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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiraten in Deutsckland mit deutschem ohne Arbeit
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Beitrag begonnen von skeem78 am 08.05.2024 um 09:59:18

Titel: Heiraten in Deutsckland mit deutschem ohne Arbeit
Beitrag von skeem78 am 08.05.2024 um 09:59:18
Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob ein deutscher Mann eine nicht-EU Bürgerin in Deutschland heiraten kann, auch wenn er keinen Job im Moment hat. Die  nicht-EU Bürgerin kommt öfters nach Europa, sie besitzt fast immer ein Schengener-Visum, da sie eine Schwester hat in Schweden, die sie immer wieder einlädt..

Kann die nicht-EU Bürgerin also während des Besuchs in Deutschland diesen Mann heiraten, auch wenn er keinen Job hat?

Vielen Dank

Titel: Re: Heiraten in Deutsckland mit deutschem ohne Arbeit
Beitrag von lottchen am 08.05.2024 um 10:04:16
Wenn man heiraten will geht man zu seinem zuständigen Standesamt. Die sagen einem welche Unterlagen man dafür benötigt. Ein Gehaltsnachweis gehört nicht dazu. Also ja, man kann in D heiraten, auch wenn man keinen Job hat. Die Gebühren muss man natürlich trotzdem bezahlen.
Und der Nicht-EU-Ehepartner hat durch die Heirat meist auch nicht das Recht erworben einfach hier bleiben zu können. Bzw. um dazu endgültig was sagen zu können müsste man wissen, aus welchem Land er/sie kommt. 

Titel: Re: Heiraten in Deutsckland mit deutschem ohne Arbeit
Beitrag von reinhard am 08.05.2024 um 11:26:20
Oft ist ein großer Posten die Übersetzung der Unterlagen aus dem Drittland, für die es keine öffentliche Unterstützung gibt.

"Ohne Job" ist nicht das Problem, "ohne Geld" könnte alles verzögern.

Titel: Re: Heiraten in Deutsckland mit deutschem ohne Arbeit
Beitrag von Mince am 23.07.2024 um 12:20:47
Heiraten kann man auch ohne Job.
Sollte die Frage im Hinblick auf die Erteilung des Aufenthaltstitels im Nachhinein, als Ehefrau eines Deutschen sein, dann ist es da so, dass der Lebensunterhalt gesicht sein muss.

Titel: Re: Heiraten in Deutsckland mit deutschem ohne Arbeit
Beitrag von erne am 23.07.2024 um 12:47:51

Mince schrieb am 23.07.2024 um 12:20:47:
Sollte die Frage im Hinblick auf die Erteilung des Aufenthaltstitels im Nachhinein, als Ehefrau eines Deutschen sein, dann ist es da so, dass der Lebensunterhalt gesicht sein muss. 

nein, das ist falsch, wenn man bereits verheiratet ist.

für das Eheschliessungsvisum muss aber der LU gesichert sein (da ist man ja noch nicht verheiratet)

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