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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Rentenversicherungsverlauf https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1733499088 Beitrag begonnen von Malikk am 06.12.2024 um 16:31:28 |
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Titel: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 06.12.2024 um 16:31:28
Student Master Ingenieurwesen, scheinfrei, Masterarbeit schreibend.
EU-Bürger (PL), Freizügigkeitsbescheinigung, Daueraufenthaltsbescheinigung, seit 1994 in Deutschland lebend, mit meinen Eltern als Kleinkind nach Deutschland gekommen. Ich habe den Einbürgerungsantrag und alle verlangten Unterlagen (Zeugnisse, Gehaltsabrechnungen, Immatrikulationsbescheinigungen usw.) Anfang des Jahres 2024 eingereicht. Heute habe ich einen Brief vom Einbürgerungsamt erhalten, dass noch mal die Immatrikulationsbescheinigung, aktuelle Gehaltsabrechnungen und (!) eine Rentenversicherungsbescheinigung benötigt werden. Wofür benötigt das Amt in Hamburg die Rentenversicherungsbescheinigung? Viel an Rentenjahren bzw. Rentenpunkten dürfte da nicht sein... Ich verdingte mich überwiegend in Werkstudententätigkeiten, kurzfristiger Beschäftigung, 400€ Jobs, Midi-Jobs, Vollzeitjobs in der vorlesungsfreien Zeit und ähnliches. |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von SimonB am 06.12.2024 um 18:40:48 Malikk schrieb am 06.12.2024 um 16:31:28:
Das könntest du doch gewiss der EBH vorlegen. Malikk schrieb am 06.12.2024 um 16:31:28:
Das macht ja nichts. Man will nur die RV-Bescheinigung sehen. Einfach machen. |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 06.12.2024 um 19:14:02 SimonB schrieb am 06.12.2024 um 18:40:48:
Klar, ich habe bereits einen Rentenversicherungsverlauf bei der DRV angefordert... soll innerhalb von sieben Tagen per Post kommen. |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von roseforest am 07.12.2024 um 18:06:39
Geht auch online per Legitimation mit eAT und NFC fährigen Smartphone. Da kann man den sofort ausdrucken.
Als Tipp falls jemand noch auf diesen thread stößt |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 08.12.2024 um 13:37:48
Kann mir die Einbürgerung versagt werden, wenn noch nicht viele Rentenjahre zusammengekommen sind?
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von SimonB am 08.12.2024 um 14:41:14 Malikk schrieb am 08.12.2024 um 13:37:48:
Nein, denn das ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 08.12.2024 um 23:45:45 roseforest schrieb am 07.12.2024 um 18:06:39:
Das NFC-fähige Smartphone fehlt mir. Es handelt sich um ein Redmi Note 9S ;) |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 09.12.2024 um 00:41:55 |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 09.12.2024 um 01:04:43
Danke vorerst für euren Input. :)
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Aras am 09.12.2024 um 09:57:49
Um ehrlich zu sein, kann man anhand vom Rentenversicherungsverlauf das ganze Leben seit dem 15. Lebensjahr rekonstruierern, sofern man eine Kontenklärung gemacht hat.
Wenn ich mir meinen Rentenversicherungsverlauf anschaue, kann ich den Bezug von ALG I und ALG II sehen. Wann ich Krankengeld bezogen habe. Wann ich in der Schule war und wann in der Uni. Wann ich eine Ausbildung gemacht habe. Ich kann sogar sehen, dass ich den Wehrdienst geleistet habe. Ich kann theoretisch sogar Lücken erkennen, wo ich sogar weiß warum die existieren, und ich könnte die auch füllen. Ich kann darin sogar sehen dass ich zwei Mal geheiratet habe. Ich kann sehen wieviel ich jährlich verdient habe. Ob man prüfen will ob man bis zum Eintritt ins Rentenalter genug Rente bekommen könnte, wie es im anderen Forum vorgeschlagen wird, würde ich jetzt offen gesagt bezweifeln. Denn entweder ist die Altersvorsorge nicht wichtig, dann brauch ich den Rentenversicherungsverlauf nicht, oder die Altersvorsorge ist wichtig, und man müsste sowieso 60 Rentenbeiträge vorlegen, weil man ja nur ab dann eine Altersvorsorge erworben hat, und dann auch Wartezeitauskünfte bekommt, wo die DRV eine Rentenprognose erstellt ("Sie kriegen 2053 monatlich 1500 €, was mit Inflation nur 100 € wert ist"), Also ich glaube ja eher, dass die so eher dein Erwerbsleben durchleuchten können. Auch in Hinblick auf die ALG II Regelung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 b StAG. Also ob du die letzten 24 Monate mehr als 20 Monate kein ALG II bezogen hast. |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 09.12.2024 um 16:22:55 Zitat:
Hab kein ALG1 und auch kein ALGII bezogen ;) So etwas steht im Rentenversicherungsverlauf? |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Aras am 09.12.2024 um 16:55:46
Ja sowas steht drin. Sind ja Anrechnungszeiten.
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Puncherfaust am 09.12.2024 um 17:01:54
Letztlich wird das vermutlich einfach nur das Standard-Anforderungs-Schreiben gewesen sein. Die Altersvorsorge gehört zur Lebensunterhaltssicherung dazu, aber es gibt eben keinen festen Wert, der eingehalten sein muss - wichtig ist, dass etwas für die Altersvorsorge getan wird.
