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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung in der EU
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Beitrag begonnen von Klausi am 17.12.2024 um 16:37:30

Titel: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von Klausi am 17.12.2024 um 16:37:30
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Familienzusammenführung.
Ich möchte erst einmal erläutern welche Vorraussetzungen Ich bzw. meine Ehefrau mitbringen.

Ich bin deutscher Staatsbürger.
Sie ist gebürtige Nigerianerin.
Besitzt aber 2 Kinder ( von einem Italiener ) in Italien.
Sie hat keinen Aufenthaltstitel für Italien.

Meine Frau und ich haben im April in Nigeria geheiratet.
Der Termin für die FZF in der deutschen Botschaft in Lagos dauert aber unerträglich lange. ( 2 Jahre Wartezeit auf einen Termin aktuell! )

Jetzt Meine Frage:
Da meine Frau 2 Kinder in Italien besitzt, hat Sie Anspruch diese in Italien mit einem 3 Monatsvisum zu besuchen. ( Auskunft einer Ital. Anwältin)

Könnte meine Frau in dieser Zeit zur Deutschen Botschaft in Italien gehen um dort einen schnelleren Termin für die FZF nach Deutschland zu beantragen?
Also dort alle benötigten Dokumente abgeben und diese durch die Botschaft prüfen zu lassen.
Ja ich weiss, das ein vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft  in Nigeria diese Papiere noch einmal prüfen wird.

Vielleicht arbeiten diese Botschaften ja zusammen, so das alles etwas schneller geht?



Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von roseforest am 17.12.2024 um 17:49:02
Normalerweise muss der Antrag bei der Botschaft gestellt werden wo man seinen Wohnsitz hat.
Das wäre bei einem Besuch theoretisch ja nicht der Fall.

Nun werden sich hier wenige mit den Italienischen Aufenthaltsrecht auskennen ob es da eine "Sondelocke" geben könnte.

Was eine Idee wäre bei deinem Standesamt zu fragen, was für Unterlagen für eine Nachbeurkundung der Ehe in D für Unterlagen notwendig wären, denn dann könnte das Standesamt schon die Prüfung der Unterlagen veranlassen, dann wäre dies beim Visatermin schon erledigt.

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von T.P.2013 am 18.12.2024 um 10:26:57

Klausi schrieb am 17.12.2024 um 16:37:30:
Könnte meine Frau in dieser Zeit zur Deutschen Botschaft in Italien gehen um dort einen schnelleren Termin für die FZF nach Deutschland zu beantragen?
Also dort alle benötigten Dokumente abgeben und diese durch die Botschaft prüfen zu lassen.
Ja ich weiss, das ein vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft  in Nigeria diese Papiere noch einmal prüfen wird.

Vielleicht arbeiten diese Botschaften ja zusammen, so das alles etwas schneller geht?


Hallo,

da dies nichts mit italienischem Aufenthaltsrecht, sondern mit Zuständigkeiten deutscher Verwaltungsbehörden zu tun hat, lautet die verbindliche Antwort: nein.

Die deutsche AV in Italien ist schlicht nicht zuständig für die Erteilung nationaler Visa für Drittstaatsangehörige, die sich zu Besuchszwecken kurzzeitig in Italien aufhalten.

Ist unbefriedigend und nicht das, was Du gerne hören möchtest, aber eben Tatsache.

Gruß

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von reinhard am 18.12.2024 um 11:28:39
Falls sie sich mit dem Vater versteht, könnte der einiges für sie klären.

Sie könnte mit einem italienischen Visum nach Italien fahren und dort als Familienangehörige italienischer Kinder einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn sie die Bedingungen dafür in Italien erfüllt. Dann wäre die Botschaft in Rom für ein Visum für Deutschland zuständig.

Aber das geht nur in bestimmten Konstellationen, die sie kennt und wir nicht.

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von lottchen am 18.12.2024 um 19:49:27
Klausi könnte auch beim Standesamt einen Antrag stellen, die Eheschließung in D ins Eheregister eintragen zu lassen. Damit dürfte wenigstens zeitnah die UP angestoßen werden und zu laufen beginnen.    

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von mgb am 20.12.2024 um 05:46:35

Klausi schrieb am 17.12.2024 um 16:37:30:
Da meine Frau 2 Kinder in Italien besitzt, hat Sie Anspruch diese in Italien mit einem 3 Monatsvisum zu besuchen.

Die Ausübung der Freizügigkeit in Deutschland geht doch über die italienischen Kinder. Siehe Urteil EuGH C-200/2 Zhu und Chen.
Vorausgesetzt die Kinder leben bei der Mutter.

