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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Unterschiede zwischen Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1729118535 Beitrag begonnen von Jjoo11223 am 17.10.2024 um 00:42:15 |
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Titel: Unterschiede zwischen Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Jjoo11223 am 17.10.2024 um 00:42:15
Hallo, zusammen. Mich interessiert, wann man eine Ausbildungsduldung bekommt und wann man eine Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung bekommt. Ich bin momentan geduldet und suche nach einem Ausbildungsplatz. Was kann ich bekommen, falls ich einen Ausbildungsvertrag abschließe.
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Titel: Re: Unterschiede zwischen Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis Beitrag von SimonB am 17.10.2024 um 09:56:14 Jjoo11223 schrieb am 17.10.2024 um 00:42:15:
Eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG. https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60c.html |
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Titel: Re: Unterschiede zwischen Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis Beitrag von reinhard am 17.10.2024 um 12:24:13
Eine Duldung kannst Du immer bekommen, die bedeutet Ausreisepflicht. Außerdem erlischt die Duldung mit einer Ausreise. Ausbildungsduldung bedeutet nur, dass die Abschiebung nicht während der Ausbildung stattfindet.
Die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis für Geduldete setzt voraus, dass Du mit der Ausbildung Deinen Lebensunterhalt selbst sichern kann, außerdem sollte die Identität nicht nur geklärt sein, sondern auch ein Pass vorliegen. "Lebensunterhalt" bedeutet in diesem Fall, dass Du eine Ausbildungsvergütung mindestens in Höhe des Schüler-Bafög (Höchstbetrag) bekommet, das sind zur Zeit 903 Euro, demnächst voraussichtlich 927 Euro. Das erfüllst Du nur mit einem Teil der Ausbildungsplätze sofort, bei anderen aber im zweiten oder dritten Lehrjahr. Aufenthaltserlaubnis bedeutet: Falls Du Deutschland verlässt, egal wohin, darfst Du ohne Visum nach Deutschland zurück, wenn der Aufenthalt im Ausland kurz war (Urlaub oder so) und die Ausbildung weitergeht. |
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