| i4a - Das Board | |
|
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einreise von Venezuela nach Deutschland https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1735396748 Beitrag begonnen von marco724 am 28.12.2024 um 15:39:08 |
|
|
Titel: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von marco724 am 28.12.2024 um 15:39:08
Hallo an alle :),
ich habe eine vermutlich nicht allzu komplexe Frage, konnte aber noch keine zuverlässige Antwort im Netz finden. Auch hier im Forum nur ähnliche Fragen, die meinen Sachverhalt zwar ähneln, aber meines Verständnisses nach nicht vollständig abdecken. Ich würde gerne eine Freundin aus Venezuela nach Deutschland einladen für einen Besuch <90 Tage. Sie würde sich Deutschland gerne anschauen, um entscheiden zu können, ob sie künftig einen Asylantrag stellen möchte und ihre weitere Zukunft in Deutschland zu verbringen. => Abschnitt Einreise als Tourist nach Deutschland: Soweit Info verfügbar ist für Venezolaner kein Visum für die Einreise in den Schengenraum erforderlich, weitere aufgeführte Infos ebenfalls nach https://caracas.diplo.de/ve-de/service/05-visaeinreise/1219398-1219398 A. Belege über den zweck der Reise 1. bei touristischen oder privaten Reisen: a) Dokumente in Bezug auf die Unterkunft: eine Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll; b) Dokumente in Bezug auf die Reiseroute: im Fall der Durchreise: Visum oder sonstige Einreisegenehmigung für das Drittland, welches das Bestimmungsland ist; Tickets für die Weiterreise; B. Finanzierungsnachweise Bargeld, Reiseschecks oder Kreditkarten in Höhe von 45 €, - für jeden Tag des Aufenthalts oder eine Verpflichtungserklärung. C. Reisekrankenversicherung, mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, gültig für alle Schengen-Staaten. D. Hin- und Rückflugticket, innerhalb von 90 Tagen. E. Gültiger Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ihrer Rückkehr gültig sein muss. Punkte A, C, D und E soweit aus meiner Sicht kein Problem. Meine Frage bezieht sich auf Punkt B. Nach obiger Info müsste sie ca. 4000€ (45€ x 90 = 4050€) nachweisen, was für einen Venezolaner natürlich aus wirtschaftlicher Sicht extrem schwierig ist. Ich würde für Ihre Unterkunft und Verpflegung aufkommen, sie müssten also sozusagen im Grunde kein Geld in Deutschland ausgeben. Eine Verpflichtungserklärung kann ich aber aus persönlichen Gründen nicht ausstellen. => Frage1: ist der Nachweis der 4000€ derart zwingend erforderlich, dass die Einreise nach Deutschland verweigert werden würde? Würde es auch ausreichen, wenn ich sie am Flughafen abhole und 4000€ in bar mit zum Flughafen in Deutschland nehme und den Grenzbeamten vorzeige? (Bei "Finanzierungsnachweise" steht ja nur "Bargeld" ohne weitere Definition) Und noch eine weitere Unklarheit in diesem Zusammenhang: Sie würde über Spanien (Madrid) einreisen. Heißt das auch, dass sie diese Nachweise bereits beim Eintritt in den Schengenraum (? gilt dies als Eintritt oder nur als reiner Transit nach Deutschland) in Spanien nachweisen muss? Die Spanier haben sogar noch höhere Anforderungen und fordern 113,40€ pro Aufenthaltstag (https://www.interior.gob.es/opencms/es/servicios-al-ciudadano/tramites-y-gestiones/extranjeria/regimen-general/entrada-requisitos-y-condiciones/). => Frage2: Muss der Finanzierungsnachweis in Spanien (Transitland nach Deutschland) nachgewiesen werden oder erst im Zielland Deutschland? Abschnitt Antrag auf Asyl stellen in Deutschland Wenn ihr der Aufenthalt in Deutschland gefallen hat, würde sie zunächst nach Venezuela zurückkehren, und im Anschluss einen Antrag auf Asyl stellen wollen. => Frage3: Wer/was/wann/wo/wie - gibt es Möglichkeiten der Hilfestellung für meine Bekannte? Ich kenne mich mit solchen Themen absolut nicht aus und würde ungern Fehlinfos weiterleiten und das Vorgehen durch Unwissenheit sabotieren. Ist die Frage hier in diesem Unterforum richtig adressiert oder ist es besser einen separaten Punkt unter https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=asyl zu öffnen? Ich hoffe ich habe den Sachverhalt nachvollziehbar formuliert. Falls nicht, stehe ich für Rückfragen natürlich gerne zur Verfügung. Vielen Dank und Grüße an Alle! |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von reinhard am 28.12.2024 um 16:35:07
Den Asylantrag sollte sie vergessen.
