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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehefrau Familienzusammenführung Russland https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1746477989 Beitrag begonnen von BürokratieFeind am 05.05.2025 um 22:46:29 |
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Titel: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 05.05.2025 um 22:46:29
Moin,
verzeiht mir eventuelle Fehler, ist mein erster Beitrag. Folgende Situation: ich habe meine Frau (Russin) letzte Woche in Georgien geheiratet, ging alles gut und einfach (trotz verschiedenem Geburtsnamen und Familiennamen keine Rückfragen), Eheurkunde mit Apostille ist ausgestellt. Jetzt wollen wir nächsten Monat das Visum zur Familienzusammenführung in Moskau beantragen, die wollen aber einen Nachweis der Krankenversicherung haben. Wie würdet ihr das machen, da steht auch was von incoming Versicherung, wir sind ja verheiratet also müsste die Aufnahme in die gesetzliche Familienversicherung unproblematisch funktionieren, aber habe auch gelesen das ginge erst ab der Meldebescheinigung. Danke euch |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 05.05.2025 um 23:01:35
Frag deine GKV ob sie dir die zukünftige Aufnahme in die Familienversicherung schriftlich bestätigen kann.
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 05.05.2025 um 23:07:01
Die Versicherung wird nicht zur Antragsabgabe benötigt, sie wird dann in der Regel nachgefordert, wenn das Visum erteilt werden kann und nur noch die KV fehlt.
Versuche es dann mit der Bescheinigung. Das hat aber nur Sinn, wenn auch tatsächlich drinsteht, dass sie ab Einreise versichert sein wird. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 05.05.2025 um 23:45:07
Da die Moskauer Botschaft sich mit Terminen etwas schwierig anstellt würde ich das alles soweit wie möglich vorher einreichen, ich werde bei meiner GKV mal anfragen, aber nehmen wir mal an die möchte das nicht vorher ausstellen. Muss ich dann eine incoming Versicherung für sie anschließen, und wenn ja für wie lange?
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von reinhard am 06.05.2025 um 11:01:46
Besser ist, wenn Du erst die Antwort Deiner Versicherung abwartest. "Was wäre wenn" sind Fragen, bei denen Dir Antworten hier kaum helfen.
Mach einfach, wie Dir geraten wurde, und melde Dich, sobald Du schriftliche Antwort hast. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 06.05.2025 um 13:06:12
Ich habe gerade mit meiner Krankenversicherung geredet, dort möchte man nicht wirklich helfen, erst ab einer Meldebescheinigung kann man Familienversicherung beantragen. Ich könnte ggf. versuchen meine Frau jetzt schon mit der Eheurkunde anzumelden, keine Ahnung ob das klappt.
Weiß denn jemand wie diese komischen incoming Versicherungen sich verhalten und wie lange die sein muss? |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von lottchen am 06.05.2025 um 14:46:42 BürokratieFeind schrieb am 06.05.2025 um 13:06:12:
Wird nicht klappen da sie noch keinen Wohnsitz hier hat. BürokratieFeind schrieb am 06.05.2025 um 13:06:12:
Eigentlich sollte 1 Monat ausreichen. Innerhalb der Zeit hat sie ihren Wohnsitz genommen und die AE ist zumindest beantragt. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 06.05.2025 um 15:03:25
Moment mal... Es ist deine Ehefrau. Wieso sollst du die Krankenversicherung nachweisen?
Aber egal. Schau im Visumhandbuch auf Seite 701 |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 06.05.2025 um 16:02:52
Entschuldigung: Ich meinte Seite 459.
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von lottchen am 06.05.2025 um 16:11:22
Die Krankeversicherung gehört zum LU. Und als Ehefrau eines Deutschen muss sie dessen Sicherung nicht nachweisen. Wenn man den Weg des geringsten Widerstandes gehen will schließt man die geforderte Incoming-Versicherung ab. Oder eben man verweist auf die Gesetzeslage und diskuttiert falls doch das Gegenteil gefordert wird. Muss jeder selber entscheiden.
Mein Ex-Mann hatte damals die geforderte Incoming-Versicherung selber in seinem Land abgeschlossen. Ich kam daher gar nicht dazu mir zu überlegen ob ich gegen die Forderung vorgehe oder nicht. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 06.05.2025 um 20:33:36 lottchen schrieb am 06.05.2025 um 14:46:42:
Ich habe in einem anderen Forum gelesen dass die Meldebehörde nicht nach Visum oder so fragt und einfach die Frage "Soll die Ehefrau mitangemeldet werden" stellt, so könnte ich eventuell eine Meldebescheinigung bekommen, da ich sowieso bald umziehe, kann ich es ja vielleicht mal probieren. Wenn nicht dann muss es wahrscheinlich doch die blöse teure Incoming-Versicherung werden |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 06.05.2025 um 20:35:32 lottchen schrieb am 06.05.2025 um 16:11:22:
Das kann sein und ggf. hätte man sogar recht damit aber die Moskauer Botschaft ist so unglaublich schwer zu erreichen und Termine zu bekommen dass wir dann am Ende lieber wirklich den geringsten Widerstand wählen würden, um bald zusammen leben zu können. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von roseforest am 06.05.2025 um 21:25:01
Wieso teuer ?
Ich hatte als meine damals Verlobte die Provisit Germany abgeschlossen. Nachdem sie die Aufnahmebestätigung der GKV hatte wurde diese rückwirkend aufgelöst und mir die Beiträge rückwirkend zu diesem Datum erstattet.. Wie das bei anderen Versicherern ist weiss ich aber nicht. Wohnsitz anmelden geht wie schon geschrieben erst wenn sie hier ist. Was willst du überbaupt mit der Wohnsitzanmeldung ? Die GKV wird (hoffentlich ) einen Aufenthaltstitel oder zumindest das Visum sehen wollen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von reinhard am 06.05.2025 um 21:37:34
Es wurde hier doch ausdrücklich geraten, ein Schreiben von der Versicherung zu besorgen, dass sie nach ihrer Anmeldung in Deutschland versichert ist. Am Telefon haben sie das doch schon gesagt. Jetzt nur noch das Schreiben besorgen.
Eine Reiseversicherung kann sie auch abschließen, im Umfeld der Botschaft gibt es Anbieter. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 06.05.2025 um 22:55:30
https://jakarta.diplo.de/resource/blob/1807776/209cabd7d91d68b6e482831fdb987156/merkblatt-d-visa-krankenversicherung-data.pdf
Zitat:
Also im Grunde willst du eine Zusicherung im Sinne des § 34 SGB X. Bedingungslos heißt, dass da nicht sowas steht wie: "Ihre Ehefrau hat grundsätzlich ANspruch auf die Aufnahme in die Famlienversicherung." Oder sowas. Da müsste man also schon der GKV nen Antrag auf Familienversicherung stellen oder so, und eben klarmachen, dass deine Frau kein oder geringeres Einkommen als 535 € nach der Einreise haben wird. Und eben auch Heiratsurkunde vorlegen. Und dann kann die GKV das auch prüfen und ggf. die entsprechende Zusicherung geben. Aber ich bin mir fast sicher, dass ich so ein Schreiben schonmal gesehen habe. Insofern verstehe ich nicht, wieso du es bei der GKV nicht bekommen kannst. Ansonsten hol dir die Incoming Versicherung. Kostet ja nicht die Welt. Oder eben beim Auswärtigen Amt beschweren... |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 06.05.2025 um 23:18:10 reinhard schrieb am 06.05.2025 um 21:37:34:
Völlig abgesehen davon, dass sie mit der Botschaft unmittelbar gar nicht in Kontakt kommt, sondern alles im Visazentrum abgewickelt wird: Russische Krankenversicherungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert, es muss schon eine deutsche Incoming sein. Und auch da nicht eine für Kurzaufenthalte, sondern eine Vollversicherung mit einem Tarif, der auch für Aufenthalte für >90 Tage abgeschlossen werden kann. Das ist aber nur dann relevant, wenn der Bürokratiefeind im Interesse eines schnellen, diskussionsfreien Ergebnisses die Forderung nach einer KV auch erfüllen will. Das schrieb er hier schon, deshalb hielt ich mich bisher auch zurück. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 11.05.2025 um 19:39:35 Petersburger schrieb am 06.05.2025 um 23:18:10:
Bei visametric oder? Weißt du ob sie bei der Abgabe der Dokumente auch den Pass mit abgibt? oder muss das extra sein? |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 11.05.2025 um 20:00:30
Der einfachste Weg für alle Beteiligten ist es, wenn sie den Pass mit abgibt - dann muss der nicht irgendwie nachgereicht werden.
Wie Visametric es heute organisiert, wenn jemand seinen Pass aufgrund der ungewiss langen Bearbeitungszeit nicht abgeben will, weiß ich nicht. Das kann Deine Frau auch telefonisch bei Visametric erfragen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Maennlich am 11.05.2025 um 21:49:28 BürokratieFeind schrieb am 06.05.2025 um 20:33:36:
Hallo - Deine Frau kann erst in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn sie hier den Wohnsitz hat. - Den Wohnsitz erhält sie erst, wenn Aufenthaltstitel vorliegt. - Den eAT erhält sie erst, wenn sie ordnungsgemäß einreiste. Sollte sie trotzdem hier angemeldet worden sein (Ausnahmen können passieren ), dann wird es Schwierigkeiten beim Visum zur Familienzusammenführung geben, die ALB verweigert dann, oder kann es verweigern. Warum? Weil niemand per D-Visum nach Deutschland nachziehen kann, der hier schon gemeldet ist! Incoming KV über 90 Tage löst das (eine) Problem. Ich entnehme deinem Post, es sei teuer?! Das ist erst der Anfang der Kosten einer binationalen Ehe. Die Incoming KV sind Peanuts. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 11.05.2025 um 22:03:16
Das Melderegister ist per Definition unvollständig und fehlerhaft. Nur weil man in Deutschland gemeldet ist, bedeutet es nicht, dass man kein Visum bekommen könnte. Es ist eine Ordnungswidrigkeit gem. Bundesmeldegesetz wenn man sich anmeldet aber de facto nicht an der angegeben Meldeadresse wohnt.
