i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Vollstreckungsverjährung
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1734102455

Beitrag begonnen von Melchay am 13.12.2024 um 16:07:35

Titel: Vollstreckungsverjährung
Beitrag von Melchay am 13.12.2024 um 16:07:35
Hallo,

Mein Mann wurde 2002 in die Türkei abgeschoben nachdem die Hälfte seiner Freiheitsstrafe abgessen hatte. Nun würde er gerne wieder nach Deutschland kommen. Gilt denn die Vollstreckungsverjährung auch wenn nicht die kompl Haftstrafe verbüßt wurde? Ich hoffe auf positive Antworten. Lg

Titel: Re: Vollstreckungsverjährung
Beitrag von Aras am 13.12.2024 um 19:11:26
Warte auf den User Vincent2M oder schau dir seine Beiträge an. Dann findest du ggf. die Antwort auf deine Frage.

Titel: Re: Vollstreckungsverjährung
Beitrag von reinhard am 13.12.2024 um 20:09:19
Die Vollstreckungsverjährung gilt nur für diejenigen, die ihre Strafe noch nicht abgesessen haben.

Du kannst die Fristen im Strafgesetzbuch, § 79 nachlesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__79.html

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.