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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
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Beitrag begonnen von roseforest am 11.02.2024 um 16:28:07

Titel: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 11.02.2024 um 16:28:07
Hi ihr lieben :)
Folgende Situation: meine Frau (Filipina) hat derzeit einen AT gültig bis 02/25.
Mitte Dezember diesen Jahres lebt sie seit 3 Jahren hier in D mit mir.

Unsere EBH schaltet jeden Monat Termine frei für die Antragsabgabe - schreibt aber auch dass die Bearbeitung aktuell 13 Monate dauert.

Kann dann jetzt schon der Antrag gestellt werden ? Dann nach 13 Monaten wäre sie ja auf jeden Fall berechtigt.


Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 11.02.2024 um 16:48:42
Hier der Link
https://www.bochum.de/Buergerbuero/Dienstleistungen-und-Infos/Einbuergerung

Mir geht es vor allem drum sollten sie beim Termin sagen dass sie warten muss bzgl Argumente.

By the way dass sie schreiben "schriftliche anträge können nicht bearbeitet werden" motiviert mich eig schon wieder ein Einschreiben oder Fax zu schicken 🤣 allerdings würde ich hier doch wenn möglich den Weg des geringsten Wiederstandes nehmen . Habe bisher eig sehr gute Erfahrungen mit der ABH.

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von deerhunter am 11.02.2024 um 22:48:45
Also wir haben vor Jahren den Antrag so rechtzeitig gestellt, dass mit ablauf der 3 Jahre verheiratet in Deutschland die Einbürgerung laufen konnte.
Eingereist Juni, geheiratet August...3 Jahre später im April die Einbürgerung gestartet und 1 September Urkunde bekommen

Heute dauert es überall länger...bei 13 Monaten Bearbeitung also 13 Monate anfangen, wenn die Behörde mitspielt

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 04.07.2024 um 00:57:07
Hi zusammen,
ich möchte mich nochmal melden, ich habe nochmal bei meiner EBH nachgefragt wie diese zur Sachlage steht.

Die Antwort war dass Die Stelle sagte, dass man warten solle, bis die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach drei Jahren aufgrund einer Ehe mit einem deutschen Staatsbürger erfüllt seien. Am Tag der Antragsannahme werde überprüft, ob die Voraussetzungen, einschließlich der zeitlichen Voraussetzungen, für eine Einbürgerung vorliegen.

Ich dachte eigentlich, dass die Voraussetzungen ja bei Aushändigung der Urkunde bzw. bei Zusicherung geprüft werden ?

Weiterhin schreibt die EBH auf der Webseite:
"Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei den Einbürgerungsverfahren zurzeit bei ungefähr 12 Monaten liegt!"


Meine Frage: Kann die EBH wenn meine Frau jetzt den Antrag stellt den einfach (im Zweifel kostenpflichtig) ablehnen? Die Voraussetzung bzgl. Aufenthaltsdauer sind im Dez 24 erfüllt. Oder was würdet ihr empfehlen?

Danke Euch.

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von Puncherfaust am 04.07.2024 um 10:02:17
Klar kann die Behörde das machen. Die Voraussetzungen liegen schließlich nicht vor. Einige Behörden machen das auch genau so.

Das finanzielle Risiko beläuft sich hier auf 25 - 251 €.

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von SimonB am 04.07.2024 um 12:24:39

roseforest schrieb am 04.07.2024 um 00:57:07:
Ich dachte eigentlich, dass die Voraussetzungen ja bei Aushändigung der Urkunde bzw. bei Zusicherung geprüft werden ?

Nein, dann würden die Behörden ja ein Verfahren umsonst durchlaufen lassen und zum Ende evtl. mitteilen, dass die Voraussetzungen leider nicht vorliegen.

roseforest schrieb am 04.07.2024 um 00:57:07:
Kann die EBH wenn meine Frau jetzt den Antrag stellt den einfach (im Zweifel kostenpflichtig) ablehnen?
Ja, das könnte passieren.
Manche EBH weisen auch in der Eingangsbestätigung zu einem so früh gestellten Antrag darauf hin, dass die V. nicht vorliegen, man seinen Antrag zurücknehmen könne oder ihn ruhend stellen könne.

