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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Flugreise nach Dänemark mit vorläufiger Bescheinigung
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Beitrag begonnen von TheReal am 06.03.2025 um 15:31:29

Titel: Flugreise nach Dänemark mit vorläufiger Bescheinigung
Beitrag von TheReal am 06.03.2025 um 15:31:29
Hallo zusammen,

meine Frau hatte kürzlich einen Termin bei der Ausländerbehörde um Ihren Aufenthaltstitel nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG zu verlängern.

Mit der Sachbearbeiterin war im Voraus bereits besprochen, dass der neue eAT per Expressbestellung besorgt wird. Leider hat sie das beim Termin vergessen, weil meine Frau das nicht nochmal vorab erwähnt hat. Als meine Frau es erwähnt hat, hat die Sachbearbeiterin den neuen eAT bereits bestellt und sie meinte man kann das jetzt leider nicht mehr in eine Expressbestellung abändern. Die Wartezeit bis zur Aushändigung wären nun vermutlich gute 7-8 Wochen.

Aktuell hat meine Frau also nur die im Anhang gezeigte Bescheinigung, sowie ihren alten eAT, der auch noch ein paar Tage gültig ist und Ihren Reisepass.

Wir haben im April eine Flugreise von Luxemburg nach Dänemark gebucht und machen uns jetzt Sorgen, ob wir mit diesen Dokumenten ins Flugzeug gelassen werden. Weiß da jemand genaueres? Idealerweise etwas Konkretes worauf wir uns berufen könnten, falls es am Flughafen Probleme gibt.


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Titel: Re: Flugreise nach Dänemark mit vorläufiger Bescheinigung
Beitrag von roseforest am 06.03.2025 um 15:57:04
Die ABH soll bitte eine Fiktionsbescheinigung nach
§ 81 Absatz 4 Satz 1 AufenthG ausstellen.
Dann wäre man auf der sicheren Seite.

Das gepostete formlose Schreiben dient wohl eher dem Arbeitgeber.


https://www.mkjfgfi.nrw/fiktionsbescheinigung

Titel: Re: Flugreise nach Dänemark mit vorläufiger Bescheinigung
Beitrag von TheReal am 06.03.2025 um 16:03:23
Ich habe jetzt schonmal etwas gegoogelt und es wird ohne eine richtige Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG (Fortgeltungsfiktion) wohl nicht funktionieren... Wäre es mit einer solchen Bescheinigung wenigstens möglich?

Titel: Re: Flugreise nach Dänemark mit vorläufiger Bescheinigung
Beitrag von Petersburger am 06.03.2025 um 16:05:52
Ja, die ist genau dafür da.

Wichtig: Beim Abholen schauen, dass auch wirklich § 81 Abs. 4 AufenthG als Rechtsgrundlage angekreuzt ist.

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