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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Zwischenzeitliche Namensänderung bei Visumsantrag für die Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von Hyena am 20.11.2024 um 00:27:10

Titel: Zwischenzeitliche Namensänderung bei Visumsantrag für die Familienzusammenführung
Beitrag von Hyena am 20.11.2024 um 00:27:10
Liebe Forenmitglieder,

ich habe eine wahrscheinlich sehr spezifische Frage und suche natürlich nach einer Antwort, wohl aber eher nach einer Möglichkeit wo ich meine Frage stellen kann um eine klare offizielle Antwort zu erhalten. Ich hoffe ich habe das richtige Unterforum erwischt.

Die Sachlage:

Ich bin mit meinem chilenischen Partner seit 2020 verheiratet. Die Hochzeit fand hier in Deutschland statt.

Zwischenzeitlich lebten wir weiterhin getrennt und sahen uns alle paar Monate (per Touri-Visum) entweder hier oder in Chile.

In der Zwischenzeit hatte mein Partner in Chile aus persönlichen Gründen einen Antrag auf dortige Namesänderung eingereicht, um seinen zweiten Vornamen zu ändern und einen weiteren Nachnamen zu seinem hinzuzufügen. Die ganze Sache zog sich über viele viele Monate.

Jetzt 2024 haben wir den Beschluss gefasst hier zusammen leben zu wollen und das ganze per Familienzusammenführungsvisum durchzuführen. Ich fragte bei der deutschen Botschaft in Chile nach, ob wir die Namensänderung abwarten sollen, da diese womöglich noch während des Visumsantrag anerkannt werden könnte.

Daraufhin erhielt ich folgende Aussage:

„Wir würden immer empfehlen, den Visumantrag mit dem Pass zu stellen, mit dem später auch die Einreise nach Deutschland stattfindet.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass Sie den Visumantrag nicht trotzdem bereits stellen können, wenn Sie dies möchten.“

Ok, soweit so gut. Aufgrund des letztes Absatzes haben wir dann den Visumsantrag mit dem jetzigen noch aktuellen Pass gestellt.

Es kam wie es kommen musste, dass die Namensänderung jetzt tatsächlich anerkannt worden ist.

Wir sind davon ausgegangen, dass er mit dem eigentlich ja gültigen jetzigen Pass auf den alten Namen einreisen kann und wir die Namensänderung dann danach geltend machen können. Vor ein paar Tagen wollte er allerdings seinen Führerschein erneuern und ihm wurde gesagt, dass diese Identität so nicht mehr im System ist.
Heißt im Umkehrschluss, dass eine Ausreise mit dem jetzigen Pass theoretisch an der Sicherheitskontrolle Probleme bereiten würde/könnte.

Jetzt die Frage: Wie gehen wir jetzt weiter vor?

Einen neuen Pass auf den neuen Namen beantragen scheint jetzt erstmal der richtige Weg zu sein. Wie wird sich das auf das Visum auswirken und letztendlich auf den Aufenthaltstitelprozess hier? Ich weiß, dass die hier zuständige Ausländerbehörde Ihre Stellungnahme bereits an die deutsche Botschaft in Chile geschickt hat.

Können wir vorbeugen, dass sich die Ausländerbehörde hier querstellt? Kann die Botschaft bei der Visumsaustellung auf einen geänderten Namen hinweisen und alles ist in Ordnung?

Hat jemand vielleicht eine ähnlichen Fall erlebt? Oder kennt einen Ansprechpartner? Die Botschaft verweist auf E-Mail Kontakt…bleibt aber unbeantwortet.

Vielen vielen Dank für alle Infos und Anregungen.
Mit freundlichen Grüßen!

Titel: Re: Zwischenzeitliche Namensänderung bei Visumsantrag für die Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 20.11.2024 um 11:41:42
Er schickt eine Kopie des neuen Passes an die Botschaft und an Dich. Und er erklärt in einer kurzen Begleitmail, wie es jetzt ist.

Titel: Re: Zwischenzeitliche Namensänderung bei Visumsantrag für die Familienzusammenführung
Beitrag von Petersburger am 20.11.2024 um 17:54:49

Hyena schrieb am 20.11.2024 um 00:27:10:
Ok, soweit so gut. Aufgrund des letztes Absatzes haben wir dann den Visumsantrag mit dem jetzigen noch aktuellen Pass gestellt. 

Richtig, hätte ich auch gemacht.


Hyena schrieb am 20.11.2024 um 00:27:10:
Einen neuen Pass auf den neuen Namen beantragen scheint jetzt erstmal der richtige Weg zu sein.

Ist es.

Da darf es überhaupt keine Probleme geben. Genauso wie im Fall eines Schreibfehlers im Namen, den es ja auch immer mal geben kann, wird dann einfach eine Neuanfrage im Visumsystem gemacht und die vorliegende Zustimmung der ABH zum ursprünglichen Datensatz wird für den neuen als Vorabzustimmung eingegeben.
Damit erfährt auch die ABH von den neuen Daten und alles sollte klargehen.


reinhard schrieb am 20.11.2024 um 11:41:42:
Er schickt eine Kopie des neuen Passes an die Botschaft und an Dich. Und er erklärt in einer kurzen Begleitmail, wie es jetzt ist. 

Eine Erklärung braucht es da eigentlich nicht. Viel wichtiger ist die Urkunde zur Namensänderung, die die erforderliche Apostille oder Legalisierung (ich habe nicht nachgeschaut, was hier passt) haben und übersetzt sein sollte.

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