Wenn Sie sich Deutschland ansieht, danach nach Venezuele zurückkehrt, wird sie ja nachweislich nicht verfolgt. Also wird der Asylantrag abgelehnt, sie muss ausreisen und bekommt eine Sperre (verliert Ihr Recht auf visumfreie Einreise, auch für Spanien). Besuch ist okay. Sie muss aber schon in Spanien nachweisen, dass sie hier leben kann. Also: Selbst eigenes Geld dabei haben. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von lottchen am 28.12.2024 um 18:35:21 marco724 schrieb am 28.12.2024 um 15:39:08:
Und wenn es ihr nicht gefällt reist sie zurück, fährt danach nach Spanien (oder Italien oder Dänemark oder Polen...) und schaut, ob es ihr da gefällt? Und sie lieber dort einen Asylantrag stellt? Im Ernst? Welchen Grund hat sie denn für den Asylantrag? Gibt es Krieg da wo sie wohnt? Wird sie politisch in ihrer Heimat verfolgt (was eigentlich schlecht sein kann wenn sie wieder zurück nach Venezuela reisen möchte)? Und den Asylantrag möchte sie von Venezuela aus stellen? Das möchte zwar die eine oder andere Partei in D erreichen. Aber das ist (bisher) nicht möglich. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von Puncherfaust am 28.12.2024 um 19:33:07
Ihr wisst schon wofür Asyl da ist oder?
Man hat keinen Asylgrund, wenn man den Luxus hat, sich erstmal das Land anzuschauen, ob es auch einem würdig ist. Wenn sie in Deutschland dauerhaft leben möchte, sollte sie sich einen validen Grund suchen. Arbeit, Studium, usw. Alles andere wäre offensichtlich Rechtsmissbrauch im Fall deiner Freundin |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von marco724 am 28.12.2024 um 21:52:36
Hi an alle und vielen Dank für die zahl- und hilfreichen Antworten.
Auf Basis der Antworten habe ich nochmal das Internet durchsucht und denke es geht um eine Aufenthaltsgenehmigung, nicht um Asyl. Bitte verzeiht mir, wenn ich die Worte missverständlich und falsch verwendet habe. Wie gesagt habe ich von der Materie praktisch keine Ahnung, da bisher keine Berührungspunkte. Sie hat in Venezuela bereits ein Studium als Lehrerin absolviert, was aber nach meinem Bauchgefühl wohl hier nicht anerkannt werden wird. Sie ist aktuell 37 und sucht aus wirtschaftlichen Gründen eine Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können - was in Venezuela wie vermutlich bekannt sehr schwer ist. Wäre es also am besten, sich um einen Ausbildungsplatz in Deutschland zu bemühen? (und keinen Trip hier nach Deutschland mittels Touristenvisum vorher machen?) Und wie gesagt bitte verzeiht und habt Nachsicht mit mir - ich bin völliger Anfänger bei diesen Themen... |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von Aras am 28.12.2024 um 22:11:32
Du kannst ja für sie eine deutsche Verpflichtungserklärung abgeben. Dann haftest du für die Kosten und sie muss kein Vermögen nachweisen. Und dann kann sie bei der Einreise in Spanien ihre Weiterreise nach Deutschland glaubhaft machen.
Die Prüfung der Einreisevoraussetzungen erfolgt an der ersten Schengengrenze, die man überschreitet. Also Spanien wenn sie in Spanien einreist. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von reinhard am 29.12.2024 um 00:33:35 marco724 schrieb am 28.12.2024 um 21:52:36:
Wenn sie hier ist, wendet Ihr Euch an das Welcome-Center Deines Bundeslandes. Ihre Unterlagen schickt sie an die ZAB: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html Die brauchen allerdings vier oder fünf Monate für die Antwort. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von deerhunter am 29.12.2024 um 10:52:30 marco724 schrieb am 28.12.2024 um 15:39:08:
Sie muss i.d.R. auch nachweisen woher das Geld stammt...es macht also keinen Sinn ihr 5.000 € auf das Konto zu überweisen! marco724 schrieb am 28.12.2024 um 15:39:08:
Dann wird es vermutlich kein Visum geben. De Staat möchte sich mit de VE absichern, falls etwas passiert. Z.B. wenn die Dame eben hier untertaucht oder Asyl beantragt. Dann haftest du für einige Jahre und das ist auch gut so |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von marco724 am 29.12.2024 um 11:31:46
Vielen Dank euch allen für die zahlreichen Rückmeldungen!
