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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Ausländerakte noch nicht da bei der Ausländerbehörde
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Beitrag begonnen von smol am 28.11.2024 um 09:33:59

Titel: Ausländerakte noch nicht da bei der Ausländerbehörde
Beitrag von smol am 28.11.2024 um 09:33:59
Guten Morgen,

Ich habe folgendes problem ich habe in einen anderen Stadt in Deutschland gelebt dort hatte ich ein FSJ Visum für 1 Jahr also mein Visum würde mir für 1 Jahr für das ganzes Zeitraum gegeben. das heisst ich musste kein Aufenthalstitel beantragen. Jetzt lebe ich wo anders und wollte dieses Jahr mein Aufenthalstitel Beantragen für die Ausbildung die jetzige Ausländerbehörde erteilte mir mit das meine Akte noch nicht da sei..

Heute habe ich bei meine Ausländerbehörde von früher angerufen und Sie meinte meine Akte würde im Keller liegen da ich vor 8 Jahren mit meine Familie Asyl gewesen war.

Ich weiss nun nicht was ich machen soll  :-/

stimmt das was die Dame am Telefon sagte ich dachte die Akte wäre Digital am Computer.

Titel: Re: Ausländerakte noch nicht da bei der Ausländerbehörde
Beitrag von Puncherfaust am 28.11.2024 um 13:42:56
Wenn die im Keller liegt....dann soll die Behörde halt die Akte ausm Keller holen und verschicken.

Titel: Re: Ausländerakte noch nicht da bei der Ausländerbehörde
Beitrag von smol am 28.11.2024 um 19:04:44

Puncherfaust schrieb am 28.11.2024 um 13:42:56:
Wenn die im Keller liegt....dann soll die Behörde halt die Akte ausm Keller holen und verschicken.


Die aussage von der Mitarbeiterin von der ABH hat aber keinen sinn ergeben sie sagte mir sie kann im internet sehen das ich Visum usw beantragt habe aber sagt dann die Akte sei im Keller?!

woher hat sie dann das alles lesen können bzw die Informationen wenn die Akte im Keller liegt gibts da was anderes?..

Ich hatte das Gefühl das die Dame am Handy keine lust hatte.

Titel: Re: Ausländerakte noch nicht da bei der Ausländerbehörde
Beitrag von Petersburger am 28.11.2024 um 20:16:59
Kann Dir doch egal sein.

Es ist bestätigt, dass die Akte in dieser ABH liegt.

Ich würde einen Brief an den Leiter der "alten ABH" schreiben und ihn darum bitten, den schon seit dem ... fälligen Versand der Ausländerakte an die "neue ABH" nun bitte innerhalb von maximal 2 Wochen zu veranlassen. Dass die Akte noch in der seiner Behörde liege, sei Dir in einem Telefongespräch mit der Behörde bestätigt worden.


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