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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung doppelte Staatsbürgerschaft https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1745505956 Beitrag begonnen von kara3777 am 24.04.2025 um 16:45:56 |
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Titel: Einbürgerung doppelte Staatsbürgerschaft Beitrag von kara3777 am 24.04.2025 um 16:45:56
Vorab vielen Dank schon jetzt an alle, die sich konstruktiv an der Beantwortung beteiligen. :) :) :)
Folgender Fall: Eine bosnische Staatsangehörige, 19 Jahre alt. Sie besitzt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis (AE). Sie wurde in Deutschland geboren, allerdings hatten ihre Eltern zum Zeitpunkt ihrer Geburt nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis, weshalb sie keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat. Frage: Wenn sie jetzt einen Antrag auf Einbürgerung stellt, was muss sie neben den allgemeinen Voraussetzungen noch erfüllen? Oder muss Sie keine Antrag stellen? (wurde ihr von bekannten so gesagt) Und: Kann sie ihren bosnischen Pass behalten? Danke!!! ;) |
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Titel: Re: Einbürgerung doppelte Staatsbürgerschaft Beitrag von reinhard am 24.04.2025 um 17:58:39
Sie muss alle Voraussetzungen erfüllen. Sie muss auch einen Antrag stellen, von alleine passiert nichts.
(mindestens 5 Jahre hier, verdient ihren Lebensunterhalt alleine, keine Vorstrafen, kann Deutsch, kennt die Gesellschaftsordnung, kein Mitglied einer extremistischen Organisation...) Andere Staatsangehörigkeiten darf sie behalten. |
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