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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kenianerin heiraten 2025 update
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Beitrag begonnen von JS55 am 12.01.2025 um 17:55:46

Titel: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 12.01.2025 um 17:55:46
Ich habe gerade meine kenianische Freundin in Nairobi geheiratet. Nächster Schritt ist das Visum zur Familienzusammenführung für sie und Ihre beiden Töchter. Um anderen den Weg zu erleichtern, hier ein paar Tips und Updates.

Ich fange mal mit dem größeren Problem an, dem FZF Visum.

1. Tip: Für die Visumerteilung als ERSTES FRÜHZEITIG bei de deutschen Botschaft einen Termin beantragen! Die Terminvergabe allein hat einen Vorlauf von 6 Monaten (laut Botschaft!). Für den Terminantrag brauchen noch keine Unterlagen hochgeladen werden, daher macht es Sinn, den Termin lange vorher zu beantragen (noch vor der Heirat, aber doch so dass man im Termin alle Unterlagen zusammen hat). So erspart man sich monatelanges warten - hätte ich das nur vorher gewusst.

Hier der Link zur Terminanmeldung: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=nair&request_locale=en
Auch wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Kenianerin diesen Antrag stellen muss, nicht der deutsche Ehemann.
Welche Unterlagen aktuell gebraucht werden erfahrt Ihr auf der Webseite der Botschaft. Auf jeden Fall braucht Ihr für das Visum:

das endgültige Heiratszertifikat ("blue certificate"), NICHT das erste, das Ihr nach der Zeremonie bekommt!

das A1 Deutsch Zertifkat vom Goethe-Institut

eine Meldebescheinigung des deutschen Ehemanns (nicht älter als 6 Monate!)

Reisepass der Ehefrau plus zwei identische biometrische Passfotos

Geburtsurkunde der Ehefrau

2 Kopien des Reisepasses des Ehemanns

Nachweis einer "incoming" Krankenversicherung (3 Monate reichen)

falls Kinder mit nach D kommen, Sorgerechtsurteil oder Einverständniserklärung des Vaters (in unserem Fall war meine Freundin nicht mit dem Vater verheiratet und der Vater ist nicht in den Geburtsurkunden eingetragen, also keine weiteren Nachweise nötig).


Nach dem Termin schickt die Botschaft alles zum zustängigen Ausländeramt in deiner Stadt, das kann dann nochmal 2 Monate dauern bis die Genehmigung in Nairobi eintrudelt und das Visum erteilt wird.

Zur Eheschließung in Kenia:

Den Antrag auf einen Termin kann deine Verlobte online stellen, auf ecitizen.gov.ke, Antrag auf Special license

Welche Unterlagen Ihr braucht, könnt Ihr hier einsehen: https://www.statelaw.go.ke/services-to-the-public/getting-married-in-kenya/registration-of-marriage-by-special-license

Am besten in Deutschland beim zuständigen Standesamt ein "Certificate of No Impediment/Heiratsfähigkeitszeugnis") beantragen, dafür braucht Ihr aber auch einige Unterlagen Eurer Verlobten, bitte beim Amt erkundigen.

Ihr bekommt dann einen Termin zu einem Interview im Sheria House in Nairobi (falls Ihr in Nairobi heiratet). Dazu alle Unterlagen mitbringen.

Zu diesem Termin und zur Vergabe des Hochzeitstermins ein paar Tips:
Am Eingang von Sheria Haus geht es rechts zum Standesamt. Da ist immer großer Andrang. Vor dem Eingang zum Standesaamt selbst sitzen immer ein oder zwei Soldaten. Sprecht sie an. Gegen ein kleines Trinkgeld winken die Euch schnell zur Sachbearbeiterin durch, sonst wartet Ihr lange Zeit.
Stimmt etwas mit den Unterlagen oder dem Antrag nicht, dann lasst euch von dem Soldaten den Copyshop gegenüber Sheria House zeigen, die Jungs dort sind absolute Profis und ändern alles für Euch so, dass es passt. Die besorgen euch auch innerhalb von Minuten Notarisierung von Pässen etc.
Dann zurück, sofort durchgehen zur Sachbearbeiterin. Die sagt euch dann, dass sie euch kontaktiert wenn sie einen Trauungstermin hat. Das kann mehrere Wochen dauern, ABER unser Freund der Soldat kann auch hier helfen. Für ca umgerechnet 120€ bekommt Ihr einen Termin innerhalb 3-4 Tagen.
Derselbe Soldat kann auch die Zeit verkürzen bis zur Abholung des Blue Certificate (das übrigens nicht mehr blau ist), nochmal ca €100.

Viel Erfolg!




Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von reinhard am 12.01.2025 um 19:33:35
Zwei Ergänzungen:

Das A1-Zertifikat muss nicht unbedingt von Goethe sein, das österreichische ist auch anerkannt. Es muss allerdings TELC-zertifiziert sein.

