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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Chancenkarte - Fragen
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Beitrag begonnen von Franconian am 24.05.2024 um 21:01:05

Titel: Chancenkarte - Fragen
Beitrag von Franconian am 24.05.2024 um 21:01:05
Hallo,

ich habe ein paar Fragen zur neuen "Chancenkarte" fuer nicht EU Buerger.

Muss ein auslaendischer Bachelor Studiumabschluss in Deutschland anerkannt, d. h. kostenpflichtig evaluiert werden? Es handelt sich um eine renommierte auslaendische Universitaet, die in der Anabin Datenbank gelistet ist. Allerdings ist der Studiumabschluss nicht in der Anabin Datenbank gelistet.

Die notwendigen Punkte werden erreicht.

Muessen Englischsprachige Zeugnisse / Dokumente auf Deutsch uebersetzt werden?

Titel: Re: Chancenkarte - Fragen
Beitrag von Aras am 24.05.2024 um 21:21:25
So wie ich das verstehe, muss eine individuelle Anerkennung stattfinden. Wobei Anerkennung auch wieder etwas schwammig formuliert wurde.

So ist für die "Anerkennung" des Studienabschlusses ja auch diese Seite beim ZaB vorgesehen.

https://zab.kmk.org/de/dab

Und da steht: Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation

Also nur eine digitale Auskunft?


Franconian schrieb am 24.05.2024 um 21:01:05:
Muessen Englischsprachige Zeugnisse / Dokumente auf Deutsch uebersetzt werden?


Kann sein, dass keine Übersetzung notwendig wäre, wenn das ZaB sagt, dass es englische Urkunden akzeptiert. Vergleiche hierzu im Pre-Check . Bei australischen Urkunden reichen die englisch-sprachigen Urkunden.

Es ist ja so, dass im ZaB einzelne Personen oder Teams in der Muttersprache dieser Gruppe die Urkunden beurteilen. Also da sitzt jemand der sich mit dem australischen System auskennt und nur diese Person (bzw. ein ganzes Team) bearbeitet die Anträge.

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