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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1734253208 Beitrag begonnen von Dany10 am 15.12.2024 um 10:00:08 |
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Titel: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 15.12.2024 um 10:00:08
Guten Tag! Ich bin mit einem Deutschem verheiratet und habe 13 Jahre mit ihm zusammen in Deutschland gelebt.
Dann aus familiere Grunde ich bin nach Russland geganen und dort mich mehrere Jahre aufgehalten. Ich habe seit 6 Jare einen neuen Pass und in altem Pass ist meine Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss geblieben. Koennte sein sie ist erloescht. Etzt ich moechte zurueck nach Deutschland. Waere es moeglich fuer mich etzt zum beispiel eine befristete Aufenthaltserlaubniss zu bekommen ? |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Aras am 15.12.2024 um 10:03:01
Seid ihr weiterhin verheiratet?
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 15.12.2024 um 10:32:46
Ja, aber habe seit ein Paar Jahren kein Kontakt mit meinem Mann.
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von roseforest am 15.12.2024 um 11:52:21
Wenn über einen längeren Zeitraum kein tatsächlicher Kontakt mehr zum deutschen Ehepartner besteht, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus und die rechtliche Grundlage für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG haben.
Rechtliche Einschätzung unter Berücksichtigung fehlender ehelicher Lebensgemeinschaft: 1. Familiäre Lebensgemeinschaft als Grundvoraussetzung: Die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu Deutschen gemäß § 28 Abs. 1 AufenthG setzt grundsätzlich voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland besteht oder zumindest in naher Zukunft wieder aufgenommen wird. Eine reine formale Eheschließung ohne tatsächliches Zusammenleben und ohne aufrichtige eheliche Bindung reicht in der Regel nicht aus. Gesetzlicher Hintergrund: § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG sieht vor, dass ausländische Ehegatten eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, sofern sie die Ehe in Deutschland führen. Fehlt die gelebte eheliche Gemeinschaft dauerhaft, entfällt die Grundvoraussetzung für diesen Aufenthaltstitel. 2. Fehlender Kontakt zum Ehepartner: Wenn die betroffene Person seit Jahren keinen Kontakt mehr zum deutschen Ehepartner hat, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass keine gelebte eheliche Gemeinschaft mehr vorliegt. In der Praxis sehen die Ausländerbehörden in solchen Fällen die Grundlage für die Erteilung oder Verlängerung eines familienbedingten Aufenthaltstitels als nicht gegeben an. 3. Auswirkungen auf einen bereits bestehenden oder erloschenen Aufenthaltstitel: Erneute Antragstellung nach Auslandsaufenthalt: Sollte die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (früher § 9 AufenthG, heute Niederlassungserlaubnis) erloschen sein (vgl. § 51 AufenthG), und die Person versucht nun, wieder nach Deutschland einzureisen und einen neuen Titel zu erhalten, bedarf es einer tragfähigen Rechtsgrundlage. Ohne intakte eheliche Gemeinschaft kommt § 28 AufenthG in der Regel nicht mehr in Betracht. Auch eine Verlängerung oder Neuerteilung auf dieser Grundlage wird üblicherweise abgelehnt, wenn keine stabile, gelebte Ehegemeinschaft vorliegt. 4. Alternative Aufenthaltstitel: Sollte die Person unabhängig von der Ehe einen Anspruch auf einen anderen Aufenthaltstitel haben (z. B. aufgrund eigener beruflicher Qualifikation, eines anderweitigen Aufenthaltstitels wie z. B. § 25 AufenthG aus humanitären Gründen, oder, falls über die Jahre in Deutschland bestimmte Voraussetzungen – z. B. langjähriger rechtmäßiger Aufenthalt, besondere Integrationsleistungen – erfüllt wurden), könnte ein solcher Titel in Betracht gezogen werden. Ist dies nicht der Fall, stehen die Erfolgsaussichten für einen Aufenthaltstitel ohne gelebte eheliche Gemeinschaft mit dem deutschen Ehepartner schlecht. Fazit: Obwohl § 28 AufenthG die Möglichkeit bietet, Ehegatten deutscher Staatsbürger einen Aufenthaltstitel zu verschaffen, ist eine wesentliche Bedingung das Bestehen einer intakten ehelichen Lebensgemeinschaft. Fehlt über Jahre jeder Kontakt, so wird eine solche Gemeinschaft faktisch nicht mehr angenommen, und der Aufenthaltstitel kann auf dieser Basis in der Regel nicht erteilt oder verlängert werden. (Antwort generiert mit chatgpt o1 und manuell überprüft) |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von lottchen am 15.12.2024 um 12:40:52
Du hattest eine Niederlassungserlaubnis? Wie lange hast Du Dich insgesamt rechtmäßig in D aufgehalten? Warst Du bereits vor Deinen 13 Jahren gelebter Ehe in D z.B. als Studentin? Warst Du mehr als 15 Jahre in D? Da wäre eine Niederlassungserlaubnis möglicherweise nicht erloschen laut §51 (2) (wenn Dein LU gesichert wäre - da müsste man dann noch genauer hinschauen).
