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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung und Zeiten in ersten Asylverfahren
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Beitrag begonnen von Herzlein am 18.01.2024 um 07:04:20

Titel: Einbürgerung und Zeiten in ersten Asylverfahren
Beitrag von Herzlein am 18.01.2024 um 07:04:20
Moin,
klar werden die Zeiten im Asylverfahren angerechnet, wenn man am ende  eine Schutzstatus  bekommt, die Frage Hier : wenn ein man einen Asylantrag stellt, der nach 2 Jahren abgelehnt ist, weil ein anderes EU-Land zuständig ist,  dann bekommt er Duldung, reist aber nicht aus , dann stellt er einen Folgeasylantrag, der Erfolgreich ist, und diese Person die GFK-Schutzstatus bekommen hat.
zählen die Zeiten vor dem ersten Asylantrag und die Zeiten bis er Duldung bekommen hat ? 
Vielen Dank im Voraus!

Titel: Re: Einbürgerung und Zeiten in ersten Asylverfahren
Beitrag von Aras am 18.01.2024 um 07:41:23
Nein. Das wäre ja sogar ne Besserstellung der Zeiten ggü. einem Niederlassungserlaubnis. Also selbst bei der NE können die Zeiten von Duldungen aufgrund von abgelehntem Asylantrag nicht angerechnet werden. Das für Einbürgerungen zu erwarten ist völlig utopisch.

Titel: Re: Einbürgerung und Zeiten in ersten Asylverfahren
Beitrag von Puncherfaust am 18.01.2024 um 07:41:44
Nein, der rechtmäßige Aufenthalt beginnt dann mit dem Tag an dem der Asylfolgeantrag gestellt wurde.

Titel: Re: Einbürgerung und Zeiten in ersten Asylverfahren
Beitrag von reinhard am 19.01.2024 um 19:37:15
Wenn allerdings am Ende der Duldung der "Unzulässig"-Bescheid aufgehoben wurde, handelt es sich nicht um einen Folgeantrag. Dann zählen die Zeiten mit. Klär nochmal, ob wirklich ein Folgeantrag gestellt wurde oder der Antrag nach zwei Jahren einfach bearbeitet wurde.

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