Also zusammenfassend: [list bull-blueball] Wirklich vielen Dank an euch alle für eure Hilfe. Ich versuche mein Bestes, meiner Bekannten zu helfen. Alles gar nicht so einfach für einen ahnungslosen Noob wie mich ;D |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von Aras am 29.12.2024 um 13:18:37
Es kann auch gut sein, dass sie beim Grenzübertritt nichts gefragt wird und nur durchgewunken wird.
5000€ ist eine Zahl die du woher hast? Der Betrag muss immer in Relation zum Aufenthalt sein. Bspw. Sie käme als Touristin nach Spanien und gibt an in einem Hostel für 5 € die Nacht zu bleiben und insgesamt für 3 Wochen. Dann könnten auch 1000€ ausreichen. Oder sie sagt sie bleibt für 90 Tage in Hamburg, und in einem Hotel für 50€ die Nacht. Dann sind 5000€ nicht ausreichend, weil allein 4500€ fürs Hotel verbraten werden. Wenn sie ihr Studium beim ZaB anerkennen lässt was dann? Kann sie dann deutsch sprechen? Auf hohem C1 Niveau? Erwartet sie dann als Lehrerin zu arbeiten? Zumal in Deutschland Lehrer für zwei Fächer ausgebildet werden und soweit ich weiß in Lateinamerika Lehrer für nur ein Fach. Womöglich ist eine Migration nach Spanien vom Integrationsbedarf erheblich leichter. Zumal in Spanien ein Lehrermangel herrscht. Ob sie ggf. wegen ihrem Aussehen oder ihrer Aussprache diskriminiert werden könnte? Will ja nicht alles rosig ausmalen. Vielleicht sieht sie sehr indigen au, und wird deswegen benachteiligt.Das muss sie jedoch selber herausfinden. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von reinhard am 29.12.2024 um 13:58:21 marco724 schrieb am 29.12.2024 um 11:31:46:
Erstmal muss sie ja entscheiden was sie will. Die Situation in Venezuela ist zur Zeit so, dass viele dort nicht mehr leben wollen, das ist klar. Für eine Arbeit oder Ausbildung in DE muss sie natürlich Deutsch können, je nach Tätigkeit mehr oder weniger. Das heißt, wenn sie einwandern will, sollte sie selbst auf Deutsch hier fragen. Ein Besuchsvisum kann sie nicht bekommen, weil eine Venezolanerin visumfrei reist. Das erhöht das Risiko, erst auf dem Flughafen zurückgewiesen zu werden, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt und keinen logischen Plan hat, was man hier will. Wenn sie erklärt, sie wollte 90 Tage bleiben, erhöht das das Risiko der Zurückweisung. Dann merkt man ja, dass nichts sie in Venezuela hält. Wenn sie sagt: 2 Wochen, mehr Urlaubstage habe ich nicht – hört sich das seriöser an. In Spanien werden zur Zeit 100.000 Asylanträge von Venezolanerinnen und Venezolanern pro Jahr bearbeitet. Wenn Syrer jetzt nicht mehr (oder nur noch wenige) kommen, sind Venezolaner die größte Flüchtlingsgruppe in allen EU-Asylverfahren. Das weiß jeder Bundespolizist. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von marco724 am 29.12.2024 um 15:07:36
die 4000-5000 Euro stammen von der Konsulatsseite in Caracas: https://caracas.diplo.de/ve-de/service/05-visaeinreise/1219398-1219398 ("45 Euro für jeden Tag Aufenthalt).
Das mit Diskriminierung ist natürlich ein guter Punkt. Ich würde sagen sie sieht eher europäisch aus und würde daher gut in die Optik in Spanien passen. In Deutschland würde man natürlich sehen, dass sie nicht von hier stammt. Der Akzent / die Aussprache etc. wird einem Spanier sicherlich auffallen. Danke für die Info, das werde ich ihr ebenfalls mal weitergeben zum Bedenken. Auch die Hinweise mit dem weiteren Fortgang nach einer möglichen Anerkennung ihres Studiums. C1 Niveau erfordert dann sicherlich schon einiges an Aufwand. => Option1: in Spanien nach einem Job/Ausbildung suchen: macht sie das dann am besten von Venezuela aus? Option2: in Deutschland nach einer Ausbildung suchen: wo bekommt sie am besten infos hierzu? www.make-it-in-germany.com? |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von Aras am 29.12.2024 um 15:44:07
Keine Ahnung wie man das in Spanien klären könnte.
