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Beitrag begonnen von Andia am 26.04.2025 um 06:59:57

Titel: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Andia am 26.04.2025 um 06:59:57
Hallo zusammen,

Meine Verlobte ist auf der Warteliste für das family reunion visa um zu mir nach Deutschland zu kommen.

Ca. Juni wird sie einen Termin in Kenya erhalten.

Nun haben wir größte Schwierigkeiten erfahren, es war nicht möglich in Mombasa zu heiraten. Seit Februar versuchen wir es, immer sagt man uns ich müsste länger bleiben, Zeit reicht nicht aus. Nun hatten wir das Interview, aber ich fliege ohne Marriage Zertifikat zurück, da es nicht rechtzeitig ausgestellt werden konnte.

Was können wir jetzt tun, wenn meine Verlobte die Einladung zum Visa erhält aber wir immer noch nicht verheiratet sind? A1 hat sie dann schon. Aber ich kann erst wieder August nach Kenya. Und das Visum wird ca.Juni sein.

Kann man den Termin in Nairobi irgendwie verschieben?  Was können wir nun tun? Wir sind ratlos. Erneut auf die Warteliste wäre Wahnsinn, es sind 9 Monate Wartezeit momentan.

Wir sind um jede Hilfe dankbar

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von deerhunter am 26.04.2025 um 09:10:09

Andia schrieb am 26.04.2025 um 06:59:57:
Kann man den Termin in Nairobi irgendwie verschieben?


Diese Frage solltest du an die zuständige Botschaft stellen! Nur die können dir darüber verbindliche Auskunft geben

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von reinhard am 27.04.2025 um 13:36:37
Ich glaube, ds Verschieben erlaubt das Online-System nicht. Nur das Stornieren und den Neuantrag.

Deshalb empfehle ich in der Regel das Heiraten in Deutschland, weil Ihr dann keine solchen Probleme habt. Aber wenn Ihr unbedingt in Kenia heiraten wollt, ist es hier möglich, dass Ihr eine Verzögerung von 9 Monaten in Kauf nehmen müsst.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Andia am 28.04.2025 um 14:49:14
Danke für die Antworten! Dann werde ich versuchen sobald die Einladung zum Visum kommt nach Kenia zu fliegen und zu heiraten. 9 Monate warten ist verdammt lang.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von lottchen am 28.04.2025 um 15:04:02

Andia schrieb am 26.04.2025 um 06:59:57:
Seit Februar versuchen wir es, immer sagt man uns ich müsste länger bleiben, Zeit reicht nicht aus. 

Das ist jetzt nicht unbedingt unüblich dass man sich eine gewisse Zeit im Land aufhalten muss um dort heiraten zu können. Das Aufgebot muss bestellt und ausgehängt werden usw. Sind eben Formalitäten einzuhalten. Keine Ahnung, wie genau das in Kenia abläuft.


Andia schrieb am 28.04.2025 um 14:49:14:
Dann werde ich versuchen sobald die Einladung zum Visum kommt nach Kenia zu fliegen und zu heiraten.

Und was soll dann anders sein wenn Du wieder nur ein paar Tage da bist? Warum gehst Du davon aus, dass das diesmal klappt?

Und hast Du eine Ehefähigkeitszeugnis welches da noch gültig sein wird?

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von roseforest am 28.04.2025 um 16:34:29
Wäre Heirat in D keine Option ?
Ich denke ihr könntet den bestendehden Visa Termin für nehmen.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Andia am 01.05.2025 um 12:18:13
Hallo. Also die Sicherheit nehme ich durch den stetigen Fortschritt der letzten Besuche. Bei jedem Besuch kommen wir 1 Schritt weiter. Nun haben wir schon das Interview mit dem Standesbeamter absolviert. Beim nächsten Besuch müssen wir nur noch bezahlen und mit unseren Zeugen kommen und dann direkt das Marriage Zertifikat unterschreiben. Mein Ehefähigkeitszeugniss werde ich erneuern müssen vorher.

Nach der Hochzeit und dem A1 soll es dann auch für sie leichter sein mich zu besuchen, also gut um die Zeit zum Visum zu überbrücken.

Bisher konnte sie mich nie besuchen, da Schengen Visa immer wegen Fluchtgefahr abgelehnt wurden. Aber wir waren ja auch nicht verheiratet bisher.

Hochzeit in D hatten wir auch überlegt, aber schien uns zu kompliziert, es wurde ja sogar das Schengen Visum abgelehnt, wie hätte sie jemals nach D kommen sollen?

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von reinhard am 01.05.2025 um 12:45:15
Für die Hochzeit in Deutschland ist auch "Schengen-Visum" der falsche Antrag, das muss natürlich abgelehnt werden.