Im vorliegenden Fall sind die beiden Töchter (vermutlich mit anderem Vater) noch eine Besonderheit. Wenn der Ehemann nicht der Vater aus der Geburtsurkunde hat, ist es ein Zuzug der Kinder zur Mutter in Deutschland (auch wenn die Einreise gemeinsam erfolgt). Normalerweise braucht die Mutter dann die Zustimmung des Vaters und eine finanzielle Absicherung in Deutschland.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von Fred Dust am 12.01.2025 um 22:26:59

JS55 schrieb am 12.01.2025 um 17:55:46:
Ich habe gerade meine kenianische Freundin in Nairobi geheiratet.


Herzlichen Glückwunsch

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 13.01.2025 um 14:35:07

reinhard schrieb am 12.01.2025 um 19:33:35:
Das A1-Zertifikat muss nicht unbedingt von Goethe sein, das österreichische ist auch anerkannt. Es muss allerdings TELC-zertifiziert sein.

Das ist natürlich richtig

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 13.01.2025 um 14:40:17

reinhard schrieb am 12.01.2025 um 19:33:35:
Im vorliegenden Fall sind die beiden Töchter (vermutlich mit anderem Vater) noch eine Besonderheit. Wenn der Ehemann nicht der Vater aus der Geburtsurkunde hat, ist es ein Zuzug der Kinder zur Mutter in Deutschland (auch wenn die Einreise gemeinsam erfolgt). Normalerweise braucht die Mutter dann die Zustimmung des Vaters und eine finanzielle Absicherung in Deutschland.

Laut der kenianischen Botschaft ist in dem Fall, dass die Mutter bei der Geburt ledig war und der Vater nicht in der Geburtsurkunde der Kinder eingetragen ist, eine Zustimmung des Vaters nicht nötig. Macht auch Sinn IMO, der Vater kann ja auch unbekannt sein?
Finanzielle Absicherung ist gegeben, da meine Frau ein regelmäßiges und ausreichendes Gehalt durch Online-Arbeit erzielt, wsas durch entsprechende Verträge dokumentiert werden kann.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 13.01.2025 um 14:40:56

Fred Dust schrieb am 12.01.2025 um 22:26:59:
Herzlichen Glückwunsch

Vielen Dank!

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von lottchen am 13.01.2025 um 14:51:09
Lieber JS55, wie weit seid ihr jetzt? Der Visumsantrag ist eingereicht?

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von reinhard am 13.01.2025 um 15:11:01

JS55 schrieb am 13.01.2025 um 14:40:17:
Laut der kenianischen Botschaft ist in dem Fall, dass die Mutter bei der Geburt ledig war und der Vater nicht in der Geburtsurkunde der Kinder eingetragen ist, eine Zustimmung des Vaters nicht nötig. Macht auch Sinn IMO, der Vater kann ja auch unbekannt sein?
Finanzielle Absicherung ist gegeben, da meine Frau ein regelmäßiges und ausreichendes Gehalt durch Online-Arbeit erzielt, wsas durch entsprechende Verträge dokumentiert werden kann.


Du kannst Dir auch überlegen, die Vaterschaft anzuerkennen. Das machst Du beim Jugendamt, die Mutter stimmt bei der Botschaft zu.

Das ist eine "soziale Vaterschaft": Du übernimmst die Verantwortung, bis sie erwachsen sind. Die Kinder werden dadurch (auch) deutsch, brauchen einen deutschen Pass von der Botschaft zur Einreise. Die Mutter kann dann ohne A1-Zertifikat mit, falls sie das noch nicht hat.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von lottchen am 13.01.2025 um 16:48:18
So eine Vaterschaftsanerkennung für die 2 Kinder lässt sich allerdings nicht mehr rückgängig machen sollte die Ehe irgendwann mal scheitern (ja ich weiß dass Du das momentan nicht für möglich hältst). Darüber sollte man sich aber im Klaren sein. Die Kinder sind und bleiben dann deutsch, die Mutter hat auch nach einer möglichen Trennung/Scheidung ohne Ehe mit einem Deutschen ein Aufenthaltsrecht in D (zumindest bis die Kinder volljährig sind) und der deutsche Vater ist zumindest den Kindern gegenüber weiter unterhaltspflichtig. Und die Kinder (im Gegensatz zur möglichen Ex-Frau) erben mal vom Vater. Man sollte den Teufel natürlich nicht an die Wand gehen, aber dieser Ablauf wäre (genauso wie eine tolle jahrzehntelange harmonische Ehe) auch möglich.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von T.P.2013 am 14.01.2025 um 18:23:12

JS55 schrieb am 13.01.2025 um 14:40:17:
Laut der kenianischen Botschaft ist in dem Fall, dass die Mutter bei der Geburt ledig war und der Vater nicht in der Geburtsurkunde der Kinder eingetragen ist, eine Zustimmung des Vaters nicht nötig. Macht auch Sinn IMO, der Vater kann ja auch unbekannt sein?


