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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Reise
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Beitrag begonnen von Jannika am 25.11.2024 um 20:28:03

Titel: Reise
Beitrag von Jannika am 25.11.2024 um 20:28:03
Hallo mein Freund ist Syrier und ist seit 2017 in Deutschland hat Aufenthalt und einen syrischen Reisepass und wir wollten gerne in die Türkei oder nach Mekka reisen kann er das machen oder eher nicht weil er aus der Ecke kommt und wenn ja müssen wir irgendwas aus fühlen

Titel: Re: Reise
Beitrag von Aras am 25.11.2024 um 21:14:52
Und welchen Paragraphen hat er?

Titel: Re: Reise
Beitrag von reinhard am 26.11.2024 um 13:37:04
Wenn er eine Aufenthaltserlaubnis hat, darf er damit nach seinem Urlaub wieder nach Deutschland einreisen. Die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn er länger als 6 Monate wegbleibt (oder, wenn er umzieht, sofort).

Ob er in ein anderes Land reisen darf, entscheidet das Land selbst. Oft gilt für Syrer eine Visumpflicht, er müsste also vorher einen Antrag auf ein Visum stellen.

Titel: Re: Reise
Beitrag von roseforest am 26.11.2024 um 14:09:12
Für Türkei z.b. braucht er ein "richtiges" Visum kein evisa
https://www.mfa.gov.tr/visa-information-for-foreigners.en.mfa

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