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Beitrag begonnen von smol am 05.12.2024 um 01:01:06

Titel: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von smol am 05.12.2024 um 01:01:06
Guten Abend,

ich habe folgende Situation: Bald geht mein FSJ-Jahr zu Ende, und ich möchte einen Aufenthaltstitel für die Berufsausbildung beantragen, was ich auch bereits getan habe.

Nun mache ich mir jedoch Sorgen, ob alles richtig war. Es gibt eine Sache, bei der ich jetzt zweifle. Ich musste meine Adressdaten eingeben, was ich auch gemacht habe. Ich habe die Adresse meiner jetzigen Wohnung angegeben, was soweit in Ordnung war. Allerdings mache ich mir nun Gedanken, da mein FSJ nur ein Jahr dauert und ich ab dem Zeitpunkt der Ausbildung in einer anderen Wohnung leben werde. Ich habe in dem Feld, in dem „Meldebescheinigung“ gefordert wurde, meinen Mietvertrag und die Einzugsbestätigung des Vermieters der neuen Wohnung hochgeladen.

Jetzt frage ich mich, ob ich stattdessen die Meldebescheinigung meiner aktuellen Adresse während des FSJ-Jahres hätte einfügen müssen, da diese ja als Hauptwohnsitz zählt.

Natürlich mache ich mir nun Sorgen, dass es dadurch zu Problemen kommen könnte.

was kann ich in dem fall am besten tun?

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von T.P.2013 am 05.12.2024 um 17:41:22
Falls Du online ergänzen kannst, lade die aktuelle Bescheinigung hoch.
Ansonsten klär das über E-Mail mit einem Dreizeiler.
Auf jeden Fall macht es Sinn, kurz aufzuklären, weshalb man seine aktuelle Adresse angibt, aber die Bestätigungen zu einer anderen Adresse hochlädt...

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von Puncherfaust am 05.12.2024 um 18:15:28
Die Behörde wird sehen dass das abweicht und dann vermutlich eine Rückfrage an dich stellen.

Und dann wird sie feststellen, dass du noch bei ihr wohnst, aber bald woanders. Und dann stellt sich halt höchstens die Frage, ob die die Umstellung der AE noch übernehmen oder das nach dem Zuständigkeitswechsel geschieht. Wenn sie dir die Wahl lassen, würde ich die erste Variante nehmen.

Brauchst dir keine Sorgen machen, wird schon keine wilden Folgen haben.

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von smol am 05.12.2024 um 19:31:37
also meinst du zur einer Ablehnung wird es dabei nicht kommen?

und nein man kann nichts mehr online ergänzen der Antrag wurde ja verschickt.

ich ändere ja nicht die Stadt sondern nur die Adresse da ich nachdem FSJ hier nicht mehr bleiben darf.

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von Puncherfaust am 05.12.2024 um 20:52:24
Nein, das ist ja nur eine Zuständigkeitsfrage - sprich welche der beiden Behörden muss sich darum kümmern.

Einen Ablehnungsgrund stellt das nicht dar.

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von smol am 05.12.2024 um 22:10:53

Puncherfaust schrieb am 05.12.2024 um 20:52:24:
Nein, das ist ja nur eine Zuständigkeitsfrage - sprich welche der beiden Behörden muss sich darum kümmern.

Einen Ablehnungsgrund stellt das nicht dar.


Ich glaube du hast es falsch verstanden es gibt keine zweite Behörde ich Wechsel mein Stadt nicht wenn ich die Ausbildung beginne ich mache die Ausbildung im gleichen Stadt wo ich das FSJ momentan mache. ich sollte nur im online Antrag für die Ausbildung eine Meldebescheinigung rein fügen statt dessen habe ich aber den Mietvertrag und die Einzugserklärung der Vermieters rein gemacht ab dem 01.02. wenn die Ausbildung beginnt. und als ich den vertrag geschickt habe wurde mir klar ich hätte die Meldebescheinigung der jetzigen Wohnung FSJ einfügen sollen da sie ein Hauptsitz wollen

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von Puncherfaust am 05.12.2024 um 22:47:38

smol schrieb am 05.12.2024 um 22:10:53:
Ich glaube du hast es falsch verstanden es gibt keine zweite Behörde ich Wechsel mein Stadt nicht wenn ich die Ausbildung beginne ich mache die Ausbildung im gleichen Stadt wo ich das FSJ momentan mache. ich sollte nur im online Antrag für die Ausbildung eine Meldebescheinigung rein fügen statt dessen habe ich aber den Mietvertrag und die Einzugserklärung der Vermieters rein gemacht ab dem 01.02. wenn die Ausbildung beginnt. und als ich den vertrag geschickt habe wurde mir klar ich hätte die Meldebescheinigung der jetzigen Wohnung FSJ einfügen sollen da sie ein Hauptsitz wollen


Okay, deshalb wird der Antrag trotzdem nicht abgelehnt. Die Behörde wird die Meldebescheinigung dann ggf. nachfordern. Und die reichst du dann nach. Fertig.

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von lottchen am 06.12.2024 um 09:41:53
Ich sehe das auch nicht als Fehler an nochmal per E-Mail oder Brief oder Fax klarzustellen, dass die eine Deine jetzige Adresse ist und die andere Deine zukünftige ab Februar 25. Wenn ohnehin dieselbe ABH zuständig ist sollte das doch relativ unkompiziert sein.

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von smol am 09.12.2024 um 11:50:43
Guten Morgen,

Ich habe heute die Nachricht erhalten das die BA - Beteiligt worden ist, ist das eine positive Nachricht von der ABH??