Richtig. Allerdings benötigt man, sofern kein Vater bekannt ist, in diesem Fall eine notarielle, eidestattliche Erklärung der Mutter, das sogenannte "Affidavit". Wundert mich, dass die AV darauf verzichten soll. Hoffentlich erlebt Ihr da nicht am Beantragungstermin noch eine böse Überraschung.


Zitat:
Finanzielle Absicherung ist gegeben, da meine Frau ein regelmäßiges und ausreichendes Gehalt durch Online-Arbeit erzielt, wsas durch entsprechende Verträge dokumentiert werden kann.


Das ist auch notwendig, das der Nachzug der Kinder zur Mutter erfolgt und die Sicherung des LU der Kinder nachzuweisen ist.
Eine ABH wird üblicherweise zu diesem Zweck das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft prüfen (Einkommen Ehemann + Ehefrau).
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die ABH, vielleicht anders als die AV, nicht mit der Qualität der Nachweise bzgl. des Onlineeinkommens der Mutter zufrieden gibt. Auf dieses Szenario sollte man sich zumindest mental einstellen.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 17.01.2025 um 12:07:05

lottchen schrieb am 13.01.2025 um 14:51:09:
Lieber JS55, wie weit seid ihr jetzt? Der Visumsantrag ist eingereicht?

Der Termin ist beantragt, wir haben alle Dokumente komplett außer dem A1 Zertifikat, die Prüfung ist Ende Februar.


Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 17.01.2025 um 12:20:47

T.P.2013 schrieb am 14.01.2025 um 18:23:12:
Richtig. Allerdings benötigt man, sofern kein Vater bekannt ist, in diesem Fall eine notarielle, eidestattliche Erklärung der Mutter, das sogenannte "Affidavit". Wundert mich, dass die AV darauf verzichten soll. Hoffentlich erlebt Ihr da nicht am Beantragungstermin noch eine böse Überraschung.

Das ist auch notwendig, das der Nachzug der Kinder zur Mutter erfolgt und die Sicherung des LU der Kinder nachzuweisen ist.
Eine ABH wird üblicherweise zu diesem Zweck das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft prüfen (Einkommen Ehemann + Ehefrau).
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die ABH, vielleicht anders als die AV, nicht mit der Qualität der Nachweise bzgl. des Onlineeinkommens der Mutter zufrieden gibt. Auf dieses Szenario sollte man sich zumindest mental einstellen.


Diese Möglichkeit war mir beislang nicht bekannt, danke für den Tip!

Gibt es für dieses Affidavit bestimmte Anforderungen oder eine Art Template? Wir würden das auf jeden Fall sicherheitshalber anfertigen und notarisieren lassen, damit es beim späteren Termin bei der Botschaft keine Probleme und Verzögerungen gibt.

Und die Anerkennung der "sozialen Vaterschaft" werde ich auch bei der ABH in die Wege leiten.

Zwei Fragen hierzu:
1. Brauche ich bei der ABH das Affidavit im Original, oder reicht ein Scan? Eine amtliche Übersetzung muß ja auf jeden Fall angefertigt werden.
2. Die AV stellt also tatsächlich deutsche Pässe für die Kinder aus, wenn die notwendigen Dokumente vorliegen? Wie wirkt sich das denn auf die Situation der Mutter aus? Ich nehme an, dass die AV der Mutter keinen Pass ausstellen wird (schön wärs ja...), aber besteht dann eine Chance auf eine beschleunigte Bearbeitung durch die AV?

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von reinhard am 17.01.2025 um 12:45:59
Für die Vaterschaftsanerkennung ist das Jugendamt zuständig, nicht die Ausländerbehörde.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von lottchen am 17.01.2025 um 13:36:13
Du wirst Dich entscheiden müssen, was Du willst. Danach richtet sich, was Deine Frau beantragt und welche Unterlagen sie einreichen muss.

Wenn Du die Vaterschaft für die Kinder anerkennst, dann sind die Kinder deutsch, bekommen einen deutschen Paß und benötigen kein Visum. Die Mutter beantragt ein Visum zur FZF zu den Kindern, wozu sie (da die Kinder deutsch sind) kein A1 und keinen Nachweis des LU benötigt. Ob es schneller geht als die FZF zum Ehemann - keine Ahnung.   
Wie lange das mit der Vaterschaftsanerkennung dauert und ob es dabei Schwierigkeiten geben wird wird hier aber niemand sagen können.

Wenn der Status der Kinder bleibt wie er ist beantragt sie die FZF zum Ehemann, die LU-Sicherung muss nachgewiesen werden, A1 wird benötigt und die Kinder benötigen ebenso wie die Mutter ein Viusum. 

