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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Mit Fiktionsbescheinigung nach Türkei reisen ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1703118127 Beitrag begonnen von loyhurn am 21.12.2023 um 01:22:07 |
Titel: Mit Fiktionsbescheinigung nach Türkei reisen ? Beitrag von loyhurn am 21.12.2023 um 01:22:07
Hallo Leute,
Ich habe gerade von der LEA einen Termin für die Beantragung eines Aufenthaltstitels (Verlängerung) am 5. Januar 2024 erhalten.Wenn ich an diesem Tag zum Termin gehe, erhalte ich eine Fiktionbescheinigung, die ich verwenden kann, bis mein elektronischer Aufenhaltitel bekomme. Die Frage, die ich wirklich stellen möchte, ist: Kann ich mit dieser Fiktionbescheinigung für kurze Zeit in die Türkei reisen? Da ich mindestens 1 Monat warten muss, bis ich die elektronische Karte erhalte, möchte ich mit dieser Fiktionbescheinugung direkt nach dem 5. Januar in die Türkei reisen.Aus familiären Gründen muss ich für kurze Zeit in die Türkei. Werde ich ein Problem am Flughafen haben, wenn ich auf dem Rückweg von der Türkei mit Fiktionbescheinigung nach Berlin komme? *Mein Aufenthaltstiteltyp ist 18b Abs. 1 |
Titel: Re: Mit Fiktionsbescheinigung nach Türkei reisen ? Beitrag von Puncherfaust am 21.12.2023 um 07:35:38
Ja, das ist möglich.
Wichtig ist, dass sie so aussieht: https://1.bp.blogspot.com/-y2M8QSy9iOw/W5IzfSMT3bI/AAAAAAAACzQ/IHJhGxraTJEhuDt4AzQavCJ4b1vAH-fgwCK4BGAYYCw/s1600/20180907_100122.jpg |
Titel: Re: Mit Fiktionsbescheinigung nach Türkei reisen ? Beitrag von M.Turgay am 21.12.2023 um 09:55:53
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort :)
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Titel: Re: Mit Fiktionsbescheinigung nach Türkei reisen ? Beitrag von Petersburger am 21.12.2023 um 12:33:49
Damit dieses alles entscheidende Detail nicht untergeht: Es muss dort als Grundlage § 81 Abs. 4 angekreuzt sein!
In der verlinkten Grafik ist das oben in der Mitte. Die anderen beiden Varianten (darüber) wären sachlich falsch, sie gestatten aber auch keine Einreise! |
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