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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1738571852 Beitrag begonnen von Shana0117 am 03.02.2025 um 09:37:32 |
Titel: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von Shana0117 am 03.02.2025 um 09:37:32
Hallo,
ich habe eine Frage zur Verpflichtungserklärung. Wir werden dieses Jahr heiraten und für die Hochzeit wollen wir vier Gäste aus Indien für ca 2 Wochen einladen. Den Bruder meines Verlobten, dessen Frau und zwölfjährigen Sohn, sowie eine enge Freundin der Familie (in ihren 50ern). Alle dieser Personen sind selbstständig (können also nicht einfach Gehaltszettel nachweisen) und haben aktuell nicht allzu viel liquides auf dem Konto (kürzlich investiert etc) und sind außerdem nie im Ausland gewesen, weil nicht sehr reiselustig. Daher wollten wir für sie eine Verpflichtungserklärung abgegen, damit das Visum wahrscheinlicher gewährt wird. Eigentlich wollte ich die Erklärung für die alleinstehende Person abgeben und mein Verlobter für das Paar mit Kind (er verdient etwas mehr als ich). Mein Verlobter hat bereits 2022 eine Verpflichtungserklärung für seine Eltern abgegeben, und sie haben ein 5 Jahresvisum bekommen (wir haben das gar nicht explizit beantragt, sondern einfach für den Zeitraum der Reise, aber es schien ein netter Beamter gewesen zu sein). Jetzt fragen wir uns, ob das ein Problem werden könnte (sie werden auch zur Hochzeit kommen), und er keine weitere Verpflichtungserklärung mehr abgeben kann, weil seine Eltern "angerechnet" werden? Im Internet lese ich eigentlich überall dass die Verpflichtung endet wenn der Gast ausreist (sie sind ja 2022 ausgereist) oder nach 5 Jahren wenn er nicht ausreist - aber wir wollten sichergehen bevor wir zum Termin gehen und es dann nicht funktioniert. Dann haben wir uns lieber vorher schon Plan B überlegt und durchgerechnet wie wir die Leute am besten aufteilen. Die Verpflichtungserklärung 2022 wurde in einer anderen Stadt abgegeben, wir sind zwischendrin umgezogen - wissen die Ausländerbehörden was eine andere Behörde ausgestellt hat? In der Einkommenstabelle der Ausländerbehörde gibt es eine Zeile Alleinstehend oder "Unterhaltspflichtig für 1,2,3... Personen". Welche Zeile ist für uns relevant, sind wir alleinstehend oder unterhaltspflichtig gegenüber einander? Wir leben an der selben Adresse aber sind nicht verheiratet und arbeiten beide Vollzeit. Alle Personen werden für ihren Aufenthalt selbst aufkommen und werden mit einer deutlich über dem geforderten liegenden Reisekrankenversicherung einreisen, und haben dafür auch genug Geld. Es geht wirklich nur ums Visum, da wir einfach sichergehen wollen, dass es klappt... |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von Aras am 03.02.2025 um 09:51:07
Auch wenn die Eltern ein 5 Jahresvisum haben, müssen die Voraussetzungen bei jeder Einreise auf Nachfrage durch die Bundespolizei nachgewiesen werden. Die Verpflichtungserklärung von 2022 ist mit der Ausreise erloschen. D.h. es müsste erneut eine Verpflichtungserklärung den Schwiegereltern erteilt werden + Schengenkrankenversicherung.
Aber ob die BPol da wirklich ganz streng ist? Meist wird ja nicht mal bei einfachen Schengenvisa nach der Verpflichtungserklärung bzw. Schengenkrankenversicherung bei Einreise geprüft. |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von lottchen am 03.02.2025 um 10:22:41
Die VE für die Schwiegereltern ist normal erloschen nach deren Ausreise damals. Wenn sie bereits ein Visum haben und selber ihren LU abdecken können (haben sie eine Kreditkarte?) sollte deren Einreise kein Problem sein und die Eltern werden nicht "angerechnet". Oder hat Dein Verlobter damals für 5 Jahre eine VE abgegeben? Gibts das?