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 17.01.2025 um 15:05:31

lottchen schrieb am 17.01.2025 um 13:36:13:
Du wirst Dich entscheiden müssen, was Du willst. Danach richtet sich, was Deine Frau beantragt und welche Unterlagen sie einreichen muss.

Wenn Du die Vaterschaft für die Kinder anerkennst, dann sind die Kinder deutsch, bekommen einen deutschen Paß und benötigen kein Visum. Die Mutter beantragt ein Visum zur FZF zu den Kindern, wozu sie (da die Kinder deutsch sind) kein A1 und keinen Nachweis des LU benötigt. Ob es schneller geht als die FZF zum Ehemann - keine Ahnung.   
Wie lange das mit der Vaterschaftsanerkennung dauert und ob es dabei Schwierigkeiten geben wird wird hier aber niemand sagen können.

Wenn der Status der Kinder bleibt wie er ist beantragt sie die FZF zum Ehemann, die LU-Sicherung muss nachgewiesen werden, A1 wird benötigt und die Kinder benötigen ebenso wie die Mutter ein Viusum. 


Danke für die Infos - ich fliege nächste Woche nach Deutschland zurück, und werde dort sofort zum Jugendamt gehen und das mit der Vaterschaftsanerkennung auf den Weg bringen, alles weitere wird man dann sehen.
Wir haben uns ohnehin schon darauf eingestellt, dass es mit dem FZF Visum eine Weile dauern kann. Der Weg zum Jugendamt kann sicher nicht schaden.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von T.P.2013 am 18.01.2025 um 01:42:45

JS55 schrieb am 17.01.2025 um 12:20:47:
Gibt es für dieses Affidavit bestimmte Anforderungen oder eine Art Template? Wir würden das auf jeden Fall sicherheitshalber anfertigen und notarisieren lassen, damit es beim späteren Termin bei der Botschaft keine Probleme und Verzögerungen gibt.


Die Anforderungen kennt der von Euch ausgewählte kenianische Notar, der solche Formulare bereits vorgefertigt in seinem Bestand haben dürfte.
Im Anhang zu diesem Beitrag habe ich Dir mal ein einige Jahre altes, anonymisiertes Affidavit als Anschauungsobjekt angefügt. Das wurde seinerzeit anlässlich der FZF meines Stiefsohns von meiner damaligen Frau veranlasst.

Und ja, Haben ist besser als Brauchen.
Spätestens, falls sich Deine Stiefkinder irgendwann mal aus dem kenianischen Staatsverband ausbürgern lassen wollen oder sonst deren Geburtsurkunde gefragt sein wird, erleichtert diese eidesstattliche Versicherung den bürokratischen Ablauf u.U. erheblich.


Zitat:
1. Brauche ich bei der ABH das Affidavit im Original, oder reicht ein Scan? Eine amtliche Übersetzung muß ja auf jeden Fall angefertigt werden.


Bei der ABH wirst Du das eher nicht benötigen.
Die AV prüft die Unterlagen und leitet diese an die ABH nur weiter.
Daher benötigst Du das Affidavit erst einmal nur bei der AV bei Beantragung des FZF-Visums für die Stiefkinder (oder eben ggf. bei der angestrebten Passausstellung nach Übernahme der Vaterschaft).

Bei Visumbeantragung für die Kinder wird das jeweilige Original (+ 2 o. 3 einfache Kopien) benötigt. Das Original wird durch die AV geprüft und sofort wieder ausgehändigt.

Zu diesem Zweck musst Du es auch erst einmal nicht übersetzen lassen und kannst Dir diese Kosten sparen. An der AV in Nairobi spricht man englisch ;-)
Und später wirst Du das im deutschen Rechtskreis vermutlich nicht mehr benötigen, falls aber doch, kann man dann noch immer die Übersetzung in Ruhe veranlassen.

Gruß

Affidavit.jpg (251 KB | 29 )

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 18.01.2025 um 10:29:58
Nur um sicher zu sein, dass ich alles richtig verstanden habe.
Für die "soziale Vaterschaft" beim Jugendamt wird das Affidavit eher nicht benötigt?
Und wenn das dort bearbeitet ist, leitet das Jugendamt das ganze an die Botschaft weiter.

Der bereits beantragte Termin bei der Botschaft bleibt bestehen, aber wenn die anerkannte Vaterschaft zum Zeitpunkt des Termins bei der Botschaft bereits vorliegt, bekommen die Kinder dann deutsche Pässe und die Mutter bekommt dann anstelle des FZF Visum zum Zuzug zum Ehemann, ein FZF Visum zum Zuzug zu den Kindern?

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von reinhard am 18.01.2025 um 12:36:21
Ja, ungefähr so.
Aber die Vaterschaft besteht nur, wenn die Mutter dem zugestimmt hat. Das macht sie auch beim Jugendamt. In Kenia fungiert die Botschaft als "Bundesjugendamt" und nimmt ihre Zustimmung entgegen. Welche Unterlagen sie in Kenia braucht, weiß ich nicht.

