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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1727438515 Beitrag begonnen von Maennlich am 27.09.2024 um 14:01:55 |
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Titel: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 27.09.2024 um 14:01:55
Guten Tag und hallo zusammen
Kleine Vorgeschichte, bin geschieden von ukrainischer Frau und seit 2 Jahren mit russischer Frau befreundet, sie war 2022 und 2023 viermal mein Gast. Das Erstemal brauchte sie keine VE (Verpflichtungserklärung) der ALB (Ausländerberhörde) dann schon. Da hier immer wieder "Neulinge" mitlesen: Reiseroute via Finnland oder die Baltischen Staaten, Weißrussland zu den Schengener Staaten für russische Besucher aus Russland geschlossen! Schon seit Ende 2022. Mittlerweile greift der Beschluss der EU voll. https://germania.diplo.de/ru-de/service/05-VisaEinreise/-/2556818 Das Wesentliche daraus und in diesem Monat (Sept 2024) so "erlebt". -Multivisum wird nicht mehr erteilt -Längere Visa werden nicht mehr erteilt -Bearbeitungsdauer (in Moskau) Gott sei Dank nicht, wie im Beschluss gefordert, sondern 10 Tage -Ohne Vorlage Fluckticket mit Rückflug (egal wohin, Hauptsache raus aus der "EU", führt zur Visumversagung. ( Das teilte mir meine Freundin mit, die sich in der Visa-Stelle mit anderen Antragstellern unterhielt) -Mulitvisum wird auch dann nicht erteilt, wenn ALB ausdrücklich dies vermerkt, auch dann nicht wenn der Einlader dort ein Sperrkonto über einige tausend Euro hinterlegte. -Visumanträge werden neu bewertet, ohne Rücksicht auf (erfolgreiche) Einreisen der Vergangenheit. Welche Reiserouten, aus Russland nach DE, CH oder A gibt es (soweit mir bekannt): Istanbul, Ägypten, Baku/Aserbaidschan oder Taschkent/Usbekistan. // Taschkent kann lohnen, wenn russischer Reisende halbwegs aus der Nähe von dort ist. Novosibirsk - Taschkent - Frankfurt um ein Beispiel zu geben. -Erneute Einreise (Gemeinsamer Besuch bei ALB, wenn Gast aus RU sich hier befindet, um VE für nächste Reise im Original mitzunehmen). Meine ALB teilte mir mit: Die 90 / 180 Tage Regel sei ausgesetzt. Es gälte: Ab Tag der Einreise sind 90 Tage bis zur erneuten Einreise zu warten. Vorher wird keine VE ausgestellt. (Ob das bei jeder ALB so ist?) Nächste Frage: Wie definiert sich "Längere Aufenthaltsdauer" oder "Kurzfristige Aufenthaltsdauer"? Botschaft Moskau, Konsularabt. schrieb mir dazu nichts Konkretes, trotz klar gestellter Frage. Zwischen den Zeilen vermute ich: Kurzfristiger Aufenthalt sind mindestens 21 Tage, vermutlich können es auch 28 Tage sein. Was tun, verschiebt sich die Ausreise aus irgendeinem Grund nach hinten, z.B. Streik? Falls Rückreisetag der letzte Tag der Visumgültigkeit ist. Beweismittel sichern, sofort ALB kontaktieren! Bei Visumverstoß kann die Botschaft beim nächsten Visumantrag diesen ablehnen. Flug-Ticketauswahl: Ich empfehle nicht das günstigste Ticket zu kaufen, sondern eines mit Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung bzw Teilerstattung (falls Gast aus RU kein Visum erhielt). Andernfalls ist das ganze Geld in den Wind gesetzt. Ist hier noch jemand, der in jüngster Zeit einen Gast (kein Fam.Angehöriger) aus Russland per Besuchsvisum einlud? Wäre schön zu erfahren wie es bei Anderen verlief. Beste Grüße. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Manila_ph88 am 06.10.2024 um 16:09:33
"Meine ALB teilte mir mit: Die 90 / 180 Tage Regel sei ausgesetzt. Es gälte: Ab Tag der Einreise sind 90 Tage bis zur erneuten Einreise zu warten. Vorher wird keine VE ausgestellt. (Ob das bei jeder ALB so ist?)"
Verstehe ich nicht. Die Ausländerbehörde stellt dir keine neue VE aus, welcher Grund? |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 11.10.2024 um 15:27:41 Ich sehe, mich falsch ausgedrückt zu haben. Die ALB stellt neue VE aus, aber mit Gültigkeitsdatum (Einreise) erst nach 90 Tagen ab Ersteinreise Schön ist, bekommt man das hin, während der Gast aus der R.F. gerade hier ist. So kann er (der Gast) das Original mitnehmen zur Vorlage bei nächster Visumbeantragung. // Wobei das mit WhatsApp abfotografiert bis dato auch immer gut gegangen ist. P.S. Trotz aller Sanktionen und EU Beschlüsse - in den ALB arbeiten Menschen, auch mit Verständnis. Was meine ich damit? Siehe Anlage, wir waren heute dort gewesen. Visum_Verldngerung_am_Reiseort.jpg (481 KB | 183
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von roseforest am 11.10.2024 um 16:24:58
Sehe ich das richtig das Visum wurde um 2 Tage verlängert? Was ist denn da der Grund ?!
