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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aus-/Einreise mit unbefristeter NE, neuem Pass und abgelaufenem eAT
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Beitrag begonnen von Unidentified Mysterious Dude am 16.04.2024 um 14:32:57

Titel: Aus-/Einreise mit unbefristeter NE, neuem Pass und abgelaufenem eAT
Beitrag von Unidentified Mysterious Dude am 16.04.2024 um 14:32:57
Betreffende Person:
-Staatsangehörigkeit eines Drittstaates mit visumfreier Einreise (gem. dieser Liste: "Visumpflicht: Nein (1, 3)")
-ständiger Wohnsitz in Deutschland
-unbefristete Niederlassungserlaubnis erworben
-neuer Reisepass
-Gültigkeit des eATs mit Ablauf des alten Passes abgelaufen

Nun muss die Person recht kurzfristig eine Reise in ihr Heimatland antreten.
Für die Übertragung des eATs reicht die Zeit nicht mehr, da die zuständige Ausländerbehörde für die nächsten Monate ausgebucht ist.
Die Aus-/Einreise erfolgt mit einem Zwischenstopp in Finnland, dort erfolgt also auch die Aus-/Einreise aus dem/in den Schengenraum.

Was wäre hier die korrekte Vorgehensweise?
1. Neuen Pass ohne eAT und alten Pass mit abgelaufenem eAT zusammen mit sich führen und bei der Einreise alle drei Dokumente vorlegen.
2. Bei der Einreise nur neuen Pass vorlegen und visumfrei einreisen
3. Ganz was anderes

Gäbe es sonst noch was zu beachten? Muss man was z.B. was bei der Ausreise beachten oder nur bei der Einreise? Muss mit Problemen gerechnet werden?

Danke im Voraus!

Titel: Re: Aus-/Einreise mit unbefristeter NE, neuem Pass und abgelaufenem eAT
Beitrag von reinhard am 16.04.2024 um 15:38:45
Alten und neuen Pass sowie eAT bereit halten und gucken, ob jemand Interesse hat.

Titel: Re: Aus-/Einreise mit unbefristeter NE, neuem Pass und abgelaufenem eAT
Beitrag von roseforest am 16.04.2024 um 16:28:38
Berlin schreibt dazu

"Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor die Aufenthaltserlaubnis neu ausgestellt wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten."

https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/#:~:text=Wenn%20Sie%20in%20der%20Zwischenzeit,Sie%20wieder%20nach%20Deutschland%20einreisen

Titel: Re: Aus-/Einreise mit unbefristeter NE, neuem Pass und abgelaufenem eAT
Beitrag von Puncherfaust am 16.04.2024 um 16:58:30
Die Auskunft ist korrekt.

Der eAT ist auch nicht ungültig geworden, die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist schließlich unbefristet gültig. Wichtig ist einfach nur dass man beide Pässe und den eAT mitnimmt.

Den alten Pass damit die Passnummer mit der auf dem eAT hinterlegten Passnummer abgeglichen werden kann. Und den neuen Pass halt um überhaupt reisen zu können.

Titel: Re: Aus-/Einreise mit unbefristeter NE, neuem Pass und abgelaufenem eAT
Beitrag von Reyhan am 17.04.2024 um 09:10:42
Alten und neuen Pass sowie eAT bereit halten

Haben wir gerade hinter uns (Kanada)
Funktioniert.

Versuch aber, möglichst mit einer europäischen Fluggesellschaft zu fliegen. Die kennen in der Regel die Gesetze , sonst könnte es evtl. Probleme beim Check In geben.

Titel: Re: Aus-/Einreise mit unbefristeter NE, neuem Pass und abgelaufenem eAT
Beitrag von Unidentified Mysterious Dude am 18.04.2024 um 21:58:58
Danke an Alle!
Die Frage ist nun beantwortet. Der Thread kann als gelöst markiert werden.

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