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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltstitel für Kind von Ausländern mit Fiktionsbescheinigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1730031091 Beitrag begonnen von MaryAnn am 27.10.2024 um 13:11:31 |
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Titel: Aufenthaltstitel für Kind von Ausländern mit Fiktionsbescheinigung Beitrag von MaryAnn am 27.10.2024 um 13:11:31
Hallo,
wir haben folgende Situation: Ich bin mit einem Studienvisum nach Deutschland gekommen und hier Mutter geworden. Mittlerweile ist das Studium beendet und ich habe einen Aufenthaltstitel gehabt, um nach Arbeit zu suchen. Während dieser Aufenthaltstitel gültig war, bin ich Mutter geworden. Mittlerweile ist er abgelaufen und ich habe eine Fiktionsbescheinigung, gültig bis März 2025. Ich könnte einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hätte. Ich habe auch ein Angebot, aber keine Kinderbetreuung, da das Kind erst 7 Monate alt ist und es hier in Wuppertal Kinderbetreuung erst ab 12 Monaten gibt. Meine Familie in Tansania wäre bereit, das Kind für einige Zeit zu betreuen, aber ich habe Angst, dass das Kind nicht wieder nach Deutschland einreisen darf, da es einen tansanischen Pass und auch nur eine Fiktionsbescheinigung hat. Auf dieser steht "Gilt nicht für Auslandsreisen" und sie läuft außerdem im April ab. Der Vater des Kindes hat einen noch kompliziereren Aufenthaltsstatus, der hier nicht hilfreich ist. Hat jemand eine Idee, wie wir aus dieser Situation herauskommen? LG, MaryAnn |
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Titel: Re: Aufenthaltstitel für Kind von Ausländern mit Fiktionsbescheinigung Beitrag von T.P.2013 am 30.10.2024 um 02:10:50
Hallo,
falls ich es richtig verstehe, ist Dein eigentliches Problem im Moment, die 5 Monate zu überbrücken, bis Du Dein Kind in eine Betreuungseinrichtung geben kannst. Sofern die Kinderbetreuung sichergestellt wäre, könntest Du das Arbeitsangebot annehmen und perspektivisch darauf begründet eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Korrekt? Falls das das Problem sein sollte, fiele mir zuerst der Kindsvater ein. Was spricht dagegen, dass dieser das Kind für diese 5 Monate bis zum Alter von 12 Monaten betreut, während Du arbeitest? Ansonsten muss man eben bis dahin für diese 5 Monate eine private Kinderbetreung für die täglich ca. 8 bis 9 Stunden organisieren. Entweder über Bekannte oder eigenfinanziert durch professionelle oder semiprofessionelle Betreuungseinrichtungen. Das Kind mit der FB ins Ausland reisen zu lassen zwecks Betreuung durch die Familie wäre wirklich der allerletzte Weg, da danach zur Wiedereinreise erst die AE bei Dir vorhanden sein sollte und das Kind das Visumprozedere durchlaufen müsste. Das wäre wirklich nur die Ultima Ratio für mich. Oder habe ich das Problem nicht erfasst? Gruß |
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Titel: Re: Aufenthaltstitel für Kind von Ausländern mit Fiktionsbescheinigung Beitrag von reinhard am 30.10.2024 um 10:24:18
Es wäre sinnvoll, wenn der Vater hier noch etwas schreibt. Die Information, es wäre kompliziert, hilft nicht weiter.
Hat der Vater das Sorgerecht und übt er es aus? Welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltstitel hat der Vater? |
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