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 15.12.2024 um 12:56:36
Insgesamt rechtmaesig 14 Jahre ,13 Jahre Ehe und ein jahr vor dem Heirat. Leider keine 15 Jahre.
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Aras am 15.12.2024 um 13:31:53
@roseforest
Bitte poste doch nicht generierten Text von chatGPT. @Dany10 Die Niederlassungserlaubnis sollte erloschen sein. Ohne Kontakt zum Ehemann bedeutet auch dass die Ehe nicht für eine Aufenthaltserlaubnis herangezogen werden kann. Du kannst ja schauen ob die Chancenkarte für dich in Frage kommt. |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von roseforest am 15.12.2024 um 13:33:37
Also die NE ist wohl erloschen denke da sind wir uns ja einig.
Was ist denn jetzt das Ziel? Mir fallen 2 Möglichkeiten ein spontan. 1. Die "liebe" flammt wieder auf und du beantragst ganz normal ein FzF Visum.. 2. Vielleicht ist ja die Chancenkarte eine Option ? Du scheinst ja sehr gut deutsch zu sprechen https://germania.diplo.de/ru-de/service/05-visaeinreise/langfristigeaufenthalt/2666222-2666222 |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von roseforest am 15.12.2024 um 13:34:50
@aras was ist denn falsch an dem Text?
Ich habe ihn überprüft und für richtig Befunden und nur netterweise es als hinweis mit aufgenommen. |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 15.12.2024 um 14:02:34 @roseforest Alternative Aufenthaltstitel: Sollte die Person unabhängig von der Ehe einen Anspruch auf einen anderen Aufenthaltstitel haben (z. B. aufgrund eigener beruflicher Qualifikation, eines anderweitigen Aufenthaltstitels wie z. B. § 25 AufenthG aus humanitären Gründen, oder, falls über die Jahre in Deutschland bestimmte Voraussetzungen – z. B. langjähriger rechtmäßiger Aufenthalt, besondere Integrationsleistungen – erfüllt wurden), könnte ein solcher Titel in Betracht gezogen werden. Fazit: langjaeriger rechtmaesiger Aufenthalt sollte auch ein Grund sein fuer eine Aufenthaltserlaubniss. 13 Jahre sind schoen ziemlich lang ? |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von roseforest am 15.12.2024 um 14:58:05
Nur "Jahre" werden nicht ausreichen.
Es muss ja jetzt ein Visum beantragt werden. Auf welcher Grundlage ? Schau dir doch mal die Chancenkarte an. Ich verstehe das Zitat aber schreibe mal aufgrund welcher Situation du gedenkst den Aufenthaltstitel zu beantragen. Wie gesagt "nur" Jahr wird nicht funktionieren |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Aras am 15.12.2024 um 15:08:25
Also mir fiele jetzt nur § 37 AufenthG ein, wo man auf die Jahre abstellen könnte wobei dann eine deutsche Rente bezogen werden müsste und auch sonst der Lebensunterhalt gesichert sein müsste.