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 23.10.2024 um 20:49:13
Der Grund war - - Aber dazu muss ich etwas ausholen ..
Meine Freundin kauft immer erst die Flucktickets SVO-IST und zurück, wenn das Visum vorliegt, weil Aeroflot bei nicht-Reiseantritt nichts erstattet. Nach Visumerhalt stellte sich diesesmal heraus, am geplanten Rückflugtag gab es keine freien Plätze mehr, erst einen Tag später oder nichts ... --------------------- Dadurch wäre sie ca sechs Stunden ohne Visum in Deutschland ( Frankfurt Airport ) gewesen. Die Folgen sind bekannt .... Daher die ALB um einen Tag Verlängerung gebeten, weil sonst meine Freundin 18 volle Stunden, auch die Nacht hindurch, ganz alleine, ohne Englisch-, und Türkischkenntnisse im Istanbuler Flughafen verbringen müssen, ohne eine Minute Schlaf, stets ihre Koffer im Auge behaltend. Die ALB vergab zeitnah einen Termin und sogar einen Tag mehr, als extra Puffer. Wie ich oben schon andeutete: In (dieser) ALB arbeiten Menschen, streng nach den Gesetzen, die trotzdem Humanität nicht vergessen haben. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 12.12.2024 um 16:17:28
So und hallo. Es gibt Neuigkeiten, ziemlich aktuell.
Meine Freundin erhielt heute ihren Pass mit Visum zurück. Ende Dezember reist sie wieder zu mir. Vorab: Zwischen Abgabe aller Unterlagen im Moskauer Visacenter und Meldung "Pass ist abholbereit" verging nur eine Woche. Allerdings wurde ihr bei Abgabe, das war Ende November, gesagt, sie müsse nochmal kommen und Geburtsurkunde ihres (Ü30 Jahre alten) Sohnes vorlegen und im Original den Nachweis über ihr Wohneigentum. Beides wurde bis dato nie verlangt. Das war also neu. BTW: Eine junge Frau, die zufällig auch ihr Kouvert erhielt, fand außer dem Reisepass einen Begleitbrief der Botschaft: Visum abgelehnt ... sie heulte. Erklärte meine Freundin später; sie habe kein Wohneingentum und sei derzeit ohne Arbeit. Damit dürfte jedem klar sein, Erkennen einer Rückkehrbereitschaft wird derzeit ganz groß geschrieben. Was ich noch bemerken möchte; Zwar legte ich der ALB zum Erhalt der VE mein Einkommen offen, zusätzlich legte ich ein Sperrkonto über 3.000 Euro an, was meine Bank der ALB bestätigte. Außerdem, alle Flugreisen, d.h. von SVO nach IST und weiter nach FRA (und zurück !) wurden dem Visacenter vorgelegt. Die Visumverlängerung der ALB vor 2 Monaten war für Neuerteilung wie man sieht nicht schädlich // Auf irgendwelche, eigenmächtige Änderungen oder Pläne, zum Beispiel "Ach wir könnten ja mal für einen Tag nach London, oder wir ändern die Rückflugroute etc" - sollte im eigenen Interesse verzichtet werden. Kann man froh und dankbar sein, die Botschaft erteilt überhaupt noch Visa !! neues_Visum_1224.jpg (236 KB | 130
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 24.01.2025 um 14:26:24
Hallo allen und frohes Neues Jahr.
Mein "Gast" reiste ein und vor paar Tagen wieder ab, bzw aus der EU heraus. Vorkommnisse gab es nur einen. Unmittelbar vor dem Rückflug, erstmal nach IST, wurde sie (mein Gast) im Warteraum auf den Abflug in FRA von zwei deutschen Zollbeamten nach ihrem Bargeldbestand gefragt, wohin sie flöge und sie solle die Flugtickets IST nach SVO ( Moskau ) vorzeigen. // Was Letzteres den deutschen Zoll angeht frage ich mich? Trotz Passkontrolle und dito Gepäck, verlangten die Zöllner sie möge ihre Handtasche ausräumen. Das alles könnte man als Schikane bezeichnen .. Während ihres Aufenthalts hierm bekamen wir einen Termin bei der ALB und sie erhielt eine neu VE für den nächsten Besuch Ende März. Das war wichtig, weil bei der letzten Visumbeantragung das Visacenter in Moskau mitteilte, künftig nur noch Originale anzuerkennen. Falls es jemand die Frage interessiert, ob DHL Pakete nach Russland versendet: Die Antwort lautet ja. Stand: Jan 2025. Paket bis 10 Kilo, aufgegeben in SW Deutschland am 13.01. Ankunft heute, 24.01. Also recht zügig. Was gilt zu beachten: Peinlich genau Inhaltsangaben, grob auf Deutsch aber ausführlich in russischer Sprache verfasst. Beides außen in ein leicht zu öffnenden DIN 5 Umschlag angebracht.Auf diesem stand in Deutsch: Inhaltserklärung und ebenso auf Russisch. Inhaltsangabe in Russisch könnte so aussehen: 1 x Damenjeans, 700 gr. Gewicht. Neupreis 40 Euro 1 x 5 antike deutsche Teller, gebraucht, Gewicht: ... Kaufpreis 5 Euro. Und so weiter. Irgendwas bezahlen (Zoll, Strafe etc) musste sie bei der Abholung nicht. Thema russisches Flugticket in Deutschland kaufen & bezahlen. Das haut nur hin, wer über eine russische Bankkarte, z.B. MIR verfügt. Meine Freundin hat das und das nächste Ticket SVO-IST und zurück ist schon gemacht und bezahlt. Kurs: 430 Euro waren ca 49.000 russische Rubel. Hoffe meine Infos konnte jemand gebrauchen. DHL_nach_Russland_2025.JPG (141 KB | 84
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von reinhard am 24.01.2025 um 18:25:57 Mannlich schrieb am 24.01.2025 um 14:26:24:
Das ist ja genau die Aufgabe des Zolls: Kontrollieren, ob unangemeldetes Bargeld mitgeführt wird. Ab 10.000 Euro muss man anmelden. Und das passt durchaus in eine Handtasche und wird auch öfters gefunden. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 30.03.2025 um 19:33:53
Da hast du vollkommen Recht, reinhard. Leider ist es noch viel schlimmer, denn ich kannte die Einzelheiten des Auswärtigen Amtes nicht, ich zitiere von dort:
Feststellung: Geldversorgung Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation oder andere Möglichkeiten der Geldbeschaffung sind praktisch unmöglich Empfehlung: Es ist daher dringend erforderlich, bereits bei Einreise den benötigten Bedarf in bar mit sich zu führen und vor Ort in Rubel (RUB) zu tauschen. Dabei ist auch eine ausreichende Reserve z. B. für medizinische Notfälle, einzuplanen. Der Beschluss der EU sieht so aus: Ausgenommen sind nur Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender unmittelbarer Familienangehöriger benötigt werden. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß wird maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet. Das ist leider ein kompletter Widerspruch! Wie soll man z.B. mit ca 500 Euro für z.B. 10 oder 14 Tage in der R.F. alles bezahlen, einschl. empfohlener Reserve für med. Notfälle? Dann der Hammer! Bei einem durch das Zollamt am Ort der Ausreise festgestellten Versuch der Ausfuhr von EUR müssen Reisende grundsätzlich neben der Beschlagnahmung des Geldes auch mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen. Und so viel zum Thema "EU": Die Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen (z.B. USD oder CHF) unterliegt hingegen nicht den Sanktionsbestimmungen und ist im Rahmen der allgemeinen Regelungen grundsätzlich möglich. Ergo sollen EU Bürger, wir haben doch eigene Währung, Fremdvaluta in die R.F. mitnehmen. So der Ratschlag der EU Kommission, bzw unseres Auswärtigen Amtes. Das ist sehr schwer nachvollziehbar ... aber was soll`s, gebe ich ihr halt künftig US Dollar mit. ----------------------------------------------- Thema: Mein "Gast" ist wieder da. Nächste Woche Termin bei meinem Standesamt, dito bei der ALB für das nächste Schengenvisum. Das dann letzte, denn dann in paar Monaten kommt das Nationale Visum zur Geltung, Familiennachzug, ihr wisst schon. Bis dato kann ich von "meiner" ALB und der Deutschen Botschaft in Moskau nur Gutes berichten. Keine Schikanen, keine Verzögerungen oder dergleichen. Die Beamten der BPol in FFm Airport machen halt auch nur ihren Job, was auch verständlich ist. Beste Grüße an alle hier. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 14.04.2025 um 11:29:44
So! Mein "Gast" ist wieder in der R.F. Mittlerweile artet es mit der Sanktionierung doch etwas aus ... Ausfuhr von Euro in die R.F. auf 0 heruntergesetzt seit 11.April. ( oder war es der 11.März?) Aber USD kann man bis 10.000 anmeldefrei "ausführen".
Stichwort: Reisebank.de Am Flughafen FFm gibts überall Automaten, an denen man sich oder seinen ausreisenden "Gast" mit USD versorgen kann. Falls noch nicht erwähnt: Wer einen Gast aus der R.F. einläd, sollte der / die Einreisende über eine MIR Bankkarte mit ausreichend Guthaben verfügen. Damit lässt sich von Deutschland heraus Flugreisen mit der Aeroflot nicht nur buchen, sondern auch bezahlen. Mit westlichen Bank-, oder Kreditkarten geht das nämlich nicht (mehr). Zurück zum "Gast": Neue VE hatte sie schon im Gepäck, Incoming, Flugticktes, mein Begleitschreiben ... das Übliche eben. Im Sommer folgt dann Besuch Nr. 8 ( verteilt auf knapp 3 Jahre ). Bedingt durch die "Übereck" Fliegerei via IST Airport, den ganzen Nebenkosten d.h. VE, Visum, Incoming, etc. Man kann sagen: Pro Besuch bis 1.000 Euro im Falle R.F. ( Russische Föderation ) short-OT: Aus leidvoller Erfahrung kann auch ich mitteilen: Wer meint, Kosten einzusparen und seinen "Gast" nach nur 2 Besuchen zu heiraten - das endet zu oft in Scheidung, weil man nach 2 Besuchen einen Menschen nicht wirklich kennt, auch dann nicht, gibt es eine gemeinsame Sprache. Doch nun genug mit Lebensberatung. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 12.06.2025 um 10:50:37
Moin
Eigentlich wollte ich die zunehmende Strenge bei Prüfung eines Visum-Antrags für einen russichen St.Ang. beschreiben, sehe jedoch: Das tat ich teilweise schon hier im Strang Da meine "Bekannte" bald letztmalig per Schengenvisum einreist, gibt es daher nicht mehr viel Neues zu berichten. Gewissermaßen abschließend, Stand Juni 2025, um einen Staatsangehörigen aus Russland (R.F.) einzuladen, darf es keinerlei Ungereimtheiten in der Antragstellung bzw den Unterlagen geben. Damit ist gemeint, was im persönlichen Begleitbrief steht muss identisch mit anderen Unterlagen übereinstimmen. D.h. Flugbuchungen, Datumsangaben auf der VE, Incoming-KV ( Gültigkeit nicht erheblich länger als Aufenthalt abschließen, das kann verdächtig wirken ) Kann, muss aber nicht. Teilweise hört man bei Visa Metric schon das Gras wachsen .. Nächster Aufenthalt in der EU: 06 - 29 Juli. Auf der VE und in meinem Begleitbrief steht 24 Tage. Die Dame bei Visa Metric sagte "Wieso 24 Tage? 29 minus 6 ergibt doch 23! ::) Falls nicht schon geschrieben. Schengenvisa werden in der Regel, vielleicht aber auch grundsätzlich, nur noch für Kurzaufenthalt ausgestellt. Also 24 Tage gingen bis dato schon mehrfach "durch". Kann der Antragsteller für diese Zeit keine Bestätigung über Urlaub von seinem Arbeitgeber vorlegen, wird es kritisch und kann zur Ablehnung führen. Das hatte meine Bekannte aus Kurzgesprächen bei Abholung ihres Passes mit anderen Antragstellern, deren Antrag abgelehnt wurde, nunmehr einige Male erfahren. Wer eine russische Bekannte hat, die ohne nachweisbare Arbeit ist - das kann kritisch sein um ein Schengenvisum zu erhalten. Dem empfehle ich: Alle Flüge buchen und bezahlen. Bei der ALB ( auch ABH genannt ) 3 oder besser 5.000 Euro Sperrkonto hinterlegen zu deren Gunsten. (erst-)Aufenthalt nicht mehr als 14 Tage. Im Begleitbrief keinen Roman schreiben, Hinweise wo die Bekannte leben wird, wer sie an den Rückreise-Flughafen bringen wird und dass man seiner Bekannten ihre Auslagen für die Reise erstatten wird. Ebenso: Die Einladung gilt nur von - bis ... Das ist nur meine Empfehlung!! Kein Garantieversprechen. Hintergrund: Ist der Deutsche bereit ein Sperrkonto zu hinterlegen und alle Flugtickes ( SVO-IST + IST-FRA und zurück ) als Beispiel zu bezahlen, dann kann das bei der AV einen glaubhaften Eindruck hinterlassen, die eingeladene Person wird wieder ausreisen. Wichtig: Jede ALB und AV kann über "deine Bekannte" Informationen erhalten, die du als Normalbürger mitunter gar nicht kennst. Du weißt von deiner Bekannten nur das, was sie dir erzählte. AV und ALB hingegen mehr ... Vielleicht ist deine Bekannte in ihrer Heimat mit krimineller Vorgeschichte behaftet? Vielleicht hat sie eine EU Einreisesperre? Vielleicht ist sie verheiratet? Vieles ist möglich und der Deutsche fragt sich bei Visum-Ablehnung "gibts doch gar nicht"? ( Ich sags nur ... ) Dass ein Deutscher eine Russin aus Tomsk, Perm, Saransk etc nicht "zufällig" kennenlernt, wissen die AV schon lange. Also keine Märchen erzählen. Datingseiten gibts schon seit über 25 Jahren ... Ist "sie" da mit Schengen (einmalige Einreise im Sichtvermerk) auf keinen Fall nach England oder in die Schweiz einen Kurztrip unternehmen, dann ist Visa erloschen und sie kommt von dort nicht mehr zurück in die EU. Einreise in die CH mit dem Auto ist leicht, wird indes bei Ausreise zurück nach DE kontrolliert, ist deine russische Bekannte ohne gültiges Visum in der Schweiz schuldig und weiterhin wird sie nicht mehr in die EU ( DE ) reingelassen, weil .. das schrieb ich eben. Schengenvisum erloschen. Dann ist "Polen offen", kann sein sie wird ne EU Einreisesperre erhalten. Ggf sogar wahrscheinlich. Das weiß ich nicht. Viel Erfolg |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Petersburger am 12.06.2025 um 12:14:06
Zu den 23 Tagen:
Ja, und? Da hat jemand keine Ahnung. Passiert doch überall. Und was Du über die Schweiz schreibst, hättest Du besser bleiben lassen. Die Schweiz ist seit bald 20 Jahren Schengen-Vollanwender. Da steht also Unfug. Zu Großbritannien - ohne Visum ist das eine Schnapsidee. Mit Visum für GB sollte es auch möglich sein, ein Visum zur zweifachen Einreise von Botschaft Moskau zu bekommen... |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 12.06.2025 um 22:06:12 Petersburger schrieb am 12.06.2025 um 12:14:06:
Lieber Petersburger. Ich war verwirrt und bin es immer noch. Schaumal bitte: Laut AA ( Fotoanlage ) ist es getattet Laut SEM (Fotoanlage) ist es nur gestattet, wenn der Drittstaatangehörige im Schengen Raum seinen Wohnsitz hat bzw einen gültigen AT eines Schengener Staates oder D-Visum Nichts von dem trifft auf meine "Bekannte" zu, auch nicht nach der Eheschließung. Keinen Wohnsitz in DE, keinen AT, kein D-Visum Bitte kläre mich auf. Herzlichen Dank. Das sind meine Quellen gewesen https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/weisungen-kreisschreiben/visa/liste1_staatsangehoerigkeit.html https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/einreise/kurzfristig/drittstaaten.html https://www.eda.admin.ch/countries/germany/de/home/visa/einreise-ch/bis-90-tage/bestimmungen-schengen.html Schengener_Staaten_laut_AA.JPG (169 KB | 58
) Mit_WS_in_DE.JPG (129 KB | 73
) Visafreie_Einreise_CH_Drittstaatler.JPG (64 KB | 57
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Aras am 12.06.2025 um 22:21:48 Mannlich schrieb am 12.06.2025 um 22:06:12:
Screenshot_from_2025-06-12_22-17-49.png (221 KB | 66
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von roseforest am 12.06.2025 um 22:49:07
@Männlich in deinem ersten Anhang steht doch dass es geht.
Ein Schengen Visum mit einmaliger Einreise bedeutet einmalige Einreise in den Schengen Raum. Dort darf man sich dann frei bewegen. Und die Schweiz gehört dazu. Wie genau kommst du auf einen anderen Schluss? Die 2 anderen Screenshots reden keiner Visumpflicht. Aber sie hat doch ein Schengen Visum . |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 13.06.2025 um 20:34:24
Montag werde ich die schweizer Behörden anrufen oder anschreiben. Möchte was schwarz auf weiß in der Hand haben. Falls nicht, die Schweiz läuft nicht weg, irgendwann wird meine Bekannte schließlich mal einen eAT haben.
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von roseforest am 13.06.2025 um 20:46:49
Es steht doch hier z.b. hier schriftlich
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/17-schengenstaaten-606502#:~:text=Deutschland%2C%20Belgien%2C%20Bulgarien%2C%20D%C3%A4nemark,Republik%20und%20Ungarn%20sind%20dem "Inhaber eines gültigen Schengen Visums (Text im Visumetikett: „gültig für Schengener Staaten“ in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengen Raum bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist." |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Petersburger am 13.06.2025 um 21:18:19 Mannlich schrieb am 13.06.2025 um 20:34:24:
Was denn? Eine amtliche Auskunft mit Stempel und Unterschrift, dass die Schweiz Schengen-Vollanwender ist? Dass deshalb Inhaber jedes gültigen Schengen-Visums und jedes gültigen nationalen Aufenthaltstitels eines Schengen-Staates sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten dürfen? Bitte sei mir nicht böse, aber das ist an jeder Stelle albern. Denn erstens unterscheidet sich die Schweiz in dieser Hinsicht nicht von Frankreich oder Luxemburg oder .... Daher lese ich auch die von Dir verlinkten Texte nicht. Die schreiben entweder inhaltlich genau dasselbe oder sie sind Blödsinn. Und zweitens ändert keinerlei Auskunft einer Behörde - im Original auf Briefbogen mit Siegel und Unterschrift oder als (noch leichter verfälschbares) elektronisches Dokument - etwas an der Rechtslage. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Aras am 13.06.2025 um 22:06:59
Ich denke, dass Problem liegt auch darin, dass die Schweizer auf ihrer Seite schreiben:
"Visumfreie Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) MIT Wohnsitz in Deutschland" Die Schweizer wurden wohl ständig gefragt, ob Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland in die Schweiz einreisen können und hier nur klarstellen wollten, dass es mit Aufenthaltstitel, anerkanntem Reisepass oder Reiseausweis und ohne Absicht eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufzunehmen möglich ist. Und Aufenthaltstitel sind Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis etc.. gemeint. Aber nur weil die da einen Absatz mehr geschrieben haben um das für Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland klarzustellen, bedeutet es nicht, dass nun andere Ausländer mit Schengenvisum ohne Wohnsitz in Deutschland nicht in die Schweiz einreisen dürfen. Ist einfach ein Fehlschluss. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von roseforest am 13.06.2025 um 22:32:22
@aras danke für den Hinweis :)
Sehe ich auch so und vllt sollten die Schweizer noch einen Satz ergänzen - denn so fragt ja @männlich nun auch wieder an und diese anfragen wollte man ja wohl vermeiden. Wie ich schon geschrieben habe diese "einmalige" Einreise bezieht sich auf den Schengen Raum. Wenn deine Frau dann später ein FzF Visum bekommt wirst du vllt noch irritierter sein, denn dann steht im Visum nicht "gültig für Schengen Staaten" sondern "gültig für Deutschland". Trotzdem ist das Visum genauso Schengen fähig :) Sie darf bei beiden Visa sogar von Moskau über die türkei nach zürich fliegen und dann nach Deutschland weiterreisen - nur mal so als Beispiel |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 14.06.2025 um 02:18:52
@Petersburger ist vielleicht Jurist, Verwaltungsfachwirt, Politikwissenschaftler etc. Er versteht die Fußnoten, Querverweise, paragraphischen Verbindungen und Zusammenhänge - der Normalbürger wie ich allerdings nicht.
Heißt es: Aras schrieb am 13.06.2025 um 22:06:59:
dann ergibt sich für den Bürger im Umkehrschluss genau das hier: Zitat:
was an anderer Stelle auch noch untermauert wird: Siehe Fotoanlage Wenn meine "Bekannte" und ich nach der Eheschließung irgendwo paar Tage hinfahren, dann möchten wir diese Tage stressfrei. Das ist sicher nachvollziehbar :) Visumpflicht_bis_90_Tage.JPG (123 KB | 74
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von roseforest am 14.06.2025 um 09:19:42
Tja also weiss ich was man noch schreiben soll..
Vielleicht hier ein bisschen Lesestoff. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/schengen-207786 |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Petersburger am 14.06.2025 um 09:53:49 Mannlich schrieb am 14.06.2025 um 02:18:52:
hört bei Deinem ersten zum Thema Schweiz angehängten Bild, in dem die Schweiz als Schengen-Staat in einer Reihe mit allen anderen aufgeführt ist, zu lesen auf und macht keinen Unterschied mehr zwischen Frankreich - von Dir nicht als "gefährlich für Kurztrips" genannt - und eben der Schweiz. Bitte verfall' nun nicht in den Modus, hinter jedem Busch einen Räuber zu vermuten und hinter jedem Komma eine Schweinerei. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von roseforest am 14.06.2025 um 09:58:36
Edit: entschuldigt dachte wir sind im Userforum. Kann leider den Beitrag nicht mehr löschen.
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 14.06.2025 um 13:57:20 Petersburger schrieb am 14.06.2025 um 09:53:49:
Ich versuche deine Bitte zu erfüllen :) Danke allen Beteiligten für ihre Mithilfe Hätten die Schweizer ihre Webseite einfach etwas verständlicher be-schreiben sollen. An dieser Stelle taucht noch eine Frage auf: Macht es einen Unterschied, ob ein russ. Staatsangehöriger mit Schengen Visum über ein Schengen Staat in die Schweiz einreist oder nicht? Aber das ist nur theoretisch, weil ... ...Nidwaldnerhof in Beckenried ist leider für Juli schon ausgebucht. Die Ramsau / Salzburger Land ist auch schön ;) |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von roseforest am 14.06.2025 um 14:45:59
Das ist egal. Wie ich unten schon geschrieben habe sie kann sogar nach zürich fliegen dort einreisen und z.b. mit Auto oder Bahn nach D weiterfahren.
Bzw dein Satz "über ein Schengen Staat" ist falsch denn die Schweiz ist ein Schengen Staat |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Aras am 14.06.2025 um 15:02:33
@roseforest
Meines Erachtens ist die Information auf der Seite der Schweizer schon eindeutig genug. Man muss nunmal mutig sein und weiter lesen und nicht irgendwelche unlogischen Aussagen treffen. Bspw. das von @Maennlich ermittelte Gegenteil von "Visumfreie Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) MIT Wohnsitz in Deutschland" ist nicht "Visumpflichtige Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) OHNE Wohnsitz in Deutschland" Es gibt im Grunde vier Variationen: - Visumfreie Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) MIT Wohnsitz in Deutschland - Visumpflichtige Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) MIT Wohnsitz in Deutschland - Visumfreie Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) OHNE Wohnsitz in Deutschland - Visumpflichtige Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) OHNE Wohnsitz in Deutschland Das Problem ist ja, was Maenlich nicht nachvollziehen kann, dass die Schweiz Schengen-Mitglied ist, bzw. Schengenvollanwender. Es gibt zudem einen Unterschied zwischen Einreise und Aufenthalt. Einreise ist - salopp gesagt, wenn man die Grenze überschreitet oder über einen Flughafen die Passkontrolle passiert. Insofern schreiben die Schweizer, dass jemand der einen Aufenthatltstitel eines anderen Schengenstaates besitzt, für einen Kurzaufenthalt bzw. Aufenthalt, der nicht zur Erwerbstätigkeit dient, einreisen können. Wer ist also nicht davon erfasst? Bspw. Geduldete oder untergetauchte Ausländer. Die haben ja grundsätzlich kein Aufenthaltsrecht im Schengengebiet. D.h. will ein geduldeter Ausländer in die Schweiz reisen, dann braucht er ein Visum. Und das kriegt ein solcher geduldeter Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland bei der Schweizer Botschaft in Berlin. Aber dann geht es nicht um Schengenvisa, sondern eher um nationale D-Visa. Ansonsten: Wie