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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Freibetrag bei Sozialhilfe niedriger? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1729431526 Beitrag begonnen von karambol am 20.10.2024 um 15:38:46 |
Titel: Freibetrag bei Sozialhilfe niedriger? Beitrag von karambol am 20.10.2024 um 15:38:46
Hallo zusammen,
eine ukrainische Frau hat Bürgergeld bezogen und nebenbei gearbeitet und dabei 120 verdient. Als sie Bürgergeld bezogen hat wurde ihr nur 16 EUR auf ihre Leistungen angerechnet. Nun wird sie ab November wegen Bezug ukrainischer Rente Sozialhilfe erhalten. Da werden bei von ihrem Nebenverdienst nicht 16, sondern 78,80 € angerechnet, oder? Soll das gerecht sein, weil wenn man Sozialhilfe erhält man eher nicht arbeiten soll? Verstehe ich richtig, dass der Freibetrag nach wie vor 100 € ist und wenn das ihr Verdienst wäre, dann sie am Ende 78,80 € mehr hätte? Danke ![]() ![]() |
Titel: Re: Freibetrag bei Sozialhilfe niedriger? Beitrag von SimonB am 20.10.2024 um 16:48:58 karambol schrieb am 20.10.2024 um 15:38:46:
Nein, du verstehst es nicht richtig. Der Bescheid erklärt doch, wo die Unterschiede liegen. Es gibt unterschiedliche Freibeträge. Mit Bürgergeld nach SGB II sind sie höher als mit Sozialhilfe nach SGB XII. |
Titel: Re: Freibetrag bei Sozialhilfe niedriger? Beitrag von Fred Dust am 20.10.2024 um 18:13:01 SimonB schrieb am 20.10.2024 um 16:48:58:
Falsch. Andersrum. Im SGB II sind vom Erwerbseinkommen die ersten 100e abzugsfrei. Von den jeweils nächsten 100e bis insgesamt 520e sind 20% anrechnungsfrei. Siehe §11b Absatz 3 SGB II: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html Im SGB XII Im SGB II sind vom Erwerbseinkommen die ersten 100e abzugsfrei. Von den nächsten 100e sind 30% anrechnungsfrei. Siehe §82 Absatz 3 SGB XII: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html 30% Freibetrag sind grösser als 20% Freibetrag. Karambol, ich hab die beiden Anrechnungen nachgerechnet und komme zum selben Ergebnis wie die beiden Ämter. Zu welchem Ergebnis kommen andere Forist:innen? Und, Sozialhilfebezug verbietet nicht das Arbeiten. Im Gegenteil finde ich den Anreiz höher als im SGB II, da höhere Freibeträge und weniger einschränkende Regeln bei der Einkommensberechnung, Mitwirkungspflichten und Arbeitsvermittlung, Residenzpflicht etc, gerade wie bei Selbständigen im Bürgergeldbezug wie ich. Insofern, Glückwunsch zur Befreiung von der (von mir so empfundenen - über die Gründe äussere ich mich nicht öffentlich.) Jobcenter-Hölle. |
Titel: Re: Freibetrag bei Sozialhilfe niedriger? Beitrag von SimonB am 21.10.2024 um 11:17:13
§82 (3) SGB XII sagt es anders.
Beim Einkommen von 120,-, ergab sich fürs Bürgergeld ein Freibetrag von 104,- (100+ 20% von 20) Für Sozialhilfe nun 36,50,- 30% Damit sind 104,- höher als 36,50. Fred Dust schrieb am 20.10.2024 um 18:13:01:
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Titel: Re: Freibetrag bei Sozialhilfe niedriger? Beitrag von Fred Dust am 22.10.2024 um 19:31:55 SimonB schrieb am 21.10.2024 um 11:17:13:
Schrieb ich doch: §11b Absatz 3 SGB II: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html |
Titel: Re: Freibetrag bei Sozialhilfe niedriger? Beitrag von Fred Dust am 22.10.2024 um 19:59:32 SimonB schrieb am 21.10.2024 um 11:17:13:
Sie betrachten die absolute Höhe. Die ist aber Fall-Individuell. Richtigerweise müssen Sie die Prozente betrachten. 30% ist grösser als 20%. SimonB schrieb am 21.10.2024 um 11:17:13:
Der Freibetrag gilt nur für ERWERBSeinkommen. Renten sind kein Erwerbseinkommen, sondern Sonstiges Einkommen und werden vollständig angerechnet ohne Freibeträge. In wieweit ausländische Renten unter Absatz 4 und 5 des §82 SGB XII fallen, weiss ich nicht. Das Sozialamt sieht das laut Berechnungsbogen wohl nicht so. Das sollte man von Fachmenschen prüfen lassen. Z.B. hier - falls ich darf: https://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=89 |
Titel: Re: Freibetrag bei Sozialhilfe niedriger? Beitrag von SimonB am 23.10.2024 um 12:14:36 Fred Dust schrieb am 22.10.2024 um 19:59:32:
Ja, natürlich. 30% als Absetzbetrag. Der Job-Lohn von 120,- ist Erwerbseinkommen. Mit Bürgergeld waren es 104,-Freibetrag. Also nicht 20%, sondern 100,- PLUS 20% von 20,-. Mit Sozialhilfe sind es 36,- Das sind 30% von 120,-. Fred Dust schrieb am 22.10.2024 um 19:59:32:
Es gibt zum Gesetz noch fachliche Weisungen.(unter 1.2. Laufende Einnahmen). Daran haben sich alle Sozialämter zu halten. Das Renteneinkommen ist voll (100%) anzurechnen. www.bremerhaven.de/sixcms/media.php/94/FachlicheWeisungzu82ab01052022.pdf Die vom Fragesteller empfundene "Ungerechtigkeit" ist gesetzliche Regelung. |
Titel: Re: Freibetrag bei Sozialhilfe niedriger? Beitrag von Fred Dust am 23.10.2024 um 20:08:35 SimonB schrieb am 23.10.2024 um 12:14:36:
Ja, das ist auch das, was ich hier ausdrücken wollte. Gut. SimonB schrieb am 23.10.2024 um 12:14:36:
Ah. Danke. SimonB schrieb am 23.10.2024 um 12:14:36:
Genau. |
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