Zuma es Fälle gibt, wo der Ausländer schon in Deutschland lebt und ordnungsgemäß gemeldet ist und das nationale Visumverfahren nachholen muss. Wie sollte der Betroffene das Visumverfahren nachholen, wenn er es nicht könnte, nur weil er melderechtlich erfasst ist? Es geht laut Eingangspost nicht um die Kosten sondern ums Prinzip. Geht es darum den Versicherungsunternehmen in Deutschland sinnlos ein Zubrot zu verschaffen? Ich verdiene mein Geld auch nicht durch singen und klatschen. Also will ich wissen warum ich vom Staat faktisch gezwungen werde etwaige Ausgaben zu tätigen. Also insbesondere die Rechtsgrundlage. Wäre die Ehefrau Mutter eines Deutschen - also Familiennachzug zum kleinen Deutschen - dann würde man keine Incoming-Krankenversicherung fordern. Und beim Familiennachzug zum großen Deutschen, verlangt man eine? Wo ist da die Logik? |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Maennlich am 12.05.2025 um 00:11:08
Aras
Es geht hier um Ehegattennachzug zu einem Deutschen. Die Gesetzgebung und Abhängigkeit der Ämter untereinander ist eindeutig, namentlich die Reihenfolge, wie unten von mir beschrieben. Auf Seite 2: https://germania.diplo.de/resource/blob/1596868/e59646d2cef8c860d3398e5207c95828/ehegattennachzug-data.pdf Auszug davon: Dies ist in der Regel erst nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt möglich. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 12.05.2025 um 09:59:02
Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen den Ämtern, so wie du es beschreibst.
Bspw. ist es vereinfacht vom Informationsschreiben der Botschaft in Moskau beschrieben. Für eine Familienversicherung benötigt es bspw. keiner Anmeldung gem. Bundesmeldegesetz in Deutschland. Es gibt die Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, es gibt den zivilrechtlichen Wohnsitz im § 7 BGB, es gibt die Wohnung im Sinne des Artikel 14 des Grundgesetzes, und es gibt den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 30 III SGB I. Und die Familienversicherung gem. § 10 SGB V nutzt die Definition von § 30 III SGB I. Und da steht nicht drin, dass eine Familienversicherung nur dann möglich ist, wenn die Gemeinde einen als Einwohner registriert haben. Man kann auch ohne Anmeldung Krankenversicherungspflichtig sein. Wenn morgen ein Ehegatte von einem Stammversicherten in der GKV mit einem Schengenvisum einreist und ohne Wohnsitzanmeldung seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet (z.B. erklärt, nicht mehr ausreisen zu wollen), dann hat diese Person Anspruch auf die Familienversicherung. Klar wird die GKV nach der Registrierung fragen, weil es einfach ist so den Wohnsitz nachzuweisen. Aber ohne die Anmeldung und mit gewöhnlichem Aufenthalt darf die Familienversicherung nicht verweigert werden. Zumal die Person ja dann einen Wohnsitz begründet hat. Und dann schreibt die Botschaft: "In aller Regel[...]". Wenn im Recht von "In aller Regel" bzw. "In der Regel" geschrieben wird, bedeutet es, dass es Regelausnahmen gibt. Und da kommen wir zum § 28 I S. 3 AufenthG. Zitat:
Früher gab es die Regelausnahme für die Lebensunterhaltsicherung bei Deutschverheirateten. Es gab dann eine Gerichtsentscheidung, die quasi das Ermessen der Behörde auf 0 reduzierte. Nur weil es eine Ermessensregelung ("soll") ist und man durch die Reduzierung des Ermessens auf 0 zu einem verfassungskonforme Auslegung erreichen kann, wurde der Satz nicht vom Bundesverfassungsgericht "gestrichen". Also die Lebensunterhaltsicherung ist bei Deutschverheirateten nicht mehr zu fordern. Die Botschaft schreibt aber, dass man eine KV nachweisen müsse. Was ist wenn jemand Bürgergeld bekommt? Soll er die Incoming-versicherung von seinem Regelsatz bestreiten? Oder reicht es aus, nachzuweisen, dass der Ehegatte in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen wird? Wenn die deutsche Botschaft in Moskau keine Einkommensnachweise vom TE fordert, dann darf sie konsequenterweise auch keine KV für die Ehefrau verlangen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Supi1982 am 12.05.2025 um 10:14:39
Hallo zusammen,
ich habe vor nunmehr 11 Jahren meine russische Frau in Deutschland geheiratet. Damals habe ich eine Incoming-Reiseversicherung für die Dauer der Visumsgültigkeit abgeschlossen und nach der Hochzeit gekündigt, was problemlos möglich war. Das Ganze hat mich 30€ gekostet, was bei den ganzen anderen Kosten (Flug, Umzug etc.) jetzt auch nicht der Riesenfaktor war (Details gerne PM). Mir ist klar, dass dieser Fall anders ist, weil es hier auf die Anmeldung und nicht auf die Eheschließung ankommen soll. Die Wohnsitzanmeldung ging übrigens seinerzeit auch ohne den Aufenthaltstitel mit dem nationalen Visum. Da diese innerhalb von 14 Tagen nach Wohnsitznahme vorzunehmen ist, sehe ich da auch keinen großen Spielraum. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Maennlich am 12.05.2025 um 11:29:43
Als Beispiele: Bürgeramt Ffm bzw eine GKV. Bitte selbst Infos einholen.
Tel 069 115 bzw IKK Südwest: 069 50608-5000 Eigentlich ist der ganze Strang unnötig. Es steht klipp und klar auf der Seite der Botschaft: Für Ehegattennachzug bedarf es Incoming - KV. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 12.05.2025 um 11:37:59
Schau doch mal bitte in das Visumhandbuch S. 454
Zitat:
Also warum verlangt die deutsche Botschaft in Moskau die Krankenversicherung? |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 12.05.2025 um 13:14:39 Mannlich schrieb am 11.05.2025 um 21:49:28:
Zu verkürzt oder einfach falsch. Gefordert wirde eine Incoming-KV, die auch über Zeiträume von mehr als 90 Tagen abgeschlossen werden kann - also z.B. für Au pair, BFD, Work and Travel. Es ist aber nicht gefordert, dass sie auch für >90 Tage abgeschlossen werden muss. 30 Tage z.B. reichen auch für den Zeitraum von Einreise bis Aufschlagen bei der KV des Ehepartners. Supi1982 schrieb am 12.05.2025 um 10:14:39:
ist genau das, was nicht akzeptiert wird. Der Versicherungsumfang ist ein anderer. Mannlich schrieb am 12.05.2025 um 00:11:08:
Merkblätter irgendeiner Behörde stehen niemals über Gesetz oder VwV und sind schon gar nicht für andere Behörden oder eine Versicherungsgesellschaft bindend. Hier konkret wird beschrieben, was in vielen oder gar den meisten Fällen beobachtet/berichtet wird. Andere Fälle werden jedoch nicht ausgeschlossen. Aras schrieb am 12.05.2025 um 11:37:59:
Weil sie die bei jedem nationalen Visum fordert? Vielleicht auch, weil Merkblätter zum Familiennachzug zum Ehepartner nicht unterscheiden, ob dieser Ehepartner Deutscher oder Drittstaater ist? Diese Frage muss uns aber nicht interessieren, wenn der TS selbst schreibt, er sei (meine Formulierung) auf den Weg des geringsten Widerstands aus. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 13.05.2025 um 02:27:17 Mannlich schrieb am 11.05.2025 um 21:49:28:
Wie meinst du der Anfang, was soll da noch kommen? Ist doch nur dieser ganzen Bürokratiemist zur Einreise |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Maennlich am 15.05.2025 um 19:42:17
@Petersburger. Mit "über 90 Tage" war im Sinne von "Sie sollten über ausreichende Mittel verfügen" um ein Beispiel von "über" zu geben. Ich hätte es anders ausdrücken sollen. Es war nicht 90+ Tage gemeint. Sondern im Zeitraum von 90 Tagen.
@BürokratieFeind Ich gehe davon aus: Du bist Deutscher, deine Frau Staatsbürger`.. der R.F. Richtig? Es gibt vier Möglichkeiten wo man heiratet: - Im Land des künftigen Aufenthaltes, also DE. - Im Land der Braut, also der R.F. - In Drittland welches zur EU / Schengen angehört oder in Drittland welches nicht zur EU/Schengen gehört ----------------------------------------------------------------- Dein Pseudo, bzw Nickname hier ist BürokratieFeind. Die oben letztgenannte Variante ist die am kompliziertesten, weil drei Länder, davon zwei nicht-EU involviert sind. Sowohl für das FZF Visum, als auch später (etwas). Hattest du deine Verlobte, also vor der Heirat, mal in Russland besucht? Falls ja via Türkei, Georgien, Kaliningrad eingereist? War es einfach? Gruß |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 15.05.2025 um 22:45:41
Es geht hier nicht darum, dass Bürokratiefeind durch seine Eheschließung in Georgien einen deiner Meinung nach bürokratielastigeren Weg zu Eheschließung gewählt hat und dadurch seinem Pseudonym widerspricht.
