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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1746457554 Beitrag begonnen von cari2016 am 05.05.2025 um 17:05:54 |
Titel: Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025 Beitrag von cari2016 am 05.05.2025 um 17:05:54
Hallihallo,
keine Gesetzesänderung, aber gravierende Auswirkungen auf Schengen- und Nationale Visumverfahren. Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025 an allen deutschen Auslandsvertretungen. Näheres unter: https://minsk.diplo.de/by-de/service/05-visaeinreise/2716442-2716442 (Falls falsche Rubrik da kein Gesetz, bitte verschieben, habe keinen passenderen Platz gefunden). Grüße |
Titel: Re: Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025 Beitrag von Aras am 05.05.2025 um 18:32:42
Ich denke die Kategorie passt schon. Und danke für die wichtige Info.
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Titel: Re: Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025 Beitrag von Fred Dust am 05.05.2025 um 21:46:31
Zitat aus dem oben verlinkten Artikel:
"Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt." Frage: Wie ist denn dann der Rechtsweg? |
Titel: Re: Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025 Beitrag von Aras am 05.05.2025 um 22:59:47
Klage beim VG. Wie vorher auch. Der Rechtsweg wird nicht verkürzt weil die Remonstration kein Widerspruch (auch bekannt als Vorverfahren) im Sinne der VwGO ist.
Die Botschaften sind Ämter/Außenstellen des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt ist als Ministerium eine Oberbehörde. Bei Oberbehörden gibt es keine Aufsichtsbehörde, welche Widersprüche bearbeiten könnte. Inhaltlich ist es also richtig, dass der Rechtsweg nicht verkürzt wird. Aber es bedeutet nur, dass man bei einer Ablehnung nur Klagen oder nochmal Antrag stellen kann. Natürlich schaufelt es Ressourcen frei, wenn man nicht mehr über Anträge nochmal entscheiden muss. Ich habe nur einmal für meinen Cousin remonstrieren, und mein Schreiben war auch überzeugend weil ich nachvollziehen konnte warum abgelehnt wurde. Da war auch teilweise mein Cousin schuld. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass für Schengenvisa nur per Formularbescheid abgelehnt werden kann. In der Remonstration musst du gefühlt ins Blaue hinein argumentieren. Ob du wirklich den Knackpunkt identifiziert hast, weißt du nicht. Also du kriegst ne Ablehnung. Bis jetzt konntest du kostenlos remonstrieren. Und bei erneuter Ablehnung hattest du erneute Klagemöglichkeit. Ohne Remonstration zahlst du wieder 90€ für den Neuantrag. D.h. dass die Kosten bei fehlerhaften Ablehnungsbescheiden auf den Antragsteller abgewälzt werden. Bei korrekten Ablehnungsbescheiden hat der Antragsteller im Grunde zwei Mal Schengenvisa für 90€ beantragt, also jeweils 45€. Remonstrationen waren aber bei Schengenvisa imho schon sinnvoll gewesen. Man hatte dadurch eine niederschwellige Beschwerdemöglichkeit auch vom Ausland aus. Nun kann man nur noch Neuantrag stellen, und kriegt dann ggf. einen weiteren nichtssagenden Formularbescheid als Ablehnung. Eine Klage kostet ja auch um die 500€ allein an Gerichtskosten. Brauchst du einen Anwalt, kostet das auch ne Stange Geld, die man auch noch komplett als Kostenvorschuss geben müsse. Und dann beim VG hat der Richter eine eingeschränkte Überprüfungsmöglichkeit. Bei nationalen Visa kriegt man ja ne ordentliche Ablehnungsbegründung. Da kann es auch wohl egal sein. |
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