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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Ausbildung abbrechen – Wechsel zu einfacher Arbeit möglich? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1744150836 Beitrag begonnen von hasanali am 09.04.2025 um 00:20:36 |
Titel: Ausbildung abbrechen – Wechsel zu einfacher Arbeit möglich? Beitrag von hasanali am 09.04.2025 um 00:20:36
Hallo zusammen,
ich bin momentan mit einem Aufenthaltstitel nach §16a AufenthG in Deutschland und mache eine Ausbildung. Leider fühle ich mich psychisch überfordert und möchte die Ausbildung abbrechen. Ich würde gerne stattdessen eine einfache Arbeit (z. B. als Lagerhelfer oder Verpacker) machen. Wenn ich eine solche Stelle finde und einen Vertrag unterschreibe, kann ich dann meinen Aufenthaltstitel in eine Arbeitserlaubnis ändern lassen? |
Titel: Re: Ausbildung abbrechen – Wechsel zu einfacher Arbeit möglich? Beitrag von reinhard am 09.04.2025 um 11:56:04
Nein, es ist nur bei qualifizierter Arbeit möglich. Es muss eine Arbeitsstelle sein, bei der Dein Studium oder Deine Ausbildung Voraussetzung ist.
Das heißt: Wenn Du die Ausbildung abbrechen willst, fordert Dich die Ausländerbehörde zur Ausreise auf. |
Titel: Re: Ausbildung abbrechen – Wechsel zu einfacher Arbeit möglich? Beitrag von lottchen am 09.04.2025 um 12:20:36
Vielleicht würde Dir ein anderer Ausbildungsberuf besser liegen? Ein Wechsel kommt für Dich nicht in Frage?
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Titel: Re: Ausbildung abbrechen – Wechsel zu einfacher Arbeit möglich? Beitrag von Aras am 09.04.2025 um 12:37:25
Ich frage mich gerade was mit "psychisch überfordert" gemeint ist.
Wirst du vom Ausbildungsbetrieb psychisch unter Druck gesetzt? Dann wende dich an die jeweilige Kammer die deine Ausbildung "betreut". Also IHK, HWK oder was auch immer für den Beruf in Frage kommt. Vielleicht helfen die oder finden einen besseren Ausbildungsbetrieb. Aber wenn es nur darum geht, dass du mental überfordert bist, weil du dem Lehrstoff nicht folgen kannst. Dann brauchst du vielleicht Nachhilfe. Dann frag danach. Wer Wechsel auf eine Hilfsarbeiterstelle wird nicht funktionieren. Erstmal natürlich aufenthaltsrechtlich nicht möglich. Aber selbst wenn du eine Ausblidung als Fachkraft für Lagerlogistik anfangen würdest, musst du ja trotzdem was lernen und eine Zertifikatsprüfung absolvieren. |
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