Den Visum-Termin braucht sie dann nur für sich selbst. Die Kinder brauchen Pässe. Da ist wieder Deine Unterschrift oder Vollmacht nötig.

Wenn die Kinder deutsch sind, entsteht für die Mutter ein Recht auf Einreise, wenn die Kinder (vertreten durch die Mutter) nach Deutschland umziehen wollen. Das macht es für die Botschaft einfacher, über den Visumantrag zu entscheiden.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 27.01.2025 um 10:04:02
Ich habe nun das Jugendamt meiner Stadt kontaktiert. In einem ausgesprochen angenehmen Gespräch wurde mir alles erklärt, und ich habe dann die notwendigen Unterlagen per Email übersendet.
Der freundliche Sachbearbeiter kontaktierte mich wenig später, und sagte mir, dass jedoch eine Stellungnahme der Ausländerbehörde eingeholt werden müsse (um den Verdacht auf mißbräuchliche Scheinehe/Scheinvaterschaft auszuschließen).

Darauf habe ich dem Ausländeramt "präventiv" eine Email gesendet, in der ich u.a. ausführte, dass meine Frau in ich bereits seit ca. 2 Jahren in Kenia zusammengelebt haben, dass wir beide ein Einkommen haben, und ich seit längerer Zeit meine Frau und die Kinder finanziell unterstütze.

Hier nun die (erstaunlich schnelle) Antwort der Ausländerbehörde, un meine Antwort darauf:
"eine Vaterschaftsanerkennung, wenn Sie positiv wissen, dass Sie nicht der leibliche Vater der Kinder sind ist missbräuchlich.  Eine Adoption ist grundsätzlich möglich. Ebenso die Abgabe einer Verpflichtungserklärung.
Bezüglich des Scheineheverdachts, wird dies im Visumsverfahren durch die deutsche Botschaft geprüft. Wenn dort keine Bedenken hinsichtlich der Schutzwürdigkeit der Ehe bestehen, wird dies durch meine Behörde nicht anders beurteilt."

Antwort meinerseits:
"in der Tat bin ich nicht der leibliche Vater der beiden Kinder, das habe ich auch zu keiner Zeit behauptet, auch dem Jugendamt gegenüber habe ich dies klar gemacht.

Nach meinem Informationsstand wurde ein neues Gesetz hierzu als Regierungsentwurf verabschiedet, ist aber noch nicht beschlossen, siehe hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/beschluss-ge-missbranerk.html, ich zitiere:

"Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht das leibliche Kind des Anerkennenden ist, eine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, damit eine Vaterschaftsanerkennung wirksam wird. Durch gesetzlich geregelte Vermutungen wird eine rasche Prüfung ermöglicht. Damit wird gleichzeitig sichergestellt, dass Vaterschaftsanerkennungen, die nicht missbräuchlich sind, nicht unnötig verzögert werden."

Hier der Link zu der Drucksache des Gesetzesentwurfs: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/382-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1

In dieser Drucksache heißt es ausdrücklich:

"Die Vaterschaft und die aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen sind erwünscht, wenn der Anerkennende tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist oder zwischen dem Kind und dem anerkennenden Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt".

Letzteres ist in unserem Fall nachweisbar richtig. Ich bitte um Aufklärung, auf welche Gesetzesvorschrift sich Ihre Aussage bezieht "eine Vaterschaftsanerkennung, wenn Sie positiv wissen, dass Sie nicht der leibliche Vater der Kinder sind ist missbräuchlich"."

Meiner Meinung nach ist dies ein klarer Fall eines Versuchs der Ausländerbehörde, mich von einer Vaterschaftsanerkennung abzuschrecken, oder wie seht Ihr das? Zeit, sich einen Anwalt zu nehmen?




Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 27.01.2025 um 10:17:44
Der hier anwendbare Text des Gesetzesentwurfs §85a, (5) lautet:

Die Ausländerbehörde erteilt die Zustimmung, wenn eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft nicht festgestellt werden kann. Es wird vermutet, dass die Anerkennung der Vaterschaft nicht missbräuchlich ist, wenn die Antragsteller belegen können, dass
1. sie zum Zeitpunkt des Antrags auf Zustimmung seit mindestens sechs Monaten in einem gemeinsamen Haushalt wohnen,
2. der Anerkennende zum Zeitpunkt des Antrags auf Zustimmung substantielle regelmäßige Beiträge zum Lebensunterhalt der Mutter oder des Kindes über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten geleistet hat und aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenverhältnisse und einer vollstreckungsfähigen Verpflichtung auch für die Zukunft die Leistung von substantiellen regelmäßigen Beiträgen zum Lebensunterhalt der Mutter oder des Kindes zu erwarten ist,
3. der Anerkennende zum Zeitpunkt des Antrags auf Zustimmung über mindestens sechs Monate regelmäßig Umgang mit dem Kind oder der werdenden Mutter hatte und nach den Umständen des Einzelfalls zu erwarten ist, dass der Umgang auch in Zukunft beabsichtigt ist,
4. der Anerkennende und die Mutter einander nach der Geburt des Kindes geheiratet haben,  oder ... (5. trifft auf uns nicht zu)

