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Beitrag begonnen von EternalAlien am 15.01.2024 um 01:56:15

Titel: Kann ich zwei EU-Aufenthaltsgenehmigungen bei verschiedenen Gerichten haben?
Beitrag von EternalAlien am 15.01.2024 um 01:56:15
(englische Originalversion unten)

Sehr geehrtes Forum,

ich bin ein Nicht-EU-Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland aufgrund einer deutschen Blue Card.
Ich habe nun die Möglichkeit, aufgrund meiner Abstammung die slowakische EU-Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erhalten - ein ausländischer Anwalt bietet mir an, dieses Verfahren für mich zu übernehmen.

Das Problem ist, dass dieses Verfahren die Ausstellung einer befristeten slowakischen Aufenthaltsgenehmigung beinhalten muss.
Ich muss wissen, ob dieses Verfahren meinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder eine zukünftige Möglichkeit, die Einbürgerung in Deutschland zu beantragen, beeinträchtigt.

Ich lebe und arbeite (Mitarbeiter) derzeit in Deutschland.

Bitte lassen Sie es mich wissen! Ich würde viel lieber versuchen, die slowakische Staatsbürgerschaft zu bekommen, als mich mit der deutschen Bürokratie herumzuschlagen und jahrelang in der Warteschlange zu stehen... Aber ich kann meinen Status hier auch nicht riskieren...

Mit freundlichen Grüßen,
EternalAlien

Original English Version


Subject: Can I have two EU residencies in different countries? (Applying for other citizenship)
Topic Keywords: Multiple EU residencies, Slovak citizenship application, Permanent German residence


Dear Forum,

I am a non-EU citizen with a permanent German residence following a German blue card.
I now face a possibility to receive an EU Slovak citizenship by descent given my ancestry - A foreign lawyer is offering to handle the process for me.

The issue is that this process must involve the issuing of a temporary Slovak residency.
What I need to know is whether this process may hurt my permanent German residency status in any way or hurt any future possibility to apply for a German Citizenship naturalization.

I am currently living and working (Mitarbeiter) in Germany.

Please let me know! I much rather try to get the Slovak citizenship than have my chances with the German bureaucracy and wait for many years in queue... But I can not be risking my status here also...

Best regards,
EternalAlien

Titel: Re: Kann ich zwei EU-Aufenthaltsgenehmigungen bei verschiedenen Gerichten haben?
Beitrag von reinhard am 15.01.2024 um 11:25:49
Ein slowakischer Aufenthaltstitel interessiert die deutschen Behörden nicht, damit gefährdest Du nichts.

Falls Du später (oder jetzt) die Einbürgerung in Deutschland beantragst, darfst Du die slowakische behalten. Die Einbürgerung besteht nicht so sehr im »Herumschlagen« mit der Behörde, sondern eher im Warten auf die Behörde. Man fragt und bekommt sechs Monate später Antwort.

Titel: Re: Kann ich zwei EU-Aufenthaltsgenehmigungen bei verschiedenen Gerichten haben?
Beitrag von Petersburger am 15.01.2024 um 15:32:45
Ergänzung:
Falls ein slowakischer AT den gewöhnlichen Aufenthalt in der Slowakei voraussetzt und es Erlöschensregelungen analog zu den deutschen gibt, dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass das ganze Verfahren nicht ohne halb- oder gar illegale Trickserei abzuwickeln ist.

In einem solchen Fall hängt die ggf. erworbene slowakische StAng am seidenen Faden und alle darauf aufbauenden Dinge in Deutschland auch.

Titel: Re: Kann ich zwei EU-Aufenthaltsgenehmigungen bei verschiedenen Gerichten haben?
Beitrag von Aras am 15.01.2024 um 16:00:08
Wenn ich das hier lese
https://www.lawyersslovakia.com/slovakia-citizenship-by-descent#:~:text=Slovak%20citizenship%20by%20descent%20can,%2C%20or%20great%2Dgrandparent).

Dann braucht man wohl sonst ein Slovak living abroad certificate

https://www.mzv.sk/en/web/washington-en/services/slovak-living-abroad

Man müsste also sowas wie einen slovakischen Kulturverein oder zwei Slovakische Staatsangehörige finden, die einem ein slovakisches Bewusstsein bestätigt. Dann kann man den Antrag auch ohne Wohnsitz und Tricks stellen.

@EternalAlien

sprichst du denn slovakisch?

