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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Kontrollspur Passkontrolle
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Beitrag begonnen von sneakyhenk am 08.09.2024 um 12:01:58

Titel: Kontrollspur Passkontrolle
Beitrag von sneakyhenk am 08.09.2024 um 12:01:58
Hallo zusammen,

da ich über die Suche keine weiteres Topic dazu finden konnte:

Ich bin Unionsbürger und meine Frau hat als Drittstaatsangehöriger eine Artikel 20 Karte (Daueraufenthaltskarte). Leider stellt ihr Heimatland in Deutschland noch immer keine elektronische Reisepässe aus, damit Easypass noch nicht in Frage kommt.

Immer wieder bei der Ein- und Ausreise bin ich unsicher. In dieser Konstellation, welcher Kontrollspur dürfen wir benutzten, wenn wir gemeinsam reisen?

Wenn ich den Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) richtig verstehe, dürfen wir gemeinsam den Kontrollspur EU/EWR/CH nutzen. Was mich stört ist, dass wir manchmal trotzdem vom Personal (Deutscher Flughafen) an "Alle Pässe" geschickt werden bei der Ausreise. Kann mir hier jemand endgültig Licht schaffen im Dunkeln?
Danke schön!

ps: Falls falsch einsortiert, bitte verschieben!

Titel: Re: Kontrollspur Passkontrolle
Beitrag von mgb am 11.09.2024 um 14:40:37
Du hast es doch schon selber gefunden.

Schengener Grenzkodex (2016/399) Artikel 10 Absatz 2

(2)   Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, sind berechtigt, die mit dem in Anhang III Teil A („EU, EWR, CH“) aufgeführten Schild gekennzeichneten Kontrollspuren zu benutzen. Sie können auch die mit dem in Anhang III Teil B1 („Visum nicht erforderlich“) und Teil B2 („alle Pässe“) aufgeführten Schild gekennzeichneten Kontrollspuren benutzen.

Titel: Re: Kontrollspur Passkontrolle
Beitrag von Aras am 11.09.2024 um 16:46:59
Wahrscheinlich stört es dich, dass du dann an die viel längere Spur verwiesen wirst?

Titel: Re: Kontrollspur Passkontrolle
Beitrag von sneakyhenk am 12.09.2024 um 10:40:18

mgb schrieb am 11.09.2024 um 14:40:37:
Du hast es doch schon selber gefunden.

Schengener Grenzkodex (2016/399) Artikel 10 Absatz 2

(2)   Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, sind berechtigt, die mit dem in Anhang III Teil A („EU, EWR, CH“) aufgeführten Schild gekennzeichneten Kontrollspuren zu benutzen. Sie können auch die mit dem in Anhang III Teil B1 („Visum nicht erforderlich“) und Teil B2 („alle Pässe“) aufgeführten Schild gekennzeichneten Kontrollspuren benutzen.


Kodex -> Interpretation -> Ausführung
Meine Interpretation: Unionsbürger und ihre Familienangehörigen (Auch wenn Dieser Drittstaatsangehörigen sind) dürfen zusammen den Kontrollspur EU/EWR/CH nutzen. Heißt, wir werden, falls das Flughafenpersonal uns an die "Alle Reisepässe" schicken möchte, trotzdem den EU/EWR/CH Spur nutzen.


Aras schrieb am 11.09.2024 um 16:46:59:
Wahrscheinlich stört es dich, dass du dann an die viel längere Spur verwiesen wirst?


Das ist einer der Motivationen. Die Schlange braucht nicht unbedingt viel länger zu sein, aber auch die Bearbeitung von Personen bei "Alle Reisepässe" kann pro Person länger dauern.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass man immer zusammen am Schalter steht (als Familie) und sich nicht aufteilt.

Titel: Re: Kontrollspur Passkontrolle
Beitrag von Petersburger am 12.09.2024 um 14:34:28

sneakyhenk schrieb am 12.09.2024 um 10:40:18:
Kodex -> Interpretation -> Ausführung

Deine Interpretation deckt sich mit dem Wortlaut des SGK.

Und nicht nur in dieser Frage gilt, dass man (sein) Recht nicht nur haben, sondern auch bekommen muss.
Sonst wäre auch u.a. dieses Forum nicht nötig.

Titel: Re: Kontrollspur Passkontrolle
Beitrag von mgb am 12.09.2024 um 14:36:09

sneakyhenk schrieb am 12.09.2024 um 10:40:18:
Kodex -> Interpretation -> Ausführung


Schengener Grenzkodex Artikel 2 Nr. 5

5. „Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben“

a) die Unionsbürger im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 AEUV sowie    Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines sein Recht auf freien    Personenverkehr ausübenden Unionsbürgers sind, die unter die Richtlinie    2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (21), fallen

Titel: Re: Kontrollspur Passkontrolle
Beitrag von sneakyhenk am 12.09.2024 um 15:04:43
Super lieben Dank für die Aufklärung an mgb, Petersburger und Aras. :)

Damit ist für mich das Topic soweit fertig und hoffentlich hilft es auch Anderen.

Titel: Re: Kontrollspur Passkontrolle
Beitrag von Reyhan am 26.10.2024 um 18:15:30
+ 1 hat dieses Mail immer bei der Einreise bei sich. Er muss es aber immer weniger zücken, weil es sich  1.wohl herum spricht was korrekt ist und was nicht und 2. Easypass immer öfter geht.

[i][i][i]Bundespolizeipräsidium
Leitungsstab 2 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
P-210202_P-LS-2_00109#0202





Sehr geehrte Frau Dingsbums

Ihre Anfrage an die Bundespolizei habe ich erhalten. Ich bitte zunächst den zeitlichen Verzug aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen zu entschuldigen. Bitte beachten Sie auch, dass wir aus Kapazitätsgründen nicht mehr jede Frage/Rückfrage individuell beantworten können.
Es tut mir leid, dass sie verschiedene Aussagen zur Nutzung der Kontrollspuren von meinen Kollegen erhalten haben. Ich hoffe, dass durch meine E-Mail ihre Zweifel ausgeräumt werden.
An Flughäfen sind getrennte Kontrollspuren für die Grenzübertrittskontrolle einzurichten. In
den Seehäfen können getrennte Kontrollspuren eingerichtet werden.

Deutsche Staatsangehörige sowie Freizügigkeitsberechtigte werden in der Kontrollspur
„EU / EWR / CH Bürger“ kontrolliert. Sie können auch die Kontrollspur „Alle Pässe“ benutzen.

Mitreisende drittstaatsangehörige Ehegatten oder minderjährige Kinder von deutschen Staatsangehörigen sowie Eltern von minderjährigen deutschen Staatsangehörigen, die einen deutschen Aufenthaltstitel vorlegen, können ebenfalls in der Kontrollspur „EU / EWR / CH Bürger“ kontrolliert werden. Dies gilt entsprechend, wenn die Familienangehörigen eine von einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellte Aufenthaltskarte vorlegen.

Eigentlich sollten die Regelungen klar und verständlich sein.
[/i][/i]


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