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von Aras am 27.01.2025 um 11:04:31
Schau dir § 1597a BGB an.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 27.01.2025 um 12:10:30

Aras schrieb am 27.01.2025 um 11:04:31:
Schau dir § 1597a BGB an.

Keiner der in diesem Gesetz unter (2) 1.-5. genannten Sachverhalte trifft auf uns zu.

Natürlich führt die Anerkennung der Vaterschaft auch zu einem Einreiserecht, aber es geht doch nicht allein darum.
Es kann aber doch nicht so sein, dass aufgrund dieses Paragraphen JEDE Anerkennung der Vaterschaft nur deswegen als missbräuchlich betrachtet wird, weil sie auch zu einem Recht auf Einreise bzw. Aufenthalt führt???

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von Aras am 27.01.2025 um 12:59:45
Darum steht ja auch im Gesetz, dass wenn die beurkundende Stelle vermutet, dass ein Rechtsmissbrauch vorliegen würde dir Ausländerbehörde einschalten solle. D.h. das Jugendamt sieht die Vaterschaftsanerkennung kritisch oder die involvieren immer die Ausländerbehörde, was auch krumm ist.

Rechtsmissbräuchlich wäre es wie du schreibst wenn es nur um die Verschaffung eines  Aufenthaltsrechtes ginge.
Aber nur weil die Vaterschaftsanerkennung in deinem Fall dem Kind zu einem Aufenthaltsrecht verhilft, bedeutet es nicht dass es rechtsmissbräuchlich sei. Soweit verstehst du das auch


Also ich denke, dass die ganze Diskussion mit der Behörde womöglich nur denen Munition liefert, das ganze abzulehnen.

Ich empfehle dir ggf. damit zu argumentieren, dass auch ohne die Vaterschaftsanerkennung eine Aufenthaltserlaubnis für das Kind drin wäre weil insbesondere Lebensunterhaltssicherung gegeben ist. Und auf dieser Schiene zu argumentieren.

Oder aber dir einen Anwalt zu beschaffen und das ganze etwas rechtsförmiger durchzuführen.

Offen gesagt sieht es zumindest für mich so aus, dass du das ganze an die Wand fahren könntest.  Bzw. die Behörde dir Steine in den Weg legen könnte wenn die bei diesen starren Ansichten bleiben.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 27.01.2025 um 14:29:17
Ich sehe es mittlerweile auch so, dass die Ausländerbehörde die Anerkennung einfach ablehnen wird, egal wie ich argumentiere.
Die gehen einfach davon aus, dass es bei jeder Vaterschaftsanerkennung nur um das Aufenthaltsrecht geht, und scheren sich wenig um Argumente oder rechtliche Regelungen. Es wird einfach pauschal Mißbrauchsabsicht unterstellt.

Die haben mir gerade geschrieben, ich möchte doch von weiteren Emails absehen ... auf keines meiner Argumente wird eingegangen.

Da werde ich wohl um einen Anwalt nicht herumkommen

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von lottchen am 27.01.2025 um 14:34:05
Vielleicht kannst Du mal versuchen an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters ranzukommen (persönlich/telefonisch). Wenn Du Glück hast ist der anderer Meinung.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 27.01.2025 um 15:16:35
Update:
Ich hatte gerade ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Ausländer- und Immigrationsrecht.
Dessen Aussage war eindeutig: nach geltendem Recht kann ich als nicht-biologischer Vater die Vaterschaft nicht anerkennen. In einem solchen Fall würde das Ausländeramt immer von Mißbrauch ausgehen.


Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von Aras am 27.01.2025 um 15:28:41
Ja, so frei nach Ludwig Thoma: "Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand."

Ich check mal, wenn ich zu Hause bin die einschlägige Literatur. Jedenfalls würde ich einer etwaigen Rechnung des Juristen wegen potentieller Falschberatung vehement entgegentrenten.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 27.01.2025 um 16:37:23
Ich finde nirgendwo ein Gesetz das die Anerkennung der Vaterschaft verbietet durch einen Mann, der nicht der biologische Vater ist (außer natürlich es besteht bereits die Vaterschaft eines anderen).

Der § 1597a BGB sagt nur, dass die Anerkennung der Vaterschaft von der "zuständigen Behörde" (Ausländerbehörde) auf einen eventuellen Mißbrauch geprüft werden muß, siehe auch §85a Aufenthaltsgesetz. Bei Vorliegen der in §85a genannten Gründe 1-4 UND "und die Erlangung der rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter ohne die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung hierzu nicht zu erwarten ist", wird die Ausländerbehörde das Jugendamt anweisen, die Beurkundung (Anerkennung) einzustellen.

"Ergibt die Prüfung, dass die Anerkennung der Vaterschaft nicht missbräuchlich ist, stellt die Ausländerbehörde das Verfahren ein".

Für mich bedeutet das ganz klar, dass:
1. ich den Antrag auf Anerkennung stellen kann
2. die Ausländerbehörde den Einzelfall auf das Vorliegen von Gründen (aus §85a) prüfen muß.

NICHTS jedoch in allen Gesetzestexten deutet aber darauf in, dass die Ausländerbehörde schon deshalb Mißbrauch bereits deswegen annehmen darf, weil die Anerkennung eine "Erlangung der rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt" zur Folge haben könnte.

Ergo ist eine pauschale Ablehnung durch die Ausländerbehörde nichts anderes als Rechtsbeugung.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von Aras am 27.01.2025 um 16:53:31
Im Grunde ist es offensichtlich nicht rechtsmissbräuchlich wenn du eine Verpflichtungserklärung für das Kind abgeben würdest damit für das Kind eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige deiner Frau erteilt werden könnte.


Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 27.01.2025 um 17:14:00

Aras schrieb am 27.01.2025 um 16:53:31:
Im Grunde ist es offensichtlich nicht rechtsmissbräuchlich wenn du eine Verpflichtungserklärung für das Kind abgeben würdest damit für das Kind eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige deiner Frau erteilt werden könnte.

Das sehe ich ähnlich, allerdings glaube ich, dass eine Verpflichtungserklärung nicht dasselbe ist, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Stellung des Kinds (und damit meine ich nicht das Recht auf Aufenthalt).

Für das Ausländeramt ist es natürlich einfacher, ohne Prüfung des Einzelfalls Mißbrauch zu unterstellen. So erspart man sich die Arbeit, Gesetzestexte einzusehen etc.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von Aras am 27.01.2025 um 17:24:37
Bis jetzt ist noch nix entschieden worden. Also da erstmal einen Gang runterschalten.
Würde ja ernsthaft eher einen Anwalt suchen der nicht den Müll sagt wie den den du zuerst gefragst hast. Und nen Anwalt kennt ja die Ansprechpartner bei der Behörde. Bzw. Weiß worauf die Behörde wert legt.

Vielleicht verlegst du die Vaterschaftsanerkennung nach der Einwanderung der beiden.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von reinhard am 27.01.2025 um 17:27:11
Natürlich kannst Du als nicht-biologischer Vater die Vaterschaft anerkennen.

Der Jurist, den Du gefragt hast, ist offensichtlich eine Niete.

Guck mal die Auskunft der Bundesregierung dazu:
Bundestag, Drucksache 20/1366, Seite 3 oben.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 27.01.2025 um 18:18:46

reinhard schrieb am 27.01.2025 um 17:27:11:
Natürlich kannst Du als nicht-biologischer Vater die Vaterschaft anerkennen.

Der Jurist, den Du gefragt hast, ist offensichtlich eine Niete.

Guck mal die Auskunft der Bundesregierung dazu:
Bundestag, Drucksache 20/1366, Seite 3 oben.


Interessant - das bestätigt meine Meinung, siehe obe. Einschließlich meiner Gedanken zu dem Juristen  [smiley=laugh.gif]

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 27.01.2025 um 18:24:51

Aras schrieb am 27.01.2025 um 17:24:37:
Bis jetzt ist noch nix entschieden worden. Also da erstmal einen Gang runterschalten.

Richtig ...  es scheint ja dass das Jugendamt der Sache positiv gegenübersteht, mal sehen wie die Ausländerbehörde sich letztlich äußert. Dann sehen wir weiter.

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von T.P.2013 am 28.01.2025 um 16:23:40

JS55 schrieb am 27.01.2025 um 16:37:23:
Für mich bedeutet das ganz klar, dass:
1. ich den Antrag auf Anerkennung stellen kann
2. die Ausländerbehörde den Einzelfall auf das Vorliegen von Gründen (aus §85a) prüfen muß.

NICHTS jedoch in allen Gesetzestexten deutet aber darauf in, dass die Ausländerbehörde schon deshalb Mißbrauch bereits deswegen annehmen darf, weil die Anerkennung eine "Erlangung der rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt" zur Folge haben könnte.
...


Hallo,

so ist es.
Eine pauschale Unterstellung der ABH auf Missbrauch einer Vaterschaftsanerkennung ohne Prüfung des Einzelfalls würde gerichtlich nie bestehen können.

Und Dein gewählter Anwalt ist frei von Ahnung, wenn er Dir gegenüber so formuliert haben sollte, wie von Dir geschildert.