make-it-in-germany.com ist eine Seite vom deutschen Staat und insofern eigentlich gut. Aber bei ner Ausbildung sollte man eben wissen was man für eine Ausbildung machen will. Fakt ist aber, dass bei einer Auswanderung meistens die Lebenserfolge abgewertet werden. Ein Studium, dass in der alten Heimat hochangesehen ist, kann in der neuen Heimat weniger wert oder gar völlig wertlos sein. Bspw. ein Buchhalter in Venezuela kennt die dortigen Gesetze und die Sprache, aber hier ist er zu einem kleinen Disponenten-Dasein verdammt, weil man nicht die Bücher anvertrauen kann. Darum sollte deine Freundin sich klar machen was sie will. Ausbildungsarten haben wir viele. Das solltest du als Deutscher doch wissen. Berufliche Ausbildung, Beruffachschullische Ausbildung, Schulische Ausbildung, Studium, Duales Studium. Und der Staat hilft einem nicht wenn es darum geht eine berufliche Ausbildungsstelle zu finden. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von reinhard am 29.12.2024 um 22:40:13
Für eine Ausbildung kann sie einen Termin beim Welcome-Center abmachen (oder Du machst ihn rechtzeitig vor ihrem Eintreffen aus.
www.make-it-in-germany.com hat ja Ausbildung als ein Thema. Wenn sie weiß, was sie will, gibt es dafür bei der Handwerkskammer oder der IHK auch Willkommens-Lotsen. Für ein Ausbildungs-Such-Visum braucht sie anerkanntes Abitur, B2-Zertifikat, muss unter 35 Jahre alt sein und für die 6 Monate Suche am besten ein Sperrkonto über 6000 Euro. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von lottchen am 29.12.2024 um 22:49:28 reinhard schrieb am 29.12.2024 um 22:40:13:
Da sie aktuell 37 Jahre alt ist hat sich die Möglichkeit "Ausbildung" damit wohl erledigt. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von DerRalf am 30.12.2024 um 08:39:57 lottchen schrieb am 29.12.2024 um 22:49:28:
Für das von Reinhard angesprochene Such-Visum wohl, aber nicht eine Ausbildung hier zu machen. Du könntest in Deutschland auch eine Ausbildung mit 50 Jahren machen, sofern du einen Ausbildungsplatz findest. In der Pflege werden immer Auszubildende gesucht und da sind Azubis durchaus mal gerne um die 40 Jahre alt. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von marco724 am 30.12.2024 um 11:19:50
Wirklich herzlichen(!!!) Dank an euch alle für die ganzen Kommentare!
Das mit der Altersgrenze bei der Ausbildung hatte ich auch irgendwo gelesen, kann es sein, dass das für bestimmte Ausbildungsberufe gilt? Hier zum Beispiel sind die Voraussetzungen ohne Altergrenze genannt: https://www.make-it-in-germany.com/fileadmin/1_Rebrush_2022/a_Fachkraefte/PDF-Dateien/3_Visum_u_Aufenthalt/Visagrafik_DE/2024_Visum_Absolvierung_Berufsausbildung_DE.pdf Ich habe diesen Link noch zufällig gefunden: Anfrage für ein persönliches Beratungsgespräch beim Goetheinstitut: https://www.goethe.de/ins/ve/de/spr/led.html#accordion_toggle_24988539_1 bzw. https://survey.goethe.de/index.php/546482?lang=es-CO Am besten sie meldet sich dort mal an oder? Kann ja wahrscheinlich nicht schaden? |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von reinhard am 30.12.2024 um 13:25:33
Altersgrenze: Gilt für ein Visum für die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Siehe § 17 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
Dein Zettel ist für diejenigen, die schon einen Ausbildungsplatz gefunden haben. Also § 16a Aufenthaltsgesetz. |
|
Titel: Re: Einreise von Venezuela nach Deutschland Beitrag von lottchen am 30.12.2024 um 18:20:25 marco724 schrieb am 30.12.2024 um 11:19:50:
Die Altersgrenze gilt für das Visum zur Ausbildungssuche. Also einreisen und dann hier einen Ausbildungsplatz suchen und finden. Wenn sie von ihrer Heimat aus einen Ausbildungsplatz findet (vielleicht mit Deiner Unterstützung), per Videocall z.B. kann sie ein Visum für die Ausbildung beantragen. Dabei ist zu beachten, dass sie neben den nötigen Deutschkenntnissen auch ein entsprechend hohes Gehalt (oder ein Sperrkonto oder eine VE) vorzeigen muss damit ihr LU gesichert ist. |
|
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |