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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Frage nach Ersuchen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1731098019 Beitrag begonnen von Berrrnd am 08.11.2024 um 21:33:38 |
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Titel: Frage nach Ersuchen Beitrag von Berrrnd am 08.11.2024 um 21:33:38
Hallo:
Im Brief der Ausländerbehörde wegen Termin für Aufenthalt steht im Klammer so: (Ersuchen §45 SGB XII), siehe dazu das Bild, was ich hier hochlade. Was heißt Ersuchen §45 SGB XII? Was ist damit gemeint? Ist damit auch gemeint, wenn das Jobcenter die Rentenversicherung auffordert, die Erwerbsunfähigkeit zu prüfen, dass man diese Bestätigung dann zu diesem Termin mitnehmen kann und dass das damit gemeint ist? Ist damit auch gemeint, wenn man selber einen Antrag auf Rente stellt und die Bestätigung dann zur Ausländerbehörde mitnimmt? Danke Ausschnitt_Breif_Ausldnderbehcrde.jpeg (100 KB | 111
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Titel: Re: Frage nach Ersuchen Beitrag von deerhunter am 09.11.2024 um 11:47:54 Berrrnd schrieb am 08.11.2024 um 21:33:38:
Ja, würde ich so lesen |
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Titel: Re: Frage nach Ersuchen Beitrag von Berrrnd am 09.11.2024 um 13:55:50
Ja, danke.
In der Antwort, die Sie zitiert haben, sind 2 oder 3 Möglichkeiten genannt. Welche der Möglichkeiten meinen Sie? |
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Titel: Re: Frage nach Ersuchen Beitrag von reinhard am 09.11.2024 um 14:25:17 Berrrnd schrieb am 09.11.2024 um 13:55:50:
Das muss derjenige entscheiden, der den Brief bekommen hat. |
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