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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Terminvergabe mit Vorabzustimmung für Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1702629507 Beitrag begonnen von Samir06 am 15.12.2023 um 09:38:27 |
Titel: Terminvergabe mit Vorabzustimmung für Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige Beitrag von Samir06 am 15.12.2023 um 09:38:27
Hallo zusammen,
wir haben im Rahmen des Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige eine Vorabzustimmung für Erteilung eines Visums erhalten. Da in Kabul keine deutsche Botschaft gibt, sollten sich unsere Angehörige in den Anrainerstaaten von Afghanistan zwecks Visumsantrag melden. Als Anrainerstaat wurde uns auch Iran genannt. Uns wurde mitgeteilt, dass der Termin von der Botschaft an unsere Angehörige mitgeteilt wird.(Nur nicht wann der Termin vergeben wird). Die Verpflichtungserklärung, welche für dieses Programm notwendig war, wurde im September ausgestellt und würde demnach im März ablaufen.(Da die Bearbeitung zur Vorabzustimmung in Deutschland fast 3 Monate gedauert hat). Ich habe nun 2 Fragen: Sollte die Botschaft vor März keinen Termin für Visumverfahren vergeben, muss die Verpflichtungserklärung trotzdem nochmal neu beantragt werden?( mit Kosten verbunden( In unserem Fall waren es 522 €) oder wird nochmal von der Ausländerbehörde kostenlos ausgestellt. 2. Laut Homepage sind diese Vorabzustimmungen in der Regel ein halbes Jahr gültig. Was passiert aber , wenn die Angehörigen nicht vor Ablauf einen Termin erhalten? Viele Grüße |
Titel: Re: Terminvergabe mit Vorabzustimmung für Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige Beitrag von reinhard am 15.12.2023 um 21:32:13
Mit der Vorabzustimmung ist das erledigt.
Die Verpflichtungserklärung im Afghanistan-Aufnahmeprogramm ist fünf Jahre ab der Einreise gültig. |
Titel: Re: Terminvergabe mit Vorabzustimmung für Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige Beitrag von Samir06 am 19.12.2023 um 18:29:16
Hallo Reinhard,
vielen Dank für deine Antwort. Das bedeutet sollte der Termin nicht vor März stattfinden, braucht man keine neue Verpflichtungserklärung bei der Botschaft ( im Rahmen des Visumverfahren ) vorlegen? Oder halten sich die Botschaften an die Vorabzustimmung und vergeben vor Ablauf einen Termin? |
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