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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Drohende Abschiebung gem. Dublin ohne Papiere
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Beitrag begonnen von nat688 am 17.01.2025 um 14:32:43

Titel: Drohende Abschiebung gem. Dublin ohne Papiere
Beitrag von nat688 am 17.01.2025 um 14:32:43
Folgender Fall: Ein junger Mann (Herkunftsland Somalia, Alter: 25 J.) soll gemäß Dublin-Verfahren nach Kroatien abgeschoben werden, da er dort mit Fingerabdruck erstmalig registriert wurde. Die Abschiebung soll noch in diesem Monat vollzogen werden. Die Frist zur freiwilligen Ausreise ist bereits abgelaufen.
Er besitzt allerdings keine Ausweispapiere. Ist eine Abschiebung dann möglich? Was kann die Person tun, um nicht nach Kroatien abgeschoben zu werden?

Ich bin dankbar um Hinweise.

Titel: Re: Drohende Abschiebung gem. Dublin ohne Papiere
Beitrag von reinhard am 17.01.2025 um 14:43:52
Ja, die Abschiebung ist möglich.

Für einen jungen Mann gibt es vermutlich kein Argument, dass gerade Kroatien ein Problem darstellt. Aber er sollte bei www.asyl-net einfach nach aktuellen Dublin-Entscheidungen gucken. Über 80 Prozent der Abschiebungen scheitern am Fristablauf.

Er sollte auch wissen, dass er für eine Klage nur eine Woche Frist hat (oder hatte?). Außerdem unterbricht eine Klage die Überstellungsfrist, weshalb oft von einer Klage abzuraten ist.

Titel: Re: Drohende Abschiebung gem. Dublin ohne Papiere
Beitrag von nat688 am 17.01.2025 um 15:13:06
Hallo Reinhard,

danke für deine Rückmeldung.

Was meinst du mit 80% scheitern an Fristablauf? Um welche Frist geht es hier? Bin neu in der Thematik und brauche etwas mehr Kontext.

Danke!

Titel: Re: Drohende Abschiebung gem. Dublin ohne Papiere
Beitrag von reinhard am 17.01.2025 um 15:21:50
Nach der Zustimmung von Kroatien akzeptiert das Land die Abschiebung sechs Monate lang. Wenn das BAMF oder die Ausländerbehörde in dieser Zeit die Abschiebung nicht organisieren können, wird Deutschland automatisch für den Asylantrag zuständig.

Die Frist läuft ab Zustellung des Bescheides, siehe Datum auf dem gelben Briefumschlag (nicht Datum auf dem Bescheid).

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