiner, aber am Abend kam die Einladung - per E-Mail, mit einem Termin... für Anfang Juli (!!!). Die Gemeindeverwaltung hat sich entschuldigt: laut denen kommen gerade extrem viele Urkunden vom RP, und angeblich gibt es nur einen Mitarbeiter, der diese Urkunden aushändigen kann (oder darf), deshalb dauert alles ewig. Offenbar ist es so etwas wie schwarze Magie, ein paar Fragen zu stellen, einen Stempel draufzuhauen und das Dokument zu überreichen – dafür braucht man wohl einen ganz speziellen Beamten. Jemand anders darf da wohl nicht mal vorübergehend zur Hilfe runtergeschickt werden.

Ich persönlich würde nochmal beim Bürgermeisterbüro Druck machen und mich schriftlich beschweren – vier Monate für die Aushändigung einer fertigen Urkunde ist echt viel. Aber das muss die Antragstellerin selbst entscheiden. Sie hat Bedenken, dass falls sie weiter nervt, die Verwaltung ihr dann extra Steine in den Weg legt – z.B. bei der Loyalitätsbefragung. Also sie nimmt den Termin einfach hin und lässt es gut sein.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Andreas782 am 08.05.2025 um 21:19:14

Einer schrieb am 08.05.2025 um 19:22:18:
Ich persönlich würde nochmal beim Bürgermeisterbüro Druck machen und mich schriftlich beschweren – vier Monate für die Aushändigung einer fertigen Urkunde ist echt viel. 


Du solltest dich vielleicht lieber beim Gesetzgeber beschweren, der weltfremde Gesetze erlässt, alle Warnungen der Kommunen außer acht lässt und die Kommunen bei ihrer Überlastung dann noch im Regen stehen lässt.

Was bei den Einbürgerungsbehörden seit Juli 2024 los ist, wurde schon weiter oben beschrieben - Besserung nicht in Sicht.

Der Leidtragende ist der Antragsteller. Und der "dumme Beamte", der nicht schnell genug arbeitet, obwohl ja nur


Einer schrieb am 08.05.2025 um 19:22:18:
ein paar Fragen zu stellen, einen Stempel draufzuhauen und das Dokument zu überreichen 


ist.

Gruß

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Einer am 08.05.2025 um 22:31:55
Hier geht es nicht um die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge durch die Gemeindeverwaltung – das läuft in Hessen über die oberen Einbürgerungsbehörden (also die Regierungspräsidien). Und dass die EBHs überlastet sind, ist kein Geheimnis. Auch dass das Problem an den von dir beschriebenen Umständen liegt, ist bekannt.

Allerdings ist in diesem Fall das alles längst durch. Die Bearbeitung ist abgeschlossen, die Einbürgerungsurkunde liegt bei der Gemeindeverwaltung – und die braucht jetzt ernsthaft vier Monate, um die Urkunde auszuhändigen, weil das anscheinend nur ein einziger Beamter machen kann. Was genau ist daran bitte so kompliziert? Identität prüfen, Aufenthaltstitel einsammeln, Urkunde überreichen – das hätte notfalls auch das Einwohnermeldeamt übernehmen können. Bei anderen Dokumenten wie Pässe oder Führerscheine klappt das ja schließlich auch problemlos. Das wäre sogar ziemlich praktisch gewesen, weil die eingebürgerte Person sowieso zum Einwohnermeldeamt muss, um Ausweis und Pass zu beantragen.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Newman am 09.05.2025 um 08:01:49

Einer schrieb am 08.05.2025 um 22:31:55:
Die Bearbeitung ist abgeschlossen, die Einbürgerungsurkunde liegt bei der Gemeindeverwaltung – und die braucht jetzt ernsthaft vier Monate, um die Urkunde auszuhändigen, weil das anscheinend nur ein einziger Beamter machen kann. Was genau ist daran bitte so kompliziert? 


