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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Loyalitätserklärung und evtl mündliche Prüfung?
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Beitrag begonnen von gingin am 11.02.2024 um 23:49:53

Titel: Loyalitätserklärung und evtl mündliche Prüfung?
Beitrag von gingin am 11.02.2024 um 23:49:53

Hallo, ich habe vor knapp einem Jahr meinen Einbürgerungsantrag eingereicht. Ich habe am Freitag einen Brief erhalten, in dem steht 'Siehe Antrag', dass ich eine Loyalitätserklärung abgebe! Was genau bedeutet das und kann es sein, dass der Sachbearbeiter mich zu politischen Themen wie dem Bundestag, Bundesrat usw. befragen wird? Stimmt das? Was kann ich in diesem Fall erwarten? und wie weit ist mein Einbürgerungsantrag wenn man bei der Loyalitätserklärung ist? Übrigens bin ich seit 2003 in Deutschland.

Vielen Dank 
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Titel: Re: Loyalitätserklärung und evtl mündliche Prüfung?
Beitrag von reinhard am 12.02.2024 um 10:39:56
Du sollst erklären, dass Du Dich an die Verfassung (Grundgesetz) halten wirst. Normalerweise gibt es keine Fragen dazu.

Titel: Re: Loyalitätserklärung und evtl mündliche Prüfung?
Beitrag von Puncherfaust am 12.02.2024 um 11:44:35
Könnte es aber, wenn die prüfen möchten, ob du auch verstehst was für eine Erklärung du abgibst.

Aber da du ja sowieso den Einbürgerungstest geschafft haben musst, sollte das kein Problem sein

Titel: Re: Loyalitätserklärung und evtl mündliche Prüfung?
Beitrag von gingin am 12.02.2024 um 12:14:41
Vielen Dank! Solange die Fragen um das geht was auf der Erklärung steht ist das alles easy… dachte die Fragen mich jetzt über Sachen die mit der Erklärung nichts zu tun haben!

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