i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Humanitäres Visum trifft das zu? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1701131933 Beitrag begonnen von Knuffilein am 28.11.2023 um 01:38:53 |
Titel: Humanitäres Visum trifft das zu? Beitrag von Knuffilein am 28.11.2023 um 01:38:53
Hallo ihr lieben User,
ich habe eine sehr ernste Angelegenheit zu besprechen. Im Alter von 19 Jahren absolvierte ich ein FSJ in Deutschland, mein Visum lief bis September. Jedoch wurde ich im August gegen meinen Willen von meiner Familie nach Nordmazedonien verschleppt. Dort wurde mir mein Pass entzogen, ich wurde mit Morddrohungen konfrontiert und erlebte häusliche Gewalt, ähnliche Vorfälle ereigneten sich bereits in Deutschland. Aufgrund dieser Umstände konnte ich meine Ausbildungsstelle im August nicht antreten. In Kontakt mit einer Organisation aus Deutschland, die sich auf Verschleppungen spezialisiert hat, habe ich mich gesetzt. Sie beabsichtigen, mir bei meiner Rückkehr nach Deutschland zu helfen, was auch mein Wunsch ist. Deutschland ist wie meine Heimat, dort habe ich alles, und ich möchte einfach in mein altes Leben zurückkehren. Derzeit befinde ich mich in Nordmazedonien an einem sicheren Ort, der von der Polizei bereitgestellt wurde. Dennoch besteht die Gefahr, dass meine Eltern mich jederzeit mit finanziellen Mitteln zurückholen können, besonders da mein Vater hier sehr bekannt ist und meine Rückkehr für mich lebensgefährlich wäre. Nun zu meiner Frage: Da ich gegen meinen Willen verschleppt wurde, mein Visum ungewollt abgelaufen ist und ich Morddrohungen und Gewalt erlebt habe, kann ich in Deutschland ein humanitäres Visum beantragen? Steht mir das zu? Die Organisation hat bereits Kontakt mit der Ausländerbehörde aufgenommen, die über meine Verschleppung informiert ist. Leider sind sie derzeit nicht erreichbar. Die Organisation beabsichtigt, dass ich für drei Monate visumfrei nach Deutschland komme und dort dann ein humanitäres Visum beantrage. Ist dies möglich? Kann man ein humanitäres Visum im Land beantragen? Wir haben bereits die Deutsche Botschaft in Nordmazedonien informiert, jedoch haben sie bisher keine Maßnahmen ergriffen. Ich bitte dringend um Hilfe, da es um Leben und Tod geht. Danke! |
Titel: Re: Humanitäres Visum trifft das zu? Beitrag von deerhunter am 28.11.2023 um 06:54:40 schrieb am 28.11.2023 um 01:38:53:
Nein, das steht dir vermutlich nicht zu! Lies dir mal § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen durch! Familienprobleme stellen i.d.R. keine "humanitären" Gründe dar! |
Titel: Re: Humanitäres Visum trifft das zu? Beitrag von reinhard am 28.11.2023 um 12:47:57
Guck mal in § 51 Aufenthaltsgesetz nach, ob der Absatz 4 für Dich zutrifft:
Zitat:
Es kommt sehr darauf an, warum Deine Eltern Dich aus Deutschland nach Mazedonien gebracht haben. Das "Recht auf Rückkehr" betrifft diejenigen, die zur Ehe gezwungen werden sollten oder gezwungen wurden: Zitat:
Wichtig ist, mit einer guten Beratungsstelle zusammen zu arbeiten. Du solltest Dich darauf einstellen, auch einen anderen Weg zu versuchen, wenn eine Rückkehr nicht klappt. Es gibt auch die Möglichkeit, Visum und Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, wenn Du hier einen Ausbildungsplatz (Ausbildungsvergütung: mindestens 903 Euro) oder einen Platz im Freiwilligendienst (mit Unterkunft) oder als Au-Pair (mit Vertrag) bekommst. |
Titel: Re: Humanitäres Visum trifft das zu? Beitrag von Petersburger am 28.11.2023 um 14:49:03 reinhard schrieb am 28.11.2023 um 12:47:57:
Der trifft von vornherein nicht zu, da nach den Angaben der TS der AT nicht nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 erloschen ist, sondern nach Nr. 1 (Ablauf der Geltungsdauer). Es geht aus dem Startbeitrag für mich nicht hervor, dass die TS in DEU aufgewachsen ist und hier bereits lange Jahre ihren Lebensmittelpunkt hatte. Das geschriebene Deutsch lässt das vermuten, nicht aber die Aussage, dass sie mit einem FSJ-Visum in DEU war und auch nicht die Frage nach einem Au-pair-Visum im nächsten Jahr. Es geht also - bis zu vernünftigen Informationen für die Gegenmeinung - nicht um eine Rückkehr nach Deutschland an den alten Lebensmittelpunkt, sondern um eine Übersiedlung nach Deutschland. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |