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Beitrag begonnen von Einbürgerung Hannover-Stadt am 10.03.2025 um 11:17:51

Titel: Einbürgerung Hannover-Stadt Wartezeit Einreichung Unterlagen
Beitrag von Einbürgerung Hannover-Stadt am 10.03.2025 um 11:17:51
Hallo zusammen,

ich habe vor 4 Monaten beantragt, dass ich meine Unterlagen bei der Stadt Hannover einreichen möchte. Laut System dauert es bis zu 3 Monate bis zur Terminvergabe, laut lokaler Zeitung 12 Monate. Wir sprechen hier vom Termin, die Unterlagen für die Einbürgerung abzugeben, nicht von der Bearbeitung selbst!

Nachgehakt über das System (eine andere Kontaktmöglichkeit gibt es nicht) habe ich schon vor einem Monat. Keine Antwort.
Meine Frage ist: Kann ich einfach per Post (Einschreiben) meine Unterlagen hinschicken? Müssen sie das akzeptieren? Sie können mich dann ja immer noch zum Termin einladen. Ich möchte nicht, dass in der Zwischenzeit die Nachweise veraltet sind und ich den ganzen Wust mit Geburtsurkunde etc. wieder besorgen und bezahlen muss.

Oder sollte ich bereits jetzt eine Klage wegen Untätigkeit anstrengen, obwohl ich mir die für die eigentliche Antragsbearbeitung (die auch 2 Jahre dauern soll) aufheben wollte?

Mein Fall ist ein leichter. EU-Bürger, ganzes Leben hier, alle Voraussetzungen erfüllt. Der Sachbearbeiter beim Einbürgerungsamt hätte ein schnelles Erfolgserlebnis bei der Bearbeitung meines Antrags  ;)

Was sind eure Erfahrungen bzw. was ratet ihr mir?

Titel: Re: Einbürgerung Hannover-Stadt Wartezeit Einreichung Unterlagen
Beitrag von Ragga am 10.03.2025 um 12:42:53
Ein Terminwunsch ist keine behördliche Entscheidung mit rechtlicher Außenwirkung, sondern lediglich eine verfahrensvorbereitende Maßnahme. Da eine Terminvereinbarung lediglich organisatorischer Natur ist und keine rechtliche Entscheidung darstellt, kann sie auch nicht mit einer Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) erzwungen werden.

Sie haben einfach ein Formular ausgefüllt, um einen Termin anzufragen – ein überflüssiger Schritt im Prozess und kein Verwaltungsakt, der mit einer Untätigkeitsklage geltend gemacht werden kann.

Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag per Post ein.

Der Antrag ist formlos, es gibt keine besonderen Anforderungen für ein Einreichungsgespräch – ein einfaches Stück Papier mit der Bitte um Einbürgerung würde ausreichen. Allerdings ist es für alle Beteiligten hilfreicher, wenn Sie das offizielle Formular für Ihr Bundesland/Ihre Region verwenden (googeln Sie nach den entsprechenden PDFs) und geeignete Nachweise beifügen.

Warum glauben Sie, dass Ihre Geburtsurkunde ablaufen würde?  :o Alles andere besteht buchstäblich nur darin, Dokumente auszudrucken, die Sie bereits haben oder ganz einfach bekommen können.

Titel: Re: Einbürgerung Hannover-Stadt Wartezeit Einreichung Unterlagen
Beitrag von SimonB am 10.03.2025 um 14:38:55

Einbürgerung Hannover-Stadt schrieb am 10.03.2025 um 11:17:51:
Kann ich einfach per Post (Einschreiben) meine Unterlagen hinschicken? Müssen sie das akzeptieren? Oder sollte ich bereits jetzt eine Klage wegen Untätigkeit anstrengen

Ja und Ja und Nein.


Einbürgerung Hannover-Stadt schrieb am 10.03.2025 um 11:17:51:
was ratet ihr mir?

1. JETZT diesen Antrag stellen.
2. Nicht der Lokalzeitung glauben.
3. Hier im Forum von anderen Antragstellern lesen. Ob Hannover oder andere Städte, es ähnelt sich alles.


Titel: Re: Einbürgerung Hannover-Stadt Wartezeit Einreichung Unterlagen
Beitrag von Einbürgerung Hannover-Stadt am 31.03.2025 um 16:23:25

Ragga schrieb am 10.03.2025 um 12:42:53:
Warum glauben Sie, dass Ihre Geburtsurkunde ablaufen würde?  :o Alles andere besteht buchstäblich nur darin, Dokumente auszudrucken, die Sie bereits haben oder ganz einfach bekommen können.

Es steht dabei, dass von deutschen Behörden herausgegebene Unterlagen - und dazu zählt auch die Geburtsurkunde - nach 6 Monaten neu beantragt werden müssen. Ich denke mir das nicht aus. Das steht so auf dem Begleitblatt.

Titel: Re: Einbürgerung Hannover-Stadt Wartezeit Einreichung Unterlagen
Beitrag von Einbürgerung Hannover-Stadt am 31.03.2025 um 16:27:16
Warum sollte es einen großen Artikel in der Zeitung wert sein, wenn es nicht stimmen würde? Die haben dafür Betroffene interviewt. Wenn die nach 5 Monaten und nachfragen kein Lebenszeichen von sich gegeben haben, muss ich davon ausgehen, dass diese 12 Monate stimmen.
Ich werde die Unterlagen per Einschreiben abschicken und hoffen, dass meine "Dreistigkeit" keine negativen Folgen hat und mein Antrag ganz unten im Stapel landet.

Titel: Re: Einbürgerung Hannover-Stadt Wartezeit Einreichung Unterlagen
Beitrag von SimonB am 31.03.2025 um 19:14:00

Einbürgerung Hannover-Stadt schrieb am 31.03.2025 um 16:23:25:
Es steht dabei,

Die nötigen Unterlagen, auch Geburtsurkunden, sind in Kopie vorzulegen. Eine Kopie einer Gebutsurkunde wird nach 6 Monaten nicht ungültig.
Man stelle sich vor, alle Antragsteller in D, die  größtenteils >1 Jahr auf ihre Einbürgerung warten, würden alle Unterlagen mind. 2x erneuern müssen.


Einbürgerung Hannover-Stadt schrieb am 31.03.2025 um 16:23:25:
Das steht so auf dem Begleitblatt.

Auf welchem?

Falls die Behörde später noch Originale von Nachweisen sehen will, verlangt sie diese selbst.

Auf Zeitungsberichte sollte man nichts geben.







Titel: Re: Einbürgerung Hannover-Stadt Wartezeit Einreichung Unterlagen
Beitrag von Petersburger am 01.04.2025 um 10:22:53

Einbürgerung Hannover-Stadt schrieb am 31.03.2025 um 16:27:16:
Warum sollte es einen großen Artikel in der Zeitung wert sein, wenn es nicht stimmen würde?

Only bad news is good news.


Einbürgerung Hannover-Stadt schrieb am 31.03.2025 um 16:27:16:
Die haben dafür Betroffene interviewt.

Grundsätzlich könnte man einen Artikel auch erzeugen, wenn man z.B. fünf Fälle hat, nimmt diese fünf ins Interview und redet dann von "Dunkelziffern".

Das nur, um den Wert von Medienberichten ein wenig auf andere Weise zu beleuchten.


Dass in vielen Behörden unmögliche Zustände hinsichtlich des Verhältnisses von Aufgagen und Ausstattung herrschen, bestreitet niemand.


Einbürgerung Hannover-Stadt schrieb am 31.03.2025 um 16:27:16:
Ich werde die Unterlagen per Einschreiben abschicken

Das täte ich auch. Und es ist nicht dreist, sondern eine absolut zulässige Möglichkeit.

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