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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug zu einem Studenten
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Beitrag begonnen von ryka am 08.01.2024 um 18:11:32

Titel: Familiennachzug zu einem Studenten
Beitrag von ryka am 08.01.2024 um 18:11:32
Hallo,
ein Student beabsichtigt seine Tochter (6) zu sich nach Deutschland zu holen. Die Mutter ist einverstanden. Finanziell gibt es keine Probleme.
Er beabsichtigt das alleine Sorgerecht zu beantragen. Reicht eine Vereinbarung der Eltern oder ist ein Gerichtsbeschluss notwendig?
Was muss noch beachtet werden?


Titel: Re: Familiennachzug zu einem Studenten
Beitrag von deerhunter am 08.01.2024 um 18:15:13
Eine einfache Vereinbarung zwischen Mann & Frau dürfte nicht reichen. Es wird ein mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit ein gerichtsfester Sorgerechts / Aufenthaltsbestimmungsrechtbeschluss gebraucht!

Titel: Re: Familiennachzug zu einem Studenten
Beitrag von Aras am 08.01.2024 um 18:29:47
Eine Notariell beglaubigte Erklärung wird benötigt.

Titel: Re: Familiennachzug zu einem Studenten
Beitrag von ryka am 09.01.2024 um 03:41:42
Vielen Dank, jetzt wissen wir wenigstens was getan werden muss.

Titel: Re: Familiennachzug zu einem Studenten
Beitrag von Petersburger am 09.01.2024 um 17:48:24

deerhunter schrieb am 08.01.2024 um 18:15:13:
Es wird ein mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit ein gerichtsfester Sorgerechts / Aufenthaltsbestimmungsrechtbeschluss gebraucht!

Wofür?

Die Forderung nach "alleinigem Sorgerecht" für denjenigen der beiden Eltern, der in Deutschland lebt bzw. leben wird, stand nur bis zum 05.09.2013 in § 32 AufenthG.
Und machte sehr viel Ärger in den Ländern, in denen es kein Sorgerecht im deutschen Sinn als "Teilrecht" gab und ein Entzug aller elterlichen Rechte bei normalen Eltern unmöglich war.

Seither, also seit mehr als 10 Jahren, bestimmt Absatz 3

Zitat:
Bei gemeinsamem Sorgerecht soll eine Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 auch zum Nachzug zu nur einem sorgeberechtigten Elternteil erteilt werden, wenn der andere Elternteil sein Einverständnis mit dem Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet erklärt hat oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle vorliegt.


Wofür also ein "gerichtsfester Sorgerechts / Aufenthaltsbestimmungsrechtbeschluss"???

Titel: Re: Familiennachzug zu einem Studenten
Beitrag von ryka am 25.01.2024 um 19:24:11
Danke, das ist interessant und hilft (hoffentlich)

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