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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung nach 3 Jahren (neue StAG) https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1707397387 Beitrag begonnen von Raffi am 08.02.2024 um 14:03:07 |
Titel: Einbürgerung nach 3 Jahren (neue StAG) Beitrag von Raffi am 08.02.2024 um 14:03:07
Hallo,
ich polnischer Bürger, ich habe einen festen Wohnsitz in D (seit Juni 2021), einen festen Job, keine Vorstrafen usw. 1996 habe ich PNdS Prüfung an der Uni bestanden, aber das Studium selbst abgebrochen und nach Polen zurückgekehrt. Seit Juni 2023 bin ich ehrenamtlich engagiert, ca 20-30 Stunden pro Monat. Ich möchte mich nach 3 Jahren (neue StAG) in Berlin einbürgern lassen. Meine Fragen: 1. Gilt PNdS als B2 oder C1 Nachweis ? Ist es bereits abgelaufen oder immer noch gültig ? Wie alt darf das Sprachzertifikat sein ? 2. Wie lange , wieviel Stunden muss man ehrenamtlich tätig sein, damit es von der Behörde bei der Ermessenseinbürgerung anerkannt wird ? VG Raffi |
Titel: Re: Einbürgerung nach 3 Jahren (neue StAG) Beitrag von reinhard am 08.02.2024 um 15:18:41
Ich denke, solch ein Sprachzertifikat ist nichts Besonderes. Alle, die Studieren, haben so eines.
Bei einer ehrenamtlichen Arbeit geht es vermutlich nicht um Stunden, sondern um das Besondere daran. Die wenigen, die vorzeitig eingebürgert werden, sollen sich von den anderen Einwanderern ja deutlich unterscheiden. Ansonsten sind die Kriterien bei den Behörden unterschiedlich, so dass Du letztlich nur von der eigenen Behörde eine verbindliche Antwort bekommen kannst. |
Titel: Re: Einbürgerung nach 3 Jahren (neue StAG) Beitrag von Puncherfaust am 08.02.2024 um 15:40:30
Ich weiß nicht ob die Behörden dazu überhaupt schon Vorschriften haben. Bis lang war es so, dass für besondere Integrationsleistung ein bürgerschaftliches Engagement über mehrere Jahre gefordert wurde. Da fand die Verkürzung aber auch auf 5 Jahre statt, jetzt bald auf 3 Jahre.
Ich gehe aber schon davon aus, dass gefordert werden wird, dass das Engagement mindestens ein Jahr ausgeübt wird, vllt. sogar mehr. Ansonsten das was reinhard sagt. es kommt nicht ausschließlich auf die Quantität an, sondern auch auf die Qualität. Wenn du in der Freiwilligen Dorffeierwehr bist, ist das von der Quantität vllt. gar nicht so viel: einmal die Woche Übung, alle 2 Wochen einen Einsatz. Aber qualitativ ist das natürlich schon eine Hausnummer. Das wird die Behörde im Einzelfall entscheiden, ohne dass es da wirklich strikte Bestimmungen gibt wann was zählt und wann nicht. e: Feierwehr...freudscher Versprecher |
Titel: Re: Einbürgerung nach 3 Jahren (neue StAG) Beitrag von Raffi am 10.02.2024 um 14:08:41 reinhard schrieb am 08.02.2024 um 15:18:41:
Es ist mir schon klar. Die Frage ist, ob es abgelaufen ist und wenn nicht, ob es als B2 oder C1 gilt. reinhard schrieb am 08.02.2024 um 15:18:41:
Ich helfe gerne Obdachlosen. Ich bereite das Essen vor, verteile die Kleidung usw. Ich wuerde es auch ohne Verkuerzung der Fristen fuer die Einbuergerung tun 8-) Na gut, wenn das alles nicht geht, dann warte ich die 5 Jahre ab. Ich werde aus D sowieso nicht abgeschoben. :) VG Raffi |
Titel: Re: Einbürgerung nach 3 Jahren (neue StAG) Beitrag von reinhard am 10.02.2024 um 14:36:59
Für ein Sprach-Zertifikat gibt es kein Ablaufdatum, was das Einbürgerungsverfahren betrifft.
Zur Zeit ist auch das Problem, dass die Einbürgerungsbehörden überlastet sind. Wenn sich aufgrund der neuen Fristen und der Möglichkeit der Mehrstaatlichkeit die Zahl der Anträge verfünffacht, kannst Du froh sein, wenn Dein Antrag schon nach drei Jahren dran kommt. Und bis zur Einbürgerung bist Du sowieso sechs oder sieben Jahre hier – mach Dir also lieber nicht zu viele Gedanken. |
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