Es geht darum, dass angeblich die Botschaft in Moskau eine Krankenversicherung verlangt und gefragt wird warum wieso und weshalb. Bspw. ist es auch sinnlos auf das Bürgeramt von Frankfurt zu verweisen, wenn BürokratieFeind offensichtlich in Leipzig wohnt. Und die IKK Südwest hat nicht ihren "Amtsbezirk" in Sachsen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 17.05.2025 um 22:35:31
:'(
Mannlich schrieb am 15.05.2025 um 19:42:17:
Ja, habe sie mehrmals jeweils ein paar Monate in Russland besucht und wir hatten zusammen gelebt. Bin in Russland über die Landgrenze zu Estland östlich von Werro eingereist. Das erste mal hat ein paar Stunden wegen eines Gespräches mit dem FSB gedauert, die Male danach so 1h Deklaration für's Motorrad ausfüllen und in der Schlange stehen. Heirat in Russland war mir zu kompliziert wegen dieses Ehefähigkeitszeugnises und in Deutschland hätte ich eine Verpflichtungserklärung (ein Dokument direkt aus der Hölle) für's Visum benötigt und mein Einkommen als Student hätte da niemals gereicht. Wir hatten über Touristenvisum Ungarn und dann Heirat in Dänemark nachgedacht, bin aber froh, dass wir es einfach unproblematisch in Georgien gemacht haben, ging wirklich sehr angenehm, kann ich jedem empfehlen und visafrei können fast alle Nationalitäten der zivilisierten Welt einreisen. Bisher hatte ich mit der georgischen Heirat + Apostille keine Probleme, habe dazu jetzt eine beglaubigte Übersetzung vom Übersetzer eines Landgerichtes mit Urkunde dazu, sodass die ja eigentlich die gleichen Rechte wie eine deutsche Urkunde bringen sollte. Das einzige was etwas doof war, ist dass ich meinen Namen nicht nach deutschem Recht an meine Frau geben konnte (habe einen deutschen Adelstitel und der wird in Deutschland ans Geschlecht angeglichen). Sie hätte vor Ort nur die männliche, meine, Form bekommen können. Wir haben aber sowieso vor, eine Nachbeurkundung mit Ehenamen nach deutschem Recht und deutscher Eheurkunde nach Einreise zu machen. Dazu braucht es ja nur extra noch die Geburtsurkunden (und natürlich eine Gebühr :-/) Ich hatte jetzt übrigens noch etwas Kontakt mit meiner GKV und warte derzeit auf eine Antwort auf meinen schriftlichen Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung bzw. Ausstellung eines Schreibens an die Botschaft zur Bereitschaft in die GKV aufzunehmen, bisher sieht es gar nicht so schlecht aus nachdem am Telefon erst abgelehnt wurde. Gruß |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von roseforest am 18.05.2025 um 00:22:41
Also das Merkblatt sagt:
"Krankenversicherung mit einer Kopie. Die Krankenversicherung kann auch erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung gilt im Falle des Familiennachzugs mit Aufnahme in die Familienversicherung. Dies ist in der Regel erst nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt mˆglich. Bei Familiennachzug zu einem erwerbst‰tigen Ausl‰nder gilt die gesetzliche Krankenversicherung erst ab Beginn des Arbeitsverh‰ltnisses. Bis zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist eine private Krankenversicherung abzuschlieflen. Dabei sollte vorzugsweise eine sog. „Incoming-Versicherung“ abgeschlossen werden. Reisekrankenversicherungen kˆnnen den Versicherungs-schutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschlieflen, wenn ein langfristiger Aufenthalt geplant ist. Es werden ausschliefllich innerhalb der EU abgeschlossene Krankenversicherungen akzeptiert." Zum einen ist mir nicht 100 Prozentig klar ob sich der weitere Teil eher auf die erwerbstätigigen bezieht. Allerdings wird vorher ja davon gesprochen "in der Regel ... Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt". Weiter steht dort, dass der KV Nachweis auch erst bei Ausstellung des Visums vorgelegt werden muss. Also würde nach meinem Verständnis um die Forderung der Checkliste einzuhalten eine KV bis zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig und gut. Den Termin kann man dann ja schon buchen wenn man das Visum abholt ;). Außerdem finde ich ist dieser Satz falsch: "Bei Familiennachzug zu einem erwerbst‰tigen Ausl‰nder gilt die gesetzliche Krankenversicherung erst ab Beginn des Arbeitsverh‰ltnisses." Wenn ich ZU einem Erwerbstätigen Ausländer nachziehe geht doch genauso die Familienversicherung.. Davon abgesehen lösen einige Incoming KVs den Vertrag rückwirkend auf zu dem Datum der Aufnahme in die GKV und erstatten den Betrag ab da. Daher sehe ich hier kein Problem.. Rein praktisch.. Man kann natürlich über die Forderung überhauot streiten das stimmt schon.. Man könnte jetzt aber auch diskutieren warum Kopien vorgelegt werden müssen, wo ist da die Rechtsgrundlage ? ;) |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Maennlich am 19.05.2025 um 02:09:30 BürokratieFeind schrieb am 17.05.2025 um 22:35:31:
Hallo Du bist mal mit dem Bike in die R.F. ? Das ist echt cool. Hattest du mal versucht via Danzig - Kaliningrad - R.F (Festland) einzureisen? War deine Frau, übrigens Gratulation zur Eheschließung, auch mal via Türkei nach DE eingereist? Also ich meine vor der Heirat. Gruß und toi toi toi (Wie wir das machten ... später. Ich gaggere nicht bevor das Ei gelegt ist) @Aras: (bzw Petersburger) Ob in Ffm oder Leipzig, ist das Meldegesetz nicht ein Bundesgesetz? Also hier in meinem Bundesland, weigert sich das Bürgeramt strikt gegen Anmeldung eines Drittstaatlers, der kein Aufenthaltstitel hat. Außerdem; Die Info "Keine Zustimmung zum FZF Visum für Ehegatten, wenn dieser vorab schon hier angeldet ist" stammt von der zuständigen ALB. Gibt es da Unterschiede, dass jede ALB Ermessensspielraum hat? |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 19.05.2025 um 02:58:46 Mannlich schrieb am 19.05.2025 um 02:09:30:
Richtig. Der Bund hat gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG die ausschließliche Gesetzgebung des Meldewesens, und hat diese mit dem Bundesmeldegesetz entsprechend geregelt. Mannlich schrieb am 19.05.2025 um 02:09:30:
Schauen wir doch mal in die dazugehörige Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz. Zitat:
Und nicht vergessen, diese Verwaltungsvorschrift ist auch nicht irgendwas unverbindliches. Es wird direkt mit folgendem Satz eingeleitet: Zitat:
Mannlich schrieb am 19.05.2025 um 02:09:30:
Und worauf basiert diese Aussage? Trust me bro? Würde ich in illegal in Deutschland leben und es schaffen mich hier anzumelden, dann würde ich mir die Aussage schriftlich geben lassen und dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn man mir die Aufenthaltserlaubnis verweigert, und mich auf das Visaverfahren verweist, würde ich direkt klagen und sagen, dass die Behörde mir die Aufenthaltserlaubnis erteilen soll, weil diese schon von vornherein erklärt habe, dass ich kein VIsa bekommen würde, weil diese mir wegen der Anmeldung das Visum verweigern würde... Und dann schaut sich der Vorgesetzte von der Person, die diesen Schmarrn geschrieben hat, das genauer an, und wird direkt erklären, dass das falsch ist etc. etc. Wenn das Auswärtige Amt die Zustimmung einholen will, und die Behörde schreibt, dass die Zustimmung verweigert werden würde, weil die Person schon angemeldet ist, dann wird das Auswärtige Amt selber nachhaken und fragen, ob die Kollegen Lack gesoffen haben. ;D Die Ausländerbehörde ist gem. § 90a AufenthG dazu verpflichtet die zuständige Meldebehörde zu unterrichten, wenn diese falsche Meldedaten erkennt. D.h. die Ausländerbehörde, kann das Melderegister darüber informieren, dass die Anmeldung falsch ist und den betreffenden Ausländer von Amts wegen abmelden lassen. Also wenn die meinen, die können nicht dem Visum zustimmen, weil die Person schon angemeldet ist, dann soll die einfach die Person abmelden und dem Visum zustimmen. Mannlich schrieb am 19.05.2025 um 02:09:30:
Es muss ja erstmal ein Ermessen eröffnet sein, um ein Ermessen ausüben zu können. Nirgendswo steht im AufenthG, dass eine melderechtliche Anmeldung außer in Bezug einer möglichen Klärung einer örtlichen Zuständigkeit entscheidungserheblich sei. Und die Anmeldung bekräftigt ja gerade, dass die betroffene Ausländerbehörde zuständig ist. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von lottchen am 19.05.2025 um 11:42:35 Mannlich schrieb am 19.05.2025 um 02:09:30:
Ganz kann das nicht stimmen. Denn der Ausländer erhält keine AE wenn er nicht beim Bürgeramt angemeldet ist. Das ist ja eine der Voraussetzungen für die AE. Das dürfte auch in jedem Bundesland gleich sein (in manchen Städten/Gemeinden sind nur die Meldebehörde und die Ausländerbehörde dasselbe, da macht man das in einem Abwasch). Als mein Ex-Mann sich bei uns auf dem Bürgeramt angemeldet, also seinen Wohnsitz in D genommen hat, wollten die dort die Original-Heiratsurkunde sehen und sein Visum. Nur als Besucher (mit Wohnsitz im Ausland) hätten die auch die Anmeldung verweigert. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 19.05.2025 um 13:24:28 lottchen schrieb am 19.05.2025 um 11:42:35:
Setzt Du etwa AT und AE gleich? Bitte sei mir nicht böse, aber etwas mehr Sorgfalt sollte schon sein bei "alten Forums-Hasen". Was ich bei Dir gerade zum zweiten Mal erbitte... |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von lottchen am 19.05.2025 um 14:42:42
Weißt Du Petersburger: Wenn es Dein Ziel ist dafür zu sorgen, dass ich mich im Forum nicht mehr äußere hast Du es bald geschafft. Glückwunsch.
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 19.05.2025 um 15:38:08 Mannlich schrieb am 19.05.2025 um 02:09:30:
Danke danke, ja ausschließlich mit dem Motorrad sogar (hab zur Zeit gar kein Auto). Meine Frau kommt aus Nishni-Nowgorod, dementsprechend hätte mir eine Einreise nach Ostpreußen nichts gebracht, musste ja durchfahren, Smolensk, Moskau, Wladimir, Nowgorod. Meine Frau war noch nie in der EU, die Visa mit Russland sind uns einfach zu viel, und dann wollen die für jeden Mist einen Nachweis, da haben wir lieber direkt den Weg zum permanenten Aufenthaltsrecht genommen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von reinhard am 19.05.2025 um 15:42:29 lottchen schrieb am 19.05.2025 um 14:42:42:
Nein, ist es nicht. Er schreibt extra "Sei mir nicht böse" und bittet um etwas mehr Sorgfalt und Genauigkeit. Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis darf in einer Frage mal verwechselt werden, bei einer Antwort ist es immer gut, nochmal einen Blick darauf zu werfen und erst dann auf "Senden" zu drücken. Und so machst Du es ja normalerweise auch. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 19.05.2025 um 17:03:03
reinhard hat das völlig richtig verstanden.