Die EBH handeln bekanntermaßen recht unterschiedlich.


Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 04.07.2024 um 15:15:40
OK vielen Dank.
So macht es mE Sinn freundlich zu sei und freundlich drauf hinzuweisen dass es nahezu ausgeschlossen ist dass die Voraussetzungen im Dezember nicht zutreffen, da
-wir verheiratet sind und eine kleine Tochter haben und
-ich seit 12 Jahren beim selben Arbeitgeber arbeite wo das Einkommen genug ist um den LU nachzuweisen ?

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von Aras am 04.07.2024 um 15:28:19
Das Problem ist, dass man keine Entscheidung zu deinen Gunsten in den drei Monaten des § 75 VwGO erreichen kann.

Die Behörde ist bereits anklagbar, wenn die drei Monatsfrist vorbei ist und sie hätte ablehnen müssen, aber tat sie nicht. D.h. der Antragsteller würde so oder so eine mögliche Untätigkeitsklage "gewinnen", auch wenn der Antrag abgelehnt werden würde.

Das Prozessrisiko ist  vorhanden.

Wenn sie ablehnen, dann kannst du dagegen klagen, aber das würdest du wohl gewinnen, weil dann die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen (?) Verhandlung relevant ist. Aber dann ist es vielleicht mit den Kosten nicht eindeutig. Vielleicht musst du zum Teil die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen .

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von Puncherfaust am 04.07.2024 um 15:36:52

Aras schrieb am 04.07.2024 um 15:28:19:
Wenn sie ablehnen, dann kannst du dagegen klagen, aber das würdest du wohl gewinnen, weil dann die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen (?) Verhandlung relevant ist. Aber dann ist es vielleicht mit den Kosten nicht eindeutig. Vielleicht musst du zum Teil die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen .


Richtig, der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist relevant. Es würde aber wahrscheinlich gar nicht zur mündlichen Verhandlung kommen, weil die Gerichtsverfahren so langwierig sind, dass es irgendwann Dezember 2024 ist und die Frau dann vermutlich einfach eingebürgert werden würde.

Sprich man hat dann Einbürgerungskosten + Gerichtskosten.

Ich weiß nicht ob es mir das deswegen wert wäre zu klagen. Auf der anderen Seite hat man bei einer Ablehnung aber auch nur ein finanzielles Risiko von 25 - 255 €. Wenn man findet, dass es einem das wert ist, den Antrag jetzt schon zu stellen und das finanzielle Risiko mitnimmt und das Risiko, im Ablehnungsfall im Dezember nochmal alles zu beantragen...warum nicht.

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 04.07.2024 um 16:42:08
Danke für eure Einschätzung:)
Die paar Euro sind mir ja egal ..
Ich werde es abschicken ...vllt ist die EBH ja vernünftig und bearbeitet es :)

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 03.08.2024 um 11:37:06
Bochum hat seit gestern einen online Antrag für die Einbürgerung. Legitimiert mit PIN mit dem eAT.

Nur da war keine Loyalitätserklärung bei .. die habe ich per DE Mail nachgeschickt .. mal sehen was jetzt passiert. ;)

Theoretisch wäre ab 12..12.2024 für Einbürgerung möglich und die Stadt schreibt ja selber es duaer aktuell 12 Monate ..

Die gebühr 225 habe ich sofort online bezahlt. Schauen wir mal was passiert :)

Bei dem online Portal habe ich alles mögliche hochladen müssen - aus meiner Sicht gibt es nichts mehr zu besprechen ;)

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 11.08.2024 um 11:35:59
Es kam sogar ein Brief per Post mit Eingangsbestätigung. ( Natürlich mit Bund ID legitimiert eingeloggt , Email bekannt...)

Was mich nur an der Sache stört. Der Antrag wurde ja online abgesendet. An diversen Stellen musste man Dokumente hochladen.

Nun habe ich aber überhaupt keine Zusammenfassung was nun alles wirklich gesendet wurde. Was evtl für eine Untätigkeitsklage Nachteilshaft sein könnte oder ?


Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von reinhard am 11.08.2024 um 12:45:55

roseforest schrieb am 11.08.2024 um 11:35:59:
Nun habe ich aber überhaupt keine Zusammenfassung was nun alles wirklich gesendet wurde. Was evtl für eine Untätigkeitsklage Nachteilshaft sein könnte oder?


Das ist ja ein gutes Zeichen. Du hoffst ja, dass sie den Antrag nicht bearbeiten und ablehnen, sondern liegen lassen. Dann können sie ihr im März ja Bescheid sagen, was noch fehlt, und schaffen die Einbürgerung pünktlich 12 Monate nach dem Antrag.

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von Aras am 11.08.2024 um 12:57:14
Wichtig ist die Antragstellung. Die Akte werden die schon nicht fälschen. Das macht keiner für einen 255 € Verwaltungsvorgang bei einem Einkommen von 2500 € netto.

Also entspann dich. Skepsis ist gut, Paranoia nicht :P.

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 11.08.2024 um 15:20:48
Danke @aras .
Ja ich hätte nur gerne nochmal alles nachgeschaut ob wirklich alles gesendet wurde etc..

Mit den 12 Monaten bin ich mir eben noch nicht einig ob ich das so akzeptieren möchte ;)

In 4 Monaten also Mitte Dezember sind ja alle Voraussetzungen erfüllt


Eigentlich müssen sie es ja gar nicht "liegen lassen " weil ein bisschen Zeit braucht das doch sowieso oder nicht .

Sorry Reinhard aber "pünktlich" und "12 monate" triggert mich etwas 🤣

Und unser "Fall" kann ja einfacher nicht sein. Frau aus den Phils. Heirat in D mit UP, Kind 1 Jahr alt . Integrationskurs sofort nach Einreise gemacht

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von SimonB am 11.08.2024 um 16:52:09

roseforest schrieb am 11.08.2024 um 15:20:48:
Und unser "Fall" kann ja einfacher nicht sein.

Bei den Einbürgerungsanträgen geht es leider nicht nach "Einfachheit". Es geht grundsätzlich der Reihe nach.


roseforest schrieb am 11.08.2024 um 15:20:48:
aber "pünktlich" und "12 monate" triggert mich etwas

Wenn überhaupt die Voraussetzungen erst im Dezember 2024 vorliegen, wird die EBH den Antrag durchaus "liegen lassen".
Vielleicht hat @reinhard deinen 1.Beitrag dazu vom 11.2.24 gemeint?


roseforest schrieb am 11.08.2024 um 15:20:48:
In 4 Monaten also Mitte Dezember sind ja alle Voraussetzungen erfüllt

Das stimmt. Theoretisch sollte dann die Bearbeitung beginnen und die von der EBH genannte Wartezeit laufen.

Den nächsten AT ab 03/25 sollte deine Frau schon im Dezember beantragen. Das dauert durchaus noch 8-10 Wochen, bis der eAT geliefert wird.


Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von reinhard am 11.08.2024 um 17:30:48
Wer soll denn Deinetwegen länger warten, wenn Du Dich in der Warteschlange vordrängelst? Und was sagst Du denen, die Deinetwegen länger warten sollen?

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von Aras am 11.08.2024 um 19:35:18
Ich würde dann einfach sagen: Nicht mein Problem. Dir bleibt es offen auch zum Verwaltungsgericht zu gehen, eine Beschwerde gem. § 24 GO (NRW) einzureichen, eine Petition an den Landtag und Bundestag einzureichen. Nur weil das Recht nutze, bedeutet es nicht, dass ich mich vordrängle sondern das ich um meine Rechte und Ansprüche so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat, verteidige. Ich habe nicht § 75 VwGO geschaffen oder § 10 StAG auf fünf Jahre verkürzt. Ich bin kein Kämmerer, der das Personal einplanen muss. Ich bin nicht für die Personalgewinnung und ausreichende Ausbildung von Fachkräften zuständig. Ich als Privatperson kann keine Verwaltungsfachkräfte ausbilden, dass kann nur der Staat. Ich bin auch nicht für die Schulbildung zuständig, wenn Absolventen nicht den Ansprüchen für eine Ausbildung als Verwaltungsfachkraft erfüllen.

Ich zahle Steuern und sorge ggf. für Kinder, die in 20 Jahren ggf. für den Staat arbeiten wollen.

Kann aber auch gut sein, dass man in Leipzig, wo es drei Jahre bis zur Einbürgerung dauert, ggf. erwartet eine Ausbildung zur Verwaltungsfachkraft zu absolvieren damit man dann seinen Ehegatten persönlich einbürgern kann.

Aber Vordrängeln tut man sich gerade nicht. Das ist auch so lächerlich die Vergleich.

Das ist so als würde man 1000 Gefangene im Gefängnis haben, welche entlassen werden müssen(!), aber das Gefängnis kann täglich nur 10 Gefangene entlassen. Und wenn man dann Haftprüfung beantragt weil man noch drei Monate länger im Gefägnis abhängen muss, dann ist das nach der Logik ein Vordrängeln  ;D.

Oder gilt das Recht nciht immer? So wie bei der Post: "Heute leider nicht."?

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von reinhard am 11.08.2024 um 22:00:03
Es könnte natürlich etwas an der Situation verbessern, wenn alle drängeln.

Wir sind in Kiel den Weg über den Oberbürgermeister und die Ratsversammlungen gegangen. Ergebnis: Die Einbürgerungsbehörde (8 Stellen, 24 Monate Bearbeitungszeit) bekommen jetzt zusätzlich 8 Stellen. Geht nicht von heute auf morgen, aber nächstes Jahr arbeiten dort 16 Leute.

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 12.08.2024 um 08:37:50
Super vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Genau meine Frau wird im Dezember eine NE beantragen .. kostet zwar ein paar Euro mehr als die Verlängerung aber egal.

Lt Webseite wird man angeschrieben und bekommt einen Termin automatisch bevor der AT abläuft. Hat jemand Erfahrungen wann die ABHs dies versenden? Wenn wir nichts hören wird sie im DEZ einfach den Antrag stellen.

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von Puncherfaust am 12.08.2024 um 14:30:59

roseforest schrieb am 12.08.2024 um 08:37:50:
Lt Webseite wird man angeschrieben und bekommt einen Termin automatisch bevor der AT abläuft. Hat jemand Erfahrungen wann die ABHs dies versenden? Wenn wir nichts hören wird sie im DEZ einfach den Antrag stellen.


Kenne es so, dass das Fachprogramm ca. 2 Monate vorm Ablauf des Aufenthaltstitels den baldigen Ablauf meldet und dann die Termine verschickt werden. Kann aber natürlich sein, dass deine ABH andere Wiedervorlagenintervalle hat, weiß nicht ob das Konfigurationssache ist, würde aber Sinn ergeben.

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 17.09.2024 um 09:40:39
Wir haben jetzt schonmal eine Terminanfrage gesendet für einen Termin im Dezember.
Lt automatischer Email Antwort dauert es 6-8 Wochen bis mit einer Rückmeldung auf die Email zu rechnen ist. Na dann passt es ja alles zeitlich 🤣

Titel: Re: Einbürgerung ab wann Antrag möglich?
Beitrag von roseforest am 17.11.2024 um 20:06:16
Oh ich hatte hier gar nicht geantwortet mehr.
2 Tage nach der Email kam eine Einladung für den 19. Dezember mit Vermerk "NE FzF" also wirklich top muss ich wirklich die ABH loben.

Eine Frage beschäftigt mich aber noch: wir haben am 3. August online die Einbürgerung beantragt . Mit Hinweis dass die Voraussetzungen erst Mitte Dezember erfüllt sind. Die 255 Euro direkt online bezahlt und 2 Tage später per Brief Eingangsbestätigung bekommen. Die behörde schreibt online die Dauer ist 12 Monate.

Könnte man nicht im Dezember sobald die Voraussetzungen erfüllt sind direkt Untätigkeitsklage erheben? Klar wäre insofern fies weil sie hätten es ja vorher bescheiden können inform einer Ablehnung ;).

Oder - was ich überlege bei der ABH im Dezember das Thema mal nett anzusprechen ? Die EHB ist ja Nebenan.

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