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von Puncherfaust am 20.12.2024 um 07:56:39

mgb schrieb am 20.12.2024 um 05:46:35:
Die Ausübung der Freizügigkeit in Deutschland geht doch über die italienischen Kinder. Siehe Urteil EuGH C-200/2 Zhu und Chen.
Vorausgesetzt die Kinder leben bei der Mutter.


Italien und Deutschland sind aber immer noch zwei verschiedene Länder.


Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von lottchen am 20.12.2024 um 09:16:20

mgb schrieb am 20.12.2024 um 05:46:35:
Vorausgesetzt die Kinder leben bei der Mutter. 

Das tun sie aber offensichtlich nicht.


Klausi schrieb am 17.12.2024 um 16:37:30:
Besitzt aber 2 Kinder ( von einem Italiener ) in Italien.


Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von reinhard am 20.12.2024 um 13:47:17

mgb schrieb am 20.12.2024 um 05:46:35:
Die Ausübung der Freizügigkeit in Deutschland geht doch über die italienischen Kinder. Siehe Urteil EuGH C-200/2 Zhu und Chen.
Vorausgesetzt die Kinder leben bei der Mutter.



Bei Italienern in Italien hat ein Aufenthaltstitel für die Mutter nichts mit Freizügigkeit zu tun.

Vater und Kinder sind Italiener in Italien. Mutter lebt in Nigeria.

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von mgb am 21.12.2024 um 06:30:44

reinhard schrieb am 20.12.2024 um 13:47:17:
Bei Italienern in Italien hat ein Aufenthaltstitel für die Mutter nichts mit Freizügigkeit zu tun.

Vater und Kinder sind Italiener in Italien. Mutter lebt in Nigeria.
pt nicht
Die Ausübung der Freizügigkeit in Deutschland
Was mit den Kinder beabsichtigt wird ist überhaupt nicht offentsichtlch. Das mss schon der Threadersteller beantworten.

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von Klausi am 21.12.2024 um 10:56:41
Die Kinder leben nicht bei der Mutter in Italien.

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von reinhard am 21.12.2024 um 13:59:47

Klausi schrieb am 21.12.2024 um 10:56:41:
Die Kinder leben nicht bei der Mutter in Italien.


Deshalb hat das auch nichts mit Freizügigkeit zu tun.

Richtet Euch darauf ein, dass Urkundenrpüfung und Familienzusammenführung zwei Jahre dauern. Nur falls sie vorübergehend in Italien leben will und auch die Möglichkeit hat, über ihre Kinder einen Aufenthaltstitel zu bekommen, könnte es schneller gehen. Dazu musst Du aber erstmal antworten, ob das für sie eine Möglichkeit ist.

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von Klausi am 21.12.2024 um 15:29:58

reinhard schrieb am 21.12.2024 um 13:59:47:
Deshalb hat das auch nichts mit Freizügigkeit zu tun.

Richtet Euch darauf ein, dass Urkundenrpüfung und Familienzusammenführung zwei Jahre dauern. Nur falls sie vorübergehend in Italien leben will und auch die Möglichkeit hat, über ihre Kinder einen Aufenthaltstitel zu bekommen, könnte es schneller gehen. Dazu musst Du aber erstmal antworten, ob das für sie eine Möglichkeit ist.


Nein das ist keine Möglichkeit bzw. Option. Für uns das sie einen Aufenthaltstitel für ihre Kinder bekommt durch ihre Kinder.

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von reinhard am 21.12.2024 um 16:18:02
Wenn es über die Kinder oder über Italien nicht geht,

konzentriert Euch auf den normalen Weg aus Nigeria nach Deutschland. Ja, es dauert. Aber sie kann hin und wieder danach gucken, ob ein früherer Termin freigeworden ist.

Einen schnelleren Termin bekommen nur diejenigen, die über eine Ausbildung oder Studium verfügen (in Deutschland anerkannt) und sich als Fachkräfte bewerben.

Titel: Re: Familienzusammenführung in der EU
Beitrag von Aras am 21.12.2024 um 16:38:53
Also offen gesagt sind die ganzen Überlegungen wegen den Kindern ja wirklich morbide. Die sind nich nen Rasierer den man einfach in den Koffer tut und mitnimmt.

Wenn du was mit Freizügigkeit machen willst dann musst du nach Italien umsiedeln. Vier Monate gemeinsam dort mit der Ehefrau leben. Dann kannst du wieder nach Deutschland. Keine Ahnung ob der ganze Aufwand sich für euch lohnt.

Oder halt den Standardweg.

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