Dass wir alle mal Fehler machen - kein Thema. Wenn ich nun aber aus meiner Praxis oft und oft das geradeziehen musste (und oft auch konnte), was durch falsche/missverständliche Aussagen von Behördenmitarbeitern wie von Außenstehenden und was durch falsches Verstehen von Betroffenen, aber in der Sache Ahnungslosen verursacht wurde, dann wünsche ich mir etwas weniger von dem Erstgenannten. Also von falschen/missverständlichen Aussagen. Zumindest hier im Forum. Jeder, der hier im Forum als Behördenmitarbeiter, "Experte" oder einfach nur erfahrener Nutzer erkennbar ist, muss damit rechnen, von einem Neuling als "Autorität" wahrgenommen zu werden. Sorgfalt in den Aussagen gehört da für mich einfach dazu. Die erbat ich. Wie Du, @lottchen, vielleicht gemerkt hast, nicht nur bei Dir - gestern Abend ebenso bei Aras. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 19.05.2025 um 18:51:11 Mannlich schrieb am 11.05.2025 um 21:49:28:
Mannlich schrieb am 19.05.2025 um 02:09:30:
Das sind übrigens unterschiedliche Dinge. Die erste Formulierung erweckt den Eindruck, dass eine Anmeldung in Deutschland ein unumstößliches Hinderungsgrund für ein nationales Visum, ja sogar ein Ablehnungsgrund sein könnte. Das ist aber nicht der Fall! Die zweite Formulierung dagegen verweist auf eine Praxis, bei der vermutlich dem inländischen Ehegatten mitgeteilt wird "Die von Dir initiierte Anmeldung ist nicht korrekt. Bring das erst in Ordnung, bevor wir dem Visum zustimmen." oder so ähnlich. Dagegen wüsste ich nicht viel einzuwenden. Großer Aufwand ist es zudem auch nicht. Zumindest dann nicht, solange derlei Behördengänge nicht "á la Berlin" mit wochen- oder gar monatelangen Wartezeiten verbunden sind. In dem Falle würde ich mich weigern, erst ab- und später wieder anzumelden. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Maennlich am 19.05.2025 um 21:43:30 BürokratieFeind schrieb am 19.05.2025 um 15:38:08:
Wow !! Von "Leipsch" nach "Gorki" mit dem Bike. Du hast meine Bewunderung. Sind bestimmt 3.000 km. Möchte dich nicht ausfragen, hat deine bessere Hälfte schon das A1 Zertifikat? Hab dazu paar Fragen. // Wir können auch "in meinem Thread" schreiben, um hier den Zusammenhang nicht zu zerreißen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 20.05.2025 um 01:37:22 Mannlich schrieb am 19.05.2025 um 21:43:30:
Ja 2700+/- ist schon ne ordentliche Fahrt und nach 40h fängst du dann auch bald an zu haluzinieren. Klar kein Ding, sie hat ihre A1 Prüfung diesen Monat, hoffentlich klappt es, bei Übungen kommt sie bis jetzt immer auf ca 80% ubd 60% werden benötigt. Habe nämlich auch schon den Termin bei der Botschaft angefordert und bin gerade dabei, bei meiner Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung anzufordern. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 20.05.2025 um 08:42:38
Würdet Ihr bitte Austausch, der sich nicht um ausländerrechtliche Fragen dreht, ins Userforum verlagern?
Dankeschön! |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Maennlich am 20.05.2025 um 18:32:18
Selbstverständlich! Geht klar.
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 12.07.2025 um 22:49:20
So der Antrag auf das Visum ist jetzt gestellt (26.06 in Moskau), man geht zu so einem Visazentrum im Kiewer Einkaufszentrum (freudscher Name). Die nehmen von allem eine Kopie und man behällt die Originale, der Reisepass wurde direkt einbehalten. Es wird eine Lieferung des Passes angeboten, kostet aber 5000RUB (wtf), meine Frau hat natürlich direkt zugeschlagen, ugh.
Versicherung werden wir zur Erteilung einreichen, wenn danach gefragt wird, es wird ja so angeboten. Hoffentlich geht es direkt durch, habe aber gelesen, dass es gut möglich sei dass die örtliche Ausländerbehörde mich anschreibt und allerhand unnötigen Müll will. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 13.07.2025 um 04:57:32 BürokratieFeind schrieb am 12.07.2025 um 22:49:20:
Wenn es tatsächlich unnötig ist, schreibt man zurück, dass das alles nicht nötig sei, weil ... ... und entscheidet anhand der Reaktion auf dieses "nicht nötig", ob man sich durchsetzen will oder einfach in die Schublade greift und den geforderten "Müll" vorlegt. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 13.07.2025 um 15:37:21 Petersburger schrieb am 13.07.2025 um 04:57:32:
Ich werde tatsächlich, soweit es menschlich möglich ist, jeden unnötigen Müll einreichen, der gefordert wird. Habe gelesen, die Behörden verlangen gerne selbst von Deutschen Einkommensnachweise oder Wohnraumnachweis, obwohl diese Anforderungen ja eigentlich nur Ausländern abgefordert werden sollen. Mir geht es hier aufgrund der persönlichen, durch unglaublich aufwendige und langwierige Prozedere schon fast geiselhaftartigen Familientrennung, absolut nicht darum, irgendwie auf mein formaljuristisches Recht zu bestehen, sondern einzig den Albtraum zeitnah zu überwinden. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 13.07.2025 um 16:07:21
Erstmal würde ich am Ton arbeiten und die eigenen Unterlagen nicht als "Müll" bezeichnen.
Und dann würde ich jetzt schauen was die Ausländerbehörde von dir verlangen wird. Hast deine Frau dir einen Scan vom "Gebührenbescheid" mit dem Aktenzeichen des Antrags geschickt? Neben den 5000 RUB hat man aber keine Gebühren genommen, oder? |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Puncherfaust am 13.07.2025 um 19:21:17
Selbst wenn etwas "unnötiges" von dir gefordert werden sollte, würde mir jetzt nichts einfallen, was "menschlich unmöglich" ist beizubringen.
Und noch wurde gar nichts gefordert. Also kein Grund so übertrieben dramatisch zu sein. Musste nach deinem letzten Kommentar nochmal ungläubig den Thread durchlesen, war ich doch überzeugt davon, dass erst vor 2-3 Wochen der Antrag gestellt wurde. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 30.07.2025 um 04:03:01
Ich bin einfach frustriert über die schlechte und intransparante Erreichbarkeit der relevanten Stellen und der Langwierigkeit des Prozederes. Während illegale Einwanderung und Asylmissbrauch mittlerweile an der Tagesordnung sind, ist eine Ehegattenvisum so umständlich und zäh zu bekommen, als persönlich Betroffener, bin ich da natürlich genervt.
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 30.07.2025 um 04:06:59 Aras schrieb am 13.07.2025 um 16:07:21:
Ich bezeichne alle diese Unterlagen als Müll, da ich mittlerweile vollends davon überzeugt bin, dass die gesamte Bürokratie nur der Bösartigkeit dient. Aber genug Polemik - Es wurden 3000 Rubel Servicegebühr genommen (für welchen Service auch immer) und die Lieferung noch mal extra 5000. Aktenzeichen vom visametric Vorgang, ja, dort steht auch die Unterlagen seien bereits in der Botschaft. Den Bescheid hatte ich ja selbst in der Hand, war ja bei Antragsstellung in Moskau dabei. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 30.07.2025 um 14:50:14 BürokratieFeind schrieb am 30.07.2025 um 04:06:59:
Polemik ist hier unerwünscht. Nebenbemerkung: Einerseits sich als Feind der Bürokratie bezeichnen, andererseits aber um des schnellen Erfolgs willen jede möglicherweise (!) geforderte Unterlage sofort vorlegen wollen, ist an sich schon ein Widerspruch. Dann im Zuge des Dialogs auch mit Behördenmitarbeitern deren Tätigkeit so zu charakterisieren wie im Zitat - die passende Schublade ist ganz weit unten. Hierzu bitte keine Diskussion! |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 27.08.2025 um 01:56:06
Also ich habe jetzt nachdem ich mich per Email an die Ausländerbehörde gewandt hatte, einen Termin zur Vorsprache bekommen. Komischerweise kam von Seiten der Behörde vorher keinerlei Kontaktaufnahme. Man möchte Bilder von mir und meiner Frau und Nachweise der gemeinsamen Treffen in Form von Einreisestempeln (bei gleichem Alter usw. etwas fraglich, aber was auch immer sollen sie die Bilder bestaunen).
Sie wollten auch meinen Mietvertrag, was etwas komisch ist, da von einem Deutschen eigentlich kein Wohnraumnachweis zu verlangen ist, Lebensunterhalt und so. Hatte mir zu dem Zeitpunkt aber nichts gedacht und ihn einfach übersendet, weil ich die Sache schnell vorüber haben wollte. Nun stört man sich an der Formulierung in meinem Mietvertrag, "die Wohnung wird nur von 1 Person bewohnt", ich habe darauf geantwortet, dass 1. der Zuzug des Ehepartners nicht eingeschränkt werden darf und dieser auch gar nicht als Dritter im Sinne des Mietrechts zählt und 2. Der Wohnraum bei einem Deutschen gar nicht relevant sein sollte. Eine extra Genehmigung oder so von meinem Vermieter einholen wollte ich eigentlich nicht, der kann ja auch die Nebenkosten erhöhen, wenn mehr Personen zukommen, unschön. Abgesehen davon dass wie bereits geschrieben dieses Verlangen eigentlich nicht statthaft ist. Bis jetzt habe ich keine Antwort bekommen, die Behörde ist wirklich sehr träge, beantwortet Anrufe quasi gar nicht (Telefonnummer mit Durchwahl existiert jedoch, merkwürdig), E-Mails werden sporadisch nach Wochen teilweise beantwortet, manchmal auch gar nicht. Ich werde jetzt noch einmal eine Erinnerungsmail schicken und dabei gleichzeitig die Fotos übersenden und auf Antwort hoffen, der Termin ist mittlerweile nächste Woche und ich möchte dort dann eigentlich alles geklärt haben, da ich nicht noch mehr Wartezeit erleiden möchte. Ich habe ja die leise Hoffnung, dass das Visum, nachdem die Ausländerbehörde nach dem Termin die Sache endlich bearbeitet hat und zurück schickt, endlich abgeschlossen wird und meine Frau im September endlich bei mir einziehen kann, ob das klappt weiß jedoch nur Gott alleine. Ich bin ja von deutschen Behörden wirklich unterstes Niveau in allen Bereichen gewohnt, aber bei so etwas, das für mich ja leider sehr wichtig ist, puh. Wirklich nicht schön. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von maennlich am 27.08.2025 um 09:19:30 BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 01:56:06:
Nein! Das kann ich rückwirkend mit meinen 64 Jahren nicht bestätigen BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 01:56:06:
Niemand hier im Forum kann das beurteilen, weil man nur deine Aussagen liest, vermutlich kennt dich deine ALB besser und kann daher Gründe haben solche Nachweise einzufordern? Daher mein Rat für alle spätere Leser, besucht wenigstens einmal zusammen mit eurer Freundin/Verlobten/Frau die ALB, einfach nur um sich mal vorzustellen. Eine gemeinsame Vorsprache hat doch ganz anderes Gewicht als nur Akten. (Zweifel beseitigen, bevor sie entstehen) |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von SimonB am 27.08.2025 um 10:49:11 Mannlich schrieb am 27.08.2025 um 09:19:30:
Was für ein **Rat. Die ABH ist kein Willkommenscenter und versendet auch keine Einladungen zum Kennenlernen und Schönschnacken. BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 01:56:06:
Die Behörde ist nicht träge, die ist überlastet, überfordert und beschäftigt. Stellst du schriftliche Anträge, werden diese bearbeitet. Das dauert. Bürokratiefeinde könnten an solch einem Problem verzweifeln. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 27.08.2025 um 13:02:34
Ich verzweifele wahrhaftig 😔
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 27.08.2025 um 13:03:39 Mannlich schrieb am 27.08.2025 um 09:19:30:
Die Behörde kennt mich gar nicht, ich hatte noch nie etwas mit ihr zutun. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von roseforest am 27.08.2025 um 14:53:09
Ich hätte ja eher geantwortet bzgl Mietvertrag dass dieser eben nach dem Einzug geändert wird denn noch ist sie ja nicht hier ;). .. aber eig wie du geschrieben hast nicht so wichtig .
Allerdings wird der Vermieter sowieso von Einzug erfahren denn für die Wohnsitzanmeldung brauchst du eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 27.08.2025 um 15:23:22 roseforest schrieb am 27.08.2025 um 14:53:09:
Als Hauptmieter kann ich einfach eine Wohnungsheberbescheinigung ausstellen und meine Frau beim Bürgeramt anmelden, hatte ich extra gefragt beim Bürgeramt. Ich will halt jetzt nicht zu dem Termin gehen nur dass es heißt es ist noch nicht fertig und sie wollen noch mehr Umstände machen, puh. Das schlimmste ist ehrlich dass E-Mails so langsam oder gar nicht beantwortet werden und man nicht mal anrufen kann. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von SimonB am 27.08.2025 um 17:43:30 BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 15:23:22:
Ich darf mich vielleicht wiederholen? Die ABH und andere Stellen im Zusammenhang mit deiner Verzweiflung werden dir nicht auf jede E-Mail antworten und keine Telefonkonferenz mit dir abhalten. Ich verstehe deine Ungeduld, lese aber hier, dass du Ende April/Anfang Mai 25 geheiratet hast, noch dazu nicht im Herkunftsland deiner Frau. Aber nach etwa 5 Monaten schon verzweifeln? Hab ich das evtl. überlesen? Hat deine Frau schon einen Sprachnachweis A1 nach GER? d.h. Ein Zertifikat von einem anerkannten Institut? Dieses hätte sie am 26.6. in Moskau beim Visumsantrag vorlegen sollen. Diesen Termin in M. hat sie doch recht zügig erhalten. Und den Vorsprache-Termin bei der ABH auch schon zu Ende August. BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 15:23:22:
Ach. Erst drängeln und motzen und dann nicht wahrnehmen? |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von maennlich am 27.08.2025 um 19:27:21 BürokratieFeind schrieb am 27.08.2025 um 13:03:39:
Es bewahrheitet sich mal wieder der uralte Spruch: Je schneller (iSv bürokratisch einfacher) die Eheschließung in einem Drittland, desto langwieriger hinterher die D-Visum Bearbeitung. Zwei Monate nach Antragstellung sind verstrichen, nunmehr meldete sich deine ALB. Das ist ein gutes Zeichen. Allerdings erscheint es mir, die haben irgendwelche Zweifel bzgl. Scheinehe. Daher diese merkwürdigen Fragen zu Fotos, LU, Wohnung etc. Sobald du das geklärt hast, gibt die ALB ihre Zustimmung, dann wird deine Frau ihren visierten Reisepass abholen können Also, in 4 Wochen wird sie bei dir sein. Das ist meine Prognose |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 27.08.2025 um 22:54:31 SimonB schrieb am 27.08.2025 um 17:43:30:
Eine Frechheit, man stelle sich vor ich würde es mir rausnehmen, Briefe der Verwaltung zu ignorieren. Für mich gibt es an diesem Verhalten auch nichts zu entschuldigen, wenn man so überlastet ist, was ja jede Behörde immer ist, dann sollte man vielleicht etwas an seiner Organisation arbeiten. Ich verlange keine Telefonkonferenzen zur Belustigung, weil mir langweilig ist, sondern brauche eine Antwort, auf eine Frage zum Verfahren, das ich ja auch nicht aus Spaß durchlaufe, sondern weil ich es muss. SimonB schrieb am 27.08.2025 um 17:43:30:
5 Monate sind eine extrem lange Zeit Ich verstehe auch nicht, was das Land der Heirat da für eine Rolle spielt, die Behörden können weder Russisch noch Georgisch lesen und die Übersetzung läge sowieso vor. SimonB schrieb am 27.08.2025 um 17:43:30:
Das Zertifikat liegt bereits seit Mai vor und wurde selbstverständlich eingereicht SimonB schrieb am 27.08.2025 um 17:43:30:
Man hat sich gar nicht gemeldet, erst nachdem ich mich an die Behörde wandte, kam ein Termin in 3! Wochen. Erstens verstehe ich gar nicht warum der überhaupt nötig ist, und zweitens ist das wieder eine extreme Wartezeit, die zugemutet wird. SimonB schrieb am 27.08.2025 um 17:43:30:
Den Termin nicht wahrzunehmen steht gar nicht zur Debatte, ich bin wie gesagt bereit, jeden Müll beizubringen, um das Verfahren zu beschleunigen und auch überall hinzukommen. Du musst schon weiter lesen, es geht mir darum, nach dem Termin nicht das Verfahren noch weiter zu führen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 27.08.2025 um 23:03:26 Mannlich schrieb am 27.08.2025 um 19:27:21:
Weiß nicht ob da das Land der Eheschließung relevant ist. Die Behörde hat sich gar nicht gemeldet, ich musste das tun. Weiß nicht, ob die Zweifel haben, selbst wenn, was natürlich wieder unverständlich wäre, verstehe ich die unberechtigte Anfrage zur Wohnung nicht. Gehalt oder irgendwas zum Einkommen wurde gar nicht angefragt, immerhin. Ich hoffe, das lässt sich alles zügig klären, ich bin diese Überverwaltung so satt. Eigentlich hat man mich als Deutschen in der Botschaft normal zu empfangen (anstatt in einer Servicebude, in der man nicht mal Deutsch sprichst und dann auch noch bezahlen darf) und dann meine Eheurkunde zu begutachten und dann ein Visum auszustellen, dieser Prozess hat keine Monate zu dauern. Auch dass man absichtlich die eigene Präsenz in Russland wegen moralischer, selbstgeißelnder Feindseligkeit so herunterfährt, dass jede Kommunikation ein Akt der Folter wird, ist mir absolut unverständlich. Bis heute hat die Botschaft noch keine einzige Email beantwortet, außer das automatische Terminsystem damals. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von maennlich am 28.08.2025 um 01:15:26
Ihr beide seid bei der ALB völlig unbekannt, der deutschen Botschaft lag eine Eheurkunde aus einem Drittstaat vor.
Hättet ihr in DE geheiratet - schneller wäre es auch nicht gegangen, nur eben für die beiden deutschen Behörden ALB und AV einfacher, weil eine in Deutschland erstellt und geprüfte Eheurkunde vorgelegen hätte. Wir hatten die "Laufereien" vor der Eheschließung - Ihr hinterher. Stell dir mal vor, die ALB, als auch AV hätten vollends ungepüft deiner Frau D-Visum bzw AT erteilt. Später stellst du fest, sie war schon in der EU gewesen, vllt hier schon mal verheiratet, vllt stimmt ihre Geb.Urkunde nicht, sie heißt anders, ist älter , hat Kinder, vielleicht vorbestraft und und und. Dann wärst du er Erste, der sich beschwerte über Untätigkeiten der Behörden ... |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 28.08.2025 um 02:56:09 Mannlich schrieb am 28.08.2025 um 01:15:26:
Die komplette Prüfung ist absoluter Schwachsinn, es gibt nichts zu prüfen, meine Frau hat noch nie die EU betreten, ihre Geburtsurkunde liegt der Ausländerbehörde gar nicht vor. Aufenthaltstitel ist auch nicht so problematisch, da man in der Wartezeit ja wenigstens bereits normal leben kann und nicht in die Trennung gezwungen wird. In Deutschland gibt es mittlerweile fast wöchentlich größere Gewaltakte durch eingewanderte Kriminalität, da wurde nichts geprüft, bzw. sicher nicht sorgfältig. Aber natürlich, in meinem Fall ist das alles notwendig und sinnvoll 🤡 Wir sind ein junges Pärchen von 21 Jahren, da ist nichts was Bedenken erregen könnte. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Andreas782 am 28.08.2025 um 08:44:15
@ BürokratieFeind
Mein lieber Bürokratiefeind, ich unterstelle, dass du soweit alles gesagt hast. Dein Frust ist hier angekommen, bringt uns hier halt nur nicht weiter. Solltest du deiner ABH gegenüber so auftreten, wie hier, dann wünsche ich dir viel Spaß - du weißt ja sicherlich wie es ist, mit dem in den Wald rufen und so weiter. Vor dem Hintergrund, dass du schon eine Verwarnung bekommen hast, ich aber nicht das Gefühl habe, dass dich das in irgendeiner Form beindruckt hätte, möchte ich es noch kurz mit direkter Ansprache versuchen, bevor du eine Schreibpause bekommst. Deinen Kummer kann ich nachvollziehen und auch deine aufgeladenen Emotionen, als junger Mensch, der - so meine Wahrnehmung - auf seine Liebe wartet. Lass dir nur den Rat gegeben sein: versuche nicht alles als feindselige Maßnahme oder Schikane zu betrachten, dein/euer Fall ist nur einer von Millionen im Bundesgebiet. Also bleib locker, und versuche mal als Verwaltungsfreund, statt als Bürokratiefeind aufzutreten. :D Und fall es nicht deutlich genug war: mäßige deinen Ton! Gruß |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von maennlich am 28.08.2025 um 11:56:25 BürokratieFeind schrieb am 28.08.2025 um 02:56:09:
BürokratieFeind schrieb am 28.08.2025 um 02:56:09:
I. Nimm dir zu Herzen was dir @Andreas782 schrieb II. Wiederholung: Sei dankbar, AV & ALB überprüften einen Menschen mit dem du zusammenleben willst, was du mit deinen jungen 21 Jahren und als Privatmann aus DE heraus nie und nimmer hättest überprüfen können III Bedenke auch, deine Frau kommt nicht zu dir in deinen privaten Inselstaat im Pazifik, sondern in die Bundesrepublik Deutschland, eingeladen von einer Privatperson (Du). Von daher möchte die BRD wissen, wer da ins Land kommt. Janz einfach ... |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 28.08.2025 um 14:56:54
Ist ja alles gut,am Ende könnt ihr ja sicher auch nichts dran machen, ich bin einfach nur von der Dauer und Kommunikation frustriert.
Mannlich schrieb am 28.08.2025 um 11:56:25:
Nein, also das nun nicht, aber egal, ich sag dazu lieber nichts |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Reyhan am 28.08.2025 um 15:18:09
ich bin einfach nur von der Dauer und Kommunikation frustriert.
Ein Schicksal , das Du mit 10.000 senden oder noch mehr anderen Leuten teilst. Es ist wie es ist und so lange es nicht mehr Personal Aussen ( Botschaften) und Innen ( Ausländerbehörden ) gibt, wird sich kaum bis nichts ändern. Die Leute sind am Limit bzw darüber hinaus. Sprich mal mit jemanden ! Es ist ok, dass Du Deinen Frust los werden willst, aber der Ton macht die Musik . Hier und bei den zuständigen Stellen. Also höflich und sachlich bleiben / werden und die Zähne zusammen beissen. Es wird schon werden ! Aber schau wenigstens zu, dass Du alle Unterlagen "vorrätig" hast. Viel Glück. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 13:21:39
So, die Zustimmung ist jetzt erteilt. Mal sehen wie lange es dauert bis Moskau sich jetzt meldet und was mit der komischen Versicherung ist, ob die da noch was möchten? Muss jedenfalls bald sehen, wie ich es schaffe die Wuchergebühr von 100€! für den Aufenthaltstitel zu umgehen, vielleicht mit Wohngeld für die Frau?
Habe auch was von einem möglichen Integrationskurs gelesen, prinzipiell wäre das kein Problem, das Publikum etwas speziell sicher, aber hier in der Stadt sind sowieso hauptsächlich Ukrainer, mit denen kann meine Frau sich bestimmt anfreunden. Den Spaß bezahlen möchte ich jedoch natürlich nicht, da muss ich mal sehen ob ich das irgendwo übernommen kriege, falls es dazu kommt, dass wir verpflichtet werden. Sie spricht ja etwas Deutsch und hat einen akademischen Abschluss aus einem europäischen Land. Immerhin erst einmal Fortschritt und zu der komischen Geschichte mit dem Mietvertrag kam auch nichts mehr. Finde aber das hätte man ruhig vorher mitteilen können anstatt einem da wochenlang solche Sorgen zu machen, na ja Schwamm drüber. Das Gespräch bei der Behörde war weitestgehend in Ordnung, teilweise wurde es sehr persönlich, aber was soll's, ich habe es überlebt. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Puncherfaust am 04.09.2025 um 13:32:15 BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 13:21:39:
Willst du dir die Wohngeldbürokratie echt antun? (Wohngeld würde nichts an der Gebührenpflicht ändern) |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von reinhard am 04.09.2025 um 13:36:01
Grundsätzlich muss hier jede und jeder, der etwas beantragt, die Gebühren dafür bezahlen, nicht der Steuerzahler.
Wenn Du ein Auto anmeldest, bezahlst Du die Verwaltung. Wenn sie einen Aufenthaltstitel beantragt, zahlt sie die Verwaltung. Die Integrationskurse werden hoch subventioniert, und zwar von uns Steuerzahlern, aber ein kleiner Eigenanteil bleibt. Wenn sie allerdings die Prüdung schnell besteht, wird ein Teil zurückgezahlt. Darüber wird sie vom Kursanbieter informiert. Das ist als Anreiz gedacht, sich engagiert am Kurs zu beteiligen. Falls sie auf Sozialhilfe angewiesen ist, ist es allerdings Möglichkeiten, dass der Steuerzahler (wir also) übernehmen müssen. Während die Akte von Moskau hierher per Post verschickt wird, und zwar über zwei andere Stationen in Berlin und Köln, wird die Zustimmung elektrisch gegeben, ist also sofort da. Und dann muss die Botschaft alle Zustimmungen in der Reihenfolge des Eintreffens abarbeiten. Die russische Regierung hat ja darauf bestanden, dass Deutschland Personal reduziert, deshalb kann es etwas länger dauern. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 13:42:57 Puncherfaust schrieb am 04.09.2025 um 13:32:15:
Wohngeld beantragen hier in der Stadt geht eigentlich echt, hab das für mich selbst schon gemacht, bekomme es neben meinem Bafög. Auf der Seite der Stadt steht dass Wohngeld oder Bürgergeld für eine Befreiung möglich sein können. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 13:50:22 reinhard schrieb am 04.09.2025 um 13:36:01:
Die Dame bei der Ausländerbehörde meinte zu mir, die Zustimmung komme elektronisch und dann sollte es relativ schnell gehen, aber ich weiß nicht ob die mit der Lage in Russland speziell vertraut war. Ja ich hoffe mal dass ich den Titel und den Kurs (falls er denn nötig wird, kann mir da eigentlich jemand sagen, wie wahrscheinlich das ist?) irgendwie übernommen werden können. Beim Auto anmelden kann ich leider trotz Sozialleistungen (bei mir Bafög) keine Übernahme bekommen, würde ich sonst natürlich mitnehmen. ;D War es echt die russische Regierung, die darauf bestand zu reduzieren? Wenn überhaupt aus Vergeltung, weil man die russische Vertretung in Deutschland drangsaliert/zur Reduktion gezwungen hat oder? Wäre ehrlich überrascht, wenn die Russen diese Feindseligkeit angezettelt hätten, Putin ist eigentlich ziemlich germanophil, kulturell zumindest. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Puncherfaust am 04.09.2025 um 14:01:51
Die Wahrscheinlichkeit, dass sie zum Integrationskurs verpflichtet wird ist sehr hoch.
Außer sie hat einen Hochschulabschluss und arbeitet in einem der Qualifizierung entsprechendem Beruf. Was wohl nicht der Fall sein wird, wenn ihr mit dem Gedanken spielt Wohngeld zu beantragen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 14:06:26
Achso eine Frage noch zur Gültigkeit, wenn jemand sich auskennt. Das Visum wird ja für 90 Tage ausgestellt, ist es dann ab Einreise 90 Tage gültig oder bis zum Ablaufdatum, das drauf steht.
Also hier im Beispielbild, wenn die Person einen Tag vor Visaende am 28.06.22 einreist, ist ihr Aufenthalt dann für einen Tag oder 90 rechtmäßig? hq720.jpg (98 KB | 41
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 14:12:22 Puncherfaust schrieb am 04.09.2025 um 14:01:51:
Mhm, sie hat einen Hochschulabschluss, aber um in dem Beruf zu arbeiten müsste der Abschluss erstmal anerkannt werden oder? |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 04.09.2025 um 14:12:40
Für einen Tag.
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Puncherfaust am 04.09.2025 um 14:13:32
Bis zu dem Datum das drauf steht.
Sie kann aber direkt nach der Einreise schriftlich einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der ABH stellen, dann gilt ihr Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung als fortbestehend. Sie muss also nicht bis Visumsende schon die Aufenthaltserlaubnis besitzen. Wichtig ist dass sie bis dahin einreist und die Aufenthaltserlaubnis beantragt. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Aras am 04.09.2025 um 14:16:20 BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 14:12:22:
Kommt auf den Beruf an. Es gibt regulierte Berufe und nicht-regulierte Berufe. Regulierte Berufe sind Arzt, Architekt, Anwalt, Apotheker...also Berufe die mit A anfangen...Nein Spaß. Auch Ingenieure, Krankenpfleger, Steuerberater, Notar, etc.etc. sind reguliert. DIe meisten Berufe sind aber nicht-reguliert. Also bspw. Hundefriseur, Programmierer, Kaufmann etc.. Was hat sie denn studiert? |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 14:20:31 Aras schrieb am 04.09.2025 um 14:16:20:
Literaturwissenschaften zum Bachelor, hat in Russland hin und wieder als Lehrerin für Englisch und Russisch für Kinder bis 14 gearbeitet. Hier wäre das aber sicher reguliert, denke ich, könnte man die Bemühungen zur Anerkennung und nachfolgender Arbeit schon als Argumentation nutzen, nicht verpflichtet zu werden? |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Reyhan am 04.09.2025 um 14:45:01
Du hast doch studiert, oder ?
10 Sekunden mit KI bei Tante Google : Ein russischer Bachelor in Literaturwissenschaften hat für einen nicht-reglementierten Beruf wie Literaturwissenschaften in Deutschland keine formelle Anerkennung, sondern der Arbeitgeber entscheidet allein, ob der Abschluss ausreichend ist. Sie können eine Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen, um das akademische Niveau Ihres Abschlusses einschätzen zu lassen und den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Für eine Weiterführung des Studiums oder zur Promotion ist eine akademische Anerkennung erforderlich, die Sie über die uni-assist Datenbank anabin https://www.uni-assist.de/en/tools/anabin/ klären können, welche die Bewertung Ihres Abschlusses durch eine deutsche Hochschule einschätzen kann. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 14:58:17 Reyhan schrieb am 04.09.2025 um 14:45:01:
1. Ist die KI nicht unbedingt zuverlässig und halluziniert gerne 2. Ging es darum, ob eine Ausländerbehörde sowas als Grund akzeptiert, nicht zum Kurs zu verpflichten 3. Ist der Beruf nicht "Literaturwissenschaften" sondern eher Lehrer, was sehr wohl reguliert sein dürfte Im Studium lernt man auch Quellenkritik, ich habe übrigens nicht studiert sondern bin noch dabei. Anabin kenne ich schon, wenn ich mich recht erinnere ist ihre Uni dort anerkannt gelistet. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von SimonB am 04.09.2025 um 16:29:06 BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 13:21:39:
So lange die Frau (deine Frau) nicht in D ist, keinen angemeldeten Wohnsitz nachweisen kann (bei dir) und keinen AT hat, kannst du Wohngeld vergessen. bzw. eine zeitnahe Wohngeld-Bewilligung für euch beide ist nicht zu erwarten. BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 13:42:57:
Trotzdem würde eine Befreiung von der AT-Gebührenpflicht bei der ABH nicht ohne Antrag möglich sein. Ohne AT für deine Frau würde die Wohngeldbehörde gar keinen Wohngeldantrag bearbeiten. Du denkst die Bürokratie vielleicht verkehrt herum?? Aber so jung und unbedarft, wie du die Sache angehst, wirst du noch viel "erfahren". BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 14:12:22:
Ja, so siehts aus in D. Wo könnte sie denn als Literaturwissenschaftlerin/Lehrerin arbeiten oder einen AG finden? Denn erwerbstätig darf sie grundsätzlich auch schon als Ehefrau nach der Einreise und Erhalt des AT sein. Muss ja evtl. nicht gleich literaturwissenschaftlich oder als Lehrerin sein. Mir sind viele Ausländer bekannt, die trotz Hochschulausbildung im Herkunftsland und endlich nach langer Wartezeit auf ihre Anerkennung trotzdem nicht in entsprechenden Berufen arbeiten. BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 14:58:17:
BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 14:58:17:
Gut. Was soll das helfen bei der Vielzahl der auf euch zukommenden Gebühren/Kosten? Man muss der KI nicht vertrauen, aber das Netz ist voller Infos. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 04.09.2025 um 16:51:13 BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 14:06:26:
Für einen Tag. Es können Visa ausgestellt werden, deren Gültigkeitszeitraum die erlaubte Aufenthaltsdauer übersteigt. Also z.B. gültig für 90 Tage innerhalb 6 Monaten. Andersherum geht das nicht. Ein erlaubter Aufenthalt ist nur möglich innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraumes, solange die Anzahl erlaubter Aufenthaltstage nicht verbraucht ist. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 17:47:09 SimonB schrieb am 04.09.2025 um 16:29:06:
das ist ja lustig, dass A B vorraussentzt und B A, paradox, so lob ich mir meine Heimat. Vielzahl klingt ja gruselig, es dürfte eigentlich nur der Titel und dir eventuell hoffentlich zu vermeidende Kursgebühr sein |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 18:05:55
die*
Außerdem war ja für die Vermeidung der Verpflichtung wichtig dass derjenige Hochschulabsolvent ist und auch diesen Beruf ausführt. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 18:08:12 Petersburger schrieb am 04.09.2025 um 16:51:13:
Das meinte ich ja, dass ein 90 Tagesfenster in 6 Monaten oder so ausgestellt wird, in Russland wurde das bei mir immer gemacht. Aber nach einer Recherche ist das in Deutschland scheinbar unüblich. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Puncherfaust am 04.09.2025 um 18:23:02 BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 17:47:09:
Ist auch nicht ganz korrekt. § 53 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV sagt, dass keine Gebühren für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erhoben werden, wenn der Antragsteller SGB II Leistungen erhält. Hier wäre es dann dieses Paradoxon, dass man ja erst die Aufenthaltserlaubnis haben müsste, um einen SGB II Anspruch zu haben. Dieser wird aber von Abs. 2 aufgebrochen. Zitat:
Wenn also von Vornherein klar ist, dass der Ausländer SGB II beziehen wird, z.B. weil sie zum deutschen Ehegatten zieht und dieser bereits ebenfalls SGB II bezieht, dann kann also auch auf die Gebührenerhebung verzichtet werden. Und sollte man dann auch machen. Mit dem Wohngeld bist du dann auch im Abs. 2. Ich kenne es eigentlich nicht, dass dann keine Gebühren genommen werden. Vielleicht entscheidet da deine ABH aber auch anders. Bzgl. des Integrationskurses: Sieh es als Chance. Der soll in erster Linie dafür sorgen, dass deine Frau auch Teilhabe am öffentlichen Leben erfährt. Dass sie selbstständig Dinge erledigen kann. Und auch Kontakte knüpft. Der soll verhindern, dass man isoliert wird. Was ist z.B. wenn dir was passiert und deine Frau dann ohne dich klar kommen muss oder sich um dich sorgen muss, weil du das alleine nicht mehr kannst? Dann ist es schon gut, wenn die in Deutschland selbstständig klar kommt. Und da hilft das Beherrschen der deutschen Sprache auf einem ausreichenden Niveau eben ungemein. Und das lernt man nirgendwo so gut wie in einer Sprachschule. Eigentlich ist das doch auch für die meisten selbstverständlich. Wären die Rollen vertauscht und du würdest zu ihr ziehen, hättest du doch bestimmt auch ein Interesse daran schnell die Landessprache zu beherrschen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 19:03:57 Puncherfaust schrieb am 04.09.2025 um 18:23:02:
Habe ja auch prinzipiell nichts gegen den Kurs, möchte da bloß keine vierstellige Summe vernichten. Wenn er übernommen wird, absolut null Problem, denke sie würde es auch gerne machen. Muss ich mal sehen dann. Alles, was möglich ist, möchte ich natürlich mitnehmen und nichts bezahlen |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von roseforest am 04.09.2025 um 19:34:10
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/AntraegeAlle/630-027_antrag-kostenbefreiung_pdf.html?nn=282388
Schau mal hier, sie kann auch befreit werden wenn sie arbeitet aber wenig verdienst: " Sie sind beschäftigt und Ihr Bruttoentgelt übersteigt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Der Betrag erhöht sich abhängig von der Anzahl der nach § 32 EstG berücksichtigungsfähigen Kinder: Betrag ohne Kind: 2.656,50 Euro Betrag mit einem Kind: 3.461,50 Euro Betrag ab zwei Kindern: 4.266,50 Euro" Aber: selbst wenn das nicht zutrifft: der Kurs kostet: Eine Unterrichtsstunde kostet in der Regel 2,29 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.603 Euro." Eine günstigere Sprachschule als 2,29 Euro die Stunde wirst du nirgendwo finden und: "Wenn Sie keine Kostenbefreiung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Erstattung von 50 Prozent Ihres geleisteten Kostenbeitrags beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von 2 Jahren bei einem allgemeinen Integrationskurs.." Also kostet er effektiv 1,47 Euro pro Stunde wenn sie innerhalb von 2 Jahren besteht. Mal zum Nachdenken :) |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von SimonB am 04.09.2025 um 19:40:44 BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 17:47:09:
Was meinst du? Welches A und welches B? Jedenfalls bekommt eine verheiratete eingereiste Ausländerin nicht so schnell Wohngeld, selbst wenn sie eine FB von der ABH vorweisen kann. Sie hat dann noch gar kein Einkommen. Und wenn sie wegen Bedürftigkeit Bürgergeld nach SGB II beantragt, gibt es für sie kein Wohngeld. BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 17:47:09:
So jung und schon so frustriert? BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 17:47:09:
Es werden auf jeden Fall >2 sein. Mal mehr €, mal weniger. BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 18:05:55:
Frage: Wann etwa würde deine Frau diesen Beruf als anerkannte HS-Absolventin bzw. als Lehrerin ausüben? Weißt du das jetzt schon? Erwerbstätig sein meint mehr. BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 18:08:12:
Für die Einreise zum dt. Ehepartner sind Visa-Gültigkeiten von 3 Monaten sehr üblich. btw. Du musst nicht jeden Beitrag voll zitieren, auf den du antwortest. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 20:47:57 SimonB schrieb am 04.09.2025 um 19:40:44:
Bin leider am Handy und kann kaum einzeln zitieren, müsste jedes mal alles manuell kopieren. Ob nun SGB 2 oder Wohngeld ist mir ehrlich total egal, was auch immer besser funktioniert und im Endeffekt mehr Geld bringt. Bin bei Behörden ehrlich extrem frustriert, schon seit Jahren, siehste ja schon hier an meinem Namen, die ganzen mittelalterlich trägen Prozesse und dann noch schön überall Gebühren einsammeln, aber das führt zu weit ich rede mich sonst noch in Rage und das ist hier erfahrungsgemäß nicht gerne gesehen ;D Die einzige gute Behörde, die ich kenne ist das BAföG Amt, die sind immer schnell und unkompliziert. Wüsste nicht was sonst noch kommen würde, halt den Titel 2 mal verlängern und dann die Staatsangehörigkeit beantragen (gut das kostet glaube auch wieder und dauert scheinbar Eeeeeewig, aber egal so ist es halt) Je nachdem, vielleicht nach ein paar Monaten, vielleicht länger, vielleicht gar nicht, werden wir sehen. Du hast die Aussage falsch verstanden, meinte dass es unüblich wäre, dass länger als die drei Monate ausgestellt werden selbst wenn die eigentliche Dauer 90 Tage wären. Üblich sind wohl 90 Tage Dauer und 90 Tage Gültigkeit |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 20:49:43 roseforest schrieb am 04.09.2025 um 19:34:10:
Danke für die Info, könnte nützlich werden. 0€ wären mir auf jeden Fall lieber haha |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 04.09.2025 um 22:02:25
Jetzt kam auch aus Moskau die Bestätigung dass es durch ist, wild. 14 Tage incoming wollen sie haben, muss mal sehen wo es das am günstigsten gibt und dann noch einen günstigen Flug finden, puhhh.
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von maennlich am 04.09.2025 um 23:17:01 BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 22:02:25:
aeroflot bzw smartavia Je nach Gepäck ist sie mit 10.000 Rubel dabei, zum Airport KGD. 2 1/2 h ab SVO Bustransfer mit sindbad nach Danzig kommt auf 41 Euro, 3 1/2 h Dort könnest du sie sogar mit dem Wagen abholen. Übrigens: smartavia harmoniert besser mit sindbad. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 05.09.2025 um 00:35:39 Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 23:17:01:
In Danzig abholen wäre in Summe wahrscheinlich teuerer als ein Billigflug Moskau Berlin (die gehen so zwischen 180 und 320€), teilweise ist sogar Moskau Leipzig verfügbar, wäre noch bequemer aber unter 320€ wäre hier ne Umstiegzeit von 10h und mehr drinne (wäre für mich absolut kein Ding, würde ich ohne zu überlegen machen), aber meine Frau ist da empfindlich, der kann ich da wahrscheinlich nichts zumuten :( Habe übrigens gar keinen Wagen, bloß ein Motorrad und dann wirds mit dem Gepäck schwierig. Sie will ein Haufen Bücher und Weiberkram mitschleppen :-/ |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von maennlich am 05.09.2025 um 01:18:14 BürokratieFeind schrieb am 05.09.2025 um 00:35:39:
Bedenke die Sanktionen ;) Es gibt keine direkten Flüge zwischen der EU und der R.F. Finnland hat die Grenze dichtgemacht. Tallinn von Narva - St.Petersburg mit sehr langer Busfahrt. Die Fahrt ansich dauert schon ca 4 Stunden und nochmal ca 3 für die Grenzkontrollen / Wartezeiten. Kaliningrad - Danzig ist offen. Schrieb ich dir schon. Drehkreuz Istanbul kannst du ab 650 Euro rechnen. Mit Aeroflot SVO bis IST um 450 Euro, TurkishAirways fliegt ab IST deinen Airport LEJ an. Kann für 200 Euro machbar sein. // Alles Andere, via Balkan, Griechenland, Ungarn, Rumänien etc sind Märchen! Diese Flüge gibt es nicht ab Russland. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 05.09.2025 um 01:46:39 Mannlich schrieb am 05.09.2025 um 01:18:14:
Nee, mein Guter, da biste falsch informiert. Konstantinopel, Baku, Tiflis ist alles verfügbar im Bereich 180-320, Belgrad auch aber das ist teurer. Schau mal hier Moskau Berlin, bin ich selbst ja schon für 150€ im Winter geflogen. https://www.google.com/travel/flights/search?tfs=CBwQAhojEgoyMDI1LTEwLTI3agwIAxIIL20vMDRzd2RyBwgBEgNCRVJAAUgBcAGCAQsI____________AZgBAg&hl=de&gl=DE Hatte eigentlich ein gutes Angebot für Georgian Airways 240€ mit Gepäck aber die Behörde war zu langsam und mittlerweile ist es nicht mehr verfügbar. Im späten Oktober sogar für 100€ aber will eigentlich keine 2 Monate warten. Der Bus Moskau Berlin kostet 170, für 32h fahrt, wäre eigentlich gut aber da steigt mir die Dame aufs Dach, das macht die nicht. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von SimonB am 05.09.2025 um 12:17:27 BürokratieFeind schrieb am 04.09.2025 um 20:47:57:
Wie wäre es, vorher zu prüfen, was mehr Geld bringt?. Dann zur richtigen Zeit den richtigen Antrag an richtiger Stelle stellen und ab da läufts behördisch-bürokratisch. - Studierende sind iaR nicht wohngeldberechtigt. - Ehefrauen ohne Einkommen sind nicht wohngeldberechtigt. - Studierende sind iaR nicht bürgergeldberechtigt. -Deren Ehefrau ohne Einkommen hat mit entspr. AT Anspruch auf Bürgergeld, falls das Einkommen des Partners nicht für beide reicht. Antragstellung möglich! -Für die Ehefrau gilt die RB-Stufe 2 mit 506,- mtl., dazu die hälftigen Unterkunftskosten. Das BAföG-Einkommen wäre anzurechnen, und es ergäbe sich die ergänzende Bürgergeldzahlung für diese 2er-BG. Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück und die Bearbeitung geht (vergleichsweise) schnell, sofern die notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen. Was an Nachweisen vorzulegen ist, findet sich im Netz. Man könnte schon "beschaffen". Studierende und Partner dürfen während des Bürgergeldbezuges auch erwerbstätig sein, d.h. weiteres Einkommen erwirtschaften. btw. Man muss gar nichts zitieren, man kann einfach direkt antworten. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 05.09.2025 um 13:27:54 SimonB schrieb am 05.09.2025 um 12:17:27:
Bekomme ja jetzt schon das Wohngeld ohne Frau, aber ist auch egal mache ich alles wenn sie da ist. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von lottchen am 05.09.2025 um 15:19:13
Wohngeld und normales Bafög gleichzeitig? Geht eigentlich nicht. Sicher, dass vollständige Angaben beim Wohngeldantrag gemacht wurden?
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von SimonB am 05.09.2025 um 17:23:23 BürokratieFeind schrieb am 05.09.2025 um 13:27:54:
Na dann, sorry für die Hinweise. Dann bist du ein Ausnahme-Student. Kommt also wohl auf die Art des BAföG an. Oder auf die Angaben bei der Antragstellung. An deinem Namen wird es jedenfalls nicht liegen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 05.09.2025 um 18:43:56 lottchen schrieb am 05.09.2025 um 15:19:13:
ja, hab sogar den Bescheid mitschicken müssen, ist hier aber öfter so, bekommen viele, keine Ahnung auf weicher Grundlage, ist mir aber auch egal |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 05.09.2025 um 18:46:11
Weiß jemand welche incoming Versicherung am günstigsten geht und ab Einreise bei Aufnahme in die GKV erstattbar? Dr Walter kostet 38€ für einen Monat und laut Telefon nicht erstattbar.
Eigentlich eine Frechheit dass es überhaupt gefordert wird, LU dürfte bei Deutschverheirateten nicht relevant sein, aber hab jetzt schon ein Flugticket gebucht und keine Lust mich mit der Botschaft rumzuschlagen, werde die 14 Tage Police einfach einreichen und dann kündigen. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von lottchen am 05.09.2025 um 19:18:28 BürokratieFeind schrieb am 05.09.2025 um 18:46:11:
Und Du meinst dass das kostenlos geht? Ich habe mal beim ADAC nachgeschaut, dort schon mal nicht. Ich hoffe für Dich dass Du eine Dir genehme Versicherung findest. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von SimonB am 05.09.2025 um 19:52:47 BürokratieFeind schrieb am 05.09.2025 um 18:43:56:
Wohngeld nach Wohngeldgesetz ist ein Bundesgesetz. Da kann deine Wohngeldstelle keine eigenen Ausnahmeregelungen erfinden. Ausnahmen sind alle in der auch bundesweit geltenden Verwaltungsvorschrift enthalten. Übrigens ist Wohngeld nur ein Mietzuschuss und kann keine Kosten für den LU darstellen. BürokratieFeind schrieb am 05.09.2025 um 18:46:11:
Hmm, diese incoming-Vers. gehört keinesfalls zum LU. Sie soll nur die Zeit bis zur Aufnahme in deine hoffentl. studentische GKV versichern. Aber deine Frage hat sich erledigt. Günstiger als jetzt gehts nicht. Hoffentlich spielt die Botschaft mit und erteilt das Visum genau in diesem Zeitfenster passend zu Flug und Versicherung. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von roseforest am 05.09.2025 um 23:53:04
Was hast du denn ganz genau bei Dr. Walter am Telefon gefragt ? Bei uns haben sie rückwirkend ab Aufnahme in die GKV alles erstattet... War vllt auch Kulanz weiss ich nicht .
Allerdings haben sie auch einen kleinen Beitrag bekommen da wir in D geheiratet haben. Du willst wie ich es verstehe alles erstattet haben da in der Regel sie ja rückwirkend in die GKV konnt richtig ? Kann ich verstehen dass da keine Versicherung Lust drauf hat ;) |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 06.09.2025 um 00:11:56 lottchen schrieb am 05.09.2025 um 19:18:28:
Habe auf jeden Fall schon davon gelesen dass man das erstattet bekommt wenn man dann in die GKV geht |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 06.09.2025 um 00:13:20 roseforest schrieb am 05.09.2025 um 23:53:04:
wäre ja noch schöner, aber meinte eigentlich erstattet ab Meldebescheinigung und GKV Antrag einreichen also effektiv 2-3/4 Tage bezahlen, ein Monat wäre Overkill, will eigentlich keine 40€ verbrennen hab bei Walter gefragt welche Versicherung für die Familienzusammenführung passt und ob ich die kündigen kann wenn die GKV greift |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von roseforest am 06.09.2025 um 00:17:45
Nun bei Dr Walter Provisit Germany ist 1 Monat mindest Laufzeit und bei Provisit Visum ist 20 Euro Mindestbetrag. Steht auf deren Webseite.
https://www.provisit.com/de/info/provisit-visum-kuendigen https://www.provisit.com/de/info/provisit-germany-kuendigen Bei beiden Links ist sogar das Thema Eintritt in die GKV thematisiert. Also 3-4 Tage zahlen wird nicht klappen ;). Dr Walter ist die flexibelste Incoming die ich jedenfalls kenne. Bei einem Bekannten war das Geld nach einer Schengen Visa Ablehnung nach 2 Tagen wieder auf dem Konto |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 06.09.2025 um 05:31:58 roseforest schrieb am 06.09.2025 um 00:17:45:
Dr Walter meinte am Telefon ich bräuchte Germany und das wären halt 38€ für 1 Monat, ich werde am Montag nochmal rumtelefonieren, bei der Allianz gibt's ne Police für 16€, weiß aber nicht ob die geht. Bernhard Versicherung eventuell auch. Ehrlich einfach nervig dieser unnötige Quatsch, sie ist bei Einreise auch rückwirkend berechtigt in die GKV einzutreten, aber alles muss doppelt und dreifach, auch nach Lust und Laune gemacht werden, BRD Verwaltung ein Traum. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von Petersburger am 06.09.2025 um 09:34:57
[Moderation]
Dieses Thema ist schon oft dicht an die Grenze zum vorwiegenden Frustabbau bzw. zum Erfahrungsaustausch geraten. Bitte bringt mich nicht dazu, das Thema zu trennen, den Anfang zu schließen und den Rest ins Userforum zu verschieben. Wir sind hier bei "Ausländerrecht › Ehe und Familie" Danke [/Moderation] |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von maennlich am 07.09.2025 um 15:33:42
Das Thema Fam.Zusammenführung ist in der Tat aufenthaltsrechtlich durch.
Den anderen Teil der Fam.Zusammenführung, nämlich den phyischen Teil d.h. uA Anreise, Einreise, Erfahrungen Anderer, etc. @Bürokratierfreund, mach einen Thread im Userforum auf, falls gewünscht. Dann wären die Sachthemen klar getrent. |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 07.09.2025 um 18:02:47
Wo ist denn das Userforum? Hätte vielleicht noch Bedarf bei der Versicherung, falls es sich Montag nicht klärt und beim Aufenthaltstitel, man weiß ja nie.
Edit: hab's gefunden, hier ist der Thread https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1757261358/0#0 |
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Titel: Re: Ehefrau Familienzusammenführung Russland Beitrag von BürokratieFeind am 07.09.2025 um 18:17:26 SimonB schrieb am 05.09.2025 um 19:52:47:
Ja die Botschaft hat schon gefragt zu welchem Zeitpunkt erteilt werden soll. Ich werde einfach den Tag der Einreise nennen, Versicherung bekomme ich ja quasi sofort. Hier haben andere geschrieben, es würde zum LU gehören, aber selbst wenn nicht ist es ehrlich unnötig aber egal jetzt. |
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