Und wenn ihr beide nicht verheiratet seid und keine Kinder habt dann gibt es jeweils keine unterhaltspflichtigen Personen, die angegeben werden müssten. Ihr könnt also beide wie geplant die neuen VE´s für den Bruder+Familie und die Freundin abgeben. Wenn euer Einkommen hoch genug ist (gerade Dein Zukünftiger muss ja schon ordentlich verdienen wenn er für 3 Personen haften will) sehe ich da keine Probleme. |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von roseforest am 03.02.2025 um 16:37:55
Seit ihr euch denn sicher dass die VE erloschen ist ? Ich verstehe es so dass die 5 Jahre gültig ist, außer es wäre auf der VE explizit das Datum des ersten Besuches angegeben. So verstehe ich das jedenfalls.
Sonst könnte ich ja auch argumentieren ich reise einen Tag nach Holland - also Ausreise somit VE erloschen.. Im Visa Handbuch des AA steht dazu: "Der Nachweis der Finanzierung der Reise sowie des Aufenthalts muss bei Visa zur mehrfachen Einreise nur für die erste geplante Reise erbracht werden. Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums mit längerer Gültigkeit insgesamt gegeben sind, kann daher auch ein Mehrjahresvisum (C1-C5) erteilt werden, wenn die Verpflichtungserklärung sich anschließend nicht ausdrücklich auf die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums bezieht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist in der Gesamtschau anhand von Art. 24 Abs. 2 Visakodex zu prüfen (siehe auch VHB-Beitrag „Aufenthaltstitel“). " |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von Shana0117 am 03.02.2025 um 18:47:50
Ich habe nach einiger Suche ein Foto der Verpflichtungserklärung von 2022 gefunden. Da steht auf der Vorderseite "Dauer: vom Tag der voraussichtlichen Einreise am 08.08.2022 bis zur Beendigung des Aufenthalts des o.g. Ausländers oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck". Und auf der Rückseite steht "Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts: 1 Monat". So war es ja auch geplant, und dann haben sie einfach ein 5 Jahresvisum bekommen, was uns natürlich gefreut hat, aber beantragt haben wir das nicht explizit.
Das bringt mich aber zu der Frage ob wir das Einreisedatum schon wissen müssen bei der Ausstellung der VE? Weil es bei der anderen draufstand, aber es steht noch nicht ganz fest (die Visumbeantragung wird aber auf jeden Fall innerhalb von 6 Monaten passieren, so lange ist das Dokument ja gültig). |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von roseforest am 03.02.2025 um 18:54:06
Nein müsst ihr nicht. Zudem ja auch steht "voraussichtlicher " .meine ABH schreibt einfach bei den Datumfeldern ein * rein..
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von Shana0117 am 03.02.2025 um 18:58:38 lottchen schrieb am 03.02.2025 um 10:22:41:
Ja, unser Einkommen ist laut der Tabelle unserer ABH hoch genug, da wir ja niemandem zum Unterhalt verpflichtet sind. Die Schwiegereltern haben keine Kreditkarte mehr, aber sie sollten genug auf dem Konto haben um bei einer Kontrolle bei der Einreise genügend vorzeigen zu können. Eventuelle Unterkünfte werden dann auch schon gebucht und bezahlt sein. |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von roseforest am 03.02.2025 um 19:00:59
Ich persönlich würde keine neue VE abgeben... Ob jetzt das Visum für die anderen auch genehmigt wird kann hier natürlich niemand garantieren.
Ihr solltet aber in eigenem Interesse nicht vergessen eine Incoming Krankenversicherung neu abzuschließen natürlich. Allerdings sind wir uns bezgl erlöschen der VE uneinig :) vielleicht kommt ja noch eine weitere Meinung dazu.. |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von roseforest am 03.02.2025 um 19:08:53
Entschuldige, ich habe falsch gelesen glaube ich.