soll irgendein Schengen-Staat wissen wie lange sich jemand im Schengengebiet aufhält? Ein Drittstaatsangehöriger hat ja kein Freizügigkeitsrecht im Schengengebiet. Warum werden Ausländer an deutschen Grenze abgewiesen? Auch der Begriff des "Drittstaatsangehörigen" im Titel verdeutlicht, dass die Schweiz in einen binationalen oder multinationalem Verband agiert. Also Schengen-Staaten bzw. EFTA-Staaten bzw. das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz gewährt Personenfreizügigkeit für Unionsbürger und deren Drittstaats-Familienangehörige in der Schweiz. Das ist praktisch das Freizügigkeitsrecht der EU auf dem Stand von 1999. Damals gab es nicht die Richtlinie 2004/38/EG sondern verschiedene EG-Verordnungen. Im Visakodex wird das Freizügigkeitsabkommen als AFMP abgekürzt. Und dort steht geschrieben: Zitat:
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Und wie muss man das verstehen? Eine Befreiung von der Visumpflicht setzt eine Visumpflicht voraus. Siehe Anhang I und Anhang II der VO(EU) 2018/1806. Russland ist in Anhang I, hat also ne Visumpflicht. Und der Witz ist ja, dass lediglich ein Einreise(!)visum verlangt werden kann(!!!). Damit soll vermieden werden, dass Personen mit dem Flugzeug einreisen wollen und die Fluglinien neben Pässen auch Eheurkunden und so beurteilen müssen. Und was ist nen Einreisevisum? Ein Schengenvisum Typ C. Bei Flügen innerhalb von Schengen gibt es grundsätzlich keine Pass- und Visakontrollen. Als meine Frau noch nicht eingebürgert war, hab ich immer neben unseren Pässen und ihrer Aufenthaltserlaubnis auch unsere Heiratsurkunde mitgenommen. Denn die deutsche Heiratsurkunde ist im Schengengebiet stärker als jede Aufenthaltserlaubnis. Auch in der Schweiz. Und kommt man an Grenzkontrolle mit Pässen + Heiratsurkunde an und hat seinen Aufenthaltstitel vergessen, dann muss an der Landgrenze die Grenzpolizei Schengenvisa erteilen. Und am Flughafen genauso. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Aras am 14.06.2025 um 15:05:29 roseforest schrieb am 14.06.2025 um 14:45:59:
Schengerechlich reise ich nur in Zürich ein, wenn ich außerhalb des Schengengebietes herkomme, bspw. Flug aus Istanbul nach Zürich. Fliege ich aus Berlin nach Zürich liegt keine schengenrechliche Einreise vor. Darum auch wie oben erwähnt, die nicht vorhandene Pass- und Visakontrolle beim intra-Schengenflug. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Puncherfaust am 14.06.2025 um 15:27:37 Mannlich schrieb am 14.06.2025 um 02:18:52:
Ja, den Umkehrschluss dass man dann ein Visum braucht kann man treffen ....deine Bekannte hätte doch aber ein Schengenvisum |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 14.06.2025 um 21:03:13
Oh lack. Natürlich habt ihr recht, wisst ihr wo genau ich die Antworten fand, die ich suchte?
Auf den Seiten des Generalkonsulats der Schweiz in St.Petersburg. Von dort führen Links auf Seiten, die ich vorher nicht fand. Ein russischer Staatsangehöriger kann via Schweiz ein Schengenvisum erhalten und von dort in alle Schengener Staaten reisen. Ebenso kann ein russ. St.Ang. in einem anderen Schengenstaat ein solches Schengenvisum erhalten und kann damit die Schweiz besuchen. Hoffe sehr, das ist nun (endlich) richtig bei mir angekommen. Verwirrt wurde ich auch durch manche Webseiten, die aus der Tatsache, die Schweiz ist kein EU Mitgliedsland, falsche Schlüsse zogen bezgl. Ein-, und Ausreise aus Schengenstaaten von russ. St.Ang. die ein Schengenvisum von dort erhielten und damit in die Schweiz einreisen möchten. Also der Fall wie bei meiner "Bekannten". Uff ... |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von roseforest am 15.06.2025 um 01:48:33
Tja.. "natürlich" ist gut
Dieses Forum gibt es schon seit 20 Jahren wie schon mal geschrieben wurde. Ich bin hier dafür "relativ" neu dabei. Aber wenn doch mehrere Erfahrene Member und ABH Mitarbeiter schrieben wie es ist und du es immer noch nicht glaubst.. Nun du hast die Informationen aufgenommen und selber nochmal recherchiert und bist zum Ergebnis gekommen es stimmt 👍 Also alles in Ordnung würde ich sagen 👍 |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von roseforest am 15.06.2025 um 01:52:04
Das hier ist keine "FB " Gruppe
Was ich da schon alles gelesen habe. Die mühe mache ich mir gar nicht da zu antworten. Lese einfache mal die alten Beiträge hier und und du wirst den Unterschied erkennen . Sobald hier jemand "Quatsch" schreibt wird es sofort korrigiert. @aras ich meinte damit dass sie / er von Russland und die EU Einreise natürlich. |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von Maennlich am 15.06.2025 um 04:11:15
zurück zum Titelthema. Nun die Kosten:
Pro Einladung / Schengenvisum VE kostet 29 Euro Incoming-KV für 15 Tage ~40 Euro, für 24 Tage ~57Euro. Ohne SB. Reisender 41 - 64 Jahre alt. ( abgesichert bei ERGO Reiseversicherung AG , Thomas-Dehler-Str. 2 , 81737 München ) Gebühr Schengenvisum 90 Euro https://www.visametric.com/Russia/Germany/de/p/erforderliche-unterlagen Flugreisekosten bei Buchung 2 Monate vor Reise SVO-IST und zurück, Eco-Klasse, nur Handgepäck, Köfferchen bis 8 kG: ~ 450 Euro Aeroflot - kann nicht mit westlichen Systemen bezahlt werden !! IST-FRA und zurück, Eco-Klasse, nur Handgepäck, Köfferchen bis 8 kG: 200 - 250 Euro mit Lufthansa Cirka 800 - 900 Euro pro Besuch (ohne Reisekosten zu den Flughäfen) --------------------------------------------------- Falls russischer Staatsangehöriger in DE mit Schengenvisum geheiratet wird: Dokumentenbeschaffung in Russland inkl. Apostillen, inkl. Notargebühren: ca 200 Euro Übersetzung der russ. Dokumente in DE von vereidigtem Übersetzer: 380 Euro Bei: Geburtsurkunde, Eheurkunde (Vorehe), Scheidungsurkunde Standesamt, Scheidungsurteil Gericht, je mit Apostille. Selbsterklärung nicht verheiratet zu sein, beglaubigte Unterschrift vom russischen Notar. Arbeitgeberbescheinigung über Durchschnittseinkommen, Bescheinigung der Stadtverwaltung über Wohnsitz. Gebühren des OLG zur Urkundenprüfung und Befreiung Ehefähigkeitzeugnis: ca 10% des Monatslohns des russischen St.Ang. (Gemäß Bescheinigung des Arbeitgebers) Anmeldung zur Eheschließung vor deutschem Standesamt: ~180 Euro Kosten des Dolmetschers dabei: 100 Euro Eheschließung in DE mit Auslandsbezug: Je nach Amtshandlung und gewünschter Dokumente: 60 bis 100 Euro Kosten des Dolmetschers dabei: 100 Euro Cirka 1.200 Euro zzgl. ca 900 Euro für Einreise (wie oben) ----------------------------------------------------- Nach Eheschließung und Rückreise, um mit D-Visum (Ehegattennachzug) einzureisen. Neuer russischer Ausweis, Reisepass, Führerschein und Bankkarte auf Ehenamen ausgestellt: Ich schätze 100 - 150 Euro Incoming-KV ohne SB für 90 Tage: 275 Euro bzw bis 40 Jahre 240 Euro Nationales Visum (D) - 75 Euro Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eAT 100 Euro Cirka 600 Euro zzgl. One way Flüge SVO-IST-FRA. Geschätzt 500 Euro Es sind also mindestens drei Einreisen nötig. Anmeldung zur Eheschließung. Eheschließung. Einreise für Daueraufenthalt. Engagement kumuliert: ca 4.000,- Euro (ohne Sprachkurs A1) Für jede weitere Schengenvisum-Besuchsreise vorher, zum Kennenlernen: Siehe oben, sind weitere 900,- einzukalkulieren Fahrtkosten zu den Flughäfen, hier: Moskau bzw Frankfurt nicht eingerechnet. Stammuser wissen das. Für sie schreibe ich das nicht, sondern für Gäste, bzw Mitleser, oder wer sich mit dem binationalen Gedanken trägt. Das ist keine Lebensberatung, sondern eine Aufstellung als Ergänzung zu den rechtlichen Aspekten gedacht in der Konstellation: Deutscher Mann. Russische Frau |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von roseforest am 15.06.2025 um 07:48:11
Finde ich auch als keine Lebensberatung.
Lustig finde ich ja dass ich auch genau 4000 im Kopf habe falls mich jemand fragt bzgl Philippinen 😁. Habe es aber nicht so detailliert dokumentiert gehabt.. Gibt aber sicher jemand einen Anhaltspunkt :) Man könnte finde ich als Tipp generell noch aufnehmen : wenn man gegen Ende des Jahres heiratet und selbst gut verdient gilt man Steuerrechtlich das ganze Jahr als verheiratet. In meinem Fall habe ich dadurch fast alle Kosten wieder reinbekommen ;) Bei uns war es wirklich so Ende Dezember geheiratet ca. 5000 Euro Steuer rückzahkung. Hätten wir 2 Wochen später im nä Jahr ja uar geheiratet ca. 5000 weniger... |
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Titel: Re: Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist Beitrag von reinhard am 07.07.2025 um 11:00:49
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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