Titel: Re: Kann ich zwei EU-Aufenthaltsgenehmigungen bei verschiedenen Gerichten haben?
Beitrag von EternalAlien am 16.01.2024 um 22:58:52
(englische Originalversion unten)


reinhard schrieb am 15.01.2024 um 11:25:49:
Ein slowakischer Aufenthaltstitel interessiert die deutschen Behörden nicht, damit gefährdest Du nichts.


Das klingt sehr ermutigend!


reinhard schrieb am 15.01.2024 um 11:25:49:
sondern eher im Warten auf die Behörde


aber ich brauche einen Integrationskurs und einen B1-Sprachniveau- und Staatsbürgerschaftstest... Ich schaffe es hier schon kaum, meine Steuern zu berechnen :wand: Vielleicht, wenn das neue deutsche Gesetz verabschiedet wird.


Petersburger schrieb am 15.01.2024 um 15:32:45:
Falls ein slowakischer AT den gewöhnlichen Aufenthalt in der Slowakei voraussetzt ...


Das ist sehr wahr... dieses ganze Verfahren zur Einbürgerung der slowakischen Staatsbürgerschaft ist experimentell. Ich verlasse mich auf eine Korrektur des Gesetzes, das erst 2022 hinzugefügt wurde. Soweit ich weiß, hat noch niemand eine darauf basierende Staatsbürgerschaft erhalten und ich habe gehört, dass selbst die Einwanderungsbeamten nicht sicher sind, wie sie das Gesetz auslegen sollen.
Dieser Anwalt ist der einzige, der bereit war, es zu versuchen. Er verfügt über eigene Verbindungen und Methoden ... Er ist gut bekannt und verlangt nur im Erfolgsfall Geld. Deshalb besteht meine einzige Angst darin, meinen bestehenden Status in Deutschland zu beeinträchtigen. Aber angesichts der Antwort von Reinhard habe ich gute Hoffnungen, dass ich ruhig beim Anwalt unterschreiben und es versuchen kann.


Aras schrieb am 15.01.2024 um 16:00:08:
Dann braucht man wohl sonst ein Slovak living abroad certificate

Ja, der Anwalt wird das alles tun.


Aras schrieb am 15.01.2024 um 16:00:08:
sprichst du denn slovakisch?


Nein. Mein verstorbener Großvater wurde in der Tschechoslowakei, auf dem heutigen slowakischen Gebiet, geboren. Es scheint, dass in der Gesetzeskorrektur 2022 (https://www.zakonypreludi.sk/zz/2022-72) keine Sprachkenntnisse erforderlich sind.

Es sieht so aus, als würde ich dem Anwalt sagen, dass er den Prozess einleiten soll :). Hoffentlich bekomme ich deswegen keinen bösen Brief von der deutschen LEA :-/


Original English Version



reinhard schrieb am 15.01.2024 um 11:25:49:
Ein slowakischer Aufenthaltstitel interessiert die deutschen Behörden nicht, damit gefährdest Du nichts.


That sounds very encouraging!


reinhard schrieb am 15.01.2024 um 11:25:49:
sondern eher im Warten auf die Behörde


but I need integration course and B1 language level and citizenship test... I already barely manage to calculate my taxes here :wand: maybe if the new german law will be approved..


Petersburger schrieb am 15.01.2024 um 15:32:45:
Falls ein slowakischer AT den gewöhnlichen Aufenthalt in der Slowakei voraussetzt ...


That is very true... this whole Slovak citizenship procedure is experimental. I am relying on a correction to the law that was just added in 2022. As far as I know, no one have yet received a citizenship based on it and I heard even the immigration officers their are not sure how to interpret the law.
This lawyer is the only one that was willing to try. He has is own connections and methods... He is well recognised and he charges money only if successful. That is why my only fear is hurting my existing status in Germany. But giving the response from reinhard, I have good hopes that I can quietly sign with the lawyer and give it a try.


Aras schrieb am 15.01.2024 um 16:00:08:
Dann braucht man wohl sonst ein Slovak living abroad certificate

Yes the lawyer will do all of that.


Aras schrieb am 15.01.2024 um 16:00:08:
sprichst du denn slovakisch?


Nop. My late grandfather was born in Czechoslovakia, in the now Slovak territory. Seems that in the 2022 law correction (https://www.zakonypreludi.sk/zz/2022-72), there is no need for language knowledge. 

So seems like I will tell the lawyer to start the process :) . Hopefully I won't get any angry letter from the German LEA due to this  :-/

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