Die Eltern deines Verlobten wollen gar nicht mit nochmal oder doch ? Also angenommen die Schwiegereltern kommen mit dem 5 Jahresvisim und du willst jetzt eine weitere VE abgeben... Bei meiner ABH muss man u.a. folgendes unterschreiben : "Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungserklärung gefährden.“ " Das gibt jetzt natürlich Interpretationsspielraum wenn man davon ausgeht dass die alte VE noch gilt . |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von Shana0117 am 03.02.2025 um 21:50:15 roseforest schrieb am 03.02.2025 um 19:08:53:
Die Eltern sollen auch kommen, mit ihrem existierenden Fünfjahresvisum. Sie haben auch genug Geld auf dem Konto dass man sie nicht deswegen an der Grenze abweisen sollte. Wir wollen jetzt neue Verpflichtungserklärungen für andere Leute abgeben. Ich war mir wegen des Erlöschens erst nicht ganz sicher, aber jetzt wo ich das Foto gefunden habe und da draufsteht erlischt mit der Beendigung des Aufenthalts oder mit Erteilung eines Aufenthaltstitels klingt das für mich schon so, als wäre das nicht mehr gültig, oder? Unabhängig ob Verpflichtungserklärung oder nicht werden alle Gäste auf jeden Fall mit einer ordentlichen Krankenversicherung einreisen die auch mehr abdeckt als das Mindestmaß. Man weiß ja nie was passiert... |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von Shana0117 am 11.02.2025 um 23:20:13
Die Ausländerbehörde hat erfreulich schnell auf unsere Anfrage reagiert, aber beim Ausfüllen der Anträge hat sich uns eine Frage ergeben. Man muss angeben, ob die Gäste in der gleichen Wohnung wie der Gastgeber untergebracht werden, oder woanders und wenn ja soll man die Adresse angeben. Wir sind uns nicht sicher ob wir bei allen vier angeben können, dass sie bei uns wohnen? Wir wären dann 5 Erwachsene und ein Kind auf 59qm - falls das jemand nachfragt. Daher hatten wir überlegt bei einer Person anzugeben dass sie im Hotel wohnen wird (im Endeffekt werden vermutlich alle in einer Ferienwohnung sein). Dann ist die Einkommensgrenze etwas höher aber es passt trotzdem. Allerdings wissen wir keine Adresse, weil nichts gebucht ist (es stehen ja noch nichtmal die genauen Daten fest). Was macht man da, Adresse einfach freilassen oder irgendein stornierbares Hotel mit Fantasiedaten buchen? Oder einfach beim Gastgeber zuhause ankreuzen weil eh nicht nachgefragt wird ...
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von T.P.2013 am 19.02.2025 um 18:45:27
Hallo,
geht beides. Entweder als Adresse die eigene Wohnung angeben und ggf. als Anmerkung dazu angeben, dass eine Ferienwohnung gebucht werden wird, sobald die Einreisedaten feststehen. Oder eben ein Hotel oder eine Ferienwohnung buchen, die im Nachgang storniert werden kann. Gruß |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Gültigkeitsdauer Beitrag von Shana0117 am 27.02.2025 um 14:03:16
Man soll sich ja nicht immer nur beschweren - ich kann die Ausländerbehörde in diesem Fall nur loben. Diese Woche haben wir die Erklärungen abholen können, also hat es ab der ersten Anfrage nur ca 3 Wochen gedauert. Und das alles ohne nachhaken zu müssen. Ich habe geschrieben dass die Adresse noch nicht bekannt ist sondern gebucht wird wenn die Termine feststehen und es war alles kein Problem. Lediglich beim Einreisedatum meinte die Sachbearbeiterin dass wir lieber einen etwas früheren Zeitpunkt nehmen sollen weil man wohl später einreisen kann als draufsteht aber nicht früher. Haben dann ab Juni geschrieben und sie meinte dann ist ein Aufenthalt ab 01. Juni möglich. Sie war auch sehr freundlich, ein richtiger Traum ;)
Das war unsere erste Erfahrung mit dieser ABH, aber mit der am letzten Wohnort hatten wir ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht, daher waren die Erwartungen nicht sonderlich hoch... |
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