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von reinhard am 09.12.2024 um 12:05:14

smol schrieb am 09.12.2024 um 11:50:43:
Ich habe heute die Nachricht erhalten das die BA - Beteiligt worden ist, ist das eine positive Nachricht von der ABH??


Das ist nicht positiv, das ist nicht negativ.

Es ist eine Mitteilung.

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von smol am 09.12.2024 um 12:19:08

reinhard schrieb am 09.12.2024 um 12:05:14:
Das ist nicht positiv, das ist nicht negativ.

Es ist eine Mitteilung.


Danke dir aber heisst das die ABH hat den Antrag geprüft und nun fehlt nur noch die Zustimmung von der BA?

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von SimonB am 09.12.2024 um 14:06:56

smol schrieb am 09.12.2024 um 12:19:08:
nun fehlt nur noch die Zustimmung von der BA?

Wenn die BA ihre Zustimmung gibt, dann kann die ABH deinen Antrag  auch positiv bescheiden.


Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von Aras am 09.12.2024 um 14:29:48
@SimonB

Ist die Zustimmung der BA eine hinreichende oder nur notwendige Bedingung für die positive Bescheidung des Antrags?

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von reinhard am 09.12.2024 um 14:33:54
Eine notwendige Bedingung.

Deshalb hat SimonB "kann" geschrieben. Aufmerksam lesen, bitte!

Ansonsten bitte ich darum, auf die Fragen des Themenstartes zu antworten und für eigene Fragen ein eigenes Thema zu eröffnen.

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von Aras am 09.12.2024 um 15:09:32
Gerade wegen dem "kann" hab ich nachgefragt. Weil smol fragte ja ob "nur" noch die Zustimmung der BA gebraucht werden würde. Also fehlen noch weitere Voraussetzungen für das Anliegen von smol? Oder ist es nun vollständig? Also wird mit der Zustimmung der BA die ABH den begehrten Verwaltungsakt erteilen?

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von reinhard am 09.12.2024 um 15:42:59
Das wissen wir nicht, weil wir die Akte nicht kennen.

Hier werden ja öfters Fragen in dem Sinne gestellt: Ich habe jetzt das beantragt, wie wird die Behörde entscheiden?

Deshalb können wir nur sagen: Falls die BA zustimmt, kann es sein, dass der Aufenthaltstitel gegeben wird. Falls die Ausländerbehörde zustimmt, kann die Botschaft das Visum geben.

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von smol am 09.12.2024 um 19:55:36
Guten Abend,

@Aras

Also die Nachricht von ABH war das Sie die BA Beteiligt haben und sobald eine Antwort zurück kommt werden Sie sich mit mir in Verbindung setzen.

LG,
Smol

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von smol am 10.12.2024 um 09:12:14

smol schrieb am 09.12.2024 um 19:55:36:
Guten Abend,

@Aras

Also die Nachricht von ABH war das Sie die BA Beteiligt haben und sobald eine Antwort zurück kommt werden Sie sich mit mir in Verbindung setzen.

Die Hürde nimmt kein ende..
mir ist Heute aufgefallen bei der Beschäftigungs Erklärung für die BA hat meine Arbeitgeberin als Datum den 01.03.2024 anstatt den 01.03.2025 eingeben wann die bschäftiung beginnen soll.. jetzt bin ich komplett ausser mir wie kann so ein Fehler passieren?

und wieso passiert nur mir sowas?

LG,
Smol


Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von Puncherfaust am 10.12.2024 um 10:52:04
Lass die nochmal ausfüllen und schick sie zur ABH. Falls von der BA deshalb eine negative Entscheidung kommt kann die ABH direkt noch einmal beteiligen bzw. die Angaben korrigieren, wenn die BA Zeit zur Korrektur einräumt.

Dann sparst du dir die Zeit des Schriftverkehres zwischen der ABH und dir.

Normal solltest du ja auch deinen Ausbildungsvertrag eingereicht haben, da stehen ja die richtigen Daten drin. Vielleicht wirds deshalb auch gar nicht problematisch.

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von smol am 10.12.2024 um 14:07:37

Puncherfaust schrieb am 10.12.2024 um 10:52:04:
Lass die nochmal ausfüllen und schick sie zur ABH. Falls von der BA deshalb eine negative Entscheidung kommt kann die ABH direkt noch einmal beteiligen bzw. die Angaben korrigieren, wenn die BA Zeit zur Korrektur einräumt.

Dann sparst du dir die Zeit des Schriftverkehres zwischen der ABH und dir.


Normal solltest du ja auch deinen Ausbildungsvertrag eingereicht haben, da stehen ja die richtigen Daten drin. Vielleicht wirds deshalb auch gar nicht problematisch.


Hallo, ja so wollte ich es auch machen ich bin mir aber unsicher ob ich mich da jetzt einmischen soll. mein Ausbildungsvertrag habe ich natürlich mit geschickt.

LG,
Smol

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von smol am 08.01.2025 um 19:58:47
kleines Update mein Ausbildungs Antrag wurde positiv entschieden  ;) ;D und das mit einen mini Job vertrag da viele hier mal rein schreiben das mini Job kein Nachweis für den Lebensunterhalt gilt wenn das einkommen aus der Aus niedrig ist  ;)

Titel: Re: Hauptwohnsitz angaben für AT Berufausbildung?
Beitrag von Aras am 08.01.2025 um 20:02:27
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei der Ausbildung

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