Die haben aber nicht nur die eine Urkunde da liegen und alle anderen Urkunden müssen auch ausgehändigt werden. Du scheinst auch keine Ahnung zu haben, wie die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vonstattengeht. Das ist keine Sache von fünf Minuten und danach gibt es auch noch einige Arbeitsschritte zu erledigen, von denen der Eingebürgerte nichts mitbekommt. Außerdem wird dieser eine Mitarbeiter nicht ganztägig Einbürgerungsurkunden aushändigen, sondern noch viele andere Aufgaben haben. Das Problem ist bekannt, aber Gemeindeverwaltung XY wird es nicht lösen, da sind andere Ebenen verantworlich. Also reg Dich bitte ab.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 09.05.2025 um 08:24:32
Ich denke, dass du mit der Terminerteilung dein Ziel erreicht hast. Ist es toll solange zu warten? Nein. Aber zumindest kann die Betroffene nun ihr Leben besser planen. Und ich denke, dass ist schon viel wert.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Einer am 09.05.2025 um 11:54:33

Newman schrieb am 09.05.2025 um 08:01:49:
Die haben aber nicht nur die eine Urkunde da liegen und alle anderen Urkunden müssen auch ausgehändigt werden. Du scheinst auch keine Ahnung zu haben, wie die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vonstattengeht. Das ist keine Sache von fünf Minuten

Stimmt, bei meiner Frau hat das Ganze nicht 5, sondern 10 Minuten gedauert. Die Mitarbeiterin hat einfach ihre Identität überprüft, ein paar Papiere unterschreiben lassen, ein paar formelle Fragen gestellt, den Aufenthaltstitel einkassiert und am Ende die Urkunde gestempelt und ausgehändigt. Das hätte genauso gut jemand vom Einwohnermeldeamt machen können – da waren wir direkt danach sowieso hin, um Perso und Pass zu bestellen. Hätte allen Beteiligten einen zusätzlichen Behördengang und eine Menge Zeit gespart.


Newman schrieb am 09.05.2025 um 08:01:49:
und danach gibt es auch noch einige Arbeitsschritte zu erledigen, von denen der Eingebürgerte nichts mitbekommt.

Sind diese Schritte wirklich so kompliziert und zeitaufwendig? Es geht hier nochmal nicht um die eigentliche Bearbeitung des Einbürgerungsantrags – die ist ja längst durch. Zuständig war in dem Fall das Regierungspräsidium, nicht die Gemeindeverwaltung – die hatte mit der Antragsbearbeitung nur wenig zu tun (außer Aushändigung der EBU).


Newman schrieb am 09.05.2025 um 08:01:49:
Außerdem wird dieser eine Mitarbeiter nicht ganztägig Einbürgerungsurkunden aushändigen, sondern noch viele andere Aufgaben haben.

Das ist das eigentliche Problem in diesem Fall.


Newman schrieb am 09.05.2025 um 08:01:49:
Das Problem ist bekannt, aber Gemeindeverwaltung XY wird es nicht lösen, da sind andere Ebenen verantworlich. Also reg Dich bitte ab.

Wer ist denn eigentlich dafür verantwortlich, dass es die Gemeindeverwaltung XY nicht gebacken kriegt, die Aushändigung wichtiger Dokumente ordentlich zu organisieren? Ich könnte es nachvollziehen, wenn es dort generell bei allen möglichen Dokumenten Probleme gäbe – aber offenbar betrifft das nur die Einbürgerung, die die Verwaltung nicht einmal selbst bearbeitet, sondern für die sie lediglich fertige Urkunden zur Aushändigung zugeschickt bekommt


Aras schrieb am 09.05.2025 um 08:24:32:
Ich denke, dass du mit der Terminerteilung dein Ziel erreicht hast. Ist es toll solange zu warten? Nein. Aber zumindest kann die Betroffene nun ihr Leben besser planen. Und ich denke, dass ist schon viel wert.

Ja, das war das eingentliche Ziel.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 09.05.2025 um 12:38:15

Einer schrieb am 09.05.2025 um 11:54:33:
Wer ist denn eigentlich dafür verantwortlich, dass es die Gemeindeverwaltung XY nicht gebacken kriegt, die Aushändigung wichtiger Dokumente ordentlich zu organisieren? Ich könnte es nachvollziehen, wenn es dort generell bei allen möglichen Dokumenten Probleme gäbe – aber offenbar betrifft das nur die Einbürgerung, die die Verwaltung nicht einmal selbst bearbeitet, sondern für die sie lediglich fertige Urkunden zur Aushändigung zugeschickt bekommt


Naja, ich bin ja eine ziemlich kritische Person in Bezug auf Behörden. Ich würde hier aber nicht die Schuld beim enfachen Sachbearbeiter suchen. Es gibt solche und solche Sachbearbeiter.

Ich hab mit sehr vielen Behörden zu tun gehabt. Und auch mit Behörden aus diversen Staaten, manche waren Demokratien und manche waren Autokratien. Bspw. wir leben derzeit in Krefeld. Ich finde die meisten Beamten hier offen gesagt toll. Andere sind anderer Meinung. Aber ich sehe, wie die Beamten hier einem weit entgegenkommen wenn man freundlich ist, auch soweit wie möglich Unterlagen vorlegt und auch ordentlich rechtlich argumentiert.

Das einzige was ich bei deinem Fall problematisch finde, ist der Umstand, dass nicht einfach ein Termin gegeben wurde. Ja, selbst wenn direkt der Termin für in vier Monaten gegeben wäre, wäre es verwaltungsrechtlich korrekt gewesen. Stichwort: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Und auf deine Frage zurückzukommen: Ist es so wie bei Hagen Krause auf dem Amt? Nein, die Beamten machen schon ihren Job.

Aber es ist ein politisches Problem auf der Ebene des Landrats/Oberbürgermeisters. Die Gebühren im Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht sind offen gesagt zu niedrig. Es ist halt keine Verkehrsüberwachung, wo Bußgelder auch Geld in die klammen Kommunalen Kassen spült. "Wir" müssten eigentlich die Gebühren verdoppeln. Aber weil die Gebühren niedrig sind, und man meist als Behörde den Unterlagen hinterherrennen muss, führt das dazu, dass die entsprechenden Ämter nur Kosten im Haushalt der Gemeinde verursachen. Also alloziert man nur soviel Personal, sodass es irgendwie klappt.

Wenn ich also einen Termin in vier Monaten bekommen hätte, hätte ich nicht den Sachbearbeiter mit einer "geharnischten" E-Mail kritisiert, sondern die Gemeindevertreter.

Lange Rede, kein Sinn:

Verantwortlich ist die Gemeinde selber und ihre politischen Vertreter. Der Sachbearbeiter, der auf dem "verlorenen" Posten alleine die Aushändigung der Urkunden durchführt, ist es jedenfalls nicht.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Puncherfaust am 09.05.2025 um 12:47:19
Ich kann den Frust verstehen. Deshalb brauchst du dich finde ich auch nicht abregen. Die Bearbeitungszeiten im Einbürgerungsverfahren sind eine absolute Zumutung. Wenn man dann schon Untätigkeitsklage einreicht und dann trotzdem nochmal 4 Monate warten muss, obwohl eigentlich alles durchgeprüft ist, dann ist es absolut nachvollziehbar die Zustände zu kritisieren.

Dass das nicht einfach irgendwelche anderen Mitarbeiter der Behörde außer der Reihe aushilfsweise machen ist aber schon richtig so. Dafür wird da noch zu viel gemacht, was für den Antragsteller selber vllt. lapidar wirkt. Aber das muss halt alles 100 % richtig ablaufen. Und die Aushändigung der Urkunde ist ja am Ende auch der Verwaltungsakt. Und zwar ein sehr wichtiger, dem der Gesetzgeber auch eine gewisse Bedeutung zuspricht. Dass man da dann nicht übertrieben gesagt den Azubi hinsetzt ist ja klar. Natürlich wäre es trotzdem schön, wenn mehr ein Mitarbeiter das könnten. Aber das bringt dir jetzt halt nichts.

Evtl. könnte man das im Rahmen der Erledigungserklärung beim Gericht noch einmal anmerken.

Titel: Re: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Petersburger am 09.05.2025 um 14:54:59
Bitte lasst das Ganze nicht zu sehr ins Philosophieren über die widrigen Umstände, die (Un-)Freundlichkeit von Behördenmitarbeitern und Ähnliches abgleiten.

Das wären Dinge fürs Userforum.

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