Mit der Bestätigung des Standesamtes und dem A1-Zertifikat in der Hand beantragt sie das nationale Visum, kommt her, heiratet und bleibt hier.

Schengen-Visum: Herkommen, heiraten und wieder ausreisen? Das erscheint der Botschaft unlogisch. Wer heiratet, will ja nicht nur zu Besuch in Deutschland sein.

Vielleicht hättest Du vorher hier fragen soll. Aber so wie Ihr es plant kann es auch klappen, dauert nur ein bisschen länger. Aber so ist sie 2026 auch hier.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Andia am 01.05.2025 um 12:56:37
Danke für die Info. Also das Schengen Visum haben wir Weihnachten beantragt damit sie mich 2 Wochen besuchen kann. Nicht um zu heiraten, einfach zu Besuch da wir verlobt sind und sie D kennenlernen möchte. Dann wurde es sofort abgelehnt mit Begründung Fluchtgefahr...

Unsere Frage ist, mit welchen Visum kann sie mich besuchen kommen? Es kann doch nicht wahr sein dass man erst heiraten muss um D kennenzulernen? Wenn wir nun verheiratet sind und sie A1 hat, wie kann sie mich einfach mal paar Tage besuchen kommen? Welches Visum brauchen wir dann? Das family reunion läuft ja parallel. Aber uns geht es nur um ein paar Tage Besuch.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Petersburger am 01.05.2025 um 13:52:08

reinhard schrieb am 01.05.2025 um 12:45:15:
Für die Hochzeit in Deutschland ist auch "Schengen-Visum" der falsche Antrag, das muss natürlich abgelehnt werden.

Das ist so formuliert einfach falsch.

Seit 2009 steht in der AVwV zum AufenthG, Zi. 30.0.7

Zitat:
Ist nur die Eheschließung im Bundesgebiet, nicht aber ein anschließender, längerfristiger Aufenthalt im Bundesgebiet beabsichtigt, ist i. d. R. ein Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 2) zu erteilen. Bei der Beantragung ist der Ausländer darauf hinzuweisen, dass sein Aufenthalt im Bundesgebiet nach der Eheschließung i. d. R. nicht verlängert werden kann, ohne dass der Ausländer zuvor ausreist (vgl. § 5 Absatz 2 Satz 1), sofern nicht ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung besteht (vgl. die in § 39 Nummer 3 AufenthV genannten Voraussetzungen). Ggf. ist er von Amts wegen auf die Möglichkeit zu verweisen, ein nationales Visum (§ 6 Absatz 4) zu beantragen. Ein solcher Hinweis ist aktenkundig zu machen.



Andia schrieb am 01.05.2025 um 12:56:37:
Es kann doch nicht wahr sein dass man erst heiraten muss um D kennenzulernen?

Doch, bestehende Zweifel an der Rückkehrwilligkeit - das ist der korrekte Ausdruck, nicht "Fluchtgefahr" - sind eines der drei grundlegenden Ablehnungskriterien für Schengen-Visumanträge.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von roseforest am 01.05.2025 um 15:41:52
Also macht es ja doch Sinn in D zu heiraten ? .

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von reinhard am 01.05.2025 um 16:23:33

roseforest schrieb am 01.05.2025 um 15:41:52:
Also macht es ja doch Sinn in D zu heiraten ? .


Müssen die beiden entscheiden. Ich vermute, sie haben schon so viel Zeit in das Heiraten in Kenia investiert, dass sie das jetzt durchziehen.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Andia am 01.05.2025 um 18:16:16
Ja wir werden das im August durchziehen, mittlerweile kennt uns die ganze Behörde in Mombasa...

aber trotzdem versteh ich nicht wie sie mich danach besuchen kommen kann. Wird dann das Schengen Visum eher genehmigt.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Petersburger am 01.05.2025 um 18:56:02

Andia schrieb am 01.05.2025 um 18:16:16:
aber trotzdem versteh ich nicht wie sie mich danach besuchen kommen kann. Wird dann das Schengen Visum eher genehmigt. 

Wenn sich an der Einschätzung der Rückkehrbereitschaft nichts zum Positiven ändert, dann wird sich die Entscheidung über einen Schengen-Visumantrag auch nicht viel ändern.

Es gibt keine besonderen Entscheidungskriterien für die Ehepartner von Deutschen.

Eine geänderte Argumentation ist dann denkbar, wenn ein nationaler Visumantrag zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland bereits gestellt ist.
Dann kann man kaum noch davon ausgehen oder begründen, dass ein solches Visumverfahren umgangen werden soll.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Andia am 10.05.2025 um 18:14:20
Hallo.

OK, das klingt alles kompliziert. Das heisst, wenn wir auf der Warteliste für 9 Monate sind, würde sich dennoch nichts ändern? Die Auskunft der Dame von der Behörde war, dass nach unserer Hochzeit und dem A1 es für sie viel leichter wird, nach D zu Besuch zu kommen. Unabhängig von einem laufenden Family Reunion Visum oder der Warteliste.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von reinhard am 10.05.2025 um 18:44:22
Sie muss das einfach ausprobieren.

Wenn der Termin für den Antrag auf ein Nationales Visum reserviert ist, ist es einfacher. Dann besteht nicht der Verdacht, sie wollte das normale Visumverfahren umgehen.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Petersburger am 10.05.2025 um 19:13:20

Andia schrieb am 10.05.2025 um 18:14:20:
Die Auskunft der Dame von der Behörde war, dass nach unserer Hochzeit und dem A1 es für sie viel leichter wird, nach D zu Besuch zu kommen. Unabhängig von einem laufenden Family Reunion Visum oder der Warteliste. 

Das entspricht wohl der üblichen Auffassung aller außerhalb der Visastellen.

Die aber kämpfen dann mit Vorwürfen der Ausländerbehörden, wenn der ausländische Ehepartner mit dem erteilten Schengen-Visum auf der Matte steht und durchaus eine AE ohne nationales Visumverfahren möchte.
"Wie konntet ihr denn ein Visum erteilen, wo es absehbar war, dass die/der nicht zurückwill für ein Visum."

Daher ist es für Deutschverheiratete *kein* Selbstläufer, ein Schengen-Visum zu bekommen.

Und bitte:
Ich beschreibe damit einen Zustand, ohne ihn zu werten.
Daher bitte ich, das einfach als Info hinznehmen und nicht zu diskutieren.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Fred Dust am 10.05.2025 um 19:40:14

Petersburger schrieb am 10.05.2025 um 19:13:20:
wenn der ausländische Ehepartner mit dem erteilten Schengen-Visum auf der Matte steht und durchaus eine AE ohne nationales Visumverfahren möchte.


Gäbe es denn in diesem konkreten Fall einen tatsächlich existierenden legalen Grund, der Ehegattin eine AE zu erteilen, wenn sie mit Schengen-Visum zum Besuch eingereist bei der ABH eine AE beantragt, ohne erst zurückreisen zu müssen?

Ausser Asylantrag sehe ich als Laie da gerade keinen und damit würde das Risiko doch garnicht existieren, dass sie das Visum-Verfahren tatsächlich umgehen könnte.

Denn dieser fiktive AE-Antrag wäre dann ja abzulehnen und sie wäre nach Ablauf des Schengen-Visums ausreisepflichtig, bei Overstay illegal hier, deshalb Einreise-gesperrt und damit ohne Möglichkeit auf das FZF-Visum. Richtig?

(Ich frage, weil ich neulich irgendwo anders hier genau das vorgeschlagen hatte als evidenten Grund, warum bei gestelltem Antrag auf FZF-Visum zur Überbrückung der langen Wartezeit bei einem Schengen-Visum die Rückkehrbereitschaft gesichert sei. Und Sie hatten hier genau diese meine Idee auch genannt.

Zumal es sich hier ja um die Ehe eines Deutschen handelt, die grundgesetzlich geschützt ist und nach früheren aussagen anderer Forist:innen in anderen Threads der deutsche Staat einen Deutschen nicht zwingen kann, die Ehe im Ausland führen zu müssen. Bei den heutigen überlangen Wartezeiten bei den deutschen Botschaften und Ausländerbehörden trotz Vorliegen aller Erfordernisse wie Deutsch A1, geklärte Identität, vollständiger Unterlagen usw. sehe ich da schon ein valides Argument, so legal die Wartezeit zu überbrücken. Oder was übersehe ich da?)

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Petersburger am 10.05.2025 um 20:26:05

Fred Dust schrieb am 10.05.2025 um 19:40:14:
Gäbe es denn in diesem konkreten Fall einen tatsächlich existierenden legalen Grund, der Ehegattin eine AE zu erteilen, wenn sie mit Schengen-Visum zum Besuch eingereist bei der ABH eine AE beantragt, ohne erst zurückreisen zu müssen? 

In den allermeisten Fällen nicht.

Dennoch verursacht das dann zusätzliche Arbeit und Fragen - auch an den Visumentscheider, der das Schengen-Visum erteilt hat. Wie der sich bei einem nächsten Schengen-Visumantrag eines deutschverheirateten Ausländers verhält, wird man sich denken können.

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von roseforest am 10.05.2025 um 22:04:30
Ich finde das nachvollziehbar.

Ich kenne aber auch fälle wo man zusammen verheiratet jahrelang im Drittstaat lebt und dann direkt da verheiratet ein Mehrjahresvisum bekommt..

