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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Datum auf verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von lamea am 04.03.2024 um 13:44:33

Titel: Datum auf verpflichtungserklärung
Beitrag von lamea am 04.03.2024 um 13:44:33
Hallo, Ich habe eine Frage zum Schengenvisum. Wir wollen meine Schwiegermutter einladen. Da wir bei der Verpflichtungserklärung ein Datum angeben mussten und zu der Zeit noch gar nicht absehbar war, wann wir einen Termin in Dakar bekommen, haben wir einfach Juli angegeben. Jetzt hat es doch schneller als gedacht geklappt und meine Schwiemu soll schon im Mai kommen. Ist es ein Problem, dass das Datum auf der Verpflichtungserklärung von dem gewünschten einreisetermin abweicht? Flugreservierung und Krankenversicherung haben wir auch für Mai abgeschlossen

Titel: Re: Datum auf verpflichtungserklärung
Beitrag von reinhard am 04.03.2024 um 13:59:09
Nein, kein Problem.

Die Verpflichtung beginnt mit der Einreise, unabhängig davon, was man geschrieben hat. Guck Dir dazu § 68 Aufenthaltsgesetz an.

Titel: Re: Datum auf verpflichtungserklärung
Beitrag von lottchen am 04.03.2024 um 14:28:04
Wenn es ein Problem wäre hätte die Schwiemu das Visum nicht bereits ab Mai bekommen.

Titel: Re: Datum auf verpflichtungserklärung
Beitrag von lamea am 04.03.2024 um 16:50:08
Ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Es hat mit dem Termin bei der Botschaft geklappt, dieser ist nächste Woche. Ob wir das Visum bekommen, wissen wir noch nicht. Es geht jetzt eher darum ob wir nochmal die Flugreservierung bzw Krankenversicherung mit entsprechendem Datum abschließen müssen oder ob es ok ist, dass sich die zwei Daten unterscheiden

Titel: Re: Datum auf verpflichtungserklärung
Beitrag von Aras am 04.03.2024 um 17:21:21
Es sollte keine Rolle spielen.

Titel: Re: Datum auf verpflichtungserklärung
Beitrag von Petersburger am 04.03.2024 um 17:59:52
Um aber Nachfragen - ob man sie nun persönlich für begründet hält oder nicht - vorzubeugen, kann der Unterzeichner der VE ruhig einen Dreizeiler dazulegen, in dem er die Abweichung der Daten erklärt.

Inhaltlich ist da wohl nicht mehr erforderlich als schon im Startbeitrag steht.

Ich selbst würde dann noch dazuschreiben, dass mir bewusst ist: Meine Verpflichtung gilt  selbstverständlich auch bei früherem Einreisedatum.


Ebenso wie Aras meine ich, dass das keine Rolle spielen sollte, aber wir haben es ja auch in AV mit Menschen zu tun.

Titel: Re: Datum auf verpflichtungserklärung
Beitrag von roseforest am 04.03.2024 um 18:23:25
Es heißt ja auch auf dem Formular "ab dem Tag der voraussichtlichen Einreise". Meine ABH schreibt da gar nix rein sondern macht überall nur ein *. Vllt für das nâchste mal als Tipp :)

Titel: Re: Datum auf verpflichtungserklärung
Beitrag von lamea am 04.03.2024 um 20:36:38
Vielen Dank für die Antworten, wir werden noch ein paar Zeilen dazu schreiben.  :)

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