Nur dafür, dass man mal 13 Jahre in Deutschland gelebt hat gibt es keine Aufenthaltserlaubnis. |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 15.12.2024 um 15:40:06
Aufenthalts
gesetz sagt: § 9 Niederlassungserlaubnis (4) Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet: 1.die Zeit des früheren Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war, abzüglich der Zeit der dazwischen liegenden Aufenthalte außerhalb des Bundesgebiets, die zum Erlöschen der Niederlassungserlaubnis führten; angerechnet werden höchstens vier Jahre. Also, angerechnet werden vier Jahre. Das ist doch genau mein Fall.Zum beispiel aus diesem Grund eine befriestete Aufenthalserlaubniss beantragen |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Aras am 15.12.2024 um 15:45:35
Du brauchst erstmal eine Aufenthaltserlaubnis um dann eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Derzeit hast du nix. Du brauchst ja sogar ein nationales Visum um Einzureisen.
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 15.12.2024 um 16:17:59
Es gibt so ein Visum zur Wiedereinreise.
4 Jahre werden angerechnet. Ist das kein Grund fuer eine befriestete Aufenthaltserlaubniss? |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von roseforest am 15.12.2024 um 17:19:52
Nein. Sorry aber ausführlicher ist es schwer zu schreiben :)
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von roseforest am 15.12.2024 um 17:20:45
Schau doch einfach bei der Botschaft Webseite was es für Möglichkeiten gibt für ein nationales Visum .
Theoretisch wäre es möglich dass deine ABH dir eine Bescheinigung ausstelt dass die NE nicht erloschen ist. Halte ich aber eher für eine theoretische Fallkonstellation.. wobei fragen kostet ja nix 😅 https://www.vulkaneifel.de/integration/erloeschen-des-aufenthaltstitels-51-aufenthg.html Vielleicht stellen die einfach das Dokument aus und gut 😄. Nur da könnrn wir hier nicht helfen weil es eigentlich nicht geht |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von reinhard am 16.12.2024 um 11:45:57
Grundsätzlich wirst Du behandelt wie jede andere Russin.
Für ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis musst Du die Bedingungen erfüllen. Für einige Möglichkeiten hilft der frühere Aufenthalt, einige Bedingungen zu erfüllen, z.B. Deutschkenntnisse. Klammere Dich nicht zu sehr an den früheren Aufenthalt, sondern lies Dir die Antworten durch und gucken, ob Du für einen Zweck nach dem Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen erfüllen kannst. |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 20.12.2024 um 17:29:13 roseforest schrieb am 15.12.2024 um 17:20:45:
Eine Zitate : "Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt auch dann nicht, wenn Sie mit einer deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben. In diesem Fall benötigen wir eine gemeinsam abgegebene Erklärung darüber, dass Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft im Ausland fortbestand und auch nach Ihrer Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland weiterhin besteht." Was so eine Erklaerung angeht, wird man das ueberpruefen? Zum beispiel bei mir sieht man sofort in meinem Pass wenn ich die Grenzen ueberschreite. Und wie ist das genau bei einem Deuschen? |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von reinhard am 20.12.2024 um 17:31:55 Dany10 schrieb am 20.12.2024 um 17:29:13:
Genauso. Lebensgemeinschaft bedeutet ja, dass Ihr gemeinsam nach Russland gereist seid und dort zusammen als Ehepaar lebt. Er kann dann sicherlich auch die entsprechenden russischen Bescheinigungen vorlegen. |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von roseforest am 20.12.2024 um 18:32:16
Ich sagte ja das wird wohl praktisch eher nicht funktionieren. Entschuldige.