Aber man berücksichtigt natürlich auch die Umstände des Einzelfalls. Dass Schüler oder Studenten da wenig bis gar nichts haben ist logisch und normal. Es gibt aber keinen Grund anzunehmen, dass die da in Zukunft, wenn sie in Berufsleben starten, keine Einzahlungen vornehmen werden. Das Thema ist relevanter bei Selbstständigen, da ist die Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ja freiwillig. Dort müssten entsprechende Nachweise zur Altersvorsorge nachgewiesen werden. An deiner Stelle würde ich erstmal deine Unterlagen einreichen. Ich denke nicht, dass deine Rentenzeiten irgendwie problematisch werden. |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von SimonB am 09.12.2024 um 17:09:46 Malikk schrieb am 09.12.2024 um 16:22:55:
Dann steht dazu nichts in der DRV-Bescheinigung. Du wirst wahrscheinlich keinen Versicherungsverlauf der DRV vorlegen müssen, sondern die Bescheinigung, dass du dort gemeldet bist, zB eine RV-Nummer hast. Da die EBH an deinem Antrag schon erkennen kann, wann du geboren bist und dass du Studierender bist, wird nichts durchleuchtet werden. |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 13.12.2024 um 13:34:44 SimonB schrieb am 09.12.2024 um 17:09:46:
Danke. In welchem Fall würde etwas durchleuchtet werden? |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 18.03.2025 um 13:35:57
Heute habe ich von der Einbürgerungsbehörde folgende Nachricht erhalten:
Zitat:
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was die Einbürgerungsbehörde von mir will. Ich habe die Ausstellung des Rentenversicherungsverlaufs im Dezember 2024 beantragt. Der Rentenversicherungsverlauf, welchen ich von der DRV erhalten und an die Einbürgerungsbehörde weitergeleitet habe, war auf Dezember 2024 datiert. Im Februar 2025 hat mich die Einbürgerungsbehörde dann noch einmal (!) um einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf gebeten. Gleiches Spiel wie im Dezember: beantragt, erhalten, auf Februar 2025 datiert gewesen, an die Einbürgerungsbehörde weitergeleitet... Heute habe ich nun die zitierte Nachricht von der Einbürgerungsbehörde erhalten. |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Petersburger am 18.03.2025 um 13:45:27
Ich fürchte, hierbei ist das Forum der falsche Ort.
Dieselbe Information an die EBH, je nach Geschmack verbunden mit der Bitte um Mitteilung, wo die beiden Unterlagen hingekommen sind - das Einzige, was hier Nutzen bringen könnte. Denn was sollen wir hier dazu sagen oder raten? |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 18.03.2025 um 14:16:14 Petersburger schrieb am 18.03.2025 um 13:45:27:
Ja, stimmt schon. Ich werde der EBH schreiben. Trotzdem tut es gut den eigenen "Frust" mit anderen Forenteilnehmern zu teilen... ;) |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Fred Dust am 18.03.2025 um 18:49:19
Vielleicht meinen die ja eigentlich, dass zwischen 2014 und 2024 keine Rentenbeiträge gezahlt wurden. Wir kennen natürlich den tatsächlichen Verlauf nicht, aber der Ratsuchende schrieb ja
" Viel an Rentenjahren bzw. Rentenpunkten dürfte da nicht sein... Ich verdingte mich überwiegend in Werkstudententätigkeiten, kurzfristiger Beschäftigung, 400€ Jobs, Midi-Jobs, Vollzeitjobs in der vorlesungsfreien Zeit und ähnliches." Deshalb dürften für den Zeitraum 2014 - 2024 keine bis kaum Einträge im Rentenverlauf sein und das Amt will wissen, warum. Oder es stört sie. Ist aber natürlich nur ne Vermutung, schwierig ohne den exakten Wortlaut zu kennen. |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von lottchen am 19.03.2025 um 14:58:48
Vielleicht fehlt denen auch Blatt 2....Wir können nur raten, Du wirst wohl einfach fragen müssen.
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Malikk am 21.03.2025 um 23:53:54 Fred Dust schrieb am 18.03.2025 um 18:49:19:
Das ist übrigens der exakte Wortlaut. ;) |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Puncherfaust am 22.03.2025 um 16:58:48
Die wollen wissen welche Beiträge in dem Zeitraum aufgelaufen sind. Normalerweise sind Zeiten ohne geleistete Beiträge in die Rentenversicherung auch im Rentenversicherungsverlauf aufgelistet. Deshalb sind sie wahrscheinlich skeptisch oder verwundert, weil das augenscheinlich nicht der Fall ist.
Aus welches Datum das Schreiben der Rentenversicherung datiert ist ist denen völlig egal. Ich würde denen schreiben, was du in der Zeit alles gemacht hast. Wenn du dort sowieso keine Beiträge geleistet hast schreibst du denen das einfach. Macht ja keinen Sinn da zu lügen, hast ja keinen Vorteil dadurch keine gezahlt zu haben. |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von Fred Dust am 22.03.2025 um 23:29:26 Puncherfaust schrieb am 22.03.2025 um 16:58:48:
Wenn man freiberuflich arbeitet, dann nicht. Schul- und Studienzeiten nur, wenn man die der DRV nachgewiesen hat. Automatisch wissen die nix davon. |
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Titel: Re: Rentenversicherungsverlauf Beitrag von SimonB am 23.03.2025 um 10:58:07 Fred Dust schrieb am 22.03.2025 um 23:29:26:
Das ist hier nicht der Fall. Bitte nicht in andere Fälle fallen. Das verwirrt nur. Fred Dust schrieb am 18.03.2025 um 18:49:19:
Nein, das will das Amt/EBH nicht wissen. Die EBH hat die Nachweise zum Studium. Fred Dust schrieb am 18.03.2025 um 18:49:19:
Nein, auch das meinen die nicht. |
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