Die rechtliche Möglichkeit, als nicht leiblicher Vater die Vaterschaft anzuerkennen, ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, u.a. im §1492 BGB.
Es handelt sich um eine Willenserklärung des Anerkennenden, die Sorge für das Kind zu übernehmen.

Ich persönlich würde auch immer den Weg über einen Notar wählen, anstatt über das Jugendamt. Das ist der Königsweg. Wird dann nämlich ohne vorherige Zustimmung der ABH so beurkundet und fertig.
Dann möchte ich die ABH sehen, die pauschal einen Missbrauch unterstellt, sofern keine Indizien nach §1597a BGB vorliegen...

Aber in Deinem Fall wäre das ja auch eher eine leicht lösbare "Baustelle" für die Zukunft, da Du ja beabsichtigst, die Kinder Deiner Frau als Stiefkinder im Rahmen der FZF mit der Kindsmutter zusammen einreisen zu lassen, falls ich es richtig verstanden habe.
Insofern würde ich das jetzt erst einmal hintenanstellen und mir darüber keine Gedanken machen, sondern erst einmal den Zuzug der kenianischen Ehefrau und der kenianischen Stiefkinder regeln.


Aras schrieb am 27.01.2025 um 16:53:31:
Im Grunde ist es offensichtlich nicht rechtsmissbräuchlich wenn du eine Verpflichtungserklärung für das Kind abgeben würdest damit für das Kind eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige deiner Frau erteilt werden könnte.


Für den Zuzug der Kinder der Ehefrau zu der in Deutschland lebenden Ehefrau eines Deutschen ist die Abgabe einer VE nicht erforderlich.
Die Kinder ziehen in die Bedarfsgemeinschaft der Mutter mit dem deutschen Ehemann zu.
AVwV zum AufenthG, Nr. 32.0.5 (zum gefühlt 100sten Mal...)

Gruß

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von T.P.2013 am 28.01.2025 um 16:27:18

reinhard schrieb am 27.01.2025 um 17:27:11:
Natürlich kannst Du als nicht-biologischer Vater die Vaterschaft anerkennen.

Der Jurist, den Du gefragt hast, ist offensichtlich eine Niete.

Guck mal die Auskunft der Bundesregierung dazu:
Bundestag, Drucksache 20/1366, Seite 3 oben.


Zweimal "Ja" und eine Ergänzung: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Kindschaftsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=11

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von roseforest am 28.01.2025 um 16:59:54
Hier gab es letztes Jahr ja mal einen ähnlichen Fall

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1729442863/6

Du kannst es natürlich beim Jugendamt jetzt beantragen , die schicken dann eine Stellungnahme an die ABh und diese entscheiden dann.. wenn diese dann feststellen es wäre denen ihrer Meinung Missbräuchlich hast du ein Problem und ggf. Mit einer Klage schnell handeln...

Ich finde die Idee es hinten anzustellen und erstmal mit FzF das Kind zu holen tatsächlich überkegenswert...

Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von JS55 am 28.01.2025 um 17:41:26

roseforest schrieb am 28.01.2025 um 16:59:54:
Du kannst es natürlich beim Jugendamt jetzt beantragen , die schicken dann eine Stellungnahme an die ABh und diese entscheiden dann.. wenn diese dann feststellen es wäre denen ihrer Meinung Missbräuchlich hast du ein Problem und ggf. Mit einer Klage schnell handeln...


Das ist der Plan, und ich habe dem Jugendamt das auch nochmal mitgeteilt. Allerdings befürchte ich, dass die ABH möglicherweise die Bearbeitung gezielt auf die lange Bank schieben könnte, dann wäre vermutlich das Verwaltungsgericht einzuschalten.


roseforest schrieb am 28.01.2025 um 16:59:54:
Ich finde die Idee es hinten anzustellen und erstmal mit FzF das Kind zu holen tatsächlich überlegenswert...


Das Verfahren läuft ja ohnehin schon. Ich denke aber dass ich trotzdem auch die Vaterschaftsanerkennung durchziehen und notfalls alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werde.


Titel: Re: Kenianerin heiraten 2025 update
Beitrag von T.P.2013 am 28.01.2025 um 17:57:18
Die Anerkennung der Vaterschaft in Deutschland, vorzugsweise über einen Notar, wird unproblematisch verlaufen, sofern die Kinder mit Dir und Deiner Ehefrau zusammenleben. Ich wage die Voraussage, dass ein Rechtsstreit dann nicht anhängig sein wird...

PS: in diesem Zusammenhang könnte dann auch wieder das von mir vorher thematisierte Affidavit seine Wirkung entfalten, um darzustellen, dass es keinen bekannten (in der Geburtsurkunde eingetragenen) biologischen Vater gibt, der ein potentielles Hemmnis darstellen könnte.

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