Möchtet ihr denn nun wieder in D zusammenleben ? Dann wäre doch ein nationales Visum zur Familienzusammenführung das logische jetzt. |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von lottchen am 20.12.2024 um 19:18:37
Die beiden haben laut Sachverhaltsschilderung seit einigen Jahren keinen Kontakt. Daher wäre es schon sehr überraschend wenn jetzt plötzlich ein Zusammenleben in D beiderseits gewünscht wäre.
Was machst Du beruflich? Vielleicht wäre ein Visum zur Jobsuche möglich. |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 21.12.2024 um 15:29:17 lottchen schrieb am 20.12.2024 um 19:18:37:
Ich habe psychologie studiert an der Uni in St.- Petersburg. Damit etzt Gelt zu verdienen in Deutschland scheint ziemlich kompliziert. Diplom anerkennen, wenn es ueberhaupt geht, weiterbilden , etc. Ich habe gelesen dass jemand als Verkeufer nach Deutschland gereist durch eine Agentur. Ware es keine moeglichkeit? Hoffe nur, dass es mit Menschenhandel nicht zu tun hat. 🙂 |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 21.12.2024 um 15:43:10 roseforest schrieb am 20.12.2024 um 18:32:16:
Muss ihn zuerst finden. Habe vor nach Deutschland reisen um ihn zu suchen. 🙂 |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von reinhard am 21.12.2024 um 15:44:58
"Über eine Agentur" hat oft mit Menschenhandel zu tun.
Nein, Du solltest den normalen Weg gehen: Ausbildung anerkennen lassen, kannst Du über die ZAB in Bonn machen. Die akzeptieren auch Studium + zwei Jahre nachgewiesene Berufserfahrung als Qualifikation. Damit kannst Du ein Visum zur Arbeitsplatzsuche bekommen. Die andere Möglichkeit ist, einen Arbeitsplatz online zu suchen und zu finden. Auch mit einem Arbeitsvertrag bekommst Du ein Visum. Oben wurde gesagt: Guck Dir mal die Chancenkarte an. Das kann auch eine Möglichkeit für Dich sein. |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 21.12.2024 um 16:02:33 reinhard schrieb am 21.12.2024 um 15:44:58:
Nicht qualifizuerte Arbeit kommt auch in Frage oder nicht? |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von roseforest am 21.12.2024 um 16:10:16
Les dir das hier doch mal durch
https://chancenkarte.com/de/ Gibt es auch auf Englisch. Da gibst du alles ein und es erscheint ein Ergebnis. Das schöne an der Chancenkarte ist du bekommst erstmal das Visum und kannst in D nach Arbeit suchen . Allerdings muss der Lebensunterhalt gesichert sein das müsste man dann sehen wie man das hinbekommt. Ein Visum für nicht qualifizierte Arbeit gibt es nicht. Sonst hätte ich hier schon sicher 10 Pinays zu McD vermittelt ;) |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 21.12.2024 um 16:22:09
Danke. Und noch eine Frage. Wie geht es mit eine Umschulung? Wenn ich etzt zum beispiel eine machen wuerde, wird es ohne Berufserfahrung nicht nutzen?
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von reinhard am 21.12.2024 um 16:28:50
Da sind die Möglichkeiten nur sehr klein, einfacher ist eine richtige Ausbildung.
Voraussetzung dazu ist immer, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Das bedeutet eine VE oder ein Sperrkonto über 12.000 Euro für ein Jahr (bei Umschuldung), bei einer Ausbildung bekommt man ja eine Ausbildungsvergütung. Umschulungen werden vom Arbeitsamt nur bezahlt, wenn man hier lebt und im Leistungsbezug ist. Bei einer Einwanderung aus Russland muss man alles selbst bezahlen. |
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Aras am 21.12.2024 um 16:29:01
Gibt es etwa Umschulung in Russland? Oder willst du eine Umschulung in Deutschland machen?
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Titel: Re: Unbefriestete Aufenthaltserlaubniss ist erloescht, was koennte ich tun? Beitrag von Dany10 am 21.12.2024 um 16:46:53
Еs gibt in Russland. In Deutschland glaube ich kann mir nicht leisten.))
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