Macht mE ja auch Sinn und erleichtert es für alle - wenn denn im Antrag ersichtlich ist, dass man zurück fliegt zusammen.

Sich aber durch die Hochzeit eine bessere Chance für ein Schengen Visum auszurechnen wenn man sowieso im Endeffekt nach D will.. schwierig. Am besten ist die Frau dann noch schwanger und kann eh nicht abgeschoben werden etc.. so spart man sich natürlich das aufwändigere FZF Verfahren..

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Petersburger am 10.05.2025 um 22:16:04
Lasst uns bitte bei der Sache bleiben ;-)

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Fred Dust am 11.05.2025 um 00:06:37

roseforest schrieb am 10.05.2025 um 22:04:30:
Sich aber durch die Hochzeit eine bessere Chance für ein Schengen Visum auszurechnen wenn man sowieso im Endeffekt nach D will.. schwierig.



Falls das ein Missverständniss war, ich meinte das glaub ich umgekehrt. Ein Schengen-Visum zum Überbrücken der Wartezeit. Der deutsche Ehepartner hat ja in so einem Fall meist ein Leben in Deutschland, Arbeit, Freundeskreis, ggf. Kinder aus früheren Beziehungen, Miete oder Eigentum. Flugtickets sind auch teuer. Und Urlaub in Deutschland gibts nur für ne sehr begrenzte Zeit.

Da wirds schwer, mal für ein Jahr oder länger in ein anderes Land zu wechseln, bloss weil die Behörde bei erfüllten Vorausetzungen nicht in die Puschen kommt. Und deshalb ein Schengen-Visum für den ausländischen Ehepartner. Dass dringende Interesse an einem FZF-Visum zum Eheleben in Deutschland halte ich als Laie da für ein starkes Indiz für die gesicherten Rückkehrbereitschaft. Im Kontext des bisherigen Reiseverhaltens des ausländischen Ehegatten. Ich jedenfalls würde das durch Overstay nicht riskieren als hoffentlich vernünftiger Mensch.

Klar gibt es Fälle, wo man gerne im Ausland lebt, das ist dann ja freiwillig. Das is dann ne andere Konstellation, als wenn man durch das überlange Warten gezwungen ist, ins Ausland zu ziehen. z.B, weil Kind deutschen Elternteil braucht. Die Lebenswirklichkeiten in Deutschland sind sehr vielfältig und das ist imho auch gut so.


Petersburger schrieb am 10.05.2025 um 20:26:05:
Wie der sich bei einem nächsten Schengen-Visumantrag eines deutschverheirateten Ausländers verhält, wird man sich denken können.


Deutsche Beamt:innen haben sich an Recht und Gesetz zu halten und aufgrund objektiver Tatsachen zu entscheiden. Im individuellen Einzelfall zu entscheiden. Was Sie da schildern, sind Vorurteile. Die sind nicht Rechtstaats-konform, nicht objektiv, nicht Tatsachen-des Einzelfalls-gedeckt. und haben draussen zu bleiben. Die Schlussfolgerung aus dem Fehlverhalten im einen Fall auf den jetzt zu entscheidenden anderen Fall ist ohne das Vorliegen objektiver Gründe bei diesem aktuellen Fall erkenntistheoretisch unmöglich. Das doch zu tun, ist das nicht auch im juristischen Sinne Willkühr?

Titel: Re: Family Reunion Visa Kenya
Beitrag von Petersburger am 11.05.2025 um 09:33:13

Fred Dust schrieb am 11.05.2025 um 00:06:37:
Deutsche Beamt:innen haben sich an Recht und Gesetz zu halten und aufgrund objektiver Tatsachen zu entscheiden.

Dort, wo es ausschließlich um objektive Tatsachen geht, brauchen wir nicht zu streiten.

Die Einschätzung der Rückkehrbereitschaft aber ist die Frage, was man von einem Menschen aufgrund der vorgelegten und damit im Visumantrag vor einem liegenden Informationen erwarten kann.

Das als objektive Tatsache zu bezeichnen, widerspricht sowohl den beiden Worten Subjekt und Objekt als auch der Lebenserfahrung: Fast überall wird versucht, ein besseres oder schöneres Bild von sich selbst zu erzeugen. Ob es nötig ist oder nicht.
Ein Bild - nichts anderes sind die Unterlagen im Visumantrag.

Da aber nach meinem

Petersburger schrieb am 10.05.2025 um 19:13:20:
Daher bitte ich, das einfach als Info hinznehmen und nicht zu diskutieren.

die Ausgangsfrage immer weniger relevant wurde, statt dessen nun "Vorurteile" und "Willkür" thematisiert werden, schließe ich hier.

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