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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> § 31 Abs 4
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Beitrag begonnen von simo am 25.11.2023 um 14:10:41

Titel: § 31 Abs 4
Beitrag von simo am 25.11.2023 um 14:10:41
Hallo zusammen
Was bedeutet &31Abs 4 ?

Titel: Re: § 31 Abs 4
Beitrag von SimonB am 25.11.2023 um 14:47:59

simo schrieb am 25.11.2023 um 14:10:41:
Was bedeutet &31Abs 4 ?

Das kann § 31 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz bedeuten.
Dort steht:
(4) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 4 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nicht vorliegen.


Titel: Re: &31 Abs 4
Beitrag von simo am 25.11.2023 um 15:53:18

SimonB schrieb am 25.11.2023 um 14:47:59:
Das kann § 31 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz bedeuten.
Dort steht:
(4) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 4 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nicht vorliegen.


Es heißt dass der Ausländer  nicht der Bürgergeld oder der  wohngeld  Beantragen darf um seine Aufenthaltserlaubnis zu  verlängern??


Titel: Re: § 31 Abs 4
Beitrag von reinhard am 25.11.2023 um 16:36:17
Doch, beantragen darf man es. Dann verliert man das Recht auf die Verlängerung des Aufenthaltstitels.

Wer in Deutschland bleiben will, sollte sein Geld durch eigene Arbeit verdienen.

Falls man das nicht schafft und vom Bürgergeld leben muss, muss man das sehr gut erklären – die Ausländerbehörde darf den Aufenthaltstitel verlängern, sie muss es aber nicht.

Titel: Re: § 31 Abs 4
Beitrag von simo am 25.11.2023 um 18:24:54
Darf  der Ausländer der sein Aufenthaltserlaubnis nach &31Abs4 hat der Familienzusammenführung  für sein Ehepartner? Falls ja ,nach welchen & wird der Ehepartner sein Aufenthaltserlaubnis  bekommen?

Titel: Re: § 31 Abs 4
Beitrag von reinhard am 25.11.2023 um 18:29:36
Ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 hat, ist frisch getrennt, aber noch nicht geschieden. Was für ein "Familiennachzug" soll das sein? Wer soll kommen?

Wenn man den Aufenthalt nach § 31 schon jahrelang hat, inzwischen geschieden ist, neu geheiratet hat, dann muss erstmal der Lebensunterhalt für beide durch die Arbeit sichergestellt werden.

Es wäre sinnvoll, wenn Du erstmal Deine Lebenssituation darstellst und erklärst, warum Du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 bekommen hast.

Titel: Re: § 31 Abs 4
Beitrag von Petersburger am 26.11.2023 um 12:18:15

reinhard schrieb am 25.11.2023 um 18:29:36:
Ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 hat, ist frisch getrennt, aber noch nicht geschieden.

... oder verwitwet.

Titel: Re: § 31 Abs 4
Beitrag von simo am 27.11.2023 um 12:29:21
Es geht hier um ein Gesetz zu verstehen  nicht um ob mein Fall ist!!!

Titel: Re: § 31 Abs 4
Beitrag von reinhard am 27.11.2023 um 13:22:46

simo schrieb am 27.11.2023 um 12:29:21:
Es geht hier um ein Gesetz zu verstehen  nicht um ob mein Fall ist!!!


Bei der Bestimmung kommt es immer auf den Einzelfall an.

Grundsätzlich ist ein Familiennachzug möglich, wenn die Bedingungen von § 27 Aufenthaltsgesetz eingehalten werden.

Aber, wie gesagt, normalerweise sind diejenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 haben, noch nicht geschieden. Ein anderer Fall ist, wenn der Aufenthaltstitel gegeben wurde, weil die Inhaberin verwitwet ist.

Insofern solltest Du erst mehr Informationen geben, um eine präzise Antwort erhalten zu können.

Titel: Re: § 31 Abs 4
Beitrag von Petersburger am 27.11.2023 um 19:51:21

simo schrieb am 27.11.2023 um 12:29:21:
Es geht hier um ein Gesetz zu verstehennicht um ob mein Fall ist!!! 

Dann wirst Du in diesem Forum, in dem die "ständig Anwesenden" gern in konkreten Fällen raten, wo man nachschauen kann bzw. wo konkret das eine oder andere  Argument gefunden werden kann, nicht viel Freude haben.

Akademische Übungen und Diskussionen lebensferner Sachverhalte mag ich nur dann, wenn ich weiß, dass es genau darum geht und ich mich selbst